kann Arbeitsamt die Umschulung abbrechen?


  • tr00per
  • 2202 Aufrufe 10 Antworten

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  • kann Arbeitsamt die Umschulung abbrechen?

    hey,

    ich mach eine Umschulung die vom Arbeitsamt finaniziert wird. Ich sollte auch Stützunterricht bekommen. Jetz hab ich gemerkt das ich in der Schule ganz gut bin und will den Unterricht nicht mehr. Das ganze läuft ueber nen kurs den ich zuvor besucht hab. Die stellen sich aber auf blöd ja der lehrer hätte nen vertrag usw,

    meint ihr falls ich den stützunterricht nich wahrnehme brechen die die umschulung ab?
  • fssipo schrieb:

    wen du da nicht mehr hin gehst können die dir dein geld kürzen entweder nur für ein paar monate oder auch für immer


    lol, das würde bedeuten das ich NIX zum leben habe, da ich mein gesamtes Geld vom AA beziehe, und somit wär ich Hartz4 oder sonst was....das kann doch net der ernst sein. Ich bin gut in der Schule und brauche keine Nachhilfe, ich versteh nicht warum die die Nachhilfe net einfach abblasen....
  • tr00per schrieb:

    hey,

    ich mach eine Umschulung die vom Arbeitsamt finaniziert wird. Ich sollte auch Stützunterricht bekommen. Jetz hab ich gemerkt das ich in der Schule ganz gut bin und will den Unterricht nicht mehr. Das ganze läuft ueber nen kurs den ich zuvor besucht hab. Die stellen sich aber auf blöd ja der lehrer hätte nen vertrag usw,

    meint ihr falls ich den stützunterricht nich wahrnehme brechen die die umschulung ab?


    Hi,

    die (wer auch immer) haben Recht wenn sie sagen; ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag....
    Überleg mal, du machst deine Umschulung mit gutem Erfolg und dann machst du mit einem Meister (oder wem auch immer) einen Vertrag und nach kurzer Zeit sagt dein Vertragspartner: "nö, keine Lust mehr, brauch ich nicht".
    Da wirst du schön stinken und ggf. nach einem Rechtsanwalt rufen.
    Mach deine Umschulung so wie du sie mit dem Arbeitsamt im Vorfeld abgesprochen hast, die können dich sonst im Ernstfall richtig zur Kasse bitten und du bezahlst ggf. die ganze Umschulung.
    Natürlich nicht gleich, aber wenn die einen Titel gegen dich haben dann können die 30 Jahre versuchen von dir Geld zu bekommen - und irgendwann wirst du schon Geld haben.
    Also sei ein lieber Junge und halte dich an die Absprachen :)

    Regards
    Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)
  • Hallo tr00per, :)

    Deine Umschulung sollte Dir wichtig sein. Kannst froh sein, daß Du eine bekommen hast, da das Arbeitsamt immer geiziger wird damit.
    Mein Rat: Geh' in den Unterricht (gibt vielleicht doch noch was, um Dein Wissen zu ergänzen) das kann nie schaden und mach Deine Umschulung korrekt zu Ende. :read:
    Du willst doch sicher anschließend einen Job haben und Geld verdienen.

    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Ich kenne mehrere in so einer Situation.
    Weiß auch nicht, warum das Arbeitsamt Leute zur Nachhilfe verdonnert, obwohl die das gar nicht brauchen.
    Entweder will das Amt auf Nr.-Sicher gehen, oder geht nach vorgeschriebenem Chema. Dann müssen die Beamten Dir das so anweisen, ob die wollen oder nicht.
    Die müssen sich auch an das halten, was ihnen von "Oben" diktiert wird.

    Auf der einen Seite heißt es, sie haben zu wenig Geld für Aus- und Fortbildung und auf der anderen Seite wird das Geld zum Fenster rausgeschmissen.
    Ich verstehe das auch nicht. :confused:

    Wie lange dauert Deine Umschulung noch? Und wie alt bist Du?

    Beiß die Zähne zusammen und halte durch. Deine Zukunft sollte Dir das wert sein.


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • @tr00per,

    erzähl doch mal was Du umschulst. Und die Frage ist ob der Stützunterricht am Anfang bei Vertragsunterzeichnung der Umschulung gleich mit im Vertrag stand oder ob Du oder der Umschulungsträger erst später den Stützunterricht geordert hat. Wenn im Vertrag von Anfang an der Stützunterricht nicht zum Inhalt der Umschulung gehörte, dann kann man Dir auch nicht einen Strick drehen wenn Du den nicht mehr benötigst. Wichtig ist doch für Dich und dem Arbeitsamt, dass Du die Umschulung mit Erfolg bestehst und danach in Arbeit kommst. Ich empfehle Dir auf jeden Fall mal mit Deinem Vermittler des Arbeitsamtes Kontakt aufzunehmen und die Sache ruhig und sachlich zu besprechen. Wie gesagt wichtig ist, ob der Stützunterricht von Anfang an im Vertrag bzw. Inhalt der Umschulung war.

    Grüße
    Experte10
  • ne mündliche Absprache kann man in dem Falle rückgängig machen - man sollte da wie bereits gesagt mit seinem Vermittler und dem Träger der Umschulung sprechen. Der Stützunterricht war ja nur gedacht wenn die Theorieleistungen nicht so dolle sind und damit das Ziel (Abschluß mit Prüfung) gefährdet wäre. Da Du aber schreibst Du packst die Theorie dann sollte man dies dem Träger so mitteilen. Wenn im Umschulungsvertrag kein definitiver Punkt mit Stützunterricht genannt ist kann man Dich auch nicht "bestrafen". Du willst ja die Umschulung mit Erfolg zu Ende bringen.

    Grüße
    Experte10