Denn es heißt ja:
"Die Regelung, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankungen von bis zu 3 Kalendertagen (nicht Arbeitstage) grundsätzlich keine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, trägt der Tatsache Rechnung, dass gerade bei kurzen Erkrankungen im allgemeinen ein Arzt nicht aufgesucht wird und die Tätigkeit am 4. Kalendertag wieder aufgenommen wird."
Quelle: tu-harburg.de/pr/prinfo/info02_2/14.html
Hab jetzt nämlich in der Berufsschule 1 Tag gefehlt ohne beim Arzt gewesen zu sein.