Ab wie viel Tagen brauch man ein Krankenschein?

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  • faCulity
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  • Ab wie viel Tagen brauch man ein Krankenschein?

    Wie oben steht wollte ich mal Fragen ab wie viel Tagen man einen Krankenschein braucht?

    Denn es heißt ja:

    "Die Regelung, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankungen von bis zu 3 Kalendertagen (nicht Arbeitstage) grundsätzlich keine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, trägt der Tatsache Rechnung, dass gerade bei kurzen Erkrankungen im allgemeinen ein Arzt nicht aufgesucht wird und die Tätigkeit am 4. Kalendertag wieder aufgenommen wird."

    Quelle: tu-harburg.de/pr/prinfo/info02_2/14.html

    Hab jetzt nämlich in der Berufsschule 1 Tag gefehlt ohne beim Arzt gewesen zu sein.
  • hmm... gild denn die Regelung überhaupt noch?

    Ich kenn das nur so, wenn du krank bist vorher den Chef anrufen das du zum Arzt gehst und nicht zur Arbeit kommen kannst, danach solltest du innerhalb von 3 Tagen den Krankenschein abgeliefert haben.

    mfg Steppel
  • Weiß nicht, desshalb frag ich ja ob sich einer auskennt, hab aber nochmal gegoogelt.

    "Achtung: Spätestens jetzt müssen Sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Denn nach der gesetzlichen Regelung muss dies geschehen, wenn Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind."

    Quelle: Auch bei kurzer Krankheit an ärztliches Attest denken!

    Also brauch ich wohl keinen.
    Naja mal schauen was die Lehrer morgen sagen. =)
  • Also:
    Bis zu drei Tagen muß man keinen Krankenschein haben.
    Es sei denn, der Arbeitgeber fordert diesen ein (und das darf er!)- dann mußt Du ein ärztliches Attest vorlegen.
    Und der Arzt wiederum kann nur eine Krankschreibung bis zu drei Tagen rückwirkend ausschreiben!
    Gruß,
    oberlo4711
  • Die Regelung gilt tatsächlich noch, allerdings is das immer davon abhängig wie das der Chef selbst regelt! Ich würde nicht einfach einen Tag fehlen auf vermutung das dein Chef das einsieht.

    Am besten isses einfach immer den chef anzurufen oder persönlich auf solche fragen anzusprechen. Chefs sind eben auch nur Menschen und wird dich bei sowas nich zerreißen..
    Wenn du Glück hast sagen deine Lehrer das es ihnen reicht wenn du eine Bescheinigung der Firma vorlegst. Und ich würde nicht hoffen das dein Berufsschullehrer das vergisst, die stehn in verbindung mit deinem chef.... hab ich auch schon gemerkt


    Mein Chef regelt es so das man am ersten Tag der Erkrankung morgens vor Beginn der Arbeitszeit anruft und bescheid gibt das man krank ist und danach zum Arzt geht.
  • Die gesetzliche 3-Tages-Regelung kann aber vom Arbeitgeber geändert werden:

    Arbeitgeber haben aber auch das Recht, die Bescheinigung eines Arztes bereits schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihre Firma dies handhabt, werfen Sie einen Blick in den Arbeitsvertrag oder - falls vorhanden - in die Betriebsvereinbarung.

    Wer es wiederholt versäumt, rechtzeitig ein ärztliches Attest vorzulegen, muss mit einer Abmahnung oder sogar der Kündigung rechnen.


    Die Berufsschule zählt zur Ausbildung, also muss der Arbeitgeber auf jeden Fall von dem Fehltag informiert werden. Der Schule würde ich auch eine schriftliche Entschuldigung nachreichen. In dem Startbeitrag von faCulity steht ja nicht, ob er echt krank war oder nur geschwänzt hat. Wir hatten in der Firma auch mal einen Azubi, der öfter die Berufsschule unentschuldigt geschwänzt hat. Letztendlich flog er deshalb raus.
  • MusterMann schrieb:

    Die gesetzliche 3-Tages-Regelung kann aber vom Arbeitgeber geändert werden:



    Die Berufsschule zählt zur Ausbildung, also muss der Arbeitgeber auf jeden Fall von dem Fehltag informiert werden. Der Schule würde ich auch eine schriftliche Entschuldigung nachreichen. In dem Startbeitrag von faCulity steht ja nicht, ob er echt krank war oder nur geschwänzt hat. Wir hatten in der Firma auch mal einen Azubi, der öfter die Berufsschule unentschuldigt geschwänzt hat. Letztendlich flog er deshalb raus.


    Danke erstmal für die Antworten.

    Ich hatte nicht geschwänzt, nur tierische Magenprobleme, musste wohl was falschen am Abend davor gegessen haben.

    Ich seh aber ehrlich gesagt nicht ein, wesshalb ich wegen einem Tag 10€ für Praxisgebühren zahlen soll, bin selten Krank und es wäre daher rausgeschmissenes Geld. Finde das eh schon totale Abzocke von den Kassen, aber nunja.

    Hatte an dem Tag in der Schule angerufen und bescheid gesagt, bis jetzt kam auch kein negatives Feedback von wegen unentschuldigter Fehltag.

    Naja, spätestens am Freitag wenn's Zeugnisse gibt, bin ich schlauer. =)

    Also dann, ich lass den Thread mal noch bis morgen offen, vlt möchte jemand ja noch ein Comment abgeben, ansonsten kann das Thema ja dann geclosed werden, schönen Abend noch. :drum:
  • Wenn du sonst nicht auffällig bist mit Fehlzeiten im Betrieb oder der Berufsschule, wird das wohl eher ohne Folgen abgehen.

    Anders sähe es aus, wenn du bereits häufiger gefehlt hast und vor allem immer ein oder zwei Tage ohne ärztliches Attest!
  • hängt von der berufsschule bzw dem klassenleiter ab.

    im ersten lehrjar mussten wir ab dem ersten krankheitstag ein arzt zettel haben. unser klassleiter sagte aber er "schenkt" uns einen tag, sprich 1x konnte man sich selbst entschuldigen für einen tag.

    dieses jahr reicht bis zu 3 tagen ein selbstgeschriebener zettel.

    das problem das du bekommen könntest wäre ein unentschuldigter fehltag im zeugniss, und das tut wirklich weh
  • hate2k schrieb:

    das problem das du bekommen könntest wäre ein unentschuldigter fehltag im zeugniss, und das tut wirklich weh


    Soweit ich das mitbekommen habe, bekommen wir nur Fehlstunden, sprich hat der Tag meinetwegen 6 Stunden = 6 Fehlstunden.
    Jede verspätung wird zusammenaddiert und wird eben in Stunden als unenschuldigt gewertet. Hinzu kommt noch, das man bereits ab 25min Verspätung, eine volle Schulstunde als unenshuldigt bekommt.

    Das eine oder andere ist somit eh nicht auszuschließen da ich jeden Tag 90km hin und zurück Fahren muss, ich daher schon paar mal zu spät kam.
    Ergo, werde so oder so unenschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis haben. :mad:
  • Also Allgemein sind mir folgende Regeln bekannt für Schüler und Azubis/Arbeitnehmer :

    Schüler bis zum 10ten Schuljahr:
    Dürfen 2 Tage krank sein ohne ärtzliches Atest, müssen aber diese 2 Tage von ihren Eltern entschuldigen lassen.
    Bei 3 Tagen oder mehr muss eine Entschuldigung der Eltern + ärtzliches Atest vorgelegt werden.

    Schüler 11+: Ebenfalls die 2 Tage Regel mit anrufen bei der Schule an den beiden Tagen damit der Stufenleiter bescheid weiß und dies eintragen kann.
    Bei 3 Tagen oder mehr wird ärtzliches Atest benötigt, sowie entschuldigung der Erziehungsberechtigten.
    Zusatz: Viele Schulen akzeptieren Entschuldigungen, die nach dem 2 Tagen der wieder Anwesenheit eingereicht werden, nicht mehr.

    Volljährige Schüler dürfen pro Halbjahr 3 Entschuldigungen selber schreiben.

    Azubis/Arbeitsnehmer : Jeder einzelne Tag der Krankheit muss mit Atest belegt sein, im allgemeinen Fall. Ateste können daher auch einen Zeitraum festlegen bis zur erhoften Genesung.
    Am Tag der Erkrankung muss der Abeitsgeber oder der Abteilungsleiter telefonisch benarchitigt werden. Bei wieder Anwesenheit muss das Atest bereit liegen oder 2 Tage später nachgereicht werden.

    Verbesserungen oder Ergänzugen erwünscht :P

    Gruß Seeer