Schadensersatz


  • sascha1401
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  • Schadensersatz

    Hallo,

    hab bei einem Ebay Händler Bremsekötze und Scheiben bestellt, die Scheiben passen aber die Klötze net, hab bei der Bestellung extra die Angaben aus dem Fahrzeugschein angegeben! Hatte jetzt voll den Ärger, weil ich mit den alten nicht mehr weiterfahren konnte, brauchte also einen Ersatzwagen, den Ärger gar nicht mitgerechnet!
    Hab ich Chancen auf Schadenersatz? Was meint ihr!
    [FONT="Arial"][SIZE="3"][COLOR="Yellow"]Wenn du diese Zeile markiert hast, bist du ein [COLOR="Sienna"]IDIOT[/color][/color][/SIZE][/FONT]
  • Also ich würde sagen du bist wesentlich besser dran wenn du dir nen Anwalt nimmst als wie wenn du ebay kontaktierst, bei nem Anwalt bekommst du ziemlich sicher den Schadensersatz! Ebay setzt sich ja nicht unbedingt für dich voll und ganz ein^^


    mfg Undeath
    "General, der Mensch ist sehr brauchbar. Er kann fliegen und er kann töten.
    Aber er hat einen Fehler: Er kann denken." - Brecht
    I Don't smoke, I don't drink, I don't fuck! At least I can fucking think!
  • ich würde auch eher einen anwalt vorschlagen, aber trotzdem würde ich ebay bescheid geben, damit sie den verkäufer evtl sperren können oder so etwas in der art. ansonsten wird es nicht nur dir so gehen, sondern auch anderen.
  • Juhuuu, eine einfache Falllösung mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

    Also, du hast einen Kaufvertrag nach § 433 geschlossen, es handelt sich aber nur um einen Sachmangel, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass die Klötze passen. Sonst ist es nach § 434 kein Sachmangel, da die Klötze an einem anderen Auto passen würden.
    Zuerst musst du ihm die Möglichkeit der Nacherfüllung § 439 gewährt haben, sonst wird das mit dem Schadensersatz nach § 280 ein bisschen schwer. Wenn das auf die Schnelle nicht möglich war, musst du ihn darauf hingewiesen haben, er muss die Leistung "ernsthaft und entgültig verweigert" haben nach § 281 oder er hat "vorsätzlich und fahrlässig" nach § 276 gehandelt. Dann verlangst du Schadensersatz nach § 280 und der Umfang wird nach § 249 geregelt.
    Demnach kannst du den Ersatz der Kosten für den Leihwagen einfordern.

    Immer diese Standartfälle, weswegen die Leut zum Rechtsanwalt laufen - ein BGB kostet gerademal 10 bis 20 Euro :D
  • @ Kollege Martinsss

    Die Leute gehen (auch) wegen solcher Fälle zum Anwalt, weil es regelmäßig mehrere Faktoren gibt, die Erfolgsaussichten beeinflussen können.

    Ein wesentlicher Punkt ist sicherlich die von dir summarisch vorgenommene Prüfung des materiellen Rechts ... darüber hinaus aber muss er Anspruch auch prozessual beigetrieben werden ... dann aber muss man noch mal € 7,00 für die ZPO ausgeben ... und noch mal € 52,00 für nen Kommentar zur ZPO ... weil gerade die ZPO sonst kein Mensch versteht ...

    Es gibt also gute Gründe, mit solchen Geschichten zum Anwalt zu gehen ...

    - - -

    Was deine Einschätzung betrifft:
    Die §§ sind richtig. Das wars dann aber auch schon.

    Mit den vorliegenden Infos kann man keine realistische Einschätzung vornehmen ...


