Lärmbelästigung - Rechtsexperten gesucht...


  • laganja
  • 1026 Aufrufe 10 Antworten

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  • Lärmbelästigung - Rechtsexperten gesucht...

    Servus allerseits!

    Habe heute eine Anzeige per RSA Brief erhalten. Da nur mein Vater zuhause war, konnte er den Brief nicht entgegennehmen und ich kann ihn erst ab Freitag abhohlen. Ich bin mir sicher, dass es wg Lärmbelästigung ist, da ich mir sonst nichts zu Schulden gekommen lassen habe.

    Jetzt zur Frage: Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?

    Die Polizei ist 2x gekommen (um 24:00und um ~4:00) beim zweiten Mal habe ich allerdings schon geschlafun und nur zwei betrunkene Kollegen haben radau gemacht. Die Polizei wurde jedesmal vom gleichen Nachbarn gerufen. Einer der Beiden hat dann das zweite Mal die Polizei in meine Wohnung gebeten (:D), woraufhin mich ein Polizist mit "steh endlich auf, du behinderter Hurensohn" geweckt hat. Gegen den Polizisten kann ich sowieso nichts (mehr) unternehmen, aber wie sieht es strafrechtlich (od. zivilrechtlich??) mit der Schuldverteilung aus. Ich als Hausherr (Wohnung meiner Eltern. Sie waren verreist) und die beiden Kollegen als Lärmverursacher... Ich werde mich zwar mit ihnen einigen können, aber mich würde der rechtliche Hintergrund interessieren.

    Danke für die Antworten.
    Lg

    PS: bin aus Österreich, wird aber ziehmlich gleich ablaufen, wie in Deutschland (?)...
  • laganja schrieb:

    Einer der Beiden hat dann das zweite Mal die Polizei in meine Wohnung gebeten (:D),


    Was ist daran so lustig?!



    laganja schrieb:

    woraufhin mich ein Polizist mit "steh endlich auf, du behinderter Hurensohn" geweckt hat


    Ich frage mich, ob man das dir glauben kann?, ich kanns nicht. :confused:



    Wie alt bist du/seid ihr?

    Kommt mir alles irgendwie Unglaubwürdig vor.
    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von [COLOR="Purple"]T[/color]e[COLOR="Blue"]t[/color][COLOR="SeaGreen"]r[/color]i[COLOR="Blue"]s[/color]...
  • Hol den Brief erstmal bei der Post ab und guck was drin steht, vielleicht ist es ja was ganz anderes.

    Ich weiß nicht, wie es im Ösi-Land ist, aber hier in D käme bei einer Anzeige zuerst ne Vorladung zur Polizei, wo Du dann Deine Aussage machen kannst. Das kommt allerdings nicht unbedingt als Postzustellungsurkunde (es sei denn Du bist bei der Polizei schon mehr als bekannt sprich vorbestraft)

    Also am besten erstmal gucken, was es ist und nicht schon vorher die Pferde scheu machen ;)
  • das die polizei dich so geweckt hat, kann ich ehrlich gesagt auch nicht glauben,
    denn ein polizist hat sich auch an gewisse grundregeln zu halten, was sein auftreten in der öffentlichkeit betrifft.
    die dürfen dich ja nicht mal beleidigen, selbst wenn du ihnen irgendwas ala "scheiss bullensau oder ähnliches" an den kopf wirfst
  • Die Polizei hat sich so verhalten!! Mir ist klar, dass sie das (theoretisch) nicht dürfen, aber was hat er schon von 5 besoffenen Jugendlichen zu befürchten? Den Polizisten hätte es wahrscheinlich gefreut, wenn einer von uns auusgerastet wäre und er uns mitnehmen hätte können...
    Ich bin übrigens 18.

    Habe heute den Brief abgeholt, und es macht 50€ aus... (oder ersatzweise 24h Freiheitsentzug)
    Werde allerdings am Montag (nach Englisch Matura/Abi) trotzdem nocheinmal zu dem zuständigen Amt betteln gehn (Anzeige kam von der Stadt, nicht von der Polizei), von wegen armer Schüler und ich kann mir die 50€ nicht leisten und außerdem habe ich meinen 18.Geburtstag gefeiert. Vielleicht bringts ja was.
    Ansonsten werde ich sowieso von meinen Kollegen unterstützt (dh. 10€ pro Person).

    danke für die Antworten!
    Lg
  • Dylan Hunt schrieb:

    Ich gehe davon aus, dass du nicht ins Gefängnis kommst allerdings als Hausherr bzw. Verantwortlicher dafür Gerade stehen musst


    ja, dass ich nicht ins gefängnis gehen werde ich mir schon klar ;) 50€ aufzubringen ist kein problem! aber ist halt doch schade um das geld... mir würden einige sinnvollere sachen einfallen...
  • @Dylan Hunt
    Das ist schon klar, aber einen Polizisten zu finden, der "steh endlich auf, du behinderter Hurensohn" zu dir sagt, wird sich als sehr schwer erweisen. So wird man nämlich Ruck-Zuck seinen Job los, und der ist den Herren am Ende dann doch schon wichtig.

    @Ersteller
    Warum kannst du nichts gegen ihn unternehmen? Wenn er das wirklich zu dir gesagt hat (was ich bezweifle), und du das meldest, dann weiß man bei der polizei zumindest davon, dass da mal was war. auch wenn er es abstreitet - sollte nochmal jemand auftauchen, der behauptet von ihm beschimpft worden zu sein, dann sieht das ganze schon ganz anders aus.
    [size=1]duude, wait...what?
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  • Hi.

    Es müsste sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handeln ... daher auch die € 50,00 - gegen die du nach § 67 OWiG Einspruch einreichen kannst ... bringt aber nix ... kein Geld haben ist kein Grund für eine Reduzierung und die Kosten für den Einspruch werden drauf gerechnet ..

    Zivilrechtlich dürfte da nix mehr kommen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Nachbar mit ner Unterlassungsklage gegen einmalige Saufaktionen vorgeht ...

    Gegen den Polizisten könntest du Strafantrag stellen (Beleidigung etc, § 185ff. StGB). Bringt aber nix, weil kein Mensch 5 besoffenen Jugendlichen mehr glaubt, als 2 Polizisten. Ferner könntest du ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten artikulieren ... diese sind aber nur zeitaufwendig und bringen auch nix (formlos, fristlos, fruchtlos).

    Fazit:
    Zahl die Kohle und gut ist ...
  • sry aber was ist denn das für eine einstellung?

    nur weil mir doch eh keiner glauben wird, sag ichs auch nicht?
    würden alle so denken könnten polizisten nach lust und laune betrunkene beschimpfen und bespucken, und nichts würde passieren.

    ich wiederhole mich: wenn er das wirklich zu dir gesagt hat, melde das auch!
    gut möglich dass das nicht das erste mal war, dass bei ihm sowas vorgekommen ist, oder er es nochmal tut.
    und wenn in seiner karriere 10 leute sich wegen beleidigungen beschweren - die können alle noch so hacke gewesen sein - der polizist bekommt bestimmt probleme.

    also mal im ernst, mit der einstellung bräuchte man auch nicht wählen zu gehn...
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