Habe heute eine Anzeige per RSA Brief erhalten. Da nur mein Vater zuhause war, konnte er den Brief nicht entgegennehmen und ich kann ihn erst ab Freitag abhohlen. Ich bin mir sicher, dass es wg Lärmbelästigung ist, da ich mir sonst nichts zu Schulden gekommen lassen habe.
Jetzt zur Frage: Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Die Polizei ist 2x gekommen (um 24:00und um ~4:00) beim zweiten Mal habe ich allerdings schon geschlafun und nur zwei betrunkene Kollegen haben radau gemacht. Die Polizei wurde jedesmal vom gleichen Nachbarn gerufen. Einer der Beiden hat dann das zweite Mal die Polizei in meine Wohnung gebeten (:D), woraufhin mich ein Polizist mit "steh endlich auf, du behinderter Hurensohn" geweckt hat. Gegen den Polizisten kann ich sowieso nichts (mehr) unternehmen, aber wie sieht es strafrechtlich (od. zivilrechtlich??) mit der Schuldverteilung aus. Ich als Hausherr (Wohnung meiner Eltern. Sie waren verreist) und die beiden Kollegen als Lärmverursacher... Ich werde mich zwar mit ihnen einigen können, aber mich würde der rechtliche Hintergrund interessieren.
Danke für die Antworten.
Lg
PS: bin aus Österreich, wird aber ziehmlich gleich ablaufen, wie in Deutschland (?)...