inkasso, weil abgabetermin nicht eingehalten ?


  • Bugiman
  • 1321 Aufrufe 15 Antworten

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  • inkasso, weil abgabetermin nicht eingehalten ?

    Hallo,

    nehmen wir mal an, person x leiht sich bei einer videothek ein film aus, für einen tag.
    person x bringt am nächsten tag um 21:55 uhr den film zurück.
    geschäftsführer der videothek meint aber das person x, 1 minute zu spät kommt und daher am nächsten tag , den film + paar euro wegen nicht einhalten des leihtermins vorbeibringen soll. person x lässt aber dennoch den film da und geht.
    tage später erhält person x ein schreiben worin steht, person x soll die mahngebühr noch bezahlen sonst wird ein anwalt eingeschaltet. person x reagiert aber nicht auf das schreiben.
    monate später erhält person X ein inkasso, worin steht er solle nun über 100 € zahlen, ansonsten werden weitere schritte eingeleitet.
    was soll nun person X tun? person x meint er war im recht, denn die türe war offen, kundschaft war noch im hause und auf person x's uhr war es noch 5 minuten vor 22:00 uhr, also noch nicht ladenschluss.

    wäre für ne rasche antwort sehr dankbar :/

    MfG Bugi
    // auch für Stammis gelten die Boardrules //
  • Ignorieren ;)
    und eine Klage abwarten ;)

    Bei mir hat sich ähnliches in Bezug auf solche angeblichen Mahngebühren schon zweimal ergeben.
    Trotz Standardmahnbriefen und Inkassoandrohungen haben die sich nie wieder gemeldet.

    Hätte mich auch stark gewundert, wie wollen die denn den (angeblichen) Verzug beweisen, wenn die Cassette/DVD noch am selben Tag zurückgebracht wurde?
    Gibt es etwa Belege/Auszüge, die beweisen, dass Du 5 Minuten zu spät kamst :D
    Oder werfen sie Dir vor, die Cassete/DVD überhaupt nicht zurückgebracht zu haben...also Unterschlagung/Diebstahl ;)

    Den Richter möchte ich mal sehen, der hier ein Urteil zu Deinen Ungunsten spricht :weglach:
  • Genau nicht drauf reagieren...
    Hatte auch mal ähnliche probleme mit nem inkasso büro.

    Auf die Schreiben hab ich nie geantwortet und irgendwann ham se dann aufgegeben..
    Naja aber du bist definitiv im Recht und die Beweislage ist ja mehr als...ääh..mau
    :)
    Wer zuletzt lacht, hat den höchsten Ping
  • Jo danke erstmal für die antwort.
    genauso hab ich mir das auch gedacht.es gibt keine beweise dafür, dass ich die DVD zuspät abgegeben hab. und die tür war ja offen somit konnte ich ja noch hinein gehen.
    und die DVD hab ich dann da gelassen und nicht wieder mitgenommen.
    // auch für Stammis gelten die Boardrules //
  • Jetzt mal zu aller erst, was isn das für nen Videotheken-Besitzer. Das is ja mal n riesen Horscht. Vorallem, sowas spricht sich rum, damit kann ers vergessen auszuleihen :rot: .
    Unglaublich solche Deppen.

    Zu dem, ich glaube nicht das man Person X viel anhängen kann, da er ja den film abgegeben hat. Wird schwer sein wenn es zur Klagen kommt, das man Person X was anhaben kann. Man kann es ja nicht beweißen, außer er hat nen Buchungssystem wo er den darauf folgenden tag einbuchen lässt.

    Und wenns doch zur Klage kommt, wenn Person X ne freundinn hat oder n Kumpel, der bürgt halt das er vorne dran gewartet hat fertig.

    Türe offen + Annahme des Gegenstandes = Arschkarte für Besitzer der Videothek :öm: ( Den man mal richtig die Visiten lesen sollte ).
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  • @bugimann
    Bevor die Klage einreichen, wird zunächst mit 100%iger Sicherheit über das Inkassobüro ein Mahnbescheid beantragt. Das ist für die kostengünstiger und geht schneller und es gibt ja Menschen, die vergessen einfach da Widerspruch einzulegen...

