"Lohnsteuerklassen und prozentuale Einteilung"


  • Sdw19
  • 4644 Aufrufe 12 Antworten

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  • "Lohnsteuerklassen und prozentuale Einteilung"

    Hoi,

    kennt oder hat einer von euch ne Übersicht, in der folgendes aufgezeigt wird ?!

    Die einzelnen Lohnsteuerklassen und wieviel % davon abgehen, je nachdem wie hoch der Bruttoverdienst ist ?!

    Wäre nice ;)


    So long :D

    <-<-< Finger weg von meiner Paranoia >->->
  • Lohnsteuerklassen
    Steuerklasse I
    - wenn Sie ledig oder geschieden sind
    - wenn Sie verheiratet sind, aber bereits seit einem Zeitpunkt des Vorjahres dauernd getrennt gelebt haben
    - wenn Sie am 01.01. des Jahres bereits länger als 1 Jahr verwitwet waren und kein Kind in Ihrem Haushalt lebt bzw. gemeldet ist

    Steuerklasse II
    - wenn die Angaben unter Steuerklasse I auf Sie zutreffen, aber zusätzlich mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt bzw. gemeldet ist, für das Sie Kindergeld erhalten

    Steuerklasse III
    - wenn Sie verheiratet sind, Sie und Ihr/e Ehepartner/-in im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben
    - wenn Ihr/e Ehepartner/-in im Vorjahr verstorben ist

    Steuerklasse IV
    - wenn Sie und Ihr Ehepartner/-in Arbeitslohn beziehen, und im Inland wohnen, und nicht dauernd getrennt leben

    Steuerklasse V
    - wenn Ihr/e Ehepartner/-in die Lohnsteuerklasse III hat

    Steuerklasse VI
    - wenn Sie gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben (z.B. von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen)


    _


    Das ma die Steuerklassen.

    Eine prozentuale pauschale der einzelnen Klassen gibt es meines Wissens nicht.
    -= Mitleid gibts umsonst, Neid muss man sich erarbeiten=-
  • ...wieso willste heiraten Sdw ? *gg* Eine prozentuale Tabelle gibt es zb für Deine Krankenversicherung ich glaub die bekommst Du beim Finanzamt oder so ?
    "It is possible to commit no mistakes and still lose. That is not a weakness. That is life." - Captain Jean-Luc Picard
  • Nich ganz Oli :D :D

    Ich hab hier nur so ne gammelige Liste mit DM-Register ... bei so und so viel DM Brutto bekommt der Staat so und so viel Steuer (Soli, KiSt, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung sind ja dann rauskalkuliebar) und sowas such ich halt auch in Teuro ;)

    Vllt findet sich ja noch jemand der sowas findet ... das einzige was ich bislang gegoogelt hab is n Steuerrechner, aber der trifft nicht genau das was ich brauch ;)


    So long :D

    <-<-< Finger weg von meiner Paranoia >->->
  • moin!

    hast du schonmal nach lohnsteuertabelle gegoogelt, da kam dieses ergebnis, es gibt viele tabelle die sind kostenpflichtig abr hier ist es kostnelos *g*

    homedata.de/htm/flotab.htm

    natürlich gelten die zahlen immer nur für die abrechnung, in der jährlichen einkommensteuererklärung gibt es ja so einige möglichkeiten sich sein geld wiederzuholen.

    sollte dieser link dir noch nicht genügen, kann ich dir gerne weiterhelfen.
    ich arbeite jeden tag mit sowas

    greetz

    supalarsi
    Wer Supalarsi nicht kennt, hat den Sinn für die Realität verloren.
  • Hallo zusammen,

    ja ich weiß, der Thread ist uralt, hab auch einige Spinnweben beseitigen müssen. Doch mit Hilfe der Suchfunktion bin ich auf ihn gestoßen und möchte mit meiner Frage daran anschließen.

    Es geht um Folgendes.
    Erst verheiratet mit 2 Kinder = Lohnsteuerklasse 3
    Dann geschieden mit 1 gemeldeten Kind = Lohnsteuerklasse 2 + halbes Kind
    Und jetzt geschieden, Kind ist erwachsen = Lohnsteuerklasse 1 - kein Kind

    Finde das einfach ungerecht. Habe doch auch meinen Beitrag geleistet und mit 2 Kindern zum Unterhalt des Staates beigetragen.
    Nun wo die Kinder aus dem Haus sind und mit ihrer Arbeit auch Steuern bezahlen werde ich behandelt, als hätte ich nie Kinder gehabt.
    Nur bei der Pflegeversicherung wird noch zur Kenntnis genommen, daß da mal welche waren.

    Doch würde ich mal in die Situation Hartz4 kommen (hoffe daß das nie geschieht), dann fällt dem Staat ganz schnell ein, daß ich 2 Kinder habe, die für mich sorgen könnten.

    Was haltet ihr davon? Eure Meinung würde mich interessieren.


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Buswusel schrieb:

    Was haltet ihr davon? Eure Meinung würde mich interessieren.
    Wenn die Kinder aus dem Haus sind und wