Ich weise ausdrücklich daraufhin das dies nur für die Schweiz gilt.
Bern.Die sieben Bundesräte der Schweiz setzen das neue Urheberrechtsgesetz auf den 1.Juli in Kraft...... Das Herunterladen von Werken zum persönlichen gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Verboten ist jedoch, technische Schutzmassnahmen wie digitale Kopier-und Zugangssperren zu umgehen.
was haltet ihr davon?
wie ist es in Deutschland???