    @ sascha1401

    1. war der Verkäufer ein (gewerblicher) Händler?
    2. wie genau wurden die Klötze beschrieben?
    3. existiert ein Haftungsausschluss oder andere AGBs?
  • @martinns
    naja, dann lass mal einen laien ans bgb und sag ihm er soll dir einen sachmangel vorsubsumieren. das bgb ist extrem abstrakt und verkorkst formuliert, und die meisten alltäglichen dinge finden kommplett andere namen. einer der nachteile des abstraktionsprinzips...

    klar ist der anwalt schnell übertrieben, aber eine person, die zumindest die einschlägigen stellen im BGB weiß und sie lesen kann, ist schon vonnöten.

    ebay kontaktieren, wenn nach 2 wochen nichts zu dir kommt persönlichen brief schreiben mit deinen vorwürfen und ansprüchen, evt. gestützt auf das bgb. droh mit einer klage.
    dann kannst ja immernoch weitersehen.
    [size=1]duude, wait...what?
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  • @Hobbyesel

    Der Verkäufer ist ein gewerblicher Händler bei Ebay, auf der Shopseite kannst du deine Fahrzeugdaten eingeben, dieses zu 2 und zu 3, also die Nummern oben auf dem Fahrzeugschein, mit diesen Nummern hab ich auch die Klötze bestellt. AGB´s hab ich nicht gefunden, was die Sache vll zu meinen Gunsten lenkt, der Junge hat von 11 000 Bewertungen nur eine negative, vll hilft mir das ein bisschen.

    @Martinsss
    Sicher dass mit der Einräumung einer Frist nur Nacherfüllung ist ja ganz schön, nur steht dann mein Auto nicht drei Tage, (War ja auch noch Feiertag dazwischen) sondern gleich ne Woche oder länger in der Werkstatt.
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  • öm.....schonmal den Verkäufer kontaktiert und nachgefragt, was da schiefgelaufen ist? Ist ja schon fast putzig, dass es in Deutschland zur Mode geworden ist gleich zum Anwalt zu rennen...
    Wenn der Verkäufer allerdings abblockt und, obwohl er in der 100% Schuld steht, uneinsichtig ist, würde ich auch zum Anwalt gehen...
    Aber vllt. regelt es sich ja auch so mit einem Anruf...

    mfg
    &#8470; ±»»»»» (¯`o,.- Hell-Powered -.,o´¯) ««««««±
  • der Verkäufer meinte nur lapidar, dass es wohl verschiedene Klötze gäbe, und so in der Art, wenn ich mir nicht die richtigen raussuche, bin ich selbst dran schuld. Sein Vorschlag war die alten zurückzugeben und die neuen zuzuschicken, bloss war dass dann schon zu spät, da ich mir die klötze von der werkstatt hab verkaufen lassen.

    Auch schon ziemlich peinlich, in der Werkstatt zu stehen und die Teile selbst mitbringen die dann aber nicht passen. Ich hab die Dinger aber online bestellt, da ich weiss was die Klötze beim Händler kosten. Fahre ein relativ seltenes Auto, deshalb sind die Ersatzteilpreise unter aller ....
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  • wenn das auto lange in der werkstatt steht, und du dadurch höhere kosten hast (dazu gehört auch leihwagen + benzin, nahverkehr etc) muss dir das der verkäufer bezahlen.
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  • Wenn der Händler gewerblich handelt, findet das Fernabsatzgesetz anwendung.

    Mithin könntest du den Vertrag widerrufen und die Klötze zurücksenden ...

    Darüber hinaus fühlt sich das so an, als ob du die Klötze selbstständig ausgesucht hast ... wenn das so ist, hast auch keinen Anspruch auf Schadensersatz ... abschließend hättest du im Falle, in dem der Händler die falschen Klötze geliefert hätte (= Sachmangel oder Zusicherung) sowieso ne Nachfrist setzen müssen ...

    Da warst du wohl zu fix bei der Sache ... das hat dich um mögliche SE-Anspüche gebracht ...

