Reichweite von WLAN Empfängern

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  • EllHomer
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  • Reichweite von WLAN Empfängern

    Hallo,

    Hab mal eine Frage bezüglich WLAN. Wegen Berufsschule usw. bin ich zurzeit in einer anderen Stadt in einer kleinen Wohnung.
    Dort bin ich mal mit meinem IPod Touch durch die Straßen gelaufen und hab nach ungeschützen Internetverbindungen gesucht. Und Tatsächlich hab ich auch was gefunden :)
    Die Quelle von dem WLAN muss in irgendeinem Nachbarhaus sein. Luftlinie bis zu meiner Wohnung ca. 50m.
    Jetzt würde mich interessieren, ob es Möglich ist trotz dieser Distanz eine einigermaßen gescheite Internetverbindung aufzubauen. Weil wenn ich dort mit meinem Touch nicht wirklich direkt vor dem Haus stehe, geht die Verbindung weg.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass mein Touch eine viel schwächere Reichweite hat, als ein entsprechender Empfänger für den Computer oder so. Kann das sein?

    Oder ist es Möglich eine schwache Verbindung mit einem guten Empfänger auszugleichen?
    Könnt ihr mir da irgendwelche WLAN Sticks/ Empfänger für große Distanzen empfehlen?

    Bin dankbar für Tipps ;)
  • hi unterlass es besser bei ungeschützten wlan netzwerken mitzusurfen und die entfernung kommt drauf an in der wohnung ist die reichweite natürlich schwächer als in freier umgebung
    reny
    xnuıl feel free
    ǝlddɐ feel different
    sʍopuıʍ feel bad
  • dies ist so nicht ganz richtig. ein jüngst gesprochenes urteil sieht anders aus:

    Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.

    Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.

    Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

    Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen. Diese Handlung sei zudem in Bereicherungsabsicht geschehen, denn es war das Ziel des Angeklagten, über das offene Funknetz kostenfrei auf das Web zuzugreifen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte möglicherweise über keine Flatrate verfügte und seinen Internetanschluss nach Volumen oder Zeit abrechnen musste.

    Da die Rechtslage für derartige Fälle "bislang ungeklärt war", sprach das Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Um den Angeklagten "in Zukunft vom so genannten Schwarzsurfen abzuhalten", sah das Gericht im Wiederholungsfall eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro vor. Weiterhin wurde die Einziehung des Laptop als "Tatwerkzeug" angeordnet.


    Quelle: heise.de

    die tagessätze sind hier wohl nicht so erheblich (in diesem fall für den hartz IV empfänger wohl schon)...mehr wehtun dürfte da schon die beschlagnahme des laptops...
  • Hmm, das ist ja blöd....
    Will ja natürlich auch kein Stress bekommen wegen sowas.
    Aber eigentlich ist der Besitzer ja selber Schuld, meiner Meinung ^^

    Dann könnte ich doch aber noch per UMTS surfen. Soweit ich weiß, geht das doch überall und fürs surfen würde es bestimmt ausreichen.
  • EllHomer schrieb:

    Hmm, das ist ja blöd....
    ...
    Aber eigentlich ist der Besitzer ja selber Schuld, meiner Meinung ^^

    ...



    komische Ansichten hast du aber schon ... nur weil ich meine Wohnungstür nicht verrammelt habe darfst du ohne Einladung einfach reingehen ???
    "Der Leser dieses Postings erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt sofort nach Beendigung des Lesens aus dem Gedächtnis zu streichen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarung werden als Raubkopieren verfolgt."™©®
  • BlaBla05 schrieb:

    komische Ansichten hast du aber schon ... nur weil ich meine Wohnungstür nicht verrammelt habe darfst du ohne Einladung einfach reingehen ???


    Da müsste ich ja erstmal das Grundstück betreten, was Unbefugten ja wirklich verboten ist. Der Internet Zugang liegt in diesem Fall ja praktisch mitten auf der Straße, also für jeden zugänglich und auf öffentlichem Gelände. Und wenn man das dann nicht sichert, könnte man ja annehmen, dass der Besitzer einfach ein netter Mensch ist ;)
    Aber recon hat da ja schon das passende geschrieben.

    Naja. Sehe es ja ein, dass sowas dem Besitzer nicht recht ist bzw. vllt. sogar schaden könnte. Und das will ich ja nicht.
  • Ich find aber auch, dass die Besitzer von offenen Wlan Netzen selbst schuld sind, wenn sie ihr Netz nicht veschlüsseln... Und soetwas mit dem unbefugten Betreten einer Wohnung zu vergleichen ist doch wohl meilenweit überzogen... Nur weil ich die IP adresse von jemanden dadurch "ausspionieren" kann bin ich noch lange nicht in die Privatsphäre desjenigen eingedrungen... Dann müsste ich ja auch angeklagt werden, wenn ich auf das Klingelschild vom Nachbarn schaue. Da bekomme ich mehr informationen als aus der IP adresse...
    Also ich hab da absolut keine Schmerzen in ein offenes Wlan zu gehen...

