Tüv

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  • LedZep
  • 2005 Aufrufe 12 Antworten

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  • Hallo Leute,
    fahre seit 1,5 Jahren ne Yamaha Virago 535. Nun muß ich zum ersten mal zum TÜV (März). Mein Problem ist, sie ist aber erst ab Mai zugelassen (Saison-Kennzeichen).
    Wie geht man vor ? Fahren ohne TÜV oder Fahren ohne Zulassung ! Beides riskannt. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?
    Einen Gruß schickt
    LedZep
  • warten bis du fahren darfst und dann schnell vorbeifahren.
    Wieso?
    im Mai ist die Wahrscheinlichkeit geringer als im März, dass es Glatteis hat (bei uns liegt jetzt wieder etwas Schnee). Wenn's dich legt hast du ein dickes Problem ohne Zulassung, da darfst 1 Monat nicht fahren und wenn du Pech hast ist ein Jahr Gefängnis dabei, aber nur wenns nicht versichert ist.
    Ne Strafe wegen TÜV überzogen ist lächerlich im Vergleich zu dem oben, wenn sie dich erwischen sagst halt einfach, dass du zum TÜV fährst, wenn's gut läuft kriegst keine Strafe... (musst denen halt auch sagen, dass er im März abgelaufen ist und im Mai deine Zulassung anfängt, die haben sicher Verständnis dafür)
    Ansonsten Anhänger ans Auto hängen und hinfahren, sollte man nur einen haben... ;)
    sowas hatten wir auch mal in der Garage stehen und ich meine es ist schon wieder 4 Jahre her, als ich nachts damit meine ersten Fahrstunden auf einem Feldweg hatte (allerdings war niemand dabei).

    gruß
    n8
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  • Immer diese Vermutungen?

    Das ist doch ganz einfach.
    Du machst mit dem TÜV einen Termin im Mai und fertig.
    Würdest du nun auf der Fahrt dorthin angehalten werden, sagst du das dem Grünen und er wird dich fahren lassen (ohne Geldbuße o.ä.).
    Der ist nämlich nicht so blöd wie er evtl. in der Uniform aussieht - der hat auch was unter der Mütze - und weiß dass es nicht anders geht.

    Was du sicher unterlassen solltest sind Fahrten die nicht zum TÜV führen oder unnötige Umwege dorthin.

    Anbei: Sollte der Zustand deines Fahrzeuges jedoch den Verkehr gefährden (z.B. abgefahrene Reifen) dann kann und wird er dir Ärger machen denn dies hättest du rechtzeitig erkennen können und auch müssen! Aber damit fährt man auch nicht zum TÜV. ;)
  • Manche probieren es auf eine extreme Tour.
    Dieses Foto habe ich persönlich gemacht an einem Einkaufcenter in unserer Nähe.
    Sowas sollte man direkt wegsperren.



    Ich weiß nicht, was die Grünen gemacht haben?
    Fahren ohne Versicherungsschutz und natürlich auch Steuerhinterziehung.
  • Umstieg auf Ganzjahreskennzeichen

    Du könntest auch einen Hänger besorgen und damit ab zum TÜV. Oder Du fragst bei Deinem freundlichen Fachhändler/ Werstatt nach, ob der den Service anbietet: Hauptuntersuchung mit Hol,- u. Bringedienst.

    Du konntest auch zu Deiner Zulassungstelle und Dein Saisonkennzeichen gegen ein cooles Ganzjahreskennzeichen tauschen. ;)

    Acht Wochen über den TÜV ist schon grenzwertig. Wenn die Grünen Dich da fangen, setzt es was. Zumal die nächste Plakette wieder bis März gehen wird.
    Mit folgenden Verwarnungsgeldern musst Du rechnen:

    Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 15 EUR
    Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 25 EUR
    Überschreitung mehr als 8 Monate: 40 EUR Bußgeld) + 2 Punkte
  • Species.8472 schrieb:

    Acht Wochen über den TÜV ist schon grenzwertig. Wenn die Grünen Dich da fangen, setzt es was.


    :depp:

    Aus rechtl. und versicherungstechn. Gründen darf er nicht vor Ablauf der "Ruhephase" fahren, das wissen auch die "Grünen".

    Mit Termin in der Tasche und ohne Umwege zum TÜV, das geht auch mit abgelaufenem TÜV! Anders wäre es wenn er den TÜV schon vor Ablauf seines letzten "Zulassungszeitraums" hätte erneuern lassen müssen!
  • Hi,

    wenn man keine Ahnung hat .... :rot:
    Schreibt doch bitte keine Sachen hier rein, die nicht stimmen.

    Also es ist ganz einfach. Ist die HU während des Ruhezeitraums abgelaufen, so muss diese im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden. Fertig. Nix mit Termin oder Direktfahrt. Alles Mumpitz.

    Das weiß jeder TÜV und jeder Polizist, da gibt es keinen Streß.

    Also mach dir keinen Streß und fahr einfach im Mai zum TÜV.
    Gruß tom
  • irren ist menschlich

    tom82 schrieb:

    wenn man keine Ahnung hat .... :rot:
    Wenn ich gewußt hätte, dass das nicht stimmt, hätte ich das ganz bestimmt nicht reingeschrieben. Bloß weil man sich mal irrt, gleich mit einer Roten Karte herum zu fuchteln, ist eventuell auch nicht der richtige Weg, eine gepflegte Konversation zu führen.

    Sind wir nicht hier um unsere Meinungen auszutauschen und vielleicht noch durch Dazulernen, unseren Horizont zu erweitern?
  • Hallo


    1. Ohne TÜV keine Zulassung
    2.Fahren ohne Zulassung verboten
    3.Auf Anhänger laden oder Tageszulassung und ab zum TÜV
    4.Dann zur Zulassungsstelle anmelden

    Bei mir war es so:
    Ohne TÜV zur Zulassungsstelle (3 Stunden umsonst gewartet + 45 min. Anfahrt):mad:
    Dann (scheißegal , ohne Kennzeichen zum TÜV) 4km;)
    Tüvprüfer hat mit dem Kopf geschüttelt:würg:
    Was soll's TÜV bestanden:)
    Alles wird gut

    Grüße aus dem Norden
  • Man darf zumindest auf direktem Weg zur Zulassung fahren. Wie es beim TÜV ist, weiß ich nicht. Am besten, du rufst dort einfach mal an. Du bist bestimmt nicht der einzige mit diesem Problem.

    Gruß Konradin
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.