Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen


  • recon
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  • Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen

    Ein neues Gesetz soll Internet-Dienstleister zwingen, Raubkopierer zu verraten. Der Rechtstext ist aber so schwammig, dass sich Musikindustrie und Anwälte Angemahnter einig sind: Darüber werden Richter ewig streiten - Endlos-Prozesse drohen.

    [url=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,544819,00.html]Gesetzentwurf: Provider sollen Raubkopie-Verteiler enttarnen - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten[/url]
  • Alles was sich dazu derzeit sagen lässt.

    Derartige Anfragen....
    "binden [juristische] Arbeitskraft und kosten den Steuerzahler viel Geld"


    Als ob unsere Gerichte nichts besseres zu tun haben, als die Erfüllungsgehilfen der Industrie zu spielen...

    Und das auch noch auf gesetzlichen Grundlagen,
    die sich nach dem neusten Urteil des BVG eigentlich sogar (technisch) ausschließen bzw. widersprechen.

    Mann Oh Mann, in was für einem Irrsinnsstaat leben wir inzwischen eigentlich.

    Da weiß anscheinend die eine Gesetze vorbereitende Kommission gar nicht, was eine andere macht...
    bzw. was an aktuellen Urteilen diese Gesetzesumsetzungen eigentlich schon wieder verunmöglicht :rolleyes:
  • Boah

    Langsam gehen mir diese Meldungen auf den Sack.

    Einen Tag sollen Raubkopierer nicht mehr verfolgt werden, den anderen Tag sollen die unschuldigen Provider irgendwelche Daten rausrücken.

    Na was nun?

    Und was ist in Augen der Industrie ein Raubkopierer?
    Der bei rapidshare was ladet? Bei Torrent?
    Ab 1MB oder erst ab 10GB?

    Alles nur reine Panikmache.....
  • Was wollen die eigentlich mit dem erreichen? Das wird nie was nützen!
    Langsam wird ja unsere Gesellschaft (oder besser die Musikindustrie) pervers! Die Gerichte sollen zu tausenden Raubkopierern Untersuchungen starten aber es gitb schlimmeres auf der Welt, wie zum Beispiel Kinderschändungen, Vergewaltigungen, Überfälle oder Morde. Ich find das langsam echt lächerlich.
    Habe auch erst gerade bei Computerbase gelesen, dass sich eine Staatsanwaltschaft weigert, weiter soviele Anklagen hinzunehmen. Es kostet nur die uns wieder was!
  • Na toll, immer und ewig diese Streiterei von wegen Raubkopierern und deren Bestrafung. Ich finde es sinnlos, denn den Gerichten wird es so oder so niemals gelingen das Downloaden von (Gratis) Software und Musik zu unterbinden bzw. zu verbieten.

    Wie Crackspider schon sagt, die wollen einem nur Angst machen, denn mehr tun können Sie nicht. :D Obwohl sie dies manchmal behaupten....

    Aber mal im Ernst im Grunde genommen gelten dann alle Computeruser als Raubkopierer. Im heutigen Zeitalter gibt es praktisch niemanden mehr, der noch nie was runtergeladen hat. Was will das Gericht machen? Uns die Computer wegnehmen?

    So long

    romolus88
  • Am besten gehen wir wieder zurück in die Steinzeit und meißeln alles in Steinplatten!! Die können wir den Anwälten weningstens gepflegt um die Ohren hauen bis sie schielen:löl:

    Ist doch mittlerweile Industrieller wahnsinn der da abläuft. Erst wird etwas wie der PC erschaffen und bis ins Nirvana weiterentwickelt und wenn`s dann von allen genutzt wird, wird "halt Polizei" geschrieen.

    We fight for our Rights!!
  • Solche Gesetze zeigen mir jedenfalls wieder ganz deutlich, wer eigentlich regiert in unserem Lande, bzw. wessen Interessen eigentlich vertreten werden und welchen Stellenwert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei den Politikern hat. :( Auf Seite 4 des Artikels steht es ja recht schön.


    Linda
  • Die sollen sich mal lieber um was anderes kümmern!




    musste mal raus :mad:

    Gruß Craiq
    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von [COLOR="Purple"]T[/color]e[COLOR="Blue"]t[/color][COLOR="SeaGreen"]r[/color]i[COLOR="Blue"]s[/color]...
  • Na dann wollen wir mal ...

    ... etwas Aufklärung betreiben:

    in aller Kürze -> *Indianerherenwort*


    1. bisher:

    - musste die Musikindustrie (nachfolgend MuI) Strafanzeige stellen, die eingestellt wurde ... um an die Useradressen zu kommen ...
    - die Strafanzeigen wurden eingestellt
    - Anwälte und Inkasso-Unternehmen der MuI schickten den Usern teure (zivilrechtliche) Schadensersatz-Forderungen


    2. Gesetzesänderung zum 01.01.2008

    - das Telekommunikatiosgesetz (hier der § 113a TKG neue Fassung) wurde aus Datenschutzgründen verschärft
    - die Jungs von der Staatsanwaltschaft dürfen ab dem 01.01.2008 nur noch nach User-Daten fragen, wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt (vorher durften Daten sogar wegen Ordnungswidrigkeiten heraus verlang werden, vgl. § 113 TKG in der Fassung von 2004)


    3. unsere Freunde vom Bundesverfassungsgericht im März 2008

    - die fanden den neu gebauten § 113a TGK von 2008 gar nicht schlecht
    - denn -wie gesagt- die Richter finden Datenschutz und Privatssphäre echt prima und freuten sich über die verschärften Anforderungen, die die Staatsanwaltschaft bei Auskunftsbegehren gegen die Provider erfüllen müssen (nämlich nun Straftat und nicht mehr Ordnungswidrigkeit)
    - aber: da geht noch mehr!
    Der 1. Senat hat in einer vorläufigen Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens mal spontan beschlossen, dass der (neue) § 113a TKG immer noch nicht hart genug ist.
    - deshalb entschieden die Richter, dass es Auskünfte ab sofort (bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nur noch bei schweren Straftaten gibt.


    4. Pause

    - altes Gesetz: (so gut wie) immer Auskunft
    - neues Gesetz ab 01.01.2008: Auskunft nur noch bei Straftat
    - Bundesverfassungsgericht im März: (vorläufig) nur noch Auskunft bei schwerer Straftat


    Und jetzt?
    -> die Nr.4 (schwere Straftat) ist der aktuelle Stand
    -> es bleibt zunächst abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden wird (entweder bestätigen sie die Geschichte mit der schweren Straftat endgültig ... oder sie heben es wieder auf)


    5. in Zukunft
    ... da geht noch einiges

    die Musikindustrie hat nen Saal gemietet und ein paar Juristen und Sprachwissenschafter zusammen mit dem Urteil vom BVerfG da eingesperrt

    -> und die kamen jetzt auf sensationelle Interpretationen, um das Urteil zu umgehen:

    Die behaupten nämlich jetzt, dass es in dem Urteil gar nicht um die Adresse vom Hobbyesel ging. Es gäbe nämlich Verkehrsdaten (wann war die IP vom Hobbyesel auf welchen Porno-Seiten) und Bestandsdaten (wer steckt hinter der IP, die auf den Porno-Seiten war -> Hobbyesel + Adresse).

    der Trick:
    die Staatsanwaltschaft darf den Provider nicht fragen, wann die IP vom Hobbyesel wo war (weil geheime Verkehrsdaten). Aber die Staatsanwaltschaft darf fragen, welche IP zu wem gehört (weil Bestandsdaten).

    noch mal pause

    Hobbyesel + Adresse = Bestandsdaten = darf gefragt werden
    Lieblingspornoseiten der IP (vom Hobbyesel) = Verkehrdaten = geheim

    -> die Musikindustrie aber bezahlt Studenten dafür, dass sie die Verkehrsdaten der User ausspähen, protokollieren und speichern (welche IP hat wann wo was hoch- oder runtergeladen) ... und braucht daher auch nur noch die Bestandsdaten!

    Ergebnis nach Ansicht der Musikindustrie:
    Urteil vom BVerfG umgangen, weil scheißegal. Die Verkehrsdaten hat die Musikindurstrie ja schon. Sie braucht ja nur noch die Verkehrsdaten.


    der Gesetzgeber möchte jetzt auch ein neues Gesetz bauen, um Klarheit zu schaffen - damit der Hobbyesel in nächtlicher Stunde keine Aufsätze mehr zum Datenschutz schreiben muss ... wie gut dieses sich noch in Planung befindliche Gesetz funktionieren könnte/würde (sofern es in der jetzigen Entwurf-Fassung auch in Kraft tritt) ... können wir bei Spiegel-Online ja nachlesen ^^

    Dort ist die Rede von gewerbsmäßiger Vertreibung geknackter Software und das alles in nicht so schlimmen Fällen ja gar nicht gemacht werden soll.

    Der Gesetzgeber hat hier das Problem, dass er einerseits was tun will, aber andererseits keine 14jährigen Mädchen wegen eines Liedes von Tokio Hotel mit einem Strafverfahren und einer deftigen zivilrechtlichen Abmahnung belasten will.

    (das letzte) Ergebnis:
    Der Gesetzgeber baut weite Formulierungen ein und lässt damit den Richtern vor Ort den notwendigen Spielraum, um im Einzelfall zu entscheiden, ob z.B. ein 14jähriges Tokio-Hotel-Mädel genau so ein böser Raubkopierer ist, wie der Hobbyesel ...

    Die Konsequenz ist ... erstmal Rechtsunsicherheit ... weil es eine Einzelfallentscheidung ist, ob der Raubkopierer schlimm oder nicht so schlimm ist. Irgendwann wird der Bundesgerichtshof (wenn lange und viel geklagt wurde) allgemeine Kriterien aufstellen, anhand derer man den Einzelfall konkretisieren kann ...

    Aus juristischer Sicht:

    Ich begrüße das. Denn der Richter kann am Einzelfall konkret besser beurteilen, wie viel kriminelle Energie hinter der Straftat steckt ... als die Jungs in Berlin es abstrakt könnten ... das führt zu gerechteren Ergebnissen.

    Deswegen ist die Masse eurer Kritik nach meiner Einschätzung zu oberflächlich ...

    Und es bleibt eine Straftat. Egal, wie viele es tun ...

    In Bezug auf die Interpretation von der Musikindustrie bin ich vorsichtig gesagt skeptisch ^^

    Aus meiner Perspektive gibt der Wortlaut des Urteil eine solche (abenteuerliche) Interpretation zwar her ... aber das war bestimmt nicht das, was die Richter meinten/wollten, als sie das Urteil bauten ...


    Gruß
    Hobbyesel

    wer bis hierhin gelesen hat

    ---> Respekt <---


    Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich rüber gebracht.
    Diesbezügliche Feedbacks würden mich interessieren.
    Denn wenn ihr als Leser diesen Beitrag nicht verständlich/hilfreich findet - muss ich an meiner Darstellung arbeiten.
  • Hobbyesel, you made my day, ich überreiche dir hiermit den Falves-Godlike-Award für außergewöhnliche Schreibtechnische Leistungen um 03:03! Dein Text ist detailiert, nicht langweilig, leicht humoristisch und sehr informativ!
    Danke dir ;)

    Ich kann es zwar nicht ganz so gut ausdrücken wie Hobbyesel, da mir da ein wenig die fachliche Kenntniss fehlt aber grundsätzlich stimme ich meinen VOrrednern zu. Man sieht wirklich wer in Deutschland regiert. Nicht das Volk sondern verschiedene Lobbysten. (Und kleine Kinder haben keine Lobby, deswegen steckt man auch böse BÖSE Raubkopierer ins Gefängniss)
  • @Hobbyesel:
    Das war der erste Beitrag von dir (zu so einem Thema), den ich zu Ende gelesen habe! :)

    Du hast alles sehr gut erklärt, auch für Leute, die auf diesem Gebiet nicht so bewandert sind.

    Wie TheGodlike bereits geschrieben hat:
    Dein Text ist detailiert, nicht langweilig, leicht humoristisch und sehr informativ!


    mfg Earthling
  • kleine Korrektur:

    Ergebnis nach Ansicht der Musikindustrie:
    Urteil vom BVerfG umgangen, weil scheißegal. Die Verkehrsdaten hat die Musikindurstrie ja schon. Sie braucht ja nur noch die Verkehrsdaten (Tippfehler: Bestandsdaten).


    Hier wurde ich dann wohl doch auch etwas müde :)

    - - -

    Es war nicht leicht, da durch zu steigen ... vor allem, weil es täglich neue Meldungen etc. dazu gab ... und mit Datenschutz und Urheberrechten hab ich mich eigentlich noch nie beschäftigt (kam auch in der Uni nie dran).

    - - -

    Ich finde es gut, dass die Abzocke-Methoden der Musikindustrie (€ 4.000,00 für eine MP3 etc.) endlich auch höchstrichterlich in Frage gestellt werden!

    -> wenn es € 50,00 oder € 100,00 wären, wär das ok. Aber nicht 2-3 Netto-Monatsgehälter!

    Es bleibt abzuwarten, wie es sich entwickelt ...

    - - -

    Für die positive Resonanz sowie die Hinweise zum Tippfehler bedanke ich mich bei euch!!!
  • 4. Pause

    - altes Gesetz: (so gut wie) immer Auskunft
    - neues Gesetz ab 01.01.2008: Auskunft nur noch bei Straftat
    - Bundesverfassungsgericht im März: (vorläufig) nur noch Auskunft bei schwerer Straftat


    was ist genau mri schwerer straftat gemeint?
    wenn man jetzt zum beispiel 1.000 mp3's hat?

    ps:dein text wa sehr gut geschrieben sehr informativ und nicht langweilig...
    danke für die info's

    mfg

    Neon911
  • Hallo Earthling@Hobbyesel,

    das war der erste Beitrag von dir (zu diesem Thema), den auch ich zu Ende gelesen habe.

    Du hast alles sehr gut erklärt, auch für Leute, die auf diesem Gebiet nicht so bewandert sind.

    Stehst Du auch auf der Seite der "Verfolgten"? Spass bei Seite.
    Heute darf man niemandem mehr trauen, den man nicht persönlich kennt.

    Wer die"Musik-INDUSTRIE" ernst nimmt, hat schon verloren. Wer hat immer versucht den Kultur-Geschmack profitlich zu dirigieren? Dann rollte der Rubel, aber nicht wie erhofft. Nun muß man nur noch die Politik-Heinis auf die richtige Seite ziehen und schon öffnen sich wieder neue Geldquellen, auch von den Eltern des erwischten 14 jährigen Tokio-Hotel-Fans.

    Habt Ihr schon gewusst, das die NRW-Landesregierung für Fragen der Luftfahrt/Flughafen/Nachtflug-Verbots-Angelegenheiten im Regierungsgebäude für den Flughafendirektor von Köln/Bonn Räume zur Verfügung stellt in denen er und seine engsten Mitarbeiter (ohne gewählt worden zu sein) Gesetze entwickeln und zur Abstimmung für den Landtag vorbereiten, die dann ohne weitere Prüfung per Abgeordneten-Stimme umgesetzt werden? (Das nennt sich Lobbyhilfe/unterstützung durch zuständige Fachleute).

    Wann ist die Musikindustrie in Berlin soweit? Zumindest ist es noch nicht publik. Aber bei den durch Los entschiedenen und danach ernannten Fachminister/innen (z.B. Justiz) ist fremde Fachhilfe durchaus denkbar. Vielleicht geht es deshalb im Moment noch rin in die Kartoffel, raus aus die Kartoffeln und es trifft auf jeden Fall die künftigen und nun verprellten Käufer.

    Nicht der Interpret verdient die dicken Mäuse, sein Verlust in Euro´s ist bei "Raub"-Kopien weitaus niedriger als der Verlust der Musik-Maffia.
    Falls sich jetzt jemand an meine Fersen heften will, ihm muss ich sagen, dass ich meine 3000 LP´s per hervorragendem Plattenspieler abhöre und nach Lust und Laune diverse Stücke kombiniere.

