GEZ erkennt Einspruch nicht an


  • bassroehre
  • 2279 Aufrufe 15 Antworten

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  • GEZ erkennt Einspruch nicht an

    Hallo,

    am 28.02.08 klingelte ein GEZ Fahnder bei uns zu Hause. Ich wohne dort mit meinem Vater alleine. Da ich keinerlei Rundfunkgeräte in meinem Zimmer habe, lies mein Vater ihn rein, damit er sich auch davon überzeugen kann.
    Leider vergass mein Vater, das ein Computer dadrin stand. Allerdings besitzt dieser weder eine TV Karte, noch Netzwerkkarte, noch Internetzugang.
    Danach fragte der aber nicht, sondern sagte nur, dass dieses ein Gerät ist, was ebenfalls GEZ "befallen" ist. Also unterschrieb mein Vater ahnungslos das Anmeldeformular eines neuartigen GEZ Gerätes auf meinem Namen.

    Ich habe daraufhin diese Anmeldung widerrufen, da 1. der Computer nicht internetfähig ist und 2. mein Vater nichts in meinem Namen unterschreiben darf.

    Heute kam ein Brief, dass mein Einspruch abgelehnt wurde. Die kapieren einfach nicht, dass ich für nichts zahle, was ich nicht habe.

    Nun meine Frage: Wie werde ich diese Ars...l.... wieder los ?

    Kann ich das so schreiben:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich schreibe ihnen jetzt noch einmal, dass der Computer, der bei mir in meinem Zimmer gestanden hat, KEIN internetfähiger Computer war. Dieser besitzt weder eine Fernsehkarte noch eine Netzwerkkarte oder hat er einen Internetzugang.
    Der Computer wurde mir auch nicht zur Verfügung gestellt, sondern ist nur das Eigentum meines Vaters und wird ausschließlich nur von ihm genutzt.

    Außerdem wurde der Computer bereits aus meinem Zimmer entfernt.

    Daher fülle ich auch kein Abmeldeformular aus, um es an sie zu schicken, da ich nie ein Rundfunkgerät oder dergleichen besessen habe und nie eine Unterschrift geleistet habe, außer mein Vater, der durch ihren Außendienstmitarbeiter mangelhaft aufgeklärt wurde, dass nur internetfähige Computer einer Anmeldung unterliegen. Dieses ist aber nun mal nicht der Fall. Es handelte sich dabei um einen Irrtum von ihrem Außendienstmitarbeiter, der den Computer als internetfähig angesehen hat, obwohl der Computer dieses nicht ist.
    .

    Eine Abmeldung durch ein Abmeldeformular besteht daher von meiner Seite nicht, da das „Anmeldeformular“ ungültig ist.

    Ich erkläre ihnen hiermit, dass ich das Anmeldeformular ihrerseits nicht anerkenne und keine Zahlungen vornehmen werde. Gültige Formulare tragen außerdem meine Unterschrift und dieses ist hiermit ebenfalls nichts gegeben, da ich Volljährig bin und mein Vater in meinem Auftrag nichts unterschrieben darf.



    Ich wünsche daher keine weiteren Belästigungen ihrerseits mehr. "


    Kriege echt die Kriese.
  • Hallo bassroehre,

    an sich finde ich den Brief gut geschrieben, du solltest ihn vielleicht nochmal auf Schreibfehler durchsuchen ("Volljährig" --> "volljährig"), aber sonst in Ordnung. Wenn du noch eine Stufe weiter gehen willst, kannst du auch noch schreiben, dass du dich ggf. mit deinem Anwalt in Verbindung setzen wirst, wenn du weiterhin von denen belästigt wird, usw.

    Palad
  • Hi,ich glaube das kannst du knicken,das sind sturköppe und werden sich nicht daran halten.
    Die haben dir die Gebühren aufgebrummt, weil sie kein Radio bzw Fernseher bei dir gefunden haben und deshalb berechnen sie dir den PC als neuartige Rundfunkgeräte an,sie würden sogar dies bei einem Handy machen,auch wenn es deinem Vater gehört.
    Es geht nicht darum wer den Mietvertrag hat,sondern auch bei dem,der Dauerhaft mit wohnt,ich denke mal das dein Vater auch bei dir angemeldet ist.

    Privathaushalte
    Hier werden durch das Bereihalten von internet- fähigen PCs und UMTS-Handys keine weiteren Gebühren fällig, sollten Sie bereits ein Radiogerät oder einen Fernseher angemeldet haben. Haushalte ohne Radio oder Fernseher müssen für ihren PC oder UMTS-Handy 5,52 Euro pro Monat zahlen.
    quelle:gebührenstop.de


    Ich kann dir ein Tipp geben, füll den Abmeldeformular für neuartige Rundfunkgeräte und erwähne dabei das du dieses verkauft hast und wenn du guten Freund hast,lass ein Quittung darüber unterschreiben und leg die Kopie mit zu der Abmeldung,schick das an den ab (per Einschreiben/Rückschein) und gut ist.
    Wenn sie darauf nicht eingehen,kannst du noch mit Anwalt drohen,denn meistens kapieren sie andere Sprache nicht.
    Und nächstes mal wenn der Fahnder klingelt und das mit der Abmeldung geklappt hat,legst du ihm die Anmeldebestätigung vor die Nase,du mußt ihn auch nicht rein lassen auch wenn er mit Polizei droht,denn die ist nicht befugt mit so einem Clown von Tür zu Tür gehen.

    EDIT: Auch wenn dein PC kein Internetanschluss hat,ist es dennoch Internet fähig ,ist das gleiche mit fernseher,wo man meinen könnte,man sieht damit nur DVD,s an.
  • resnu schrieb:

    Ich kann dir ein Tipp geben, füll den Abmeldeformular für neuartige Rundfunkgeräte und erwähne dabei das du dieses verkauft hast


    Hm? Damit würdest Du leider implizit die Anmeldung der GEZ anerkennen. Wenn Du die Anmeldung als rechtswidrig anfechten willst, dann mußt Du das dazuschreiben. Du kannst Dich höchstens insoweit absichern, daß Du einen Satz mit einfügst der da lautet: Sollte wider meiner Auffassung doch blahblah, so kündige ich hiermit vorsorglich usw.




    Linda
  • linda schrieb:

    Hm? Damit würdest Du leider implizit die Anmeldung der GEZ anerkennen.


    Ja schon,aber sein Einspruch wurde doch bereits abgelehnt,aber was er noch machen kann,das er sich auf die Beweislast Urteil beruft.

    Beweislast und Rundfunkgebührenrecht

    Verwaltungsgericht Hamburg 8. Kammer Urteil vom 22. Juni 2004, Az: 8 K 2332/03

    Im folgenden Urteil wurde darüber entschieden, wer zu beweisen hat, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht (also wer die Beweislast trägt). Das Ergebnis ist ganz klar: Die Rundfunkanstalt trägt die volle Beweislast!

    Leitsatz des Urteils:

    1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

    2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet.

    3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern .
    Quelle:gez-abschaffen.de


    Bin jetzt kein experte in dieser Sache und so wie ich denke,könnte der Widerspruchsverfahren lange dauern,wobei sie auch nicht auf ihre Gebühren verzichten würden,deshalb wäre mein Tipp der kürzere weg,oder er geht gleich zu einem Anwalt und lässt sich da beraten.
    Anderer weg wäre,sag ich jetzt mal so, er läßt das so wie es ist,zahlt 16,56 Euro Vierteljährig und haut sich einen fetten Fernseher ins Zimmer,ohne die Gebühren dafür zu zahlen,wodurch er die 3*12,66 für den Fernseher sparen würde.
    Denn wenn man einmal bei GEZ angemeldet ist,kommt auch keiner, der weiter prüft ob sich was geändert hat und wen,dann zeigt man ihm einfach die Anmeldung.
    Ist ein Insider tipp,ich habe auch nur Radio Angemeldet und betreibe außerdem 2 Fernseher und habe seid 2 Jahren Ruhe,aber PIIISST nicht weitersagen ;) Hoff mal,das Holger mich jetzt nicht an die GEZ weitergibt :rolleyes: :D
    Noch was zum Schluss,wer sein Fernseher nicht angemeldet hat,sollte sich bloß nicht bei Premiere anmelden,denn sie geben Automatisch die Daten an die GEZ weiter.

    EDIT:@Bassroehre,mal ne frage,du wohnst mit deinem Vater,ist den bereits ein Fernseher oder Radio bei euch (Vater) angemeldet? und wenn ja, dann brauchst du für den PC auch kein Gebühr zahlen.
    Für Privatpersonen gilt die Zweitgerätebefreiung. D.h. die Rundfunkgebühr ist nur einmal zu entrichten, auch wenn sie z.B. 20 Fernseher in ihrem Haushalt "bereithalten"
    Ausserdem ist in der Rundfunkgebühr für Fernseher auch schon Radio mit enthalten. Für das Radio müssen sie demnach nicht nochmal zahlen.

    Auch Computer, bzw. neuartige Rundfunkgeräte, sind nicht extra zu zahlen, sollten sie bereits ein Radio angemeldet haben.
    Quelle:Gebhren-STOP - Keine GEZ / Rundfunkgebhren auf Computer - PCs - Handys
  • Ja, ein Radio und Fernseher sind bereits auf den Namen meines Vaters angemeldet. Das interessierte den aber nicht, denn der Computer stand bei mir im Zimmer. Das der nicht mir, sondern meinem Vater gehört, interessierte den nicht. Der steht bei mir, also soll ich auch dafür zahlen.
  • Ich nehme auch an,das die Wohnung auf deinen Vater angemeldet ist beim Einwohnermeldeamt ,aus diesem Grund würde ich an deiner stelle keine Sorgen machen,denn wie ich oben Zitiert habe reicht es wenn einmal Rundfunkgebühren pro Haushalt erstatten wird und dein PC nicht extra beanstandetet werden darf.
    Deshalb würde ich an deiner stelle,die Gebühren einfach Ignorieren,ohne denen irgendwelche schreiben zu schicken,denn das recht steht auf deiner seite.
    Und wenn der Gerichtsvollzieher der Stadt oder Gemeinde kommen sollte,da reicht es wenn ihr (Vater) die Anmeldung der Rundfunkgebühren zeigt.
    Mach dir kein Kopf und Ignoriere die Forderung von GEZ und falls ein Einzugsermächtigung gegeben ist,ziehe dies bei deiner Bank zurück,in deinem Falle kann dir die GEZ nichts anhaben und keine weitere Gebühren von dir fordern.
  • Meiner Meinung nach ist dein Widerspruch völlig rechtskräftig. Leider muss ich aus eigener Erfahrung sagen, bewegt sich die GEZ ständig am äußersten Rand der Legalität. Ich muss jetzt z.B. knapp 300€ nachzahlen weil ich ein Fernsehgerät was ich nicht besessen habe nicht zu ihrer Zufriedenheit abgemeldet habe. Ich bin ALG 2 Empfänger und habe weiß gott andere Sorgen. Zählt alles nicht. Aber nun zu meinem Tipp: Da du Widerspruch eingereicht hast "Ignoriere" die Briefe oder Mahnungen der GEZ einfach. Die wissen ganz genau wo die Grenze ist aber versuchen es erst mal. Irgendwann geben sie auf wenn von dir nix mehr kommt. Wenn sie von deinem Konto abbuchen nicht vergessen der GEZ schriftlich die Einzugsermächtigung zu entziehen. Und immer per Einschreiben mit Rückschein! Kostet zwar mehr aber du hast immer einen Beweis in der Hand.
  • Hi,

    Resnu hat Recht - wart einfach 3 Monate und melde dein "Rundfunkempfangsgerät" einfach wieder ab - am besten mit der Begründung
    der Rechner ist defekt und wurde auf dem Wertstoffhof entsorgt! Auf keinen Fall
    schreiben, das die Kiste noch daheim rumsteht.
    Es mag ja sein, dass du absolut im Recht bist, aber ich persönlich hätte kein Interesse an einem monatelangen Rechtsstreit mit der GEZ.

    Informier dich mal hier (kannst ihm auch ne Email schreiben):

    h**p://w*w.gez-abschaffen.de

    Ganz wichtig: Die GEZ ist keine Behörde - hat also keinerlei Rechtsbefugnis deine
    Wohnung zu betreten!
    "Auf den Alkohol - die Ursache und Lösung aller Probleme!" Homer J. Simpson
  • Hi.

