Unfallschaden verschwiegen.

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  • KoPNeO
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  • Unfallschaden verschwiegen.

    Habe mir letzte Woche nen neues Auto zugelegt.



    Nun mußte ich eben feststellen das er vorn links einen Unfall hatte den mir der Händler verschwiegen hat.

    Kann ich nachträglich Geld zurück verlangen oder was kann ich generell machen ?
    Uploads:
    Filme: 12
    Musik: 12345678910 usw....
  • Eigentlich schon, wenns im verkaufs Vertrag nicht mit drin steht und wenn es jetzt nciht 5 Jahre her ist schon. Wenn du dir den Letzte Woche gekauft hast kannst du den zurück geben. Kannst auch mit Anwahlt drohen.

    Gruß M@rb
    Ein Reh springt hoch, ein Reh springt weit, warum auch nicht er hat ja Zeit
  • Versuch doch mal anhand des Fahrzeugbriefs den letzten Besitzer zu kontaktieren. Da kommen meist Dinge zu Tage, die man sich nicht vorstellen kann.
    Ein Bekannter von mir hat dadurch so erfahren, dass sein "neuer" Gebrauchter einen Totalschaden hatte. Der Vorbesitzer hat sogar Fotos geschickt. Airbags waren offen, das Dach platt, Kotflügel, Motorhaube, Türen, alles kaputt. Er hatte ja so einen Verdacht, weil der Wagen komisch fuhr, aber sowas.... :eek:
    Das Auto sah aus wie neu. Kein Wunder, es war ja auch komplett neu.... neu lackiert :rolleyes: !
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    Wenn du den Regenbogen willst, musst du mit dem Regen klarkommen.
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  • Halllo KoPNeO,

    ist nicht leicht zu beantworten. Sollte in deinem Vertrag irgendwo (meist klein geschrieben) sowas stehen "gekauft wie gesehen" hast du leider Pech. Denn dieses Problem hatte ich damals auch. Selbst mit Anwalt hatte ich keine Chance etwas positives für mich zu erreichen.
    Sollte du nix der Gleichen im Vertrag finden, wäre eine Konsultation bei einem Anwalt eine gute Idee.

    Gruß _sOnO_
  • wie Mamba schon sagte....
    Vorbesitzer ausfindig machen,alle die du finden kannst.
    Wer weiss ,was da sonst noch alles war...
    wen eindeutig feststeht,das Unfallschaden,und im Vertrag steht
    "Unfalllfrei"
    dann zum Händler und je nachdem wie schwerr der wagen beschädigt war/ist,
    zurückgeben oder ordentlich den Preis senken,so das er dir paar Euro zurückgibt.
    Aber wenn es ein Abzocker ist,
    dann wird er sich uneinsichtig geben,und hoffen ,
    das du klein beigibst.
    Hatte ich im Bekanntenkreis auch schon mal.
    Hatte vom Händler nen Wagen,und immer wieder Kleinigkeiten zu reparieren.
    Irgendwann kam dann bei einer der kleinen Reparaturen dann ein Schaden ans Licht.
    Der Händler war auch uneinsichtig.
    Daraufhin dann zum Anwalt,Gutachter e.c.t.
    Der Händler musste den Wagen zurücknehmen,und zahlen,plus Zinsen,Leihwagen,Gutachter e.ct.
    Also lass dich nicht abspeisen.
  • Dir ist der Wagen konkret als Unfallfrei verkauft worden?
    Schau mal auf dem Vertrag nach, da gibt es eine extra Spalte.

    Wenn ja, Unfall ist natürlich nicht Unfall.
    Eine lackierte Schramme hat vermutlich jedes Auto aufzuweisen.
    Es gibt eine Bagatellschadensgrenze, je nach Gericht bei ca. 1.000€

    Aber, wenn Dir der Händler das Auto als Unfallfrei verkauft hat, der Schaden höher ist, hat er verdammt schlechte Karten.
    Hast Du alles in der Hand, Rückabwicklung, Wandlung, Preisnachlass....

    Mit dem Anwalt würde ich zuerst mal nur drohen, der Händler hat sowieso keine Rechtsschutzvers. für solche Fälle, muss er Deinen Anwalt auch bezahlen, ist aber Geld das Du für Dich heraushandeln kannst.

    Viel Erfolg.
    Krischnak
  • _sOnO_ schrieb:

    Halllo KoPNeO,

    ist nicht leicht zu beantworten. Sollte in deinem Vertrag irgendwo (meist klein geschrieben) sowas stehen "gekauft wie gesehen" hast du leider Pech. Denn dieses Problem hatte ich damals auch. Selbst mit Anwalt hatte ich keine Chance etwas positives für mich zu erreichen.
    Sollte du nix der Gleichen im Vertrag finden, wäre eine Konsultation bei einem Anwalt eine gute Idee.

