Freistellungsauftrag???

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  • Nubert
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  • Freistellungsauftrag???

    Hallo zusammen,

    ich habe zur Zeit ein Tagesgeldkonto bei einer Bank in Island. Dort bekomme ich durchschnittlich 5,35% Zinsen auf mein Kapital.
    Ich habe dort 4500€ angelegt und bekomme ca. 250€ Zinsen im Jahr.

    Vor kurzem habe ich etwas über einen Freistellungsauftrag gehört...

    Die 250€ im Jahr sind meine einzigen Zinseinkünfte, die Zinsen auf meinem Girokonto sind wie immer gering und es gibt ansonsten keine weiteren Zinserträge.

    Meine Frage ist nun: Muss ich einen Freistellungsauftrag erstellen oder nicht? Und was hat es mit dem genau auf sich?

    Vielen Dank
  • Die Isländische Bank wird wohl kaum die sogenannte Quellensteuer für Kapitalerträge an das zuständige deutsche Finanzamt abführen, nehme ich mal an.

    Deshalb, wir sind ja alles ehrliche Leute, geben wir die Kapitalerträge (=Zinsen) bei der Einkommenssteuer Erklärung an.
  • Wenn die Zinserträge unterhalb des Sparerfreibetrags bleiben, braucht man sie auch nicht in der Steuererklärung angeben.

    Wenn die Zinsen im Ausland anfallen wird nach den dortigen nationalen Vorschriften versteuert. Wie hoch die Zinsertragssteuer in Island ist, weiß ich nicht.
    Die Isländer düften sich allerdings für Deinen Freistellungsauftrag wenig interessieren. Dieser soll nämlich verhindern, dass Steuern abgeführt werden, solange man unter diesen Freibetrag bleibt.

    Vermutlich wird bei Dir in Island der normale Steuersatz für Devisenausländer abgeführt.

    Kannst ja mal in die EU- Zinsertragssteuerrichtlinie reinlesen
  • MikeB schrieb:

    Island erhebt natürlich keine Kapitalertragssteuer! Das ist doch der Witz an der Sache.
    Es gibt keinen Staat in Europa der keine Steuern auf Zinserträge erhebt. Das weiß ich nun wieder ganz genau. Die EU-Zinsertragsrichtlinie ist da recht eindeutig.

    Das es in Island keine Kapitalertragssteuer gibt, möchte ich nicht anzweifeln! ;)
  • Mann bist du begriffstutzig? Island ist kein EU Staat, und Island erhebt keine Kapitalertragssteuer die du Zinsertragssteuer nennst.


    Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt, KESt, KapESt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer – wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist – bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.


    Ich habe sehr viel mit solchen Dingen zu tun und ich weiß deshalb von was ich rede/schreibe.
    Die Schlupflöcher Kanalinseln, Luxemburg und Schweiz, sowie Lichtenstein und San Marino sind gestopft aber es gibt immer noch Steueroasen.

    Ich würde aber auf jeden Fall das Konto in Island bei der Einkommenssteuer Erklärung angeben denn der Fiskus kann erkennen dass Geld nach Island geflossen ist da ich mal annehme das der User Nubert sein Erspartes nicht vor Ort bei der isländischen Bank in Bar eingezahlt hat.
    So kann bei einer Kontoüberprüfung sehr leicht der Eindruck entstehen Nubert hat Gelder in Island vor dem deutschen Fiskus versteckt um die Steuer zu verkürzen.

    Man beachte:

    Die EU-Zinssteuer setzte eine neue Steuerflucht in Bewegung. Länder wie Norwegen, Island, Bermudas, Dubai, Singapur und Hongkong erheben keine Zinssteuern und werden so für europäische Steuerflüchtlinge zunehmend attraktiver.

    Devisenausländer sind Personen mit Wohnsitz im Ausland, die im Inland Finanzgeschäfte unternehmen. Devisenausländer können natürliche Personen oder juristische Personen mit Sitz oder Ort der Leitung im Ausland sein. Der Status Devisenausländer (Devisenausländerschaft) ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft. In Deutschland unterliegen Devisenausländer (z. B. Auslandsdeutsche) nicht der Kapitalertragssteuer, sie brauchen entsprechend auch keinen Freistellungsauftrag abzugeben.