    Vorweg: ich hab nicht alles durchgelesen.

    Aber trotzdem vieles gefunden, das definitiv falsch ist.

    Zu den größten Fehlern gehören nachfolgende "Tipps"

    Deshalb würde ich an deiner stelle,die Gebühren einfach Ignorieren,ohne denen irgendwelche schreiben zu schicken,denn das recht steht auf deiner seite.
    Und wenn der Gerichtsvollzieher der Stadt oder Gemeinde kommen sollte,da reicht es wenn ihr (Vater) die Anmeldung der Rundfunkgebühren zeigt.


    -> nicht bezahlen macht es nur teurer
    -> aber nie besser
    -> der Gerichtsvollzieher kontrolliert niemals titulierte Forderungen auf ihre materielle Rechtmäßigkeit (dafür sind Gerichte da)

    Ganz wichtig: Die GEZ ist keine Behörde - hat also keinerlei Rechtsbefugnis deine
    Wohnung zu betreten!


    -> falsch
    -> die GEZ hat zwar keinen Anspruch auf Eintritt in die Wohnung, aber
    -> sie ist eine Behörde (Anstalt des öffentlichen Rechts)
    -> deshalb sind auch die Vorschriften des öffentlichen Rechts (VwVfG etc.) anwendbar
    -> und das verschlechtert grds. die Situation des Adressaten von Kostenbescheiden

    Meiner Meinung nach ist dein Widerspruch völlig rechtskräftig.


    -> Widersprüche sind nie rechtskräftig
    -> was Kollege Zimmermann oder du oder ich über die Begründetheit des Widerspruch denken, muss (und wird) die GEZ nicht interessieren
    -> denn auch rechtswidrige Verwaltungsakte sind vollstreckbar

    vgl. bitte diesen Thread, in dem ich bereits schrieb, was passiert, wenn man einen Bescheid bekommt und nicht bezahlen will ...

    Deshalb nehme ich zur Vollstreckbarkeit auch rechtswidriger Verwaltungsakte nicht erneut Stellung ...

    Was du tun kannst:

    1. du kannst dich mit deinem Vater als Gesamtschuldner eintragen lassen
    -> wenn du darauf verweist, dass die von deinem Vater angemeldeten Geräte gemeinsam genutzt werden
    -> das gibt Ruhe vor der GEZ und verursacht auch keine zusätzlichen Kosten

    2. bei abgelehntem Widerspruch vor das Verwaltungsgericht ziehen
    -> glückwunsch ... nach abgelehntem Widerspruch kannst du die Rechtswidrigkeit des Bescheids nur noch vor dem Verwaltungsgericht via Anfechtungsklage geltend machen
    -> hier knüpft dann die aus dem von Resnu zitierten Gerichtsurteil zu entnehmende materielle Beweislast an ...
    -> die aber haben nen Zeugen ... die Auslegung des Gerichts ... die Kosten des Rechtsanwalts ... die Gerichtskosten ... das Prozessrisiko ...
    -> Briefe zur Sache werden den jetzt vollstreckbaren Kostenbescheid nicht mehr aus der Welt zaubern (egal, was drin steht)

    Das Beste, was du machen kannst:
    -> bezahl die € 17,95 oder was das kostet
    -> schicke eine Abmeldung
    -> lass dich als Gesamtschuldner eintragen
    -> erkläre deinem Vater, wen er alles nicht in seine Wohnung/dein Zimmer lassen sollte
    -> und hör bloß nicht auf das, was manche hier erzählen

    Das ist allemal billiger und sicherer, als ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht wegen knapp € 18,00.

    @ Rest
    Wenn ihr es nicht genau wisst, vermeidet Tipps, die andere bezahlen müssen.

    Meint
    Hobbyesel
  • Gut geschrieben. Abschicken. Wenn sie es wieder nicht anerkennen direkt zum Anwalt. Nichts gefallen lassen von diesen A******* !!!!

    Ich hab meine Eigene Wohnung und hab direkt alles angemeldet. Weil: Es muss bezahlt werden. Also bezahl ich um dem ganzen mist aus dem Weg zu gehen. Basta !!!!