Ebayverkauf legal?


  • kai007
  • 845 Aufrufe 7 Antworten

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  • Ebayverkauf legal?

    Hi

    Ich bzw. genauer mein Pa hat was ins Ebay reingestellt. Jetzt kam gerade ne Nachricht in Mein Ebay, von einem Mitglied und schreibt: Hallo...ich zahle ihnen ...€ und bezahle sofort.
    Das darf von doch gar nicht oder? Die Auktion läuft bereits und ich kann sie nicht einfach rauswerfen und dem Mitglied das "schwarz" machen? Das wär dann doch net legal!?
    Bei jeder Mail steht auch dran:Antworten Sie nicht auf diese E-Mail, wenn Ihnen vorgeschlagen wird die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen. Ein solches Angebot verstößt gegen die eBay-Grundsätze und könnte betrügerisch sein. Im Betrugsfall können Sie dann auch weder den PayPal- noch den eBay Standard-Käuferschutz in Anspruch nehmen.
    Sollte man diesen Verkäufer dann auch noch Ebay melden?

    Danke schon mal!
    Mfg

    KAI
  • ne wenn noch keiner geboten hat kannst du die auktion noch raus nehmen (glaub ich) und somit kannst du ihm dann das produkt verkaufen. Ich würde jedoch verlangen, dass er vorauszahlt, sonst könnte es probleme geben.

    nur weil das produkt bei ebay drin ist heisst es noch lange nicht, dass man es nicht jemand anderem verkaufen kann. wie ihr in kontakt gekommen seid ist eigentlich egal.
  • Du kannst nachträglich "Sofort Kaufen" hinzufügen, das geht über ebay und ist also zu 100% legal. Nicht alles ist illegal bei dem jmd bei ebay dich um sowas bittet^^


    mfg Undeath
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!
  • Shalom.

    In strafrechtlicher Hinsicht erfordert § 263 StGB (Betrug) einen Vermögensschaden. Wenn man einen zivilrechtlich abgeschlossenen Kaufvertrag (= Ersteigerung bei Ebay) nicht erfüllen kann, so ist dies in strafrechtlicher Hinsicht regelmäßig latte.

    In zivilrechtlicher Hinsicht allerdings hat man als Verkäufer die Pflicht, die geschuldete Ware auch zu übergeben und zu übereignen, vgl. § 433 Absatz 1 S.1 BGB. Sollte man dies nicht tun, kann keine Erfüllungswirkung i.S.d. § 362 BGB eintreten. Für den Fall, dass man nicht leisten kann, weil man die Ware bereits anderweitig veräußert hat, ist man zunächst zu Schadensersatz statt der Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit gem. §§ 280 I, 283, 275 I, IV, 249ff. BGB verpflichtet. Ferner kann der Gläubiger der Leistung nach § 285 BGB als stellvertretendes commudum dasjenige verlangen, was der Schuldner (= Verkäufer) durch den Verkauf an einen Dritten erlangt hat.

    Allerdings kann man Schadensersatz auch individualvertraglich oder via AGB ausschließen, vgl. z.B. hier.

    Frohe Ostern
    Hobbyesel
  • @ Hobbyesel: WTF?!
    Hier gehts darum ob sich das mit den AGB's von ebay verträgt! Rechtlich ist es doch sowieso sonst ok.

    mfg Undeath
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
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  • Auch wenn die Auktion schon läuft und sogar schon Leute geboten haben, hast Du die Möglichkeit die Gebote zu streichen und die Auktion vorzeitig zu beenden.

    Musst Dir nur einen guten Grund einfallen lassen (wie z.B. Artikel defekt...)

    Gruß
    fmcrv
  • undeath schrieb:

    @ Hobbyesel: WTF?!
    Hier gehts darum ob sich das mit den AGB's von ebay verträgt! Rechtlich ist es doch sowieso sonst ok.

    mfg Undeath


    Was glaubst du Zauberer, wer sich auf die AGBs von Ebay beruft?
    -> der, der Ware ersteigert ohne sie zu bekommen ...

    Zur Erinnerung noch mal die Frage:

    Das darf von doch gar nicht oder? Die Auktion läuft bereits und ich kann sie nicht einfach rauswerfen und dem Mitglied das "schwarz" machen? Das wär dann doch net legal!?


    Folglich ist meinem obrigen Post zu entnehmen, was passiert, wenn man mit jemandem nen Vertrag schließt und die geschuldete Ware an einen Dritten leistet ... steht doch explizit drinne ... die Frage nach den Ebay-AGBs kann allenfalls für die Wirksamkeit des Vertrages zwischen Verkäufer und Ersteigerer von Bedeutung sein.

    Mich beschleicht ... du hast keinen Plan ... ^^