Gez wahnsinn, habt ihr noch eine Idee?


  • Katzenmama
  • 3309 Aufrufe 35 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Gez wahnsinn, habt ihr noch eine Idee?

    Hallo,
    vielleicht hat einer von euch noch einen Idee wie ich meinem Bruder helfen kann.
    Im September letzten Jahres war eine Gez Mitarbeiterin bei meiner Mutter, diese Fragte sie :"wie wird ihr Sohn wach" Antwort mit dem Wecker.
    Frage: "Sonst alles beim alten"
    Antwort : "ja"
    GEZ : "bitte unterschreiben Sie"

    Zwei Wochen später kam die Anmeldung. Wir legten Einspruch ein, wiederrum wochen später wurde der EInspruch nicht anerkannt. Es kam eine Rechnung. Mein Bruder rief an, er solle nichts überweisen, der Fall wird neu aufgerollt. Er so dumm glaubt es. Frist abgelaufen. Jetzt vollstreckung wenn nicht gezahlt wird.
    Wir wollen Abmelden, geht aber nicht, weil er sonst soll nachzhalen??? Er würde dann ja zugeben das er was hat????
    Ganz ehrlich er hat nur ein sehr kleines Zimmer und deshalb schon mal keinen Platz für Geräte, Radio hat er auch nicht.
    Hilfe, hat jemand eine Idee?
    Lg Katzenmama
  • Also leider muss ich dir erstmal sagen, dass ich dir zwar leider nicht helfen kann, bzw. keine ahnung hab was ich machen würde,

    aber nochmal als verständnisfrage, man muss schon wegen einem einfachem Wecker GEZ zahlen ? oder ist es ein Radiowecker?
  • Entscheidend ist hier wohl die geleistete Unterschrift und das Verstreichenlassen der Einspruchsfrist, hier muss Brüderchen wohl zahlen.

    Und deswegen einen Rechtsstreit anfangen lohnt wohl kaum - einfach das Gerät wieder abmelden und als gelernte Lektion abhaken....
  • nein, es handelt sich tatsächlich um einen normalen Wecker ohne Radioempfang.
    Er hat mir gerade mal den ganzen Schriftverkehr gebracht, die Frau E. hat tatsächlich geschrieben:
    "Ein Irrtum Ihrer Mutter des Bereithaltens eines Hörfunkgerätes...wiederspricht nach vorangegangenen detailgetreuen Angaben der allgemeinen Lebenserfahrung.
    ..."was folgt für Sie...Anmeldung muss unverändert bestehen bleiben."

    Das kann doch wohl nicht wahr sein, wollen die einem jetzt verbieten sich abzumelden?
  • ja, der Brief ist echt gut.
    Ich habe heute mit vier versch. GEZ Leuten geredet, jeder fühlt sich verantworlich :) möchte aber nicht helfen :rot:
    Frau E. war dabei die Frecheste. Sie war es auch die meinen Bruder gelinkt hat, damit die Frist verstreicht, er ist er st 18 geworden ud sein unwissen wurde ausgenutzt. Ich habe heute Einspruch eingelegt, sowohl gegen die letzte Mahnung, als auch gegen das Ablehnen der Kündigung, wenn die Kündigung nicht angenommen wird, meldet er sich bei meinen Eltern ab und bei uns an. Vielleicht hilft das ja.
    Wie ja schön in dem Brief steht, mir kann doch niemand verbieten zu kündigen.
  • Naja das mit dem nicht Abmelden macht von der Überlegung her schon Sinn, wenn man einmal ein Radio etc. anmeldet wird man das Teil kaum auf den Müll werfen und dann nichts mehr haben, sodass keine GEZ-Gebühren mehr fällig werden. (Wer macht sowas schon, deswegen kann die GEZ auch "Nein" sagen)

    Natürlich zieht das in deinem Fall nicht... Da hilft nur ummelden, bzw. drauf hofffen, das man irgendwann auf einem nachsichtigen Mitarbeiter stößt!

    MfG DragonFly44
    Dieser Beitrag wurde zusammengeschwäbelt und könnte verwirrend auf Menschen wirken!


    User helfen Usern:
  • Die GEZ!!! Oder wie verarsche ich die Bürger am besten!!!

    @ Offtopic

    Den Link den Engelskrieger in seinem Post angegeben hat, den sollte sich mal jeder gönnen!!! :D

    Vorallem die die nächsten verlinkten Sachen von dem guten Menschen , der verzweifelt mit der GEZ kämpft um keine "Rundfunkgebühren" zahlen zu müssen!!!

    Ist echt der Hammer!!!

    @ Topic :D

    Wenn eine Person in deinem Haushalt bereits GEZ bezahlt , dann ist die Sache erledigt!!! Ausser: Die Person ist Volljährig (über 18 Jahre) bzw. hat ein eigenes Einkommen!!!

    Gegen die sich wehren hat der Gesetzgeber mit dem 01.01.2007 für UNMÖGLIUCH erklärt!!! Wenn du einen internetfähigen (mutimedia - fähigen!!!) PC hast, bist du auch im Club!!! :mad:

    Gruss BG J. O´Neill



    Die GEZ!!!Oder wie verarsche ich die Bürger am besten!!!
    :flag:
  • na ja das ist echt schlimmer als bei der Mafia! Ich hatte damals auch schwierigkeiten, die wollten nicht verstehen das ich mit meinem Freund zusammen wohne, und er alles angemeldet hat...
    Aber das mit meinem Bruder regt mich schon auf, schon alleine die Fadenscheinigen Begründungen die gemacht werden.
    Und dann ihm auch noch verbieten wollen zu kündigen weil die Lebenserfahrung der Sachbearbeiterin ihr ein anderes Gefühl gibt. Ich lach mich tot.
    Ich werde auf jedenfall dranbleiben.
  • Ich hatte nu auch schon einige erfahrungen mit der lieben GEZ:
    erstens man muss die leute von der GEZ nicht rein lassen und keine solche fragen beantworten, genauso wenn telefonumfragen sind am besten nicht mitmachen denn solche fragen wie "welchen radiosender hören sie am liebsten?" geht ganz schnell nach hinten los, da ist man schneller bei der GEZ gemeldet als einen lieb ist

    Zweitens das mit dem abmelden ist so eine sache, wenn man einmal drinne ist kommt man so schnell nicht raus
    ich habe nun vor einen jahr schon meinen fernseher abgemeldet und die ganze sache ist noch nicht durch da ich mich auch geweigert habe das zu bezahlen. die wollten auch schon eine vollstreckung machen... nu haben wir uns allerdings geeinigt. ich musste nur halt sagen WARUM ich keinen fernseher mehr habe. obwohl ich sagen muss das geht die nichts an! Jetzt wird das ganze gegen gerechnet und dann werd ich die differenz bezahlen da ich ja noch ein radio habe. aber etwas über 16 euro im quartal klingt ja wohl besser als etwas über 51 euro im quartal.... und nu bin ich mal gespannt wann der überarbeitete bescheid kommt:)
  • @ Katzenmama

    Dein Bruder wohnt noch bei seinen Eltern?

    -> dann sollte er der GEZ schreiben, dass er selber keine eigenen Geräte hat
    -> darüber hinaus sollte er sich als Gesamtschuldner (zu den Eltern) eintragen lassen
    -> dann ist Ruhe

    Ansonsten gilt:

    wer etwas unterschreibt, der sollte es sich vorher auch durchlesen!

    Alles andere ist Dummheit. Und Dummheit kann teuer werden.

    @ NeWsOfTzzz

    Wenn man etwas verschickt, dann via Einschreiben mit Rückschein.

