Ausbildungsvertrag


  • fourrose
  • 1692 Aufrufe 9 Antworten

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  • Ausbildungsvertrag

    Ich habe den schulischen Teil als Erzieherin abgeschlossen und will jetzt mein Anerkennungsjahr machen. Jetzt habe ich folgendes Problem. Ich habe eine Stelle gefunden, jedoch haben die keine finanziellen Mittel, d.h. ich müsste das Jahr um sonst arbeiten. Wenn ich den Ausbildungsvertrag unterschreibe, aber bis August trotzdem noch eine andere Stelle finden würde, wo ich auch Geld bekomme, könnte ich dann von den Vertrag noch zurücktreten oder bin ich daran gebunden? Immerhin sind das 700 Euro die ich normalerweise bekommen müsste ca. kann mir da wohl jemand weiter helfen. Ich habe mir jetzt schon von verschiedenen Leuten die Meinung eingeholt, aber so genau wusste das jetzt auch keiner.



    mfg fourrose
  • nach § sonstewas BBiG schließt du in diesen Fall ein Rechtsgeschäft ab, dieses ist bindend. Du kannst allerdings aus besonderen Gründen die AUsbildung vorher abbrechen. Da du eine 4 Monatige Probezeit hast, kannst du oder der Ausbildungsbetrieb, du dich von ihm oder er sich von dir trennen.
    Somit kannst du den Vertrag unterschreiben und falls du eine besser Ausbildungsstelle findest, dort anfangen. Allerdings stelle ich mir das recht schwierig vor, da alle ausbildungsbetriebe fast zur gleichen zeit anfangen auszubilden. Aber probieren geht über studieren.

    Hoffe ich konnte dir helfen ;)

    MfG Sherlock
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    Wer SUCHET der FINDET, wer DRAUFTRITT- VERSCHWINDET!! :)[/color]
    Meine Blacky
  • kannst dir ja jetz shon die stelle sichern, und dann sagen du willst doch nicht, ich mein was sollen sie machen....


    achja, ich kenn mich da nicht aus aber bei deinem beruf scheint das üblich zu sein eine bekannte von mir hat das jahr auch umsonst gemacht, muss aber dazu sagen das sie ne sehr lockere arbeit hatte (von wegen, ah sie verdienen ja eh nichts bei uns, wenn sie wollen können sie ruhig nach hause gehn, momentan iss eh kein stress) hatte sehr "flexible" arbeitszeiten und ein super zeugnis bekommen.


    grüsse
  • wenn du den Vertrag unterschrieben hast, ab da gelten die 4 Monate.

    Allerdings hat jeder Betrieb eine andere Probezeit, das heißt du müsstest dich vorher erst erkundigen wie lange sie bei dir ist.

    Denn nur in der Probezeit kannst du ohne Probleme dichvon deinem Vertagabschluss zurückziehen.

    Wenn du die Probezeit überschreitest, müsstest du kündigen...Kündigungsfristen sind laut BBiG 4 Wochen.

    Auszug aus meiner VSV (Vorschriftensammlung für die Verwaltung):
    § 23 BBiG
    Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
    (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach
    der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende
    oder Auszubildende Ersatz des Schadens
    verlangen, wenn die andere Person den Grund fürdie Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im
    Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
    (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb
    von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
    geltend gemacht
    wird.


    Ich rate dir das Ausbildungsverhältnis noch während der Probezeit zu beendigen wenn es wirklich nich das richtige ist für dich, so ersparst du dir eine Menge Aufwand.
    MfG Sherlock
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    Meine Blacky
  • $h3rl0ck schrieb:

    wenn du den Vertrag unterschrieben hast, ab da gelten die 4 Monate.


    Das ist nicht ganz korrekt. In §20 BBiG (1) steht, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit beginnt.

    Wann der Berufsausbildungsvertrag unterschrieben wurde ist also egal.

    Laut §22 BBiG (1) kann das Berufsausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit (§20 BBiG mindestens einen, höchstens vier Monate) jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

    Eine Kündigung vor Dienstantritt ist möglich wenn im Berufsausbildungsvertrag kein "Kündigungsverbot vor Dienstantritt" vereinbart wurde. Es muss nur die Kündigungsfrist eingehalten werden. In diesem Fall laut §22 BBiG ohne Einhalten einer Kündigungsfrist.

    Du musst also deinen Ausbildungsvertrag genau durchlesen und schauen ob dort eine spezielle Regelung zur Kündigung vor Dienstantritt / Ausbildungsbeginn enthalten ist.

    Kirk
  • Ich les das grad hier alles... bin auch grad im zweiten Jahr der Erzieherausbildung und im Somme fang ich mein AKJ an. Allerdings im Kinderheim.
    Hat deine Schule dir das denn bewilligt, dass du das umsonst machen darfst? Weil an meiner Schule ist das verboten das AKJ umsonst zu machen. Du hast ja einen Anspruch auf Bezahlung.
    Hatte bis vor kurzem aber noch ein ähnliches Prob, das Heim wo ich das jetzt anfange konnte mir erst letzte Woche sagen ob ich das AKJ bei denen machen kann. Und ich hatte noch ne andere Stelle in Aussicht in einer Kita, aber da hätte ich 300Euro weniger bekommen als jetzt im Heim. Als ich meiner Lehrerin sagt, dass ich dann erst mal bei der Kita unterschreiben würde und wenn das Heim doch ja sagt sag ich in der Kita ab. Da sagte sie dass ich das ruhig machen könnte, also nix mit Vertragsbindung und so, davon hat sie mir nix erzählt. Aber ich würd auf jeden Fall trotzdem mal den Vertrag durchlesen, obwohl das ja eigentlich nicht die feine englische Art ist einen für seine Arbeit nicht zu bezahlen, weil Erzieherin ist man ja nach zwei JAhren, nur noch nicht staatlich anerkannt und ich kenn keinen der für nix arbeitet, der schon ausgebildet ist...
  • also in der regen hasz du immer ca 3 monate probezeit, in dieser probezeit kannst du immer abbrechen und dich umentscheiden. auch dein chef kann dich ohne gründe zu nennen einfach kündigen.

    wege sind immer da, man muss nur dne richtigen wählen... wenn du eine stelle annimmst udn dann einfach abbrichstwegen einer anderen stelle, muss dir immer im klaren sein DU hast wem anders eine stelle mehr oder weniger umsonst versaut! ich will dir kein schlechtes gewissen machen, nur stehen so viele junge leute ohne ausbildung da und da würd ich mir 3 mal überlegen ob du abbrichst. was ist, wenn es dir an der anderen stelle nicht gefällt??? dann hast du n riesen prob. geld aber kein spass.

    gruss pate
    Das Schicksal fragt nicht