    Back to Topic:
    Wenn die Wohnung 50m von deiner entfernt ist und du in deiner Wohnung vernünftig surfen willst, hast du meiner Meinung nach nur wenig chancen das über dieses Wlannetz laufen zu lassen... Und vor die Tür setzen würde ich mich auch nicht, du kannst ja oben lesen, was dann ggf passieren kann.
    Ich mein, die meisten Leute stellen ihren Router nicht ins Fenster, sodass die Verbindung bis zu deiner Wohnung funktionieren könnte. ;) Also ist es sehr unwahrscheinlich, dass du auch mit den besten Empfängern eine vernünftige Verbindung zustande bringst...
    Über UMTS kann man überall dort surfen, wo das Netz verfügbar ist. Aber das ist soweit meines Wissens schon ganz gut ausgebaut... Problem ist nur, dass das recht teuer werden kann. Müsstest du dich informieren, welche Angebote es da gibt. Davon hab ich nicht soviel Ahnung ;)

    Grüße
  • Das ein Betreiber eines offenen Netzes schuld daran ist, wenn sich jemand einklinken kann steht glaub ich außer Frage.
    Genauso bin ich schuld, wenn ich meine Wohnungs- oder Autotür nicht abschließe. Dann darf ich mich auch nicht beschweren, wenn jeder Hans-Franz ohne weitere Hilfsmittel einbrechen kann!

    Aber nur weil der Betreiber dass Netz unverschlüsselt ließ und bei Missbrauch selbst schuld halt, ist das noch lange kein Freischein für mich! Es ist immernoch das Netz eines anderen. Und benutzen fremden Eigentums ist nicht gut. Das hat man schon als Kind gelernt!

    Um trotzdem mal deine technischen Fragen zu beantworten.
    Ja, UMTS geht fast überall. Ist aber ******** langsam!!!

    Ja du könntest mit anderen Gerätschaften die 50m Luftlinie überbrücken.
    Je nachdem ob dazwischen Häuser o.ä. stehen hast du dann eine gute, mittelmäßige oder garkeine Verbindung :)
  • ums mal einfach auf den punkt zu bringen: es ist einfach assi!

    anderer leute wlan zu nutzen -und zwar auf dauer- ohne einverständnis nur weil es technisch geht...super sache :rolleyes:
    dann ist es wohl auch ok, internetnutzern trojaner und viren unterzujubeln - nur weil es möglich ist - oder wie?

    wie wäre es statt dessen z.b. mit einem aushang im flur und der frage der mitbenutzung gegen ein kleines entgelt?
  • mhhh, mach dir keine Sorgen. Du kannst nicht zurück verfolgt werdne solange du keine Daten von dir angibst z.B. ebay einloggst mit deinem nick oder so.... so zum surfen ganz wizig und nich schlimm

    Freien ist das Signal stärker... und nicht schwächer, wer hat dir denn sowas erzählt...

    Im Haus/Wohnung ist es schwächer wegen den ganzen Metalplatten, Leitungen und etc. & telefonfunk und bla....

    im Haus ca. 35m im freien könnten es 50m sein
  • Ich gehe selbst über WLan und wenn ich irgendein erwischen sollte,der mich anzapft ,würde ich ihm die Antenne höchst Persönlich in seien *Zensiert* stecken,damit die Funkwelle 100% stimmt....;)

    Aber wenn man seinen Wlan nicht genug absichert,ist man natürlich selbst für die entstandene schaden schuld und vorm Gericht hat man genügend beweise zu erbringen das man bei einem unverschulden nicht selbst der schuldige ist und das ist schwer zu beweisen.
  • resnu schrieb:

    Ich gehe selbst über WLan und wenn ich irgendein erwischen sollte,der mich anzapft ,würde ich ihm die Antenne höchst Persönlich in seien *Zensiert* stecken,damit die Funkwelle 100% stimmt....;)


    Jo, seh ich genauso. :) Deshalb habe ich mein WLAN auch entsprechend gut geschützt.
    Find ich aber interessant, was die Leute hier für unterschiedliche Meinungen haben :)

    Hab auch mittlerweile nen Hotspot von t-moblie entdeckt. Den kann ich auch benutzen. Der ist halt ein paar Meter entfernt.
  • Also man müsste bei 50 Metern wenig Stahlbeton in der Luftlinie haben ... ich denke wenn du glück hast kannst du mit der hälfte von deiner Wlan-Mbit/s in der schule surfen ... *g* ... Aber es kommt auch ein wenig auf die Stärke deiner Wlan Antenne an und welche Verbindungmöglichkeit du nutzt ... mit der neuen Variante des WLans [--> G++ ( 104 Mbit/s )] und ner guten Antenne dürftest du eigentlich gar keine Schwierigkeiten haben...

    Lg

    Polarwolf333
  • xStream schrieb:

    mhhh, mach dir keine Sorgen. Du kannst nicht zurück verfolgt werdne solange du keine Daten von dir angibst


    Moin,

    na du hast ja ne Ahnung :rolleyes: seit wann gibt man keine Daten an bei WLAN?! Was ist mit der IP Adresse die du beziehst, und demnach auch gleich deine MAC Adresse (welche für jede Netzwerkkarte eindeutig ist, es sei denn du hast ne Dummy MAC)? Weil, eine Adresse ohne Strasse und Hausnummer geht nicht!
    (wenn man mal die Unwissenheit des WLAN Besitzers übersieht :D)

    Ausserdem auch wenn du selber nichts sendest, dein Rechner leider schon... auch mit Firewall, denn es gibt Prozesse, die müssen einfach senden/ empfangen um das Netzwerk aufrecht zu erhalten.

    Grüße Alde