    -> regelmäßig dauert es, bis es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt
    -> die Post aber vernichtet die Nachweise über die Einschreiben regelmäßig nach 3 Monaten
    -> dann war es das mit der Beweisführung

    Daher: entweder mit Rückschein, oder (besser) faxen.

    In Bezug auf Fristen:

    -> die machen nur Sinn, wenn man sie braucht
    -> beispielsweise bei Zahlungszielen

    @ all

    Der Link oben ist lustig. Hab ihn auch gelesen. Aber aus juristischer Perspektive allenfalls heiße Luft. Die GEZ als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetz Bescheide mit Verwaltungsaktsqualität erlassen.

    Damit ist aber auch das jeweilige Verwaltungsvollstreckungsrecht anwendbar, welches sich signifikant vom privatrechtlichen Vollstreckungsrecht unterscheidet!

    Mit Ablauf der Einspruchsfrist ist der Verwaltungsakt (hier Kostenbescheid) regelmäßig nicht mehr aus der Welt zu kriegen (und zwar egal, ob er rechtmäßig oder rechtswidrig ist).

    Mithin hat es der Katzenmama ihr Bruder schwer, da noch was hinzubiegen.

    -> eigentlich kann er nur bezahlen und sich alsbald wieder abmelden

    Im Übrigen, Katzenmama, ist das Alter deines Bruders keine Entschuldigung.

    -> auf jedem Leistungsbescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung
    -> zukünftig wird er sicherlich lesen, was er an Post bekommt


    Gruß
    Hobbyesel

    -> der das Vorgehen der GEZ-Fahnder auch nicht gut findet
    -> und stets die Tür sofort wieder zu machen würde
    -> und auch keine GEZ zahlt
  • lol ist nicht wirklcih wahr wegen nem normalen wecker ???
    das ist doch die größte verarsche überhaupt diese scheiß verbrecherbande und das auchnoch legal ...
    sowas kann einfach nicht sein
  • Hallo Hobyesel,
    habe das mit dem alter meines Bruder nur dazu geschrieben, weil ich dachte das es den einen oder anderen interessiert.
    Das mit der Zahlungsfrist war mir eigentlich klar, obwohl es ja der Hammer ist, er hat mit der Sachbearbeiterin Frau E. gesprochen, die sagte er soll einfach nicht überweisen sie kümmert sich drumm, das nächste was kam war jetzt die letze Mahnung vor der Vollstreckung und die Frau E. will sich an nichts erinnern. Gut mein Bruder war so dumm und hat ihr geklaubt, aber ich finde die Vorgehensweise der Frau sehr bedenklich.
    Der Grund weshalb sie die Abmeldung nicht annehmen will ist,so glaube ich gar nicht rechtens, habe ja oben geschrieben, das sie meint das ihre Lebenserfahrung was anderes sagt....
    Im Grunde geht es nur darum, wie wir ihn wieder abmelden können.
    Aber was bringt es wenn er sich als Gesamtschuldner bei den Eltern einträgt?
  • Hobbyesel schrieb:

    Die GEZ als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetz Bescheide mit Verwaltungsaktsqualität erlassen.


    DAs wüsste ich aber. :D

    Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.

    Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet.

    Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.

    Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.
  • McKilroy schrieb:

    DAs wüsste ich aber. :D


    Was weißt du?

    Und was willst du uns damit sagen?

    Du hast den Artikel von Wiki kopiert ...

    -> aber entweder nicht gelesen, oder nicht verstanden ... :D

    -> wenn du damit jetzt festhalten wolltest, dass die GEZ eine trotz Erfüllung des materiellen Behördenbegriffs aus dem VwVfG Bund organisatorisch nicht verselbstständigte Einheit darstellt, sondern als Teil der Rundfunkanstalt in Selbige eingegliedert ist ...

    -> dann ist das richtig und egal ...