    Freundliche Grüsse und schönen Tag noch Euch Allen, ausser der Mafia,
    theater221
  • Super gemacht Hobbyesel!!! /blowkiss

    Neon911 schrieb:

    was ist genau mri schwerer straftat gemeint?
    wenn man jetzt zum beispiel 1.000 mp3's hat?

    ps:dein text wa sehr gut geschrieben sehr informativ und nicht langweilig...
    danke für die info's

    mfg

    Neon911


    Gute Frage, von Bedeutung ist auf jedem Fall, welche Strafe das Gesetz im Mindest- oder Höchstmaß androht. Aller schwerste Straftaten sind sicherlich die, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, z.B Mord. Klar ;)
    Von einer besonderen Schwere einer Straftat ist zudem gewiß auszugehen, wenn sie der Gesetzgeber mit einer höheren Höchststrafe als fünf Jahre Freiheitsstrafe bewehrt hat. (Da gibts auch irgendein BverfG Urteil zu)


    nach §§ 106 ff Urhebergesetz gilt,

    snip->
    § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    [...]

    § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
    (1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    <- snap

    man könnte es sich jetzt einfach machen und sagen, dass selbst bei der Gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung keine besondere schwere der Straftat vorliegt, sieht man aber wie oft das BverfG gerade gewerblich motivierte Copyrightverstösse hervorhebt, so sind diese im Zweifel meiner Meinung nach bereits einer schweren Straftat zuzuordnen.

    Hobbyesel, der Dokus hoch und Pornos runterlädt hätte hier also nix zu befürchten,... Spass ;)

    Auch jemand der 5000 mp3z in seinem upload folder ohne Einwilligung des Berechtigten öffentlich zum tauschen anbietet würde keine schwere Straftat begehen.

    Board-Admin Holger hingegen, kommt mit seinem "premium member Modell" einem gewerbsmäßigen Verstoss jedoch bedenklich nahe, hier wird es wohl im Einzelfall an der Tagesform des Richter hängen wie soetwas ausgeht.

    Auch Torrent-Seiten, die Upload credits gegen Bezahlung anbieten (so ala 10 euro für 10GB aktuelle Warez) wären eindeutig gewerbsmässig.

    *********************************************************************************************


    Wie ist der aktuelle Stand?

    Mit dem letzten Eilentscheid des BverfG liegt meiner Meinung derzeit ALLES in der Hand der Provider.

    Die können beispielsweise einfach zwei Daten container anlegen.

    Im ersten Container kommen dann ab 2009 die Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung
    In den zweiten Container kommen die Daten die zu Abrechungszwecken unbedingt nötig sind (z.B Anschrift des Kunden = Bestandsdaten)

    Gibt es nun eine Anfrage seitens irgendwelcher anti-pircacy Firmen wie etwa Promedia, so kann der Provider
    sagen, für Abrechnungszwecke werden nur 24h Verkehrsdaten bei flatrate Kunden gespeichert,

    um die Verkehrsdaten nun im nachhinein mit den Bestandsdaten zu verknüpfen müsse man jedoch auf die VDS Datenbank zugreifen, was laut BverfG aber nur im Falle einer schweren Straftat möglich ist, -> GAME OVER für anti piracy Firmen in 98% alle Fälle.


    Wie sieht die derzeitige Praxis aus?

    Mir wurde zugetragen, dass obwohl die VDS für Provider wohl erst ab 2009 verpflichtend seien soll (sofern das BverfG diese nicht vorher im austehenden Hauptverfahren kippt) die deutsche Telekom AG bereits jetzt anlasslos munter Verkehrsdaten ihrer Kunden speichert die für flatrate Kunden Abrechungen gar nicht nötig wären, so ne Art vorrauseilender Gehorsam ;)