    Quelle: Wikipedia
  • Hallo zusammen.

    Wow, vielen Dank für die vielen vielen Antworten.
    Also zuerst: Ich mache zur Zeit keine Steuerklärung, da ich junge 19 Jahre alt bin und in der Ausbildung stecke (da könnte ich nicht viel beim Fiskus holen) *g*

    Was soll ich nun machen :-P?
  • Hallo,

    du wirst wohl eine Steuererklärung machen müssen. In Deutschland gilt das Welteinkunftsprinzip, danach sind alle weltweiten Einkünfte in Deutschland zu versteuern. Da dir in Island keine Steuern einbehalten werden (Steuerausländer) und der Freistellungsauftrag dort nicht von Bedeutung ist, sind die Erträge in der Steuererklärung zu erklären.

    Bei ausländischen Einkünften ist immer eine Steuererklärung abzugeben.
  • Ravanusa schrieb:



    du wirst wohl eine Steuererklärung machen müssen.


    Das ist wohl nicht richtig, siehe hier:

    Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

    Wo nimmst du diese Auskunft her (Quelle)?

    Ravanusa schrieb:

    sind die Erträge in der Steuererklärung zu erklären.


    Auch das ist nicht richtig. Selbst wenn er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wäre, liegt er mit seinen Kapitaleinkünften erheblich unter dem Steuer/Sparerfreibetrag, so dass er eine Anlage KAP erst gar nicht abgeben müsste.

    Mein Rat: Hebe dir die Unterlagen über die jeweiligen Jahreszinserträge gut auf. Falls das Finanzamt sich wirklich mal melden sollte, kannst du dann prima nachweisen, dass du mit deinen Zinserträgen unter dem Steuerfreibetrag liegst.

    MfG hei1911
  • @ Mr.Mooney & nehe :)
    Denn...hier ist wohl etwas mehr Klarheit mal nötig

    Also
    Wann stellt das Board denn mal einen Finanzberater als Mod an ;)

    Im Ernst.
    Bei den zunehmenden Fragen zu Versicherungen und finanziellen Dingen wäre ich wirklich dafür, dies ein für allemal zu klären ;)

    Für mich gehören derartige Themen, wie u.a. auch dieses, in den Bereich Reallife(Unterforum Job) bzw. Offtopic
    denn diskutiert wird hier ja nicht,
    sondern es werden lediglich Fragen und Antworten ausgetauscht

    Dafür dann u.a. auch noch Betragszähler anzurechnen, benachteiligt zudem andre Bereiche ;)

    greetz :)
    muesli
  • @muesli

    jo, danke für den Hinweis, der eine oder andere Thread kann schonmal durch schlüpfen.... das Meiste les ich z.Bsp. nur quer um Regelverstösse festzustellen...

    In den Job-Bereich allerding passt dieser hier auch nicht, sodass der jetzt im RL bleibt, allerdings im Bereich "Sonstiges", da die private Finanzsituation schon mit RL aber nicht mit Finanzpolitik zu tun hat....

    wenn man sowas sieht, dann gerne auch mal das /!\ bemühen ;)

    lg... nehe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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  • Aus aktuellen Anlaß

    Nubert schrieb:

    ich habe zur Zeit ein Tagesgeldkonto bei einer Bank in Island. Ich habe dort 4500€ angelegt
    Hallo Nubert,

    hast Du schon die aktuellen Nachrichten verfolgt? Durch das massive Mißtrauen der Anleger haben wohl zu viele ihr Geld aus Island abgezogen.

    Falls Deine Bank betroffen ist, solltest Du Dich schnell an den isländischen Einlagensicherungsfonds wenden, damit Du Dein Geld zurück bekommst.
    Die Frage lautet jetzt nicht mehr, wie kann ich Steuern sparen, sondern wie kann ich den Totalverlust verhindern.

    Quelle: Kaupthing Deutschland gibt auf

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Species.8472 ()