    -> weil die von mir beschriebene Rechtsfolge losgelöst davon eintritt, ob die GEZ eine ausgegliederte organisatorische Einheit darstellt

    -> das ergibt sich aber auch nicht aus dem Wiki-Artikel

    -> der dritte Absatz ist völlig egal, den es ging nie um die Rechtsnatur von Handlungen der GEZ-Außendienstmitarbeiter ... Angriffspunkt der Anfechtungsklage ist stets der Kostenbescheid!


    @ Katzenmama


    Was die Tante von der GEZ dir erzählt, ist egal.

    Wenn du dich (dein Bruder) abmelden willst, dann tu das.

    -> Schreiben faxen (ist am besten) s.o.
    -> wenn danach noch Gebühren verlangt werden Einspruch / Widerspruch
    -> wenn danach vollstreckt werden sollte Anfechtungsklage vor dem Verwaltunsgericht
  • ah, ja also die Kündigung ist gestern wieder raus, habe den Vordruck von der GEZ genommen, als Grund hab ich dann mal geschrieben, das er abmeldet weil er nie welche hatte. Bin mal gespannt ob das funktioniert, eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, das sie das ablehnen dürfen, man kann doch was abmelden wann man will... dachte ich zumindest immer.
  • Gerade wegen solchen Geschichten mach ich folgendes:

    -GEZ-Briefe wandern nach Prüfung umgehend in Ablage P (man weiß ja nie, ob die einen zwangsanmelden).
    -Umfragen / Fragen bzgl. Fernsehserien / Lieblingssender / Lieblingsradiosender usw... werden von mir nicht beantwortet.
    -Die Tür mach ich sowieso nur auf
    -wenn sich Besuch angekündigt hat
    -oder wenn ich durch den Türspion erkennen kann, wer es ist... ansonsten -> Bin ich für unerwartete Gäste nicht zu sprechen und mache von vornherein die Tür net auf (was ja im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses kein Problem ist).

    Auto steht stets in der Tiefgarage, wo man nur mit einem Schlüssel rein kann. Sat-Schüssel ist von außen eh net zu sehen.

    In diesem Sinne... F**K GEZ, ohne mich

    Zum Thema hier:
    Abmeldung wird schwer, aber wenn Dein Bruder tatsächlich nichts hat zum anmelden... soll sich doch die GEZ selbst davon überzeugen. Das Abmelden ist mitunter auch ein Grund warum man sich schon gar net anmelden sollte (problematisch, wenn man leichtsinnige Eltern hat die immer brav über alles Auskunft geben)
  • also ernsthaft... die GEZ geht mir auch auf den sack... hab, kaum das ich bei der BW anfing, ein schreiben der GEZ bekommen... meine mutter natürlich gleich so ein hämisches grinsen mit einem na, jetzt bist du dran weil du nicht zahlst und so... :rolleyes: ... naja, ich hab mir das durchgelesen, was die wollten, dann ausgefüllt, das ich kein rundfunkgerät habe und das ganze abgeschickt... der pc und das radio, welches hier steht, zählt für mich einfach nicht... im zweifelsfalle sind es die meiner mutter... :D
    des weiteren... wenn ich irgendwann - und das wird bald sein - alleine leben werde und die GEZ steht bei mir vor der tür... ich würd die auch nicht rein lassen... und wenn sie doch versuchen würden, meine wohnung zu betreten... es gibt da diesen süßen, kleinen paragraph der StPO ... paragraph 127, auch unter dem namen jedermannsparagraph bekannt... und mit dem würde der typ von der gez dann bekanntschaft machen...
    denn eine vorläufige festnahme hält jeden auf und der mann / die frau von der gez würde sich strafbar machen, wenn sie geen meinen willen meine wohnung betritt... wobei ich mal davon ausgehe, das die GEZ sich nicht trauen würde, meine wohnung zu betreten wenn ich es ihnen verbieten würde... X(
  • Auf gar keinen Fall zugeben, dass du Geräte hast.

    Wem die gehören, ist latte.
    Wenn du sie hast, musst dafür zahlen

    Ich hatte mal nen Kollegen, der vorübergehend keinen Strom hatte (!) ...