    Die Daten werde regelmässsig an anti piracy Firmen weitergeben. die Fälle reissen hier nicht ab (ganz besonders Abmahnungnen gegen User die via eMule Pornos oder low-budget games tauschen (diese Spielen werden teilweise nur entwickelt um damit Downloader abzumahnen), aber auch gegen Nutzer sämtlicher P2P dienste wie Gnutellea, bearshare etc... die mehr als 500 mp3s anbieten... warum 500? dieses limit hat sich als "sicher" für promedia herausgestellt ?? will heissen mit mehr als 500 mp3z haben der Staatsanwalt , der selbst oft rechtsunsicher ist, die Ermittlungen dann vorsichtshalber erstmal aufgenommen, was regelmäßig die Ermittlung der Anschrift der IP zufolge hatte)

    Löbliche ausnamhe ist z.B der Provider ALice, nach 24h ist derzeit bereits keine Auskunft mehr von denen zu bekommen, auch Arcor soll (was ich nicht belegen kann) die Verkehrdaten seiner Kunden derzeit maximal drei Tage speichern.

    -

    Das ist ja alles toll, wenn ich also nicht gewerbsmäßig sondern nur so hobbymäßig warez tausche kann mir ja nach Hobbyesels Punkt 4 und dem Gelabber da oben nix passieren, da ich keine schwere Straftat begehe.

    Antwort: Schön wärs, leider sind die Staatsanwälte oftmals selber "rechtsunsicher" und teilweise uneins darüber wie so ein Eilentscheid des BverfG oder auch das Gutachten eines Informatikers bezüglich der eingesetzten Schnüffelsoftware auszulegen ist. Zwei Juristen - drei Meinungen :))


    Während ein Staatsanwalt in Berlin vielleicht sagt fickt euch ich hab besseres zu tun, so sagt der Staatsanwalt in Hamburg neeeee erstmal Hauptverfahren in dieser Sache abwarten und weitermachen wie bisher.

    Was soll ich DERZEIT machen ?

    Das wissen die meisten von euch schon! Keine P2P Dienste nutzen und mit hunderten mp3z online gehen, ausweichen auf komplett verschlüsselte Netze wie z.b OFF

    Ist Rapidshare also derzeit für downloader sicher?
    Ja.

    Ist Rapidshare derzeit für uploader sicher?
    Ja, wenn ihr Proxies nutzt.

    Sie haben mich gefickt, was soll ich jetzt machen?

    Vergesst den Scheiss den ihr bei Stern-TV gehört habt mit vorbeugender Unterlassungserklärung usw. mal ganz schnell. Ihr sucht euch einen Anwalt der auf Urheberrecht und neue Medien spezialisiert ist.
    Der wird dann für euch alles anfechten inklusive dem schweizer Gutachten, dass man sich bei der IP Adresse eines Nutzers nicht irren kann und der Praxis zwei Lieder runterzuladen und zu versuchen 1000de abzumahnen, die man ja noch irgendwo (laut screenshot) gefunden hätte. Ausserdem macht es jedem Anwalt Spass einen Staatsanwalt vorzuführen.

    kein bock meine Rechtschreibung und Formatierung zu überarbeiten ;)

    Habt Spass.
    :hy:
    2005
  • BIG :thumbs up: Hobbyesel

    Meinen allerbesten Dank mal wieder für Deine detaillierten und humorvolle Übersicht der bisherigen Gesetzeslage...
    auch noch in einer Nachtsitzung...WoW...chapeau

    Gruß :)
    muesli

    PS. :D
    Aber wer wär' ich denn, wenn ich nicht noch 'nen Haar in der Suppe fände :D :devil:
    Nur als nett gemeinter Tipp, für alle Firefox-Nutzer ;) u.a.
    Deutsches Wörterbuch (de-DE) deutsch - www.erweiterungen.de
    addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3414
    vernnftig schreiben - Firefox-Erweiterung fr vernnftiges Deutsch

    EDIT PPS @2005 dito...:thx:
    bzgl. des Angebots von einem Prem Status in einem Board stimme ich Dir aber nicht ganz zu ;)
    Dies wäre doch allerhöchstens "nur" als Begünstigung zu werten,
    anders schon als bei Seiten, die den direkten DL geschützten Eigentums als bezahltes Angebot anbieten
  • Hi.

