Waffenrecht wird deutlich verschärft
Die große Koalition hat sich auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Die Änderungen gehen noch weit über den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzentwurf hinaus.
Das neue Waffengesetz, das der Bundestag an diesem Freitag verabschieden will, soll einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität leisten, berichteten die Abgeordneten Gabriele Fograscher (SPD) und Reinhard Grindel (CDU) am Donnerstag. Es ist die zweite umfangreiche Verschärfung nach 2002. Damals reagierte der Gesetzgeber auf den Amoklauf eines Erfurter Gymnasiasten.
Das neue Gesetz sieht zahlreiche Verbote vor. Diese betreffen täuschend echt aussehende Imitate von Waffen. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Wer solche Waffen dennoch in der Öffentlichkeit mit sich führt, kann mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden.
Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen. Allein in Berlin wird 2007 die Zahl dieser Straftaten mit 1565 angegeben. 2006 waren es 1135.
Das Mindestalter bleibt bei 12 Jahren. Die Koalition kam der Forderung von Schützenverbänden nicht nach, zur Förderung des Leistungssports das Alter auf 10 Jahre abzusenken. Die Abgeordneten forderten das Bundesinnenministerium auf, für eine einheitliche Anwendung der bestehenden Ausnahmeregelungen für das Schießen durch besonders qualifizierte Jungschützen zu erreichen.
Die Gesetzesänderung sieht ferner ein Blockiersystem für geerbte Waffen vor. Danach dürfen ab dem 1. April 2008 Erben, die kein eigenes Bedürfnis wie Jäger oder Sportschützen nachweisen können, hinterlassene Waffen nur dann behalten, wenn diese mit einem technischen Blockiersystem gesichert sind.
Thema:
Kann durch eine Verschärfung des Waffenrechts die Gewaltkriminalität eingedämmt werden?
Aus meiner Sicht jedenfalls nicht. Denn ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Gewaltkriminatität und Waffenbesitz.
Ursachen sollte man, meiner Meinung nach, mehr im sozialen Umgang miteinander suchen.
:flag: Sagt Eure Meinung!
Charlo