    Die GEZ wollte trotzdem Kohle. Als er auf seine Stromlosigkeit hinwies, konstatierte die GEZ, er könne ja nen Generator haben (z.B auf dem Balkon) ...

    -> innovativ sind sie schon ^^

    Zur rechtlichen Einordnung von Notwehr (§ 32 StGB) und vorläufiger Festnahme ( § 127 ABsatz 1 StPO):

    § 127 I StPO gewährt die vorübergehende Festnahme zwecks Sicherstellung der Personalien. Ob hierzu Gewalt angewendet werden darf (wer bleibt sonst schon stehen?) ist umstritten ... aber die Tendenz geht hin zu einer restriktiven Anwendung und Auslegung ... d.h. wenn Gewalt, dann nur Festhalten und nicht ohnmächtig knüppeln ... sonst riskiert man (nämlich bei Sprengung des einfachen - streng genommen gewaltlosen - Festnahmerechts) selbst ne Anzeige ...

    Und ob Notwehr greift ... hängt auch immer sehr von Richter und dessen Beweiswürdigung ab. In der richtigen Welt läuft das nicht so wie bei Barbara Salesch und Versagerkollegen von Sat.1 ...

    Jedem Ärger entgeht man, wenn man mit den Jungs gar nicht redet.

    Und: selbst wenn man von denen ne schriftliche Anmeldung bekommt (weil die Einwohnermeldeämter - jedenfalls hier in NRW - der GEZ sofort eine Kopie von jeder Ummeldung schicken) ... kann man die ja wegwerfen ... es besteht keine Pflicht, sowas auszufüllen, wenn man keine Geräte (Radio, internetfähiger PC und/oder TV) besitzt ...

    Und wer besitzt sowas schon ^^
  • Konkret bedarf es eines

    gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf eine geschützte Rechtsposition

    -> zur geschützten Rechtsposition gehört auch die Wohnung
    ... und wenn einer nicht gehen will ...

    ... allerdings ist bei der Anwendung der Notwehr Vorsicht geboten s.o. ...

    Eine laienhafte Einschätzung dafür, wann eine Notwehrlage vorliegen würde, überschneidet sich eher selten mit den vom Gesetzgeber und der Rechtssprechung entwickelten Kriterien zur Prüfung des Vorliegens einer Notwehrlage ...
  • ich sprach ja auch gar nicht von notwehr sondern nur von vorläufiger festnahme... ;) ... und die würde ja schliesslich in ordnung gehen, da der mann ein verbrechen begeht in dem moment, in dem er meine wohnung ohne meine einwilligung betritt. und in dem falle bin ich berechtigt, sofern sich die personalien nicht feststellen lassen oder die person der flucht verdächtig ist, die person festzunehmen... und wenn ich den erst mal festhalte um seine personalien festzustellen und ihn dann so lange festhalte, bis die polizei eintrifft... dann ist das ja rechtens... und als festhlten kann ich, soweit der mann von der gez keinen bock hat, auf mich zu hören, auch bewährte methoden ala aufn boden werfen und ins kreuz knien anwenden... :D ... schliesslich macht sich der mann von der gez in dem moment ja eines fluchtversuches strafbar und da darf ich dann auch entsprechend - den umständen entsprechende - gewalt anwenden... und ist dazu ja auch auf meinem grund und boden... also ha ich da ja auch das hausrecht und kann da zielich viel bestimmen... ;) ... und dann kann ich den immer noch der polizei übergeben... allerdings macht so was mehr sinn, wenn man das mit ner kamera oder so festhält, um am ende beweise zu haben, falls der mann von der gez klagen will... ^^
    aber ich hätte auch so mal bock, gegen die gez auf die ein oder andere weise... anders als verbal vorzugehen... :D ... die gehen mir schon aufn sack, auch wenn ich noch nicht viel stress mit denen hatte...