Urinieren in der Öffentlichkeit


  • Jinz0
  • 6583 Aufrufe 18 Antworten

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  • Urinieren in der Öffentlichkeit

    Hallo zusammen,

    bei uns ist zur Zeit Schützenfest und ich musste mal dringend auf Klo. Bin also in eine der vielen Gassen gegangen die es bei uns gibt und habe da schnell hingepinkelt. Plötzlich kommt ein Typ vom Ordnungsamt um die Ecke und schickt mir nun ein Bußgeld von satten 50 Euro zu -_-
    Kann ich dagegen noch iwas machen? Ich finde das sehr überzogen.
    Hat schon jemand von euch damit Erfahrung gemacht?

    mfg
  • Hi,

    habe das hier im Juraforum gefunden:
    Allerdings stellt das Urinieren in der Öffentlichkeit [....] eine Ordnungswidrigkeit gem. § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) dar.

    Denke nicht, dass du was dagegen machen kannst.
    Aber 50 € sind meiner Meinung zu viel.....

    mfg Earthling

    edit:
    Habe noch was dazu gefunden:
    3 Belästigung der Allgemeinheit
    3.1 Sachverhalt
    Belästigungen der Allgemeinheit können sein z. B. Nacktgehen,
    die Bedürfnisverrichtung auf der Straße, laute Äußerungen
    obszönen Inhalts auf der Straße, Beschriften von
    Gebäuden (soweit nicht schon eine Sachbeschädigung nach
    § 303 StGB erfüllt ist), Umdrehen eines Wegweisers, aggressives
    Betteln (siehe Nr. 6).

    Broschüre Niedersächsisches Innenministerium
  • erfahrungen in sofern, dass ich es widerlich finde, wenn's bei irgendwelchen open-air-partys rundum nach pi*** stinkt.... von daher.... dumm gelaufen für dich
    ich denke, dass es beim schützenfest auch sanitäre anlagen gibt, die man durchaus nutzen kann/soll.... und 50 €, na gut, nicht grad preiswert aber 1. das toilettenhäuschen wäre billiger gewesen, 2. glaub ich, dass dir das für die nächsten.... sagen wir 10.... jahre 'ne lehre war
    und die ausrede: gaaanz dringend lass ich nur bei vorschulkindern und jünger gelten, die haben ihre blase noch nicht so gut im griff. alle anderen sollten schon in der lage sein, beizeiten auf zu hören, mit dem spielen, damit sie's rechtzeitig zur toilette schaffen.

    und zu der rechtlichen sachlage hat earthling ja schon alles gesagt

    so ist das leben..... *schulter-zuck*

    schönes WE @all
    lg.. nehe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Ich finde das richtig!

    Wenn man folgende Aspekte berücksichtigt:

    - der Gestank
    - Beschädigung von Privateigentum (Pinckelflecke an den Hauswänden und Gehwegen).
    - Umweltverschmutzung
    - Erregung öffentlichen Ärgernisses.

    und und und.

    Es gibt in der Regel genug Toiletten, aber den meisten ist der Weg dorthin zu weit oder sie sind zu besoffen um sie zu finden.
  • Naja, so toll finde ich es auch nicht,wenn Leute bei uns in die Hecke pinkel (direkt neben Schützenplatz), aber die jungs von Ordnungsamt sehen dies gerne als Einnahmequellen als wie eine sündhafte tat .

    Ein tipp an @Jinz0 , da ich die Gebühr überzogen finde, geh zum Hausarzt und lass dir Blasen schwäche nachweisen/Attestieren (kostet 10 Euro) plus 10 Euro Praxisgebühr , es sei den du kennst dein Hausarzt gut.

    Und nächstest mal,die Blase zum Dixi klo bringen. (kostet 30 cent)
  • ich glaube nicht, dass ein attest vor dem bussgeld bewahrt.... im gegenteil... wenn du nun noch kundtust, dass du eine schwache blase hast, dann werden die nur darauf hinweisen, dass du entweder dein trinkverhalten danach ausrichten musst oder dir einen platz nah am WC suchen musst.... in den, von earthling zitierten gesetzestexten ist eine solche ausnahme sicher nicht vorgesehen..... und mal ehrlich, wie würde es dir gefallen, wenn jeder im vorbeigehen mal schnell an deiner hauswand die hose aufknöpft...?... und das im sommer, wo die hitze das übrige tut... es ist einfach eine schweinigelei und für anwohner unzumutbar und wer dem staat so einfach geld zukommen lässt, der ist meiner meinung nach nicht zu bedauern.... und nun haste wieder was für's leben gelernt

    lg... nehe
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  • Wenn man muss, muss man

    Basta

    Allerdings, wenn ein Dixie oder so etwas in der Nähe ist, dann gehört es sich, dieses auch zu nutzen. Nur im Notfall muss es eben auch ohne Dixie gehen...

    Im Notfall...
  • denke nicht das du da viel gegen machen kannst...aber vielleicht war es dir ja eine lehre....benutz beim nächsten mal einfach nen dixie dann hättest du 49,70 gespart ...ansonsten vielleicht den tipp resnu annehmen vielleicht klappt es ja
    [FONT="Franklin Gothic Medium"][COLOR="Blue"]Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht was Leiden schaft.[/color][/FONT]
  • Kampfkater schrieb:

    Wenn man muss, muss man
    Basta
    ......Nur im Notfall muss es eben auch ohne Dixie gehen...
    Im Notfall...


    na dann kann ich ja nur hoffen, dass ich beim nächsten volksfest in den seitenstrassen nicht reihenweise frauen-är***e sehe..... :D
    oder dürfen die frauen nicht müssen.... :eek: ?... und bei denen sind die warteschlangen bekannlich viel länger, weil die nicht nebeneinander auf 'ner rinne hocken.... :D
    nur weil männer einen "ablasshahn" haben, gibt ihnen das noch lange nicht das recht, den in bewohnten strassen, wo's beliebt aufzudrehen.... im notfall gibts immernoch bäume, wo männer schön ihr beinchen heben können.... und ich glaube, da hätte der nette herr vom OA sicher nicht ganz sooo hart reagiert

    lg... nehe
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  • nehe schrieb:

    na dann kann ich ja nur hoffen, dass ich beim nächsten volksfest in den seitenstrassen nicht reihenweise frauen-är***e sehe..... :D -:öm: ....im notfall gibts immernoch bäume, wo männer schön ihr beinchen heben können.... und ich glaube, da hätte der nette herr vom OA sicher nicht ganz sooo hart reagiert


    Bäume und Büsche sind zwar 'ne Alternative, aber da kommen gleich die Umwelt- und Naturschützer und fallen über uns her wie die Zecken. :boing:

    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • oder dir einen platz nah am WC suchen musst


    Klar ,ich stell mich neben der Dixi klo und bestell mir ein Bier,weil ich meine Blase nicht halten kann ;)

    Ich habe auch nicht gesagt das ich das schön finde,sondern die 50 euro Bußgeld überzogen ist,bei uns werden 15 euro dafür fällig.
    Urinieren ist ein Menschliches Bedürfnis,denn man schon kontrollieren sollte,aber nicht immer kann.
    Keiner hier kann mir sagen,das er/sie bisher nie die Natur bewässert hat, demnach müssten wir alle auch unseren Haustieren ne Windel umhängen wenn wir Gassi gehen, den ein tier-dixi habe ich noch nicht gesehen.
  • @resnu.....
    och menno.... wer redet denn von "natur".... der arme hat doch in 'ne gasse gepullert.... sicher gibt's situationen, wo mann/frau mal muss und nix in der nähe ist.... aber bei nem schützenfest kann ich mir das nicht vorstellen.... anders sieht's doch da aus, wenn man z.bsp. wandern ist, mit dem auto über land fährt..... blabla.... die bäume sterben nicht gleich vom dranpinkeln, es sei denn, alle pinkeln an den selben baum... ;)
    und klar, 50 €nen sind ne menge moos..... iss halt pech, wenn man an einen gesetzeshüter kommt, der seinen ermessensspielraum nicht ausschöpft und mit aller härte durchgreift... aber vielleicht war's ja auch da, wie so oft im leben, dass ausgerechnet ER die nummer 111 war und dem koll. vom OA der kragen geplatzt ist....

    lg... nehe
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  • nehe schrieb:

    @resnu.....
    ....der arme hat doch in 'ne gasse gepullert.... .
    .... aber bei nem schützenfest kann ich mir das nicht vorstellen....



    Im Notfall ich schon

    Ist jetzt OT
    Vorbilder gibst ja so einige wie dem Pinkel Prinzen der sogar am helligten Tag einen Pavillon anpisst,nur das solche nicht belangt werden,weil sie Prominenten Status haben,ist ja bekannt.

