Bleibt man mit dem Zeugnis sitzen ?


  • Feyzo64
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  • Bleibt man mit dem Zeugnis sitzen ?

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    ich gehe in eine Realschule in Nürnberg (Bayern) (8.Klasse)

    eigentlich bleibt man doch mit einer 5 nicht sitzen ? mit zwei 5-ern bleibt man doch sitzen oder ? :roll:
  • Hmm, in bei uns in Österreich bleibst mit einem solchen Zeugnis ziemlich sicher sitzen.

    mfG
    [COLOR="DarkRed"]"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten: wo kämen wir hin; und niemand ginge um einmal nachzuschauen,
    wohin man käme, wenn man ginge..."[/color]
  • samrod schrieb:

    Hmm, in bei uns in Österreich bleibst mit einem solchen Zeugnis ziemlich sicher sitzen.

    mfG


    dito, da bei euch die Noten von 1-6 gehen und bei uns nur von 1-5 und ein zeugnis muss immer positiv sein ;)

    ähm, aber so weit ich weiß, und man hat bei uns in aut. auch z.b. 6-7 4er, dann kann die Konferrenz entscheiden, dass die jenige person sitzen bleiben darf!

    aber wtf soll das? is ja eh positiv!

    btw: bin auch aus OP @ samrod ;)

    lg höckes
  • Falves schrieb:

    Seit wann muss 1! eine 5 ausgeglichen werden? Bei uns bleibt man erst ab 2! Fünfen oder einer 6 sitzen.


    ja genau so war es bei mir auch und ich bin erst 2006 aus der schule gekommen.

    ich hatte auch schon mal eine 5 im Hauptfach und in der anderen Hauptfächern nur 4ren.

    erst als ich 2 5en(eine im Hauptfach, eine im Nebenfach) auf dem zeugniss hatte musste ich die Klassenstufe wiederhohlen.

    Aber um auf Nummer sicher zu gehen würde ich dir raten mal deine Lehrerin zu fragen.
  • Es ist so:

    Mit einer 5 passiert überhaupt nichts. Sieht nicht schön aus, macht aber nichts.

    Bei zwei 5en oder einer 6 entscheidet die Zeugniskonferenz darüber, ob bei dir die ausgleichsregelung angewendet wird. Das heißt du kannst eine 5 mit einer 2 und eine 6 mit einer 1 in einem gleichwertigen (also mit gleicher Stundezahl) Fach ausgleichen.
    Dieser Ausgleich wird allerdings nur angewendet, wenn die sog. "Pädagogen", von denen ich persönlich nicht viel halte, der Meinung sind, dass du im nächsten Schuljahr dem Stoff hinterherkommst. Zu diesem Schluss werden sie aber wahrscheinlich (fast) nie kommen.

    Solltest du drei 5en oder 2 6en haben, oder eben mehr, kann dich kein Ausgleich der Welt mehr retten.

    So ist es zumindest in Niedersachsen. Über die Unterschiede zu anderen Bundesländern weiß ich leider nicht viel.
  • @Grünbaum: Stimmt

    Also bei uns in RLP ist es so, dass du mit einer 5 noch nicht mal ausgleichen musst. Du würdest also weiter kommen. Ich selbst hatte das "Glück" 2 fünfen zu erwichen. Ich musste beide ausgleichen.
    Soll heißen: 1 Du schaffst es 2 du bleibst hängen. Also hau rein und hf^^
    HAHA
  • höcki schrieb:

    dito, da bei euch die Noten von 1-6 gehen und bei uns nur von 1-5 und ein zeugnis muss immer positiv sein ;)

    ähm, aber so weit ich weiß, und man hat bei uns in aut. auch z.b. 6-7 4er, dann kann die Konferrenz entscheiden, dass die jenige person sitzen bleiben darf!


    Du sagst es, das entscheidet letztendlich die Konferenz. Und wenn da neben 5 sonst fast nur 4 steht, dann sind die Chancen, aufzusteigen, sehr schlecht. Aber in DE isses ja anders, da gibts ja auch noch die 6.
    [COLOR="DarkRed"]"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten: wo kämen wir hin; und niemand ginge um einmal nachzuschauen,
    wohin man käme, wenn man ginge..."[/color]
  • AWoo schrieb:

    Was willst Du mit so einem Zeugnis mal werden?
    Welcher Arbeitgeber nimmt Dich mit so einem Zeugnis?

    Er hat ja noch die 9te und 10te Klasse vor sich. Wenn er da besser ist, spielt dieses Zeugnis (kommt darauf an, wo er sich bewirbt) kaum eine Rolle. Würd mir da deshalb noch keinen Kopf machen :)
  • Ich meine auch, dass dieses Zeugniss eigentlich nicht für die Versetzung ausreicht. Möglicherweise drückt aber ein lehrer ein Auge zu.

    Hinsichtlich des Arbeitgebers:
    Zumeist werden nur die entscheidenden Zeugnisse, also das Zehner, das Abitur oder das Diplom / das Masterzeugniss gefordert. Es gibt jedoch auch Firmen, die mehrere ( ganze Oberstufe ) fordern. Könnte kritisch werden. Wenn ich du wäre, würde ich reinhauen!
  • (1) 1Die Grundlage für die Entscheidung über das Vorrücken bilden die Leistungen in den Vorrückungsfächern. 2Vom Vorrücken sind Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis
    1.in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder
    2.in zwei Vorrückungsfächern die Note 5
    aufweist, sofern nicht gemäß § 45 ein Notenausgleich zugebilligt, gemäß § 46 eine Nachprüfung erfolgreich abgelegt oder gemäß Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG und § 47 das Vorrücken auf Probe gestattet wird. 3Eine Bemerkung in einem Vorrückungsfach gemäß § 52 Abs. 7 steht hinsichtlich des Vorrückens einer Note 6 gleich.


    Quelle: Schulordnung fr die Realschulen in Bayern (RSO)


    sieht doch gut aus :)
  • Hi Feyzo64,

    was willste denn mit solch einem Zeignis mal machen? Ob du sitzen bleibst, oder nicht ist für mich weniger die Frage...

    Vielleicht würde ein Wiederhol-Schuljahr dir die Möglichkeit geben, zu deinen Mitschülern aufzuschließen.

    Also so richtig stolz wirst du auf dein Zeugnis nicht sein können.

    Ich hoffe für dich, dass du zu mehr in der Lage bist und alles nur auf Faulheit zurück zu führen ist.

    Mach was aus deinem Leben ...
  • Also ich muss schon mal sagen: Manche Leute hier drin reden reden reden und haben hinten und vorne KEINE Ahnung!



    Folgendes gilt, damit du vorrücken kannst bzw. darfst:

    Die Noten in deinem Zeugnis sind scheißegal, solange du nicht:

    - _mehr_ als eine fünf im Zeugnis hast !
    - _eine_ sechs im Zeugnis hast !

    Die ganze hier erzählte Kacke von wegen "Ausgleichen" oÄ ist völliger Bockmist!
    Notenausgleich bei einer fünf ist völlig unsinnig!

    Folglich bleibst du also nicht sitzen!



    MFG
    b0aH