    [...] leider sind die Staatsanwälte oftmals selber "rechtsunsicher" und teilweise uneins darüber wie so ein Eilentscheid des BverfG oder auch das Gutachten eines Informatikers bezüglich der eingesetzten Schnüffelsoftware auszulegen ist. Zwei Juristen - drei Meinungen )


    Es besteht natürlich die Gefahr, dass einzelne Staatsanwaltschften der Inerpretation der Musikindustrie folgen ... dies wiederum hätte zur Konsequenz, dass die Frage im Strafverfahren durch den Richter (zunächst) entschieden werden würde. Selber aber wenn der Richter der Ansicht folgend würde, dass das beschriebe Urteil des BVerfG die Unterteilung in Verkehrs- und Bestandsdaten nicht hergibt ... so wären die Daten zwischenzeitlich sicherlich an die Musikindustrie gegangen mit der Konsequenz, dass man jedenfalls auch zivilrechtlich prozesisern müsste.

    @ 2005

    Zuächst danke ich dir für den Link aus der PN, ohne den ich mir überhaupt keinen Überblick hätte verschaffen können.

    Darüber hinaus danke ich dir für die weiterführende und vertiefende Darstellung.

    Der genaue Ablauf (über das übliche mit Unterlassungserklärung und SE-Ansprüchen) war mir nicht bekannt. Insbesondere wusste ich nix von nem Schweizer Gutachten.

    Obwohl ich es sehr interessant finde, ist Medienrecht für mich Neuland.

    Ich hatte Arbeitsrecht im Wahlfach ...


    Gruß
    Hobbyesel

    P.S.
    Ich lad keine Pornos ... ich schau mir immer nur die 7sec free-Filmchen an.

    Manchmal auch 2 nacheinander ^^
  • hy hobbyesel,

    Ja das mit dem Gutachten habe ich so im Vorbeigehen in einem Schriftsatz gelesen. Die betreffende Kanzlei hatte glaub' ich sogar unanfechtbar fett gedruckt ;)
    Leider ist mir der Name dieser schweizer Piratenjäger Firma mit dem angeblich unanfechtbaren Gutachten ihrer Erfassungssoftware, die womöglich gar gegen geltendes Schweizer Recht verstößt, entfallen.

    Ich vergaß zu erwähnen: Obwohl einige Staatsanwaltschaften bei unter 500 angebotenen Titeln die Sache wegen Unverhältnismäßigkeit einstellen und das öffentliche Interesse an Strafverfolgung verneinen, gibt es natürlich ein paar "vor die Schleuse geschwommene" die selbst bei EINEM einzigen Titel anfangen zu ermitteln und der Industrie so durch Akteneinsicht zu den begehrten Adressen verhelfen.

    Wenn dann später die allermeisten Verfahren bei "Ersttätern" eingestellt werden, hilft dies dem Betroffenem nicht wirklich, da es ja nun zivilrechtlich weitergeht (auch eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO ist hier nicht zielführend, die Adresse wurde ja bereits ermittelt).
    Anmerkung: Auch wenn es wohl kaum die Intention vom Gesetzgeber war eine numerische Grenze zwischen Bagatellfällen und strafrechtlich zu verfolgenden Taten zu ziehen, so kann man sagen, erfahrungsgemäß ist ab 500 Songs für viele Staatsanwälte der Zapfen dicke ;) und sie fragen beim Provider die Daten an (ohne jedoch auf die Idee zukommen die Ermittlungsmethodik der Anti- Piraterie Firmen näher zu untersuchen, so könnten da theoretisch auch nur 1 Tokyo hotel und 500 gemafreie tracks gelistet sein)

    Unabhängig von diesen Erfahrungswerten gilt: Im schlechtesten Fall kann man wegen eines einzelnen Liedes abgemahnt werden. Quasi die Kombination aus unterwürfigem Provider (Telekom) & arbeitswütigem Staatsanwalt der seine eigene Interpretation des BVerfG Eilentscheids zu Grunde legt oder aber der an den Haaren herbeigezogenen Argumentation der Tonträgerindustrie folgt.