    Der Themenstarter sollte den versuch mit mein Tipp machen und einen Widerspruch gegen den Bescheid stellen und demnächst den Hahn zulassen, mehr wie ablehnen können sie nicht.
  • hey ich möchte hier mal was klarstellen ... ^^
    ich habe nicht gegen eine hauswand gepinkelt. Außerdem wohne ich in einem Dorf sag ich ma ... sowas wie dixieklos haben wir hier nicht.
    Gut wären vllt 2-3 kneipen in der nähe gewesen ... aber mein gott der baum war einfach näher und was abgelegen. Dann kamen eben die 2 Kerle um die Ecke und ob die jetzt wirklich vom Ordnungsamt waren kann ich gar nicht so genau sagen. Der eine hatte "Aufsicht" hinten auf der Jacke stehen und der andere Typ war von der Stadt.
    Habe nichtma einen Beleg oder ähnliches bekommen. Die haben sich nur meine/n Adresse/Namen in so ein Notizheft geschrieben.
  • Jinz0 schrieb:

    Hallo zusammen,.....
    bei uns ist zur Zeit Schützenfest und ich musste mal dringend auf Klo. Bin also in eine der vielen Gassen gegangen die es bei uns gibt und habe da schnell hingepinkelt. .......
    mfg


    jung... nun bleib mal ganz cool... lies deinen startpost und dann überleg mal, wer von uns in seiner glaskugel sehen konnte, dass du
    1. auf dem dorf wohnst
    2. beim schützenfest keine dixis o.ä. da waren (was eigentl. üblich ist)
    3. du an 'nen baum gepinkelt hast .... weil
    4. gasse = schmal = kein platz = keine bäume

    ergo: schreibe konkret, dann kriegst du auch konkrete kommentare

    ansonsten... einfach abwarten, vielleicht haste wirklich glück und die typen wollten dich nur erschrecken.... erzieherisch wirksam.... ;)

    ansonsten feier schön FS-B-geburtstag
    lg... nehe
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid, der dir wohlmöglich in den nächsten Tagen zugehen wird, kannst du EINSPRUCH einlegen, § 67 OWiG. Daraufhin würde die Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat, ihre Entscheidung überprüfen; sie könnte den Bescheid dann aufheben oder den Einspruch ablehnen, § 69 Abs. 2 OWiG. Im letzteren Falle würde die Behörde den Sachverhalt dann an die Staatsanwaltschaft weiterreichen, die sie dann an das Amtsgericht zwecks gerichtlicher Sachverhaltsprüfung übersendet, § 69 Abs. 3 OWiG. Das Gericht wird dann eine Beweisaufnahme durchführen und durch Beschluss oder Urteil die Sache entscheiden (§§ 71 - 78 OWiG). Gegen diese Entscheidungen wäre das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nach § 78 OWiG möglich.

    Die Höhe des Bußgeldes wird von der einschlägigen Bußgeldsatzung deines Wohnortes abhängig sein (alternativ: Landkreis o. ä.). Daher kann ich jetzt nicht sagen, ob die 50 € ungerechtfertigt sind. Aus der Ferne betrachtet ist es aber so, dass du wild uriniert und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hast und dafür dementsprechend sanktioniert werden kannst.

    Ich würde das Bußgeld zahlen und es auf sich beruhen lassen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, solltest du dir allerdings dringend anwaltlichen Rat einholen und entsprechend gegen den Bescheid angehen.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Jinz0 schrieb:

    .....
    Gut wären vllt 2-3 kneipen in der nähe gewesen ... aber mein gott der baum war einfach näher und was abgelegen.


    Dann vergiss es mit meinem Tipp, das du einen Attest wegen Blasen schwäche einholen solltest.
    Mein neuer Tipp, hol dir ne Attest vom Augenarzt. ;)
    Auf jedem Schützenfest steht ein Toilettenwagen (auch wenns kein Dixi sein sollte) ,oder findet das Fest bei euch im Dorf mitten inner Wald statt ,das sich jeder ein Bäumchen aussuchen muß,wenn man nicht mehr in die Kneipe schafft.

    Zitat von Jinz0: Dann kamen eben die 2 Kerle um die Ecke


    Und im Startbeitrag war es aber nur einer

    Zitat von Jinz0: Plötzlich kommt ein Typ vom Ordnungsamt um die Ecke ...


    Ne frage!! stehst du evtll. immer noch unter Strom :confused: