Betriebskostenabrechnung!

  • Benötige Hilfe

  • ferdi220583
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  • Betriebskostenabrechnung!

    Hallo!
    Ich bin vor einem Monat aus einer Mietwohnung ausgezogen(ist eine Eigentumswohnung),jetzt hat mich mein ehemaliger Vermieter angerufen das die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr gekommen ist,und ich 350 Euro nachzahlen muss!
    ich habe 400 Euro Miete bezahlt(davon 150 Euro Betriebskosten),jetzt wollte ich fragen ob ich das zahlen muss???

    mfg ferdi
  • ferdi220583 schrieb:

    jetzt wollte ich fragen ob ich das zahlen muss?
    Wenn die Forderung gerechtfertigt ist, dann mußt Du das bezahlen. Schau Dir die Betreibskostenabrechnung genau an. Notfalls wende Dich an einen Mieterverein und laß sie dort von Profis prüfen. Alles ist teurer geworden. Im letzten Jahr sind die Heizkosten explodiert. Müllabfuhr, Strassenreinigung, Kaminfeger, die Inflation ist unerbittlich

    Wenn mit der Abrechnung alles i.O. ist, dann solltest Du schnell bezahlen. Nicht, dass Du in Verzug gerätst und Dein ehemaliger Vermieter Dir Inkassobüros oder einen Inkassoanwalt auf den Hals hetzt.
  • Hehe na also so einfach läuft das nun auch nicht. Wäre ja noch schöner wenn da jeder Vermieter anrufen könnte um bissl Kasse nebenbei zu machen.

    Unterlagen zu schicken lassen und die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre vergleichen, ob das so halbwegs hinhauen könnte.

    Das Du 150€ im Monat für die Betriebskosten zahlst, sagt erst mal 0.
    Denn wir wissen nicht, wie viel Du verheizt hast, mit was geheizt wird(Erdgas, ÖL, Fernwärme etc). Wir wissen auch nicht wo Du wohnst, zwecks Grundstückssteuer, wie viel Versicherung für die Wohnung/Haus veranschlagt werden und was abgesichert ist und wie viel Kaltwasser, Warmwasser Du verbraucht hast und wie viel für den Hausmeister Dienst, Müll, Schornsteinfeger, Innen und Außenbeleuchtung abgerechnet wurde.

    Man rechnet mittlerweile ca 2-2,50€ / m² an kalte + warme Betriebskosten + der Strom der aber jetzt unerheblich ist, das er bei Dir ja nicht aufgeführt wird, weil man dafür einen extra Versorgungsvertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließt.

    Viele Vermieter gehen die letzten Jahre auch dazu über die Kaution so lange einzubehalten, bis wirklich auch das letzte geklärt ist. Sprich auch keine Nachzahlung der Nebenkosten.

    Wenn ich das o.g so lesen, sieht das für mich eher nach einer kleinen Wohnung aus. Denn für 250€ Kaltmiete kann man nicht wirklich viele m² erwarten(Problembezirke ausgenommen. :D)
    Also sieht es auf den ersten Blick so aus, als wenn 150€ Betriebskosten schon gut ausgelegt sind.

    Setz Dich mit dem Vermieter erst mal zusammen, bevor Du einen Mieter Verein aufsuchst, da der richtig Geld kostest(60-80€)
  • Kann lukas nur zustimmen. Bei einer Eigentumswohnung gibt es in der Regel auch eine Hausverwaltung (normalerweise nicht der Wohnungseigentümer), die diese Abrechnung vornehmen. Für die Abrechnung der Heiz-, Kalt- und Warmwasserkosten wird normalerweise eine Abrechnungsfirma tätig. Das heißt, die Hausverwaltung rechnet mit dem Wohnungseigentümer die Gesamtkosten ab. In dieser Abrechnung sind die umlagefähigen Kosten gesondert ausgewiesen. Bei den Einheitsmietverträgen waren diese entsprechend der Anlage 3 zu § 27 II. BV (alte Mietverträge vor 2004) oder Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) (Mietverträge seit 2004) festgelegt. Zu den umlagefähigen Kosten kommen dann noch die Haus- und Grundsteuern. Für die von der Abrechnungsfirma erstellte Kostenabrechnung gibt es für jede Wohnung entsprechende Belege. Diese Kosten sind dann die vom Vermieter mit dem Mieter abzurechnenden Kosten, also Differenz zwischen diesen Kosten und der Nebenkostenvorauszahlung ist dann eine Nachzahlung oder Guthaben. Hoffe, ich konnte das Dunkel etwas aufhellen.