Darf man in Deutschland Rechtslenker fahren?
- Frage
- zimmermann
- 3660 Aufrufe 22 Antworten
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ja du darfst auch mit einem Rechtslenker hier fahren (warum solltest du nicht) ... ka ob man einen englischen Fahrzeugbrief überhaupt in einen deutschen wandeln muss und glaube nicht dass du noch was beachten musst ausser TÜV ASU etc. ka wie es damit in England aussieht![SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
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Ja ich weiß, alle "lieben" einzeilige Antworten...
Frag doch mal bei deinem zuständigen Finanzamt nach (halt da, wo du deinen PKW anmelden gehst) und zur Not auch den Fahrlehrer deines Vertrauens. (Letzterer sollte ich ja besonders gut mit der STVo auskennen...)
(Nun sind´s doch 5 Zeilen geworden...) -
kann mich beatman nur anschliessen, frag mal bei zulassungsstelle, rennleitung oder am besten gleich beim tüv.
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Natürlich darft du bei uns damit Fahren, wie es letztendlich mit dem Papieren ist musst du bei deinem Landratsamt nachfragen, denke aber, dass das überhaupt kein Problem ist...
gesehen hab ich solche Autos bei uns auf den Straßen schon haufenweise -
Ja, darfst du, musst zur Zulassungsstelle gehen und den in deutschland zulassen, das kostet nicht viel, den genauen preis kann ich dir leider nicht sagen.
mfg. KingRing -
Du musst einen deutsche Brief ausstellen lassen!!!
Einzelgutachten beim TÜV, ist kein großer Akt wenn dieser Wagen auch in D. erhältlich ist, dann zur Zulassungstelle, die stellen dir einen deuschen Brief aus.
Wenn es diesen Wagen nicht in Deutschland gibt wirds schwieriger ist aber auch möglich.
Befrage dich beim TÜV (!) nicht DEKRA, die dürfen das nicht, und bei der Zulassungsstelle.
Einzelgutachten nennt sich das ganze, noch ein Tipp, die Preise hierfür können von TÜV Stellen (z.B. TÜV Rheinland, Bayern, Saarland usw.)differieren, dashalb fragen macht schlau.
Ich wohne z.B. grenznahe zu einen andeen Bundesländern, deshalb weiß ich das.
Was der eine TÜV nicht macht ist manchmal für den anderen kein unlösbares Problem.
Noch was, Tacho muss Km anzeigen, nicht Miles, Scheinwerfer sind auszutauschen!, Beleuchtung ist an deutsche Vorschriften anzupassen. Gurte müssen vorhanden sein. -
Ja, darf man
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Ja du darfst einen Rechtslenker fahren, ist gar kein Problem. Kumpel von mir hat nen Nissan 240SX der is auch rechtslenker und zu gelassen, du musst nur einen Deutschen Fahrzeug Brief haben.
Also wenn du ihn Impotiert hast musst halt einen machen lassen.[COLOR="Blue"][SIZE="2"]Biete meine Dienste zur IPV an![/SIZE][/color]
[COLOR="SeaGreen"]Bei Interresse PN an mich![/color] -
MikeB schrieb:
Noch was, Tacho muss Km anzeigen, nicht Miles, Scheinwerfer sind auszutauschen!, Beleuchtung ist an deutsche Vorschriften anzupassen. Gurte müssen vorhanden sein.
Falsch was der tacho anzeigt is egal ... sonst dürfte ja keiner aus england zb. hier fahren .... lol
was du noch unbedingt benötigste ist die un bedenklichkeits bescheinigung des KBA
(KraftfahrtBundesAmtes)
und nix von landrats amt lol
des weiteren ne 21 abnahme (TÜV)
nebelrückleuchte fals nicht vorhanden
AU auch beim Tüv
ne Zoll bescheinigung das du das auto legal eingeführt hast
((teuer) 19 % mwst + 3% des Kaufpreises)
ja ja und nen netten tüv beamten
PS: grösserer kühler kann ich dir empehlen weil hier schneller gefahren wird als im ausland -
micha@hsc schrieb:
Falsch was der tacho anzeigt is egal ... sonst dürfte ja keiner aus england zb. hier fahren .... lol
.....
Dazu habe ich aber was gefunden,das was anderes aussagt.
§57 StVZO Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
Kraftfahrzeuge müssen mit einem unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät (Tachometer) ausgerüstet sein. Das Meßgerät muß den vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen, die Geschwindigkeit muß in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Der Tachometer darf nie weniger anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Das Meßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die Strecke ebenfalls in Kilometer anzeigt. Die angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten +/- vier Prozent abweichen
Ist aber logisch,das Fahrzeuge die aus England kommen,dies nicht nachkommen müssen, wenn sie sich hier kurzzeitig aufhalten,oder durchfahren .
Es sei den sie kommen mit den Radaranlagen klar. -
micha@hsc schrieb:
Falsch was der tacho anzeigt is egal ... sonst dürfte ja keiner aus england zb. hier fahren .... lol
ne Zoll bescheinigung das du das auto legal eingeführt hast
((teuer) 19 % mwst + 3% des Kaufpreises)
PS: grösserer kühler kann ich dir empehlen weil hier schneller gefahren wird als im ausland
Stimmt nicht, der Tacho muss umgerüstet werden!
Einfuhrumsatzsteuer + Zoll (du bezeichnest diese hier salopp als MwSt, auch die gibt es nicht, heißt richtig Umsatzsteuer, wird nicht fällig da EU!!! und Privatimport, davon gehe ich mal aus!