    Trotzdem sollte ein guter Anwalt einem in einem drohenden Zivilprozeß beistehen können. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kommt womöglich gar nicht auf die Idee die Gültigkeit der IP-Daten (meiner Erinnerung nach von russischen Programmieren im Auftrag für promedia entwicklete Software) zu hinterfragen und versucht einen Vergleich zu schliessen. Wenn schon dann lieber gleich nach einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht suchen ;)

    -> Das beste, da meiner Meinung nach einfachste, ist derzeit, nicht auf das Rechtsbewußtsein bezüglich Datenschutz (und Verhältnismäßigkeit) des Staatsanwalts' zu vertrauen, sondern schon mal vorsorglich den Provider zu wechseln, verschlüsseltes P2P zu nutzen und sämtliche downloads in einem truecrypt container verschwinden zu lassen. (Truecrypt Anleitung gibt es hier im board)

    Wenn das alle machen würden sähe es in der Tat sehr schlecht aus für die selbsternannten Piraten-Jäger, da nun auch im (Extrem-)Fall einer Hausdurchsuchung nix mehr zu holen ist.

    Persönlich gehe ich davon aus, das das Rapidshare "Verteilermonopol" durch Lobbyisten früher oder später fallen wird und die Zukunft (für Piraten) im verschlüsselten P2P liegt. Dann bliebe der Industrie nur noch die zur verschlüsslung benutze Software selbst als illegal einzustufen.

    Meine eigene Zukunft als Musiksammlerin sehe ich eher in Diensten wie etwa der kommenden Europa version von amazon-mp3: stressfrei, nicht künstlich eingeschränkt wie etwa itunes und vorallem legal.

    P2P Börsen werden aber weiterhin nötig sein um Musik zu tauschen, die man eben nicht bei einem Onlinehändler erwerben kann: alte vinyl aufnahmen, world music, dj sets usw... Insofern würde ich mir vom BVerfG eine klare Absage an diese "Wortklauberei" der Tonträgerindustrie-Lobbyisten wünschen. Man sollte ihnen möglichst auch keinerlei Medienpräsenz mehr zukommen zu lassen, denn sie verbreiten entweder Unfug oder setzen auf Abschreckung durch überzogene Abmahnungen mit Fantasiebeträgen.

    Bis zum Entscheid des BVerfG kann man dem Musikliebhaber von bestimmten Providern nur abraten. Solche Providerlisten findet man natürlich nirgends und ist mehr oder weniger auf Mundpropaganda angewiesen.

    Hätte die Musikindustrie dem Kunden etwas wie Amazonmp3.com früher angeboten anstatt an alten, im Zeitalter von mp3 handys und playern, unzeitgemäßen Vertriebsstrukturen festzuhalten, wäre das Jammern heute nicht so gross. Zudem, wer seine Kunden in Kinowerbespots "kriminalisiert" muss sich auch nicht wundern als content mafia bezeichnet zu werden.

    p.s. Ich bin nur studierte aber keine praktizierende Juristin, in meiner Familie muss man sowas machen bevor man seine Karriere als Darstellerin starten darf ;)

    hey muesli, die paar Kröten wären es mir aber nicht wert es auszutesten ;)

    Gruss
    2005 (mp3-terroristin :hy: )

    _
    pps "Raubkopien" gibt es gar nicht ;)

    edit: überarbeitet :devil:
  • hallo xicht!
    Bingo! Ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher es war diese Logistep AG, auf deren Daten sich die Abmahn Kanzlei berufen hat. (Ich hatte dunkel irgendwas mit Logitech im Kopf, aber das war wohl der falsche Name).

    Mich würde jetzt natürlich interessieren, ob Du damals einfach gezahlt hast um -verständlicherweise- "Ruhe zu haben" oder ob du zum Anwalt gegangen bist und der Preis "runtergehandelt" wurde oder gar die ganze Ermittlungsmethode von Logistep angegriffen wurde.

    In dem oben kurz von mir angerissenen Fall wurde letztgenanntes praktiziert (voller Konfrontationskurs) und es kam nix mehr vom Abmahner. Der Fall müsste mittlerweile sogar verjährt sein.

    Gruss
    2005 :hy: