wollte mal fragen ob vielleicht einer weis wie es aus sieht wen man Sachen eingebaut hat die nicht eingetragen sind, für die man auch keine Abe hat und dann angehalten wird was für Strafen kann man da bekommen?
Probleme bei nicht eingetragenen Teilen
- Auto & Recht
- shark22
- 1930 Aufrufe 8 Antworten
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KoPNeO schrieb:
Aus nem andern Forum übernommen
Fahren ohne versicherungsschutz (da der erloschen ist durch wiederrechtlich angebaute Teile)
Die Strafe:
75€ plus 3 Punkte gepaart mit der Probezeitverlängerung bei Fahranfängern und Nachschulung von ca. 250€.
Aber eigentlich ist dadurch die Betriebserlaubnis erloschen und das bedingt keinen Versicherungsschutz . Ich weiß ja , Krümel essen - nicht kackenMfG Ruderbernd ... Ei äm Wandarudara
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Es kommt immer ganz drauf an was nicht eingetragen ist.... danach richtet sich das bußgeld.... Aber 3 Pkt. sind dir auf jeden fall sicher...
Gruß -
Da kommt aber noch ein Latte mehr dazu Freunde ...
Fahren ohne Versicherungsschutz bedingt auch, da die Betriebserlaubnis erloschen:
- Fahren ohne Betriebserlaubnis > 50 € und 3 Punkte
- Fahren ohne gültige Zulassung > 50 € und 3 Punkte
- Fahren ohne Versicherungsschutz > Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft und im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten , evtl. zusätzlich ist der Schein weg
(je nach Fahrzeug und Führerschein z.B. Motorrad 1B)
- Fahren ohne Führerschein, wenn die zulässige PS-Grenze überschritten > Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- wenn Leistungssteigerung evtl. noch Steuerhinterziehung
außerdem wird je nachdem, was du verändert hast das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt ..."Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©® -
Dann kommen noch die Abschlepp-, Stellplatz- und Gutachtenkosten hinzu.
Wird festgestellt, das ein Unfall durch eben diese Teile verursacht wurde wird es richtig teuer. Dann kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten + eventuelle Geldstrafen hinzu, oder Du wanderst ein. -
Dazu sollte man noch sagen, das wenn du TÜV machen willst auch alles eingetragen sein muss sprich legal sein muss.
Also spätesten zum nächsten TÜV musst dus eingetragen haben. -
Die höhe der Strafe sollte Dir erstmal unwichtiger sein! Viel wichtiger ist das Du weisst, das Dein Auto keine Betriebserlaubnis und keinen Versicherungsschutz mehr hat!
Im Falle eines Unfall´s wirst Du alles selbst bezahlen müssen und das kann je nach Unfall vllt. auch Personenschäden eine sehr sehr hohe Summe sein! -
die grünen können dein auto vor ort stilllegen und den abschlepper rufen...das kann noch teuer werden. dann ist ne tüv abnahme, zulassungskosten, abschlepper, bussgeld und anzeige fällig
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