Pflichten des Vermieters - Ö


  • Norath
  • 899 Aufrufe 9 Antworten

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  • Pflichten des Vermieters - Ö

    Hallo Leute!

    Unsere Firma hat einige Objekte vermietet. Es gibt eigentlich bei den meisten Mietern kein Problem.

    Doch seit vergangenem Herbst haben wir eine nette Wohnung mit 75m2 an eine Private vermietet.

    Diese Dame kommt fast jedes Monat mit einer anderen Beschwerde - die Satanalge funktioniert nicht, die Spüle läuft nicht ab, das Klo rinnt ... usw....

    Wir sind ja keine Unmenschen und haben uns die ersten Male breitschlagen lassen und die Sachen repariert - es ging ja meistens nur um Kleinigkeiten .. doch jetzt wird sie unverschämt.

    Eine komplettes Angebot vom Installateur, die gesamten Waschtische, Armaturen uns was so dazugehört will sie getauscht haben - Kosten um die € 2000,-

    Jetzt reichts meinem Chef und ich soll mich darum kümmern ..

    Kann mir wer ein Buch oder § im ABGB nennen die auf mein Problem verweisen?

    Vielen Dank schon jetzt und bevor ich es vergesse - die Wohnung ist in Österreich vermietet.

    Hapo
  • Ich würde erstmal überprüfen, ob die Armaturen usw überhaupt ausgetauscht werden müssen, da defekt, oder ob die Gute einfach nur ein neues haben will, weil das alte ihr optisch net passt.

    Sollte da wirklich was defekt sein.... -> Dann seid ihr in der Pflicht.
  • Norath schrieb:


    Eine komplettes Angebot vom Installateur, die gesamten Waschtische, Armaturen uns was so dazugehört will sie getauscht haben - Kosten um die € 2000,-


    Was sagt sie denn, warum sie das alles ausgetauscht haben will? Nur, weil es ihr nicht gefällt reicht ja nicht aus!

    Wenn die Funktionalität eingeschränkt ist oder die Teile schon uralt sind, dann muss der Vermieter tätig werden (z.B bei uralten Bleirohren -> Gesundheitsgefährdung)

    Man muss immer abwägen, wie alt die Wohnung ist und wann das letzte Mal etwas gemacht worden ist. Wenn es jetzt beispielsweise eine Wohnung ist mit uralten Armaturen etc, dann könnte man sich ggf. darauf berufen, dass ihr bei Besichtigung der Wohnung im Herbst der Zustand klar gewesen sein muss. Im Gegenzug können es aber auch Dinge sein, die bei der Wohnungsbesichtigung nicht sichtbar ins Auge gefallen sind. Wenn Du Pech hast und nix machst, wird sie dann vielleicht die Miete mindern.

    Ich würde an Deiner Stelle erstmal einen Installateur schnappen (Deine Firma arbeitet ja wahrscheinlich mit einer Firma öfters zusammen) und mit dem die Wohnung besichtigen und mir von dem einen Kostenvoranschlag (sofern nötig) machen lassen. Wer weiß vielleicht will die Dame ja einfach nur ein paar goldene Wasserhähne ;)


    Gruß yimmi

    P.S. Also gleich AGB´s oder Paragraphen zitieren, würde ich nicht machen, das führt meist nur zu unnötigen Spannungen.
  • Also als Vermieter würde ich erst einmal den Mieter in die Pflicht nehmen und fragen ob Sie denn schon mal Ihre Pflichten getätigt hat. Alle 2 Jahre zb. Renovieren oder Türen lackieren lassen. Bei derartigen Arbeiten kann mal als Vermieter sogar bestehen das dieses durch eine Fachfirma ausgeführt wird, zumindest von einem Fachhandwerker der den Beruf gelernt hat.
    Ansonsten hört sich das eher nach "ich wünsch mir was" an.
    Außerdem haben die meisten Mieter einen Eigenanteil an den Reparaturen zu tragen. Liegt in der Regel zwischen 50-200 Euro je nach Ausstattung der Wohnung, oder Klauseln des Mietvertrages. Bei Reparaturen unter einer Summe von ich sage mal 50€,(je nach Mietvertrag und Klauseln) muss der Mieter sogar die Leistung selber bezahlen.
    Wenn es richtig spaßig wird und die Mieterin ein neues Fenster haben möchte weil es nur eine einfach Verglasung ist. Kann das wiederum eine Mieterhöhung bewirken.
  • Diabolo01 schrieb:

    ... Alle 2 Jahre zb. Renovieren oder Türen lackieren lassen. Bei derartigen Arbeiten kann mal als Vermieter sogar bestehen das dieses durch eine Fachfirma ausgeführt wird, zumindest von einem Fachhandwerker der den Beruf gelernt hat.
    ....



    Leider stimmt das so ganz und gar nicht! Also Renovierungen größeren Stils sind wohl auch in Österreich nicht Aufgabe des Mieters. Was du meinst, sind Fristen für das Tapezieren bzw. Streichen der Wände, diese müssen im Schnitt vielleicht alle 4 - 5 Jahre eingehalten werden. Türen muss man allerhöchstens alle 10 Jahre mal neu streichen und insgesamt kann man das auch selbst machen, wenn die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden, eine mietvertragliche Verpflichtung, dies nur von einem Handwerker durchführen zu lassen, ist nicht rechtens. Zumindest nach deutscher Rechtssprechung.

    Ansonsten sollte es doch auch in Österreich entsprechende Vereinigungen von Haus- und Grundbesitzern geben, die in der Regel für ihre Mitglieder Beratungen anbieten.
    Beispiel siehe hier:
    Willkommen bei Haus und Grund Stuttgart
    Vielleicht suchst du mal vor-Ort bei dir nach entsprechenden Vereinigungen.
  • Also So kenn ich das,
    wenn es im Vertrag nicht drin steht übernehem alle Wünsche des Mieters, ist der Vermieter nciht gezwungen die Sachen auszutaushen, wenn sie nciht kaputt sind.
    Hatte mir mal mein Vermieter gesagt

    Gruß Marb
    Ein Reh springt hoch, ein Reh springt weit, warum auch nicht er hat ja Zeit
  • Marb schrieb:

    Also So kenn ich das,
    wenn es im Vertrag nicht drin steht übernehem alle Wünsche des Mieters, ist der Vermieter nciht gezwungen die Sachen auszutaushen, wenn sie nciht kaputt sind.
    Hatte mir mal mein Vermieter gesagt

    Gruß Marb


    Ja und das ist auch richtig so!

    "Eine komplettes Angebot vom Installateur, die gesamten Waschtische, Armaturen uns was so dazugehört will sie getauscht haben."

    Erstmal würde ich schauen, ob in dem Mietvertrag drin steht, dass diese Sachen zumr Wohnung gehören und dass sie diese Sachen auch bei Kaution und Mietzahlung mitbezahlt.
    Sofern dies nicht drinsteht seit ihr gar nichts gezwungen zu zahlen,
    weil das alles Sachen sind, die euch Vermieter nichts angeht.
    Privatzeug!

    So kenne ich das!

    Also erstmal in den Mietvertrag schauen und wenn da gar nichts draufsteht,
    dann die Dame rausschmeissen mit Frist ganz normal oder Anwalt einschalten.

    lg

    Ps.: Ihr könnt ihr das Geld auch zahlen aber dafür eine Mieterhöhung verlangen.
    Wäre auch nicht schlecht ;)
  • Ist traurig aber es gibt halt Leute die denken dem Vermieter Finanziellen schaden durch sowas zuzufügen. Arbeite selber für ne Verwaltung und so du mir so ich dir haben da auch so ein paar Spezis ;) Die alle 2 wochen mal anrufen .
  • jay_cuba schrieb:

    ...
    Sofern dies nicht drinsteht seit ihr gar nichts gezwungen zu zahlen,
    weil das alles Sachen sind, die euch Vermieter nichts angeht.
    Privatzeug!
    ...


    Stop! Man sollte genau angeben, wovon man spricht! Armaturen und Waschbecken sowie die WC-Schüssel gehören zum mietvermieteten Inventar. Der Mieter kann sich vor Mietbeginn ein Bild vom Zustand davon machen. Solange die Sachen technisch in Ordnung sind, kann der Mieter keinen, für ihn kostenfreien, Austausch verlangen. Anders sieht es natürlich bei notwendigen Reparaturen aus, dafür ist der Vermieter zuständig - mal abgesehen von Bagatellreparaturen.

    Bei Modernisierungen, die z.B. in Deutschland auch der Gesetzgeber aus Energiespar- oder Umweltgründen vorschreiben kann, muss der Mieter i.d.R. hinterher mit einem Mietaufschlag rechnen. Ein Mieter kann sich auch mit einem Vermieter über eine freiwillige Modernisierung einigen, muss aber auch hierbei meist mit einem Aufschlag auf die Miete rechnen.


    jay_cuba schrieb:

    ...
    ... und wenn da gar nichts draufsteht,
    dann die Dame rausschmeissen mit Frist ganz normal oder Anwalt einschalten.
    ...


    Na ja! Ein Wohnungsmieter genießt in Deutschland einen besonderen Rechtsschutz, in Österreich kenne ich mich leider nicht aus, vermute aber mal, dass es ähnlich geregelt sein dürfte.
    Ohne triftigen Grund kann ein Vermieter bei einem unbefristeten Mietvertrag keine Kündigung aussprechen!