    Leg gegen den MB auf jeden Fall Widerspruch ein. Danach müssen die ihren Anspruch vor Gericht begründen, was die in den seltensten Fällen machen und danach wirste von denen mit Sicherheit nichts mehr hören.
  • schilder den fall mal einer Regionalzeitung, kommt sicher rein.
    Dann, wenn die Zeitung draussen ist, makierst du den Artikel und legst ihm ihn auf die Theke und grinst :)
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  • Ich würde dies auch ignorieren, habe mal vor ein paar Jahren so ein schreiben bekommen, jedoch wurde mir vorgeworfen ich hätte einen Film nicht
    zurück gegeben.
    Glaube nach dem dritten schreiben von dem Inkassobüro,welche ich alle ignoriert habe, bekam ich nen Mahnbescheid, gegen diesen haben ich widerspruch eingelegt, mit dem hinweiß das ich den Film ordnungsgemaß und
    fristgerecht zurück gegeben habe und hierfür auch einen Zeugen habe.
    danach habe ich nie wieder etwas davon gehört, ist jetzt ca. 5 Jahre her.
    gruß der renni
  • Richtig.
    Da steht dir nichts zu befürchten, aber auf jeden Fall nicht vergessen, wie bereits
    schon erwähnt, Widerspruch einzulegen.
    Einen Zeugen benennen der alles bestätigt und somit ist der Besitzer in Beweisnot.

    Danach hast du dann sicher dein Ruhe.
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    [/SIZE]
  • Es gibt in Videotheken Geschäftsbedingungen, die auch aus gehangen sind ,ich kenne es aus unserem Videothek, da heißt es das die filme (Videos/DVD) bis 19 Uhr zurückgebracht werden sollten (wegen Reservierung usw.) ansonsten könnte 1 Tag dazu verrechnet werden.
    Ich würde an deiner stelle mit dem Geschäftsführer eine Einigung vereinbaren,den für ihn wäre dies auch preiß günstiger als wie ein Gerichtsverfahren.
  • resnu schrieb:


    Ich würde an deiner stelle mit dem Geschäftsführer eine Einigung vereinbaren,den für ihn wäre dies auch preiß günstiger als wie ein Gerichtsverfahren.


    Hallo

    Nee, mit so einem A.......ch würde ich mich auf kein weiteres Gespräch einlassen...

    1.) bringt es nix
    2.)hätte er schon mal kulanter sein müssen, will er weiterhin sein Geschäft machen
    3.) hat X nix falsch gemacht, wäre der laden schon gesperrt gewesen, hätte er zwar ein Anrecht gehabt etwas dazu zu verlangen
    4.) hat Ihm der Brief vom Anwalt schon ein vielfaches vom eigentlichen 0 euro schaden den er erlitten hat gekostet, das wundert mich etwas...bzw macht mich stutzig..bzw ob das auch der wahrheit entspricht...

    sei mir nicht Böse, habe leider ich in den 10 Jahren in zirca 50 Foren schon viele sachen gelesen, wo es sich hinterher als lügen herausgestellt hat

    Gruß Franz
  • Sacred-Shadow schrieb:

    Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte würde das Verfahren wegen:
    "keiner öffentlichen Interesse" eingestellt werden.

    Der Forderungsbetrag ist dafür zu gering.


    Wenn man Null Ahnung von Recht hat, sollte man lieber gar nichts sagen.

    Hier geht es um Zivilrecht und nicht um Strafrecht, also was soll da in öffentlichem Interesse sein, zudem ist es ziemlich wurscht, wie hoch eine Forderung ist. Wenn der Kläger ordnungsgemäß die Gerichtskosten einzahlt, dann muss der Richter den Fall prüfen, egal wie hoch der Streitwert ist.
  • wichtig wäre auch eine rechnung wo drinne steht dass du die kassette /dvd zurückgegeben hast und x,xx€ bezahlt hast. Das bedeutet dass du die dvd auch zurüclgegeben hast. wenn du allerdings die dvd einfach nur auf dem thresen gelassen hast und dann weggegangen bist und er es im pc nicht registriert dass du es zurückgegeben hast, dann haste ein problem und müsstest die ganzen tage also diese 2 monate bis heute also für die leihgebühr aufkommen UND die DVD ersetzen.

    Aber wieso leihst du dir nicht hier dvd`s aus. so mach ich es immer und funzt ganz gut

    MFG
    Saffy
    Ich werde mich auch in meiner Signatur an die gewünschten Umgangsformen halten! (#1 allg. Forenregeln)
  • @ Saffy: In Deutschland herscht Täterschutz, heißt also; Wenn der Videothekenbesitzer nicht beweisen kann, dass er die DVD NICHT zurückgegeben hat, dann hat er sie zurückgegeben. Und ob es dort reicht zu "vergessen" das in die Kasse einzugeben glaub ich nicht...


    mfg Undeath
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
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