Der Suchmaschinendienstleister Google will Suchanfragendaten nicht nach sechs Monaten löschen. Damit widerspricht das Unternehmen erneut von europäischen Datenschützern aufgestellten Forderungen. Der für Datenschutz bei dem Suchdienstleister zuständige Manager Peter Fleischer schreibt in einem Beitrag im Public Policy Blog seines Unternehmens, die Datenspeicherung sei zur Erhaltung der Qualität der Suchergebnisse und des Services für die Nutzer, für eine bessere Sicherheit und Integrität des Systems notwendig. Fleischer bedauert, dass diese Perspektive in Diskussionen um Datenschutzerfordernisse bei Suchmaschinendienstleistern oft unterschlagen werde.
... Bei einer individuellen Suchanfrage handelt es sich nach Auffassung der EU-Datenschützer um persönliche Daten, wenn sie identifizierbar seien. Auch wenn heutzutage die meisten IP-Adressen dynamisch vergeben würden und daher keinen direkten Rückschluss auf ihren Nutzer zulassen, sei eine Identifizierung durch Dritte möglich. Google meint hingegen, bei IP-Adressen handele es nicht generell um persönliche Daten, die den vollen Datenschutz genießen, das hänge vielmehr von dem Zusammenhang ab, in dem die IP-Adressen genutzt würden.
Quelle: heise online
Aha!!!
Na ob das gut geht!!! :mad: