Online-Durchsuchung ABGELEHNT vom BVerfG!!


  • NeWsOfTzzz
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  • Online-Durchsuchung ABGELEHNT vom BVerfG!!

    Jippie, Juchee ;)
    Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung — FoeBuD e.V.
    Es gibt noch Menschen mit Verstand!
    PS: Es wurde erstmal nur das Gesetz in NRW abgelehnt, das heißt aktuell gibt es kein Gesetz mehr für eine O-D, wurde aber auch nicht grundsätzlich abgelehnt.
  • In diesem seltenen Fall stimme ich NeWsOfTzzz ganz einfach zu! ;)

    Schäuble und ein paar andere Psychopathen in der Regierung sind nur noch vom Kontrollwahn befallen und kennen keine Grenzen mehr für die Überwachung der Bürger.
  • sehr schön :)

    wenigstens ein kleiner Hauch von Gerechtigkeit, wobei ich jetzt nur Angst habe, was Schäuble und Co nun planen bzw. ob sie sich davon abschrecken lassen und nicht insgeheim sagen, "scheiß auf das Urteil" ...
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Ja, das ist schon ganz gut. Jedoch wurde die Online Durchsuchung als solche nicht abgelehnt. Unter strengen Auflagen soll es bei Verdacht auf schwere Veregehen trotzdem eingesetzt werden können.
    Aber zumindest werden die kleinen Fische (wir :D) verschont.

    Info-Link: [url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538061,00.html]Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen - Politik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten[/url]
    Auf dem Abstellgleis sah man ihn liegen,
    Auf dem Abstellgleis zwischen Schwelle und Gestein,
    Auf dem Abstellgleis im strömenden Regen,
    Auf dem Abstellgleis allein.
  • Lordex schrieb:

    HAHA endlich haben die mal einen Dämpfer verpaßt bekommen, diese scheiß Politiker ahahahahaha


    MusterMann schrieb:

    Schäuble und ein paar andere Psychopathen in der Regierung sind nur noch vom Kontrollwahn befallen und kennen keine Grenzen mehr für die Überwachung der Bürger.


    Cybaerchen schrieb:

    wenigstens ein kleiner Hauch von Gerechtigkeit, wobei ich jetzt nur Angst habe, was Schäuble und Co nun planen bzw. ob sie sich davon abschrecken lassen und nicht insgeheim sagen, "scheiß auf das Urteil" ...



    Damit auch die oben benannten Hauptschüler unter uns nicht dumm sterben müssen, vielleicht nachfolgendes zur Klarstellung:



    1. Lordex

    Es waren Politiker, die gegen das Gesetz von Politikern Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.


    -> deiner Ansicht folgend, wären die (= alle) Politiker scheiße.
    -> also auch die, die dagegen waren


    Nicht schlecht, Lordex, dass du ganz alleine drauf gekommen bist. :tata:
    Wie alt bist du?


    2. MusterMann

    Dieser Kamerad hat sich nicht mal den Link durchgelesen. Denn sonst wüsste er, dass Schäuble als Bundesinnenminister eigentlich gar nix mit der Sache zu tun hat.

    -> es ist nämlich ein Landesgesetz gewesen (NRW)
    -> der Bund hat auch gar nicht die Gesetzgebungskompetenz zur präventiven Gefahrenabwehr


    Also, MusterMann. Weniger Pornos, mehr Spiegel-Online. Schadet bestimmt auch dem Notendurchschnitt nicht. Vielleicht kann man dann irgendwann aufhören, über die Intensität deines Unwissen zu lachen :drum:


    3. Cybaerchen

    Dich will ich gar nicht kritisieren. Deine Sorge ist verständlich. Deshalb will ich dich beruhigen:

    Bundesverfassungsgerichtsgesetz schrieb:



    § 31 BVerfGG

    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.


    Jetzt habt ihr auch nen Plan.

    Die dieser Geschichte vorgelagerte Debatte findet ihr hier.

    Gruß vom
    Hobbyesel
  • es wurde nicht abgelehnt! die hürden für eine online durchsuchung wurden nur sehr hoch angesetzt.
    schäuble posaunt in der presse schon dass das BVerfG ihm grundsätzlich recht gegeben hat.
    es gibt jetzt zwar ein neues grundrecht, aber mal sehn mit welcher salamitaktik da rangegangen wird :D
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • Hobbyesel schrieb:


    Es waren Politiker, die gegen das Gesetz von Politikern Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.


    -> deiner Ansicht folgend, wären die (= alle) Politiker scheiße.
    -> also auch die, die dagegen waren


    Nicht schlecht, Lordex, dass du ganz alleine drauf gekommen bist. :tata:
    Wie alt bist du?

    Joar mein Lieber, da hast du Recht, denn ich finde ALLE Politiker labern NUR Scheiße! Und jetzt erzähl mir nicht das die es nicht tun, wenn doch, dann hast DU( der ja den totalen DURCHBLICK hat) wohl die letzten Jahre nicht aufgepaßt! Wahrscheinlich bist du so jemand der auch noch alles glaubt was unsere "spitzen Politiker" speziell bei den Wahlen, so alles an Schnodder von sich geben!
    Bestes Beispiel unsere "Super Bundeskanzlerin"! Wie war das doch gleich?
    Wenn ich gewählt werde, wird es KEINE Mehrwertsteuer erhöhung geben!!!!
    ROFL der größte Witz des Jahrhunderts! Denn was haben wir heute?
    Röööccchhhtttiiiicccchhhh:weg:
    19%!!!!!
    Das soll kein Angriff auf Dich persönlich sein, sonder ist einfach nur meine Meinung!
  • Das NRW - Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig.

    Es existiert quasi nicht mehr.

    Dies hat aber nix mit dem Bundes-Gesetz zu tun.

    Es ist zu erwarten, dass der Bundesinnenminister das Bundes-Gesetz den verfassungsrechtlich gebotenen Vorgaben anpassen wird (weil das Bundes-Gesetz sonst ebenfalls für nichtig erklärt werden würde).

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute konstatiert, dass man online durchsucht werden kann, wenn:

    1. ein richterlicher Beschluss vorliegt

    2. es um gravierende Schutzgüter geht

    -> Leib und Leben von Menschen
    -> den Staat in seiner Existenz

    3. es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gefahr für Schutzgüter nach Nr.2 auch tatsächlich von dem Durchsuchungsadressaten ausgeht

    Dann ... und nur dann darf jemand online "bespitzelt" werden.

    Es geht also nicht darum, wer von wem MP3s zieht.


    Nachtrag @ Lordex

    Ich bin nicht empfindlich. Und ich gönn dir deine Meinung.
    Aber so, wie du redest (schreibst), kann man nur über dich lachen.

    Mit pauschalisierenden Verallgemeinerungen macht man sich unter denkenden Menschen wenig Freunde.

    Und es war die SPD - nicht die CDU, die vorher keine Mehrwertsteuer wollte.

    Also liegst du (schon wieder) falsch :tata:
  • Ich wundere mich auch darüber, dass der Innenminister geglaubt hat, er könne Daten ohne Anfangsverdacht auf Vorrat speichern und quasi jeden einfach mal so bespitzeln.

    Das ist schon satt. Auch und gerade aus juristischer Sicht kann jeder Student im 3. Semester eigentlich sagen, dass das so nicht gehen kann.

    Daher wundere ich mich schon darüber, dass es dennoch versucht wurde.

    Aber wir leben in einem Rechtsstaat.

    Wenn ich der Meinung bin, dass ein durch den Gesetzgeber in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu Stande gekommenes Gesetz Müll ist ... muss ich eben vors Gericht gehen.

    Das haben Leute gemacht.

    Nun ist das Gesetz (jedenfalls das NRW-Gesetz) wech.

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht heute klar gemacht, wie die Geschichte mit der Online-Durchsuchung in Zukunft zu laufen hat.

    Das Gericht hat unsere Privatssphäre durch dieses Urteil ganz erheblich geschützt und vorher bestehende Unsicherheiten im Bereich PC/Internet etc. mit dieser Entscheidung ausgeräumt.

    Im Klartext: das Gericht hat Tacheles gesprochen.
    Wir wissen jetzt, wann wir ausspioniert werden dürfen (s.o. Nr.1-3).

    Find ich gut.
  • dazu passend...

    "Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellt damit erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Das neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier."

    FTD.de - Deutschland - Nachrichten - Karlsruhe setzt klare Grenzen für Online-Razzien - Seite 1 von 2


    "Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme etabliert. Es tritt zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu", erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Verkündung des Grundsatzurteils am heutigen Mittwoch in Karlsruhe."

