Angenommen, ich würde ein Produkt verkaufen (übers Internet), das zum Verbrauch vorgesehen ist - z.B. Kaugummis (doofes Beispiel, aber ja nur zu Verständnis-Zwecken :D).
Jetzt habe ich im BGB mal gelesen und den berühmten §312d Absatz 4 gefunden, der besagt, dass Videoaufzeichnungen, Software etc. davon ausgeschlossen sind...
Aber wie sieht es beispielsweise mit eben den Kaugummis aus ? Wenn die angebrochen sind, muss ich als Verkäufer dann dennoch das Zeugs zurücknehmen ? Weil da steht das nicht drin !?!