Widerrufsbelehrung bzgl. Verbrauchsprodukten !?


  • yannikst
  • 836 Aufrufe 4 Antworten

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  • Widerrufsbelehrung bzgl. Verbrauchsprodukten !?

    Hallo Leute !

    Angenommen, ich würde ein Produkt verkaufen (übers Internet), das zum Verbrauch vorgesehen ist - z.B. Kaugummis (doofes Beispiel, aber ja nur zu Verständnis-Zwecken :D).

    Jetzt habe ich im BGB mal gelesen und den berühmten §312d Absatz 4 gefunden, der besagt, dass Videoaufzeichnungen, Software etc. davon ausgeschlossen sind...

    Aber wie sieht es beispielsweise mit eben den Kaugummis aus ? Wenn die angebrochen sind, muss ich als Verkäufer dann dennoch das Zeugs zurücknehmen ? Weil da steht das nicht drin !?!
  • Hallo!

    Es heißt doch immer man soll die Ware so behandeln, als würde sie einem nicht gehören, für den Fall, dass man sie zurückgeben will. Ein angebrochenes Kaugummi ist aber in seiner Beschaffenheit verändert und damit im Wert gemindert. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. Meine Meinung.

    Gruß

    FeliX_22
  • FeliX_22 schrieb:

    Hallo!

    Es heißt doch immer man soll die Ware so behandeln, als würde sie einem nicht gehören, für den Fall, dass man sie zurückgeben will. Ein angebrochenes Kaugummi ist aber in seiner Beschaffenheit verändert und damit im Wert gemindert. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. Meine Meinung.

    Gruß

    FeliX_22


    Ok., aber deine Meinung (ich glaube dir erst mal, und versteh mich jetzt bitte nicht falsch) bringt ja nix, wenn ich dann "abgemahnt" würde etc. ;)

    Ich möchte ja wissen, weil ich das nicht genau im BGB finde, wie es rechtlich ist, vielleicht kennt sich ja hier einer damit aus !?