Wo lebst du???
Größerer Kühler sollte ja wohl ein Scherz sein
resnu schreibt es richtig, natürlich darf der Britte hier mit seinem Meilen Tacho fahren wenn er hier Urlaub macht.
Aber wenn ich diesem sein Auto abkaufe oder er es mir schenkt und ich es hier zulasse muss ich den Tacho umrüsten oder ändern lassen.
Merke: Das Kraftfahrzeug muss den Vorschriften und Gesetzen des Landes entsprechen in dem es zugelassen ist.
Ich gehe davon aus dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.
Bei einem neuen Wagen wird natürlich die Einfuhrsteuer in Höhe von 19% fällig, aber dafür braucht du in GB die dortige VAT NICHT zu bezahlen weil du Ausländer bist.
Zoll wird nicht fällig, EU Binnenhandel!
Man beachte:
Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes
Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt, unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge!
Quelle: Zoll
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zum tacho
es reicht wenn du markierungen auf die scheibe klebst...
30 50 70 100 und 130 - mehr sind meines wissens nach nicht nötig -
Ich selbst hatte einen Triumph TR7 Cabriolet Rechtslenker mit deutscher Zulassung (so gekauft). Unabhängig davon, dass ich mir ziemlich albern als "Rechtslenker" vorkam, war der Tacho allerdings auf km/h umgebaut. Kann mir sehr gut vorstellen, dass der Tacho an die StVZO angeglichen werden musste, um Missverständinisse zu vermeiden ("... aber Herr Wachtelmeister, ich bin doch wirklich nur 120 gefahren" ).
MikeB schrieb:
... Größerer Kühler sollte ja wohl ein Scherz sein ... QUOTE]
Nein, das ist kein Scherz. Ein Freund von mir handelt mit Ami's (hauptsächlich Van's und Wohnmobile) und hat ständig das besagte Kühlerproblem. Insider rüsten manchmal sogar die Wasserpumpe (grösseres Schaufelrad -> mit mehr Schaufeln) um ![COLOR="DarkSlateBlue"]Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.[/color]
(Kategorischer Imperativ - Immanuel Kant) -
Denke schon.
Warum sollte des verboten sein, ist ja immerhin auch ein Auto
Mfg
Outsidaz -
hallochen und grüße aus berlin,.,.
hatte viel mit oldtimern zu tuen,.,aus auch USA oder england,.,
lenkradseite ist völlig egal!!!!
Tacho MUS bei einem normal zugelassenden Fahrzeug KM/H anzeigen !!
auf vielen steht ja beides !!(mln/h groß und Km/h kleiner im innenring )
bei den scheinwerfern(hatte selbst das problem)hatten nen 560er SL der wurde nur fürs ammiland gebaut hie gabs nur den 500derter benz.
musten die scheinwerfer austauschen um ihn mit normaler zulassung zu fahren.
alls oldtimer ist das schon wieder was anderes !!!oder mit zulassuing für 5 tage,.,.usw,.,
kommt ebend auch aufs auto selber an,.,.ist er älter wie 30 jahre (nen oldi....wirds einfacher )
lg guido -
Jepp, Tacho braucht die wichtigen Geschwindigkeiten aus D (30, 50, usw.).
Im Westen macht die Abnahme der TÜV, im Osten die Dekra.
Kühltechnisch muß man hauptsächlich für die deutsche Autobahn was machen.
Viel US-Fahrzeuge werden schon vom deutschen Generalimporteuer mit größeren Kühlern, zusätzlichen Ölkühlern für Motor und !wichtig! Automatikgetriebe ausgestattet.
Die sind für Vollgasfahrten hier in D einfach nicht gedacht. -
Man darf mich Rechtslenker fahren, jedoch muss man bei Unfällen(zb.Überholunfall) für den Schaden aufkommen, weil der durch das falsch positionierte lenkrad entstand.
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Häuserhans schrieb:
deutsche mehrwertsteuer wird beim import noichmal fällig
Nein,
1. heißt es nicht Mehrwertsteuer sondern Einfuhrsteuer. MwSt gibt es strenggenommen gar nicht, heißt Umsatzsteuer.
2. genau diese Einfuhrsteuer ist bei einen gebrauchten Fahrzeug innerhalb der EU bei Privatkauf nicht fällig.
Habe ich doch schon gepostet, warum streust du solche Unwahrheiten unters Volk???Free Tibet -
Warum sollte man so ein Fahrzeug bei uns im Straßenverkehr niht bewegen?
Weiß da nur bei sollchen Import-Wagen aus USA - das dort die Beleuchtung Angepasst werden muss da diese Fahrzeuge eine andere Scheinwerfereinstellung haben.
Neomadra -
Bin selber schon mit einem in Deutschland zugelassenen gefahren der dann nach England überführt wurde und da mit deutschem Kennzeichen betrieben wird
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@hd20 genau das ist verboten!
@neomadre in den USA haben sie nicht nur eine andere Scheinwerfereinstellung sondern ganz andere Scheinwerfer, nicht nur dass, die ganze Beleuchtung unterscheidet sich, getrnntes Brems/Schlusslicht, Seitenbeleuchtung, gelbes Begrenzungslicht uswFree Tibet -
Jo klar darfst du Rechtslenker fahren.
Den Daihatsu Copen gabs ja am Anfang auch nur als Rechtslenker. Bzw ich weiß garnicht obs ihn inzwischen als Linkslenker gibt.
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