Auffahrunfall

  • Auto & Recht

  • mariusb90
  • 1246 Aufrufe 13 Antworten

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  • Auffahrunfall

    Hallo Leute,
    ich hatte gestern meinen ersten Auffahrunfall bzw. meinen ersten Unfall. Der beteiligte hatte nichts an seinem auto und meins ist vorne ziemlich zerstört.
    Kurze Schilderung der Lage: Also ich fuhr nichts ahnend hinter einem etwas klein Laster nenn ich ihn mal her wo man allerdings personen drin befördert. Wir fuhren beide auf eine Ampel zu die allerdings aus war dies konnte man durch die sonneneinstrahlung aber nicht so gut erkennen. Wir sind ca. 40 kmh gefahren und gerade aus einem Dorf raus.. ich hatte 1sec nicht aufgepasst und dann hat er aufeinmal ne vollbremsung gemacht (er hat behauptet da war ein Fußgänger ich habe allerdings keinen gesehen ich war aber auch unter Schock).
    Mein frage an euch kann es passieren da ich noch fahranfänger bin bzw in der Probezeit das ich eine verlängerung bekomme ?! und wer hat schuld ?!

    Danke schon mal im vorraus an viele Leute und Antworten

    MfG Marius
  • In der Probezeit ist böse... am besten versuchst du, dich mit ihm außergerichtlich (ohne Verständigung der Polizei) zu einigen (es sei denn ihr habt die Polizei gleich gerufen).

    Normalerweise hat der Auffahrende Schuld, es sei denn du kannst beweisen, dass er grundlos gebremst hat.

    1. Spezifische Folgen von Verkehrsverstößen während der Probezeit, § 2a Abs. 2 StVG:

    Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden.

    a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG.
    b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) abgezogen.
    c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.

    Quelle
  • er wollte es direkt mit der Polizei machen obwohl er gar keinen Schaden hat ... heisst das jetzt wenn ich Schuld habe das ich sofort die verlängerung bekomme etc. !?
    Aber das beste an der ganzen sache ist ja das er personen befördert hat und es gar net durfte da er keinen personenbeförderungsschein hat!
  • mariusb90 schrieb:

    ... heisst das jetzt wenn ich Schuld habe das ich sofort die verlängerung bekomme etc. !?
    Aber das beste an der ganzen sache ist ja das er personen befördert hat und es gar net durfte da er keinen personenbeförderungsschein hat!



    Wieso "WENN du Schuld hast"? Du hast Schuld - fertig.
    Zitat:
    ...ich hatte 1sec nicht aufgepasst...


    Und was hilft es dir wenn er Probs wegen fehlendem Personenbeförderungsschein (sofern in dem Fall nötig) bekommt? Das tut nichts zur Sache. BTW: Diesen Schein halte ich für reine Bürokratie und Abzocke seitens des Staates.
  • mariusb90 schrieb:

    Aber das beste an der ganzen sache ist ja das er personen befördert hat und es gar net durfte da er keinen personenbeförderungsschein hat!


    Einen Personenbeförderungsschein brauchst du nur, wenn du mehr als 9 Personen beförderst...

    kavm02 schrieb:

    Diesen Schein halte ich für reine Bürokratie und Abzocke seitens des Staates.


    Dann darf also jeder Depp (SORRY vorab :D ) meine Kinder in einem Bus fahren.

    Ich finde es gut, dass es diesen Schein gibt. LKW fahrer müssen mitlerweile auch alle 5 Jahre einen Gesundheitscheck machen, wenn der Führerschein nach 1999 ausgestellt wurde. Fahrer bei denen der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurden, müssen ab 50 Jahre ebenfalls alle 5 Jahre zur Untersuchung. Das sollte man auch bei den Autofahrern ab 60 einführen! Auch wenn ich für die letzte Aussage Prügel bekommen werde. Ich kenne viele Autofahrer in diesem Alter und viele haben auch noch nen Hut auf... :D

    LG

    Silbereisen
  • bedel60 schrieb:

    Im ersten Teil deiner Aussage hast Du recht, aber was das Alter betrifft sagt die Unfallstatistik etwas anderes aus.:öm:


    Da ist auch etwas Ironie von mir dabei. Wegen der Unfallstatistik gebe ich dir recht. Jugendliche, neuer Führerschein, Drogen oder Alohol... Aber es gibt einige alte Knacker, die schon lange nicht mehr laufen können, immer nur mit Stock rausgehen und dann Auto fahren. Die sollte man aus dem Verkehr ziehen. Ich wohne direkt neben einem Arzt und sehe, wer da immer rein und raus geht. :D
  • Das wird er auch.

    Wer unverhältnismäßig langsam und damit auch unsicher fährt, der kann ganz sicher sein, dass er überprüft wird.


    Und das mit der Überprüfung der Fahrerlaubnis bis oder ab einem gewissen Alter:

    Woran soll man da eine Entscheidung festmachen?

    An der Reaktionszeit? Wäre logisch, aber wieso machen die jungen Autofahrer, die eigentlich die besten Reaktionszeiten haben müssten, so viele Unfälle?

    Mir fällt kein objektives Bewertungskriterium ein.
  • Bei einem Auffahrunfall ist der erste Spruch der Men in green:

    -Wenn Sie ausreichend Sicherheitsabstand gehalten hätten, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

    Gerne wird auch der §1 der STVO zitiert von denen.

    @TE:
    Versuche es mit denen ohne die Grünen zu klären. Musst zwar für den evlt. Schaden aufkommen, ersparst Dir aber das Zeugs mit Nachschulung usw.

    Kleiner Tipp von mir: Immer ausreichend Abstand halten! Nachdem ich einmal beinahe einem rein gefahren wäre, bin ich ein gebranntes Kind und halte mehr als ausreichend Abstand, auch bei Tempo 30 oder 50.

    Bei mir ist auch mal so ein Spasst mit auf einer Landstraße (100) einfach zum stehen gekommen, ohne erkennbaren Grund. Keinerlei Menschen oder Tiere oder sonst irgendwas zu sehen. Dank Abstand keine Probleme gehabt.
  • Ich habe mal meinen onkel gefragt, der ist Polizist.
    Er meinte das auf dich nichts zu kommt. Auffahrunfälle sind nicht so schlimm, anders sind Vorfahrtsachen!
    Ich wünsche dir viel glück!
  • Danke Leute für die vielen Antworten bin schon ein wenig erleichtert... also der andere hat ja kein Schaden wollte ich nur noch mal erwähnen somit habe nur ich einen Schaden ohne Fremdschaden
  • eXistenZ schrieb:

    Normalerweise hat der Auffahrende Schuld


    Also diese Aussage ist definitiv falsch. Prinzipiell ist nicht IMMER der Auffahrende schuld. So wird das jedenfalls seit der Wende (Sorry, ist mein Anhalts-Punkt - komme aus dem Osten) gelehrt. Allerdings ist es mit dem Beweisen des Bremsens des Vordermannes etwas schwierig. Im Endeffekt wird dem Auffahrenden vorgeworfen, dass er nicht vorrausschauend gefahren ist. Er hätte es merken können - müssen - sollen.

    :(