    Diese summarische Einschätzung zu mitternächtlicher Stunde
    vom Hobbyesel
  • sascha1401 schrieb:

    der Verkäufer meinte nur lapidar, dass es wohl verschiedene Klötze gäbe, und so in der Art, wenn ich mir nicht die richtigen raussuche, bin ich selbst dran schuld. Sein Vorschlag war die alten zurückzugeben


    Hallo

    ich Persönlich denke , dass Du ihm die Klötze Zurückschicken kannst und er dir dafür das Geld zurückgeben muss, da ab dem Moment wo du die Fahrzeug-daten angeben musst haftet er dafür, wenn er dir dann das Falsche Ersatzteil liefert..

    Er braucht aber keinesfalls für den erstandenen schaden zu haften, da du jederzeit die Klötze hättest bestellen können, so einen Schaden ersetzt dir keine Versicherung, wenn das Paket verloren geht bekommt du auch nur den Warenwert und nicht das damit verursachten Ausfall.....das du mit dem Auto nicht mehr fahren konntest...

    ich selbst hatte ein Ähnliches Problem mit einem Ebayer, hatte auch die Bremsklötze bestellt 12 Euro im Sofortkauf (hier bei Ate 56 Euro) habe dem Verkäufer extra eine Mail geschrieben......das die Ware nach Italien muss und nicht an meine hinterlegte Adresse in München (2 Adressen kann man leider bei Ebay nicht hinterlegen......hatt mich angeschrieben und mir auch mitgeteilt das dann das Porto nicht mehr wie angegeben 8 Euro sondern 16 Euro wäre....das ich auch überwiesen hatte.....was hat es geholfen. er hat das Paket nach München geschickt und ich wartete vergebens hier auf mein Paket......Ebay, hat mir nur mitgeteilt...ich soll das mit dem Verkäufer regeln...

    bis jetzt habe ich noch nie bei Ebay eine gescheidte Auskunft bekommen....vom Verkäufer habe ich weder die 8 Euro Versandkosten noch die zusätzlichen 16 Euro für den erneuten Versand bekommen.....es Tut ihm Leid.......!

    so kann dann schnell aus den günstigen 12 Euro Klötzen + 32 Euro Versandspesen+ Lange Wartezeit ingesammt 44 Euro, da hätte ich dann doch die hier in meiner Nähe genommen, die ich für 42 Euro bekommen hätte (Normales Autohaus, nicht ATE )

    Gruß Franz
  • @ Franzl-2

    Das seh ich aber anders.

    Um Schadensersatzansprüche zu begründen, müsste der Verkäufer entweder

    1. trotz richtiger Bestellung das Falsche geliefert haben,
    -> hier nicht der Fall, weil schon die falschen Klötze bestellt wurden

    oder

    2. die falsche Bestellung quasi mit verursacht haben
    -> wäre unser Fall, wenn der Verkäufer nen Beratungsfehler gemacht hat

    Und hier hege ich Zweifel. Lediglich der Eintrag von Seriennummer, Marke etc. in eine Maske, die dann automatisch das "passende/übliche" Ergebnis zur anschließenden Bestellung rauswirft, ist nach meiner Ansicht keine Beratung. Allenfalls ne Unterstützung, die sich aber haftungsrechtlich nicht auswirken kann. Anders wäre es, wenn du dort angerufen hättest und mit dem Verkäufer kommuniziert hättest.

    Aber so fühlt sich das an, als wäre die "Suchfunktion" des Händlers einfach nur nicht 100% in Ordnung / up to date ...

    Wie gesagt, ich persönlich würde einen Schadensersatzanspruch aufgrund der obrigen Argumente mangels Pflichtverletzung ablehnen ...



    @ Martinsss

    Wenn du noch mitliest, kannst uns ja die §§-Kette für ne nichtleistungebezogene Nebenpflichtverletzung aufmalen ...
  • ich bin ein absoluter laie bei sowas, aber warum lässt sich hier nicht §119 anwenden?
    hat er schon schuldhaft gezögert?

    ich meine seinen irrtum entdeckt hat er ja erst vor 5 tagen...
    [size=1]duude, wait...what?
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  • naja, also wenn ich bei nem autohändler en auto bestelle, daneben steht für genau das modell das ich haben möchte, ne Listennummer oder Artikelnummer die ich angegeben habe, und bekomm dann ein komplett anderes Fahrzeug, kann er sich ja auch nicht rausreden dass seine Liste falsch ist. Schlüsselnummern sind klar zugeordnet, das weiss jeder Ersatzteilverkäufer. Wenn ich nicht genau weiss welche Klötze zu welcher Schlüsselnummer passen, darf ich die auch nicht verkaufen, einfach auf "gut dünken" kann sehr gefährlich werden. (verminderte Bremsleistung, Totalausfall usw., falls die falschen Klötze aus Zufall in die Halterungen passen!
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  • LukZen schrieb:

    ich bin ein absoluter laie bei sowas, aber warum lässt sich hier nicht §119 anwenden?
    hat er schon schuldhaft gezögert?

    ich meine seinen irrtum entdeckt hat er ja erst vor 5 tagen...



    Prinzipiell wäre das schon denkbar, wenn man aus einer falsch eingegeben Bestellung anhand der Fahrzeugdaten einen Erklärungsirrtum konstruierte. Nur leider könnte damit nur der Vertrag an sich beseitigt werden und nicht mögliche SchE-Ansprüche für den Leihwagen etc realisiert werden.


    franzl-2 schrieb:

    Er braucht aber keinesfalls für den erstandenen schaden zu haften, da du jederzeit die Klötze hättest bestellen können, so einen Schaden ersetzt dir keine Versicherung, wenn das Paket verloren geht bekommt du auch nur den Warenwert und nicht das damit verursachten Ausfall.....das du mit dem Auto nicht mehr fahren konntest...


    Das ist so nicht richtig! Der Verlust des Pakets auf dem Postweg ist doch ein ganz anderer Sachverhalt!

    Die zentrale Frage in diesem Sachverhalt ist, inwieweit der Händler schuldhaft gehandelt hat bzw. ob die Bremsklötze mangelbehaftet sind. Wenn ein Mangel vorliegt, zu dem auch die Lieferung eines Aliud zählt (§434 Abs. 3 GBG), werden sicherlich die Mängelrechte des Kaufrechts eingreifen. Problematisch ist, dass du die Klötze auf eigene Veranlassung hin hast wechseln lassen, bevor du dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung gegeben hast, z.B. durch die Lieferung passender Bremsklötze. Insoweit sehe ich leider schwarz für SchE-Ansprüche bezüglich der KFZ-Ausfallkosten, da du diese selbst veranlasst hast.

    Was allerdings noch möglich erscheint: SchE neben der Leistung für die Reparaturkosten aufgrund mangelhafter Bremsklötze oder SchE statt der Leistung, wenn du kein Interesse mehr an der Leistung hast und Kosten für eine Ersatzbeschaffung geltend machen möchtest. Fraglich ist dafür dann auch wieder, inwieweit die Rechte aufgrund deines Handelns evtl schon verwirkt sein könnten und, ob überhaupt eine Pflichtverletzung seitens des Händlers vorliegt.

    Das Problem ist: Hat der Händler eine feste zusage für die Passform der Bremsklötze übernommen, wenn die Kunden die Daten anhand des Fahrzeugsbriefs (Schlüsselnummern) eingeben? In Betracht kommt hier sicherlich die kaufrechtliche Garantie im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie und dann wäre der Händler sicherlich in der Haftung. Sofern allerdings (und da verlassen mich meine techn. Kenntnisse) mehrere Bremsteil-Kombinationen für eine Schlüsselnummer möglich sind, könnte das Verschulden und damit auch die Pflichtverletzung entfallen. Genau kann ich das aber nicht beurteilen.

    Ergo: SchE ist grundsätzlich möglich, allerdings hier fraglich und möglicherweise durch dein Handeln ausgeschlossen.