    heise online - Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen
    Du fehlst uns Laforge - 21.08.2004
    Keine Straße ist lang mit einem Freund an deiner Seite
  • @ Hobbyesel @ tw. all ;)
    Nomen est omen ...oder..
    wer macht sich hier jetzt einer Eselei schuldig? ;)
    Einerseits schön, dass Du Einigen hier zumindest ansatzweise die Unterschiede
    zwischen der Recht- und Verfassungsmäßigkeit von Landes- und Bundesgesetzen und sowie auch einige Grundzüge unserer Gewaltenteilung vermittelst.
    Andererseits vermisse ich hier aber sowohl angemessene Sachlichkeit bzgl. der von Dir angesprochenen bzw. kritisierten Themen bzw. User
    als auch eine Relativierung bzgl.. der tw. oben benannten Wissensquellen ;)
    Denn ob nun bei Wikipedia gefunden oder anderweitig ergoogelt, erlesen oder aufgeschnappt, nichts hält vordergründig einer genaueren Recherche stand, sofern es sich dabei u.a. um Interpretationen von Rechtsauffassungen handelt ;)
    Man findet immer Standpunkte - tw. untermauert durch div. Gutachten - welche gegenteilige Meinungen vertreten und auch zu rechtfertigen versuchen ;)

    Hier geht es allerdings um ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches ein Landesgesetz kippt und damit u.a. auch Rückschlüsse auf den weiteren Bestand eines Bundesgesetzes zulässt.

    Nebenbei
    geht es hier im thread aber doch auch wohl vorrangig darum, sich über entstehende, eher wieder vernunftsbezogene Tendenzen zu freuen und
    andererseits auch wiederum den Kopf erneut darüber zu schütteln, dass derart absehbare Bundesgerichtsurteile nicht schon vorab bei Beratung bzw. Vorlage von Gesetzen schon angemessen mit eingeflossen sind.
    Von der damit einhergehenden Verschwendung von Steuergeldern gar nicht zu sprechen.

    Resumee
    Insofern sind hier auch durchaus positive Rückschlüsse auf absehbare Novellierungen anderer Gesetzte und Datenschutzrichtlinien erlaubt, auch wenn sie bis dato (noch) nicht immer juristischen Definitionen standhalten.

    Kritik
    Kurzum...die Korrekturen und weiteren Einlässe hättest Du wesentlich knapper und prägnanter fassen können ohne hier einigen Leuten so derbe vor den Kopf zu stossen ;)
    und nebenbei hier wie auch in einem anderen genannten thread damit User eher zu verwirren ;)

    Nachtrag
    Zitate wie hier enthalten freesoft-board.to/f20/bundespr…g-269677.html#post2383343
    ...Freunde, für eure Daten interessiert sich garantiert keine Sau....

    lassen mich dann aber doch mehr als etwas an deiner professionellen Einstellung zu Deinem 'Beruf' zweifeln.
  • Hi Muesli.

    Das Wort Eselei find ich klasse. :)

    Einerseits schön, dass Du Einigen hier zumindest ansatzweise die Unterschiede
    zwischen der Recht- und Verfassungsmäßigkeit von Landes- und Bundesgesetzen und sowie auch einige Grundzüge unserer Gewaltenteilung vermittelst.


    Ich glaube, man sollte von sowas mal gehört haben ...
    Außerdem stand es ja auch in direktem Zusammenhang mit der Diskussion ...

    Andererseits vermisse ich hier aber sowohl angemessene Sachlichkeit bzgl. der von Dir angesprochenen bzw. kritisierten Themen bzw. User
    als auch eine Relativierung bzgl.. der tw. oben benannten Wissensquellen


    Die Sachlichkeit vermisse ich hier auch. Deswegen fühlte ich mich auch zu deutlichen Worten genötigt.

    In Hinblick auf die Wissensquellen ... es gibt immer für oder wieder ... geschrieben habe ich insoweit (zunächst einmal) nur, dass der Wiki-Quelle keine Argumente für oder gegen das Gesetz zu entnehmen waren. Also kann man den Artikel als Argument für oder gegen das Gesetz (logischer Weise) auch nicht heranziehen.

    Hier geht es allerdings um ein Bundesgerichtsurteil, welches ein Landesgesetz kippt und damit u.a. auch Rückschlüsse auf den weiteren Bestand eines Bundesgesetzes zulässt.


    Genauer gesagt ist es kein Bundesgerichtsurteil, sondern ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

    Und ja: dieses Urteil hat weichenstellenden Charakter ... denn es klärt erstmals, welche Voraussetzungen bei Online-Durchsuchungen etc. vorliegen müssen. Wir haben seit heute sogar ein neues Grundrecht (!!!) bekommen.

    Nebenbei
    geht es hier im thread aber doch auch wohl vorrangig darum, sich über entstehende, eher wieder vernunftsbezogene Tendenzen zu freuen [...]


    Hier freuen sich doch alle. Ich hab keinen gesehen, der das Scheitern des Gesetzes doof findet.

    Allerdings hab ich das Gefühl, dass viele hier gar nicht wissen, worüber sie sich eigentlich freuen. Deshalb dachte ich, ich könnte ja (für die, die es interessiert) etwas Aufklärung betreiben ...

    ... und wem es latte ist ... der liest es eh nicht ...

    und
    andererseits auch wiederum den Kopf erneut darüber zu schütteln, dass derart absehbare Bundesgerichtsurteile nicht schon vorab bei Beratung bzw. Vorlage von Gesetzen schon angemessen mit eingeflossen sind.
    Von der damit einhergehenden Verschwendung von Steuergeldern gar nicht zu sprechen.


    Mit diesem Rückschluss setzt du dich selber in Wertungswiderspruch.

    weiter oben sagtest du

    Man findet immer Standpunkte - tw. untermauert durch div. Gutachten - welche gegenteilige Meinungen vertreten und auch zu rechtfertigen versuchen


    -> es gibt also immer Argumente dafür und dagegen ...

    Außerdem sehe ich hier überhaupt keine Steuerverschwendung ... im Gegenteil:

    das Geld ist super angelegt. Denn jetzt weiß ich (und du, und alle) ... erstmals, wann Online-Durchsuchungen mit der Verfassung im Einklang stehen.

    -> eine weichenstellende Entscheidung ... die die Privatsspähre der Menschen nachhaltig stärkt ...

    Insofern sind hier auch durchaus positive Rückschlüsse auf absehbare Novellierungen anderer Gesetzte und Datenschutzrichtlinien erlaubt, auch wenn sie bis dato (noch) nicht immer juristischen Definitionen standhalten.


    Klar!

    Aber nicht durch Aussagen wie

    "alle Politiker sind scheiße"

    kurzum...die Korrekturen und weiteren Einlässe hättest Du wesentlich knapper und prägnanter fassen können ohne hier einigen Leuten so derbe vor den Kopf zu stossen


    Ich hätte es schon kürzer fassen können ... aber hey: wen es nicht interessiert, der liest es auch nicht ... so wat ^^

    Derbe vor den Kopf stoßen ... das finde ich interessant.

    Wie sollte man denn deiner Meinung nach reagieren, wenn jemand (der offensichtlich null Plan hat) mit pauschalen Beschimpfungen unser Staats- und Rechtssystem in völlig unhaltbarer Weise verunglimpfen will ... sogar z.T. ohne zu wissen, dass es Bundesgesetze und Landesgesetze gibt ...

    Mir fällt dazu eigentlich nur ein:

    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!

    Aber das war mir dann doch zu hart und würde sicherlich auch gegen die Forenregeln zum Umgangston verstoßen.

    Zitate wie hier enthalten [s.o.] lassen mich dann aber doch mehr als etwas an deiner professionellen Einstellung zu Deinem 'Beruf' zweifeln.


    Wenn du meinst, meine Sachkompetenz beurteilen zu können, steht dir dies frei.

    Darüber hinaus bin ich ja nicht beruflich hier ... sondern als Privat- bzw. Hobbyesel :)

    Bei Mandanten oder vor Gericht verhalte ich mich anders. Indianerehrenwort.
    -> dafür gibts dann aber auch Geld :)
  • Hobbyesel:
    Derbe vor den Kopf stoßen ... das finde ich interessant


    Politiker sind nicht sch........ Politiker ( und eher Juristen ) sind Betrüger !

    Hallo,

    mit Euren edlen Ausdruckweise kann ich nicht das geringsten mithalten.
    Insofern - sehe ich ein - ist schon fast unverschämt von mir hier reinzuposten. Trotzdem erlaube mir meine Internetverbindung, als Erweiterung meines Hirnes zum Ausdruck zu bringen.

    Mir fällt dazu eigentlich nur ein:
    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!


    Und trotzdem hat er Recht ( Grundrecht ! ) auf Meinungsfreiheit !
    Das wird eigentlich an der Uni beigebracht........auch für Juristen. ;)

    Hinter mir steht wohl keinen Tag Jura Ausbildung. Aber viele Jahre Lebenserfahrung. Und sie erlaubt mir das folgendes Urteil :

    Hier wurde das Volk - wie so oft - Dumm gehalten.

    Wenn ein Erpresser 100 000 € will, verlangt er mal 1 Million. Mit einen zehntel hat er schon sein Ziel erreicht ;)

    Was ist denn Passiert ?

    Politiker mit Hilfe von Berater ( die meistens, wie die Politeker selber, Juristen sind ) bringen einen Entwurf an die Öffentlichkeit. Die mehrheit empfindet den, als Zumutung. Dann mit hilfe höheren Juristischen Instanz, wird es korrigiert. Dann wird das Volk erleichtert, dass es doch nicht so schlimm geworden ist.

    Oh man ! Hobbyesel und muesli ; es hätte gar nicht soweit kommen dürfen !

    Gruß, Luisy
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