Mietnebenkostenabrechnung


  • Katzenmama
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  • Mietnebenkostenabrechnung

    Hallo,
    ich lege gerade einspruch auf die Mietnebenkostenabrechnung meiner Schwiegermutter ein,
    sie wohnt in einer ehm. Sozialwohnung, ich weiss nicht wie man die heute nennt, auf jedenfall werden kosten auf qm Abgerechnet, aber die qm werden von den drei Nebenstehenden Häusern genommen, also
    ihr Haus hat z.B. 500 qm, dann wird bei versch. Punkten ( Gebäudevers., Haftpflicht, Gärtner, Ausßenanlage, Reinigungskosten, Hauswart)
    1500qm gerechnet, dürfen die das?
    LG Katzenmama
  • Das ist insofern rechtens, als dass dann anteilig abgerechnet wird:
    Die Abrechnung müsste dann etwa so aussehen
    Kosten Gärtner 1500qm: 100€, davon Ihr Anteil 1/3: 33,33€
    Kosten Treppenhausreinigung 150€, davon Ihr Anteil 50€
    bzw Wenn in ihrem Haus noch weitere Parteien wohne, nochmals anteiliges Umbrechen der Anteiligen Kosten auf die einzelnen Parteien, sprich
    Angenommen, sie wohnt in einem Haus, in dem naoch 2 Mieter wohnen, würde ihr anteil am Gärtner dann 11,11€ betragen, also die 33,33€ aufgeteilt auf sie und die beiden Anderen.
    In meiner alten Mietwohnung wurde auch so verrechnet, da einige Häuser des Straßenzuges nur einer Hausverwaltung unterstanden.
    Gruß
  • Wenn die Kosten gemeinschaftlich anfallen und in etwa gleich hoch sind für gleiche Leistungen, dann ist eigentlich nichts dagegen einzuwenden. Die betroffenen Häuser sollten aber auch ähnlich groß und ausgestattet sein.

    Ich sag immer, Leute, werdet Mitglied beim örtlichen/nächsten Mieterverein, der kann euch in solchen Situationen immer und kostenlos weiterhelfen. Inkl. Rechtsberatung. Und die paar Euro jährlich für den Mitgliedsbeitrag sind dagegen ein Klacks.
  • Hallo Katzenmama,

    Hab mal was von Google...
    Vielleicht hilft Dir das etwas.
    Ansonsten wie bereits "MusterMann" vorgeschlagen hat, geh zum Mieterverein. Die können Dir genaue Auskunft geben.

    mfg Buswusel :lego:

    Die 10 häufigsten Fehler bei Nebenkostenabrechnungen:

    1.Verwaltungskosten wie Bankgebühren, Porto, Telefon sind keine Betriebskosten und müssen nichtbezahlt werden.
    2.Reparaturkosten sind Sache des Vermieters.
    3.Bei Eigentumswohnungen müssen die Eigentümer die Verwaltungs- und Reparaturkosten bezahlen,nicht die Mieter.
    4.Gewerberäume benötigen mehr Wasser. Außerdem ist die Grundsteuer höher. Das muß der Vermieter bei der Kostenverteilung berücksichtigen.
    5.Wartungskosten sind Betriebskosten. Manchmal verstecken sich dahinter Reparaturen, die der Mieter nicht bezahlen muß.
    6.Wer Hausmeisterkosten bezahlt, muß nicht auch Gartenpflegekosten usw. zahlen.
    7.Die kleineren Reparaturen durch den Hausmeister und Verwaltungsaufgaben sind keine Betriebskosten. Von den Hausmeisterkosten müssen dann entsprechende Abzüge gemacht werden.
    8.'Sonstige Betriebskosten' müssen im Mietvertrag gesondert aufgeführt werden.
    9.Bei den Heizkosten darf nur der konkrete Ölverbrauch berechnet werden.
    10.Neben den Brennstoffkosten dürfen Heizungsnebenkosten wie Betriebsstrom, Heizungswartung, Immissionsmessungen oder Kosten der Wärmemeßfirma abgerechnet werden.
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Der Mieterverein gibt tatsächlich nur Auskunft, wenn man Mitglied ist. Ansonsten helfen die einem nicht weiter.
    Meine Freundin hatte diese Woche auch ein Problem, hat beim Mieterverein angerufen. Da sie aber kein Mitglied ist, haben sie auch nicht geholfen. Sie bekam allerdings den Tip zur Verbraucherzentrale zu gehen. Da sind wohl auch Leute, die sich mit Mietrecht auskennen und gegen eine Gebühr von 15 Euronen helfen die einem weiter.
  • Noir schrieb:

    ... Da sie aber kein Mitglied ist, haben sie auch nicht geholfen. ....


    Absolut logisch! Sonst würden alle nur die Dienste eines Mietervereins nutzen und keiner zahlen! Man kann immer Mitglied werden und bekommt danach Auskunft. Die haben auch Broschüren, gerade zum Thema Mietnebenkostenabrechnungen. Lediglich die kostenlose Rechtsvertretung bietet ein Mieterverein nur bestehenden Mitgliedern an, das bedeutet, wenn man bereits eine strittige Sache laufen hat und danach erst Mitglied wird, gibt es die Rechtsvertretung nicht kostenlos - was aber eigentlich auch nachvollziehbar ist.
  • Also ich würde an eurer Stelle in den Mieterschutzverein gehen. Das Kostet nur 65 EUR im Jahr und die helfen einem wirklich sehr gut weiter. Wir haben ähnliche Probleme mit unserem Vermieter, sind aber Gott sei Dank rechtzeitig in den Mieterschutz gegangen und jetzt ziehen wir vor Gericht (Kosten für Anwalt werden übernommen). Jetzt kann sich jeder der Probleme hat selst ausrechnen was günstiger is.... 65 EUR Mieterschutz fürs Jahr oder die Anwaltskosten übernehmen? Die Vermieter haben doch heute alle REchschutz und hoffen das die Mieter nicht so gut abgesichert sind. Wir haben 65 EUR für den Mieterschutz bezahlt und mit deren Hilfe haben wir bereits seit einem halben Jahr die Miete um 50 EUR gekürzt also Geld gespart

    Kosten Mieterschutz: 65 EUR
    -reduzierte Miete (6x50) 300 EUR
    macht eine Ersparniss von 235 EUR !!!!!

    Mein Rat wenn ihr Probleme mit dem Vermieter wg. Nebenkosten, Schimmel etc. habt geht zum Mieterschutz!

    Gruß
    Hiring
  • Zu einigen Punkten...Einspruch ;)

    Vor allem um sich eine erste, schnelle Übersicht zu verschaffen, ob man evtl. doch noch den Rat von Profis (z.B. Mieterschutzverbände, Anwälte) braucht, habe ich mal unten Links angefügt.
    Vieles muss eh vor Ort konkret nachgeprüft werden, und das sollte man schon im eigenen Interesse auch schon mal selbst vorab tun ;)
    Man beachte dabei erstmal diesen Link:
    5. Frage Wie muss eine Nebenkostenabrechnung formal aussehen? - Immobilien - sueddeutsche.de

    Die Nebenkostenabrechnung muss mieterspezifisch ausgeführt werden.
    Sofern Pauschalen (auch von mehreren Häusern) hinzugezogen werden,
    muss die Aufschlüsselung - für den Mieter nachvollziehbar und auf seine gemieteten Räume/Flächen konkret bezogen und aufgeschlüsselt - detailiert bzgl. den entsprechenden Anteilen erfolgen.

    Sollte dies nicht der Fall sein (was nicht selten der Fall ist),
    vorsichtshalber Widerspruch einlegen und auf einer detaillierten NK-Abrechnung inkl. exakt berechneter Mietflächen bestehen.

    Viele Vermieter/Hausverwaltungen machen es sich da nämlich schlicht viel zu einfach,
    teils mit sauschlechter Software ;),
    und hoffen darauf, dass schon niemand Details nachfragt :D

    Sofern eine detaillierte, nachvollziehbare NK-Abrechnung [B]nicht vorliegt, muss sie auch nicht bezahlt werden![/B]

    Fehler in der NK-Abrechnung sind bis zu drei Jahren rückwirkend für Mieter rückforderbar!

    Ggf. sollte man auch immer mal die vermieteten Räume nachmessen,
    Wohnflaechenberechnung (pdf)
    beim Verbrauch nachschauen, ob Zähler für vermietete und allgemein genutzte Flächen existieren udn ggf. hier die Aufschlüsselung anfragen.


    Google auch mal weiter nach "Nebenkostenabrechnung" bzw. NKP etc.
    Hier mal ein paar Links
    Urteilsübersicht:
    rechtsanwalt.com | Nebenkosten
    rechtsanwalt.com | Nebenkostenabrechnung
    Formalien, zu beachtende Details:
    Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Nebenkosten, Mietrecht, Abrechnung
    5. Frage Wie muss eine Nebenkostenabrechnung formal aussehen? - Immobilien - sueddeutsche.de
    Allgemein Lesenswertes:
    • Nebenkostenabrechnung als zweite Miete: Genau hinsehen lohnt sich | MisterInfo
    Nebenkostenabrechnung
  • Hi,
    danke für euere zahlreichen Antworten, also Mieterverein geht geht gar nicht :rot:
    wir hatten mal Probleme mit Schimmel, und haben die 65 Euro bezahlt, der Anwalt zeigte totales desinteresse, das einzige was die interessiert, ist das man vor Gericht zieht, denn da vertreten die einen nicht umsonst, dann verdienen die nämlich was.
    Wir haben das Geld lieber in eine Rechtschutz gesteckt, da kann ich mir den Anwalte ausuchen.
    Die Häuser sind tatsächlich gleich groß, aber ich habe einspruch eingelegt, vor allem weil in den anderen Häusern haufenweise Müll raugeholt wurde und jetzt die Kosten geteilt werden, das kann es ja wohl nicht sein.
    Auch wird in dem Haus meiner Schwiegermutter hinter und vor dem Haus gekeert und Laub weg gemacht, die anderen machen das nicht, wieso soll sie dann einen Gärtner zahlen.
    Vor allem gibt es dort tatsächlich keinen Gärtner oder Hauswart , die haben meiner Meinung nach alles auf die Abrechnung geknallt was sie abrechnen dürfen, sogar die installation eines Warmwasserboilers, obwohl der Mietvertrag meiner Schwiegermutter schon über 20 jahre alt ist, und damals der Boiler inkl. war.
    Die sind auch hin gegangen und haben die Müllgebühren einfach durch die 8 Wohnungen geteilt, meine Schwiegermutter hat so ca. 40 Euro zu viel.
    Ich denke mal das sie das nicht dürfen ?
    LG Christina
  • Hiring schrieb:



    Kosten Mieterschutz: 65 EUR
    -reduzierte Miete (6x50) 300 EUR
    macht eine Ersparniss von 235 EUR !!!!!

    Mein Rat wenn ihr Probleme mit dem Vermieter wg. Nebenkosten, Schimmel etc. habt geht zum Mieterschutz!

    Gruß
    Hiring


    ob deine Gesundheit die 235 EUR wettmachen, lass ich mal hierbei offen ... oder hast du nur einen kleinen Fleck, weil du nicht lüftest :cool:




    zurück zum eigentlichen thema:
    du solltest folgende Punkte prüfen

    Grundsätzlich kann der Vermieter etwa aus Gründen der Vereinfachung, Betriebskosten für die verschiedenen Gebäude einheitlich abrechnen.

    Voraussetzungen sind::

    * die Gebäude müssen einheitlich verwaltet werden,
    * die Gebäude müssen im unmittelbaren örtlichen Zusammenhang stehen,
    * die Gebäude dürfen keine wesentlichen Unterschiede im Wohnwert aufweisen, und
    * die Gebäude müssen gleichartiger Nutzung dienen.

    wenn das alles übereinstimmt, könnte/ist die Umlage i.O. ...

    - sofern bei einem der drei Häuser ein höherer Betreuungsbedarf anfällt, sollte das geprüft werden



    - Installation WWBoiler ist nicht umlegbar
  • danke, so hab ich mir das auch gedacht, das wahren früher mal Sozialwohnungen, in dem Haus in dem meine Schwiegermutter wohnt ist es sauber.
    Die anderen Häuser sind verdreckt und vermüllt, man musste dort containerweise Müll vom Dachboden holen, und ich seh nicht ein warum sie das bezahlen sollte. Ich bin mal gespannt was die Wohnungsgesellschaft dazu sagt, im letzen Jahr bekam sie einiges zurück ich glaube die Gebäudevers. und Haftpflicht, weil das ja eben nicht in ihrem Mietvertrag steht, aber ich finde es hammer mäsig, das hier Geld von Bedürftigen erschlichen wird.
  • okay, soweit ich mich erinnere sind Kosten wie "Abraum/Müll" aus Kellern entfernen keine Betriebskosten, sondern wirklich nur Müllgebühren/Grundgebühr/Kippgebühr etc.

    mach dir am besten eine Liste mit deinen Fragen und einen Termin.
  • johnnyP schrieb:

    ob deine Gesundheit die 235 EUR wettmachen, lass ich mal hierbei offen ... oder hast du nur einen kleinen Fleck, weil du nicht lüftest :cool:


    Es sind an 2 Dachfenstern kleinere Flecken die durch Wärembrücken entstehen weil nicht richtig isoliert wurde. Dies wird nächste Woche behoben. Denke nicht das ich deswegen jetzt todsterbeskrank bin.