    Gruß _sOnO_


    ist Quatsch, seit neuester Rechtsprechung muss der gewerbliche Verkäufer (Händler) ein Jahr Gewährleistung geben auf Gebrauchtfahrzeuge, der Zusatz ist schon lange nicht mehr gültig.

    Will der Händler keine Gewährleistung geben muss er das Auto definitv als Schrottauto/Teileträger verkaufen, was aber bei einem Privatmann als Kunden auch nicht so ganz einfach ist (deshalb werden seit einiger Zeit Schrottautos nur an Wiederverkäufer abgegeben)
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • BlaBla05 schrieb:

    ist Quatsch, seit neuester Rechtsprechung muss der gewerbliche Verkäufer (Händler) ein Jahr Gewährleistung geben auf Gebrauchtfahrzeuge, der Zusatz ist schon lange nicht mehr gültig.

    Will der Händler keine Gewährleistung geben muss er das Auto definitv als Schrottauto/Teileträger verkaufen, was aber bei einem Privatmann als Kunden auch nicht so ganz einfach ist (deshalb werden seit einiger Zeit Schrottautos nur an Wiederverkäufer abgegeben)


    Garantie oder Gewährleistung ist aber eine andere Kiste. Davon ist ja hier nicht die Rede.

    Es geht um einen verschwiegenen Unfallschaden.

    Und Garantie hin oder her, da hat der Händler verdammt schlechte Karten.
  • es ging um deine Meldung von wegen "gekauft wie besichtigt" und die ist schon seit Jahren nichtig ... außerdem geht es sehr wohl um Gewährleistung (eine Garantie gibt nur der Hersteller und nicht der Händler)

    Wenn der Händler einen Unfallschaden verschweigt, dann handelt es sich um einen Sachmangel (fehlende Unfallfreiheit) und da ist er eben im Rahmen seiner Gewährleistung (Stichwort: Mängelfreiheit) dran ...

    Anders sieht es aus bei Kauf unter Vollkaufleuten (also wenn ein Gewerbetreibender vom Händler kauft) da gibt es noch andere Einschränkungen ...
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • Es kommt wie schon gesagt darauf an wie schwer der Wagen beschädigt war. Nur lackiert wegen einer kleinen Schramme oder Beule oder eben doch schon mehr. Generell erst einmal mit dem Händler reden und vorher den Vorbesitzer fragen. Dann wird es gehn......
  • BlaBla05 schrieb:

    es ging um deine Meldung von wegen "gekauft wie besichtigt" und die ist schon seit Jahren nichtig ... außerdem geht es sehr wohl um Gewährleistung (eine Garantie gibt nur der Hersteller und nicht der Händler)

    Wenn der Händler einen Unfallschaden verschweigt, dann handelt es sich um einen Sachmangel (fehlende Unfallfreiheit) und da ist er eben im Rahmen seiner Gewährleistung (Stichwort: Mängelfreiheit) dran ...

    Anders sieht es aus bei Kauf unter Vollkaufleuten (also wenn ein Gewerbetreibender vom Händler kauft) da gibt es noch andere Einschränkungen ...


    Entschuldige, ich will hier keineswegs den Bewi machen.
    Aber ich bin vom Fach, Du darfst mir das schon glauben.
    Mit der Änderung des Kaufrechts hat das wirklich nichts zu tun. Das ist kein Mangel im Sinne von Garantie oder Gewährleistung.

    Dem Auto fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die Unfallfreiheit! Das ist vergleichbar damit, dass er nur 50 KW statt im Kaufvertrag angegebenen 100 KW hat. Das lässt sich ja nicht mehr beheben, wie z. b. eine defekte Lichtmaschine, die wird ausgetauscht und damit hat es sich. Der behobene Unfallschaden bleibt.

    Damit wäre der Händler auch vor 10 Jahren schon auf den Bauch gefallen, trotz dem damals noch möglichen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag.


    Grüße
    Krischnak
  • Servus,

    ganz einfach du fährst zur Dekra und lässt das Auto begutachten. Du sagst denen, das du das Auto gekauft hast und du gerne wissen würdest ob da mal was war. Wenn jetzt in deinem Kaufvertrag drin steht Unfallfrei aber die Sachverständigen sagen da war was (vielleicht Richtbankabdrücke usw) dann kannst du mit deinem Auto und Vertrag wieder an den Käufer zurück gehen und ihn damit konfrontieren, vielleicht nimmt es das Auto zurück oder gibt dir was vom Geld zurück. Ansonsten drohen und zum Anwalt. Schwierig wird es, wenn dem Händler, das Auto schon als nicht Unfallwagen (obwohl vielleicht einer war bzw ist) verkauft worden ist und er ihn an dich weiterverkauft hat, auch als nicht Unfallwagen... da bin ich mir nicht sicher da hatte ich mal was gelesen.
    Was mich interessieren würde ist wie du herausgfunden hast das der einen Unfall gehabt haben soll.

    Gruß
    Pireas
  • Trotzdem wenn Privatkunde kauft er hat Rückgaberecht. Wenn wäre als Unfallfrei bezeichnet und es war ein Unfall nachgewiesen, dann das ist 100% Teuschung. Händler hat keine Schansen. Wenn wäre als Fahrzeug mit vorschaden, dann bischen Problematisch.

    Grüß
    mRedBaron
  • Auch wenn ich als Anwalt primär Mietrecht bearbeite, soviel kann ich Dir sagen:
    Sollte sich - z.B. nach Kontaktaufnahme mit dem Vorbesitzer - ergeben, daß dieser den Händler über den Schaden informiert hat, so liegt eine arglistige Täuschung durch Deinen Verkäufer vor, der Dich drei Jahre zum Rücktritt/Minderung berechtigt.
    Ansonsten kann der Händler die Gewährleistung für mindestens 1 Jahr (bei gbrauchten Sachen) nicht vertraglich ausschließen, wobei innnerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf (Übergabe) die Beweislast für das Vorliegen des Mangels (hier Unfallschaden) umgekehrt wird, er also nachweisen müßte, daß dieser Schaden bei Vertragsschluß noch nicht vorlag.
    Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf hast Du also die besten Chancen, Deine Mangelmeldung zu erheben.
    Dir stehen dann die Möglichkeiten der Kaufpreisminderung bzw des Rücktritts vom Vertrage - d.h. Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung - offen.
  • Hallo, hab mal ne Frage zu der Thematik...allerdings habe ich ein Auto von PRIVAT gekauft, mit leichten streifschaden am Seitenteil links hinten. Im Kaufvertrag steht: "auf beschädigungen wurde hingewiesen" und " kein Unfall".

    nach gut 5 Monaten hat sich rausgestellt das vorne ein Unfall war. Der Vorbesitzer wills nicht gewesen sein, der hatte den Wagen auch nur knapp 9 Monate. das Auto ist jetzt10 Jahre alt. und ich mittlerweile der 4 Besitzer.

    Welche möglichkeiten(aussichten auf Erfolg)habe ich in dieser Situation bei Kauf von Privat?

    Danke im Vorfeld.
  • mardok schrieb:

    Hallo, hab mal ne Frage zu der Thematik...allerdings habe ich ein Auto von PRIVAT gekauft, mit leichten streifschaden am Seitenteil links hinten. Im Kaufvertrag steht: "auf beschädigungen wurde hingewiesen" und " kein Unfall".

    nach gut 5 Monaten hat sich rausgestellt das vorne ein Unfall war. Der Vorbesitzer wills nicht gewesen sein, der hatte den Wagen auch nur knapp 9 Monate. das Auto ist jetzt10 Jahre alt. und ich mittlerweile der 4 Besitzer.

    Welche möglichkeiten(aussichten auf Erfolg)habe ich in dieser Situation bei Kauf von Privat?

    Danke im Vorfeld.



    Hallo,

    Du kannst die ersten beiden Besitzer kontaktieren, wenn einer von beiden den Wagen schriftlich mit Angabe des Unfallschadens verkauft hat, hast Du den folgenden.
    ABER.... vermutlich wird der vor Dir behaupten er hätte Dich auch auf den vorderen Schaden hingewiesen.

    Wenn du ne Rechtsschutz hast, die Fragen ob sie es bezahlen, wenn nicht Finger weg.

    Grüße
    krischnak
  • Mal ganz langsam:

    niemand braucht einen Vorbesitzer konsultieren, wenn er ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler kauft. Der Händler ist:

    1. verpflichtet, ein gebrauchtes KFZ auf Vorschäden zu untersuchen und sich vom Vorbesitzer den Zustand des KFZ bescheinigen zu lassen.

    2. verpflichtet, einen Vorschaden (Unfall) ungefragt einem Privatkäufer mitzuteilen.


    Nach neuester Rechtssprechung zählt schon ein (teil-)lackierter Kotflügel, der wegen eines Kratzers repariert und nicht angegeben wurde, als Vorschaden Damit kann ein ein nichtgewerblicher Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages einfordern. Eventuell abzüglich erfolgter Nutzungsdauer.

    In Zweifelsfall zu einem zugelassenen KFZ-Gutachter gehen und sich einen eventuellen Unfall-Vorschaden bescheinigen lassen. Ist der Händler danach immer noch unwillig mit dem Anwalt drohen oder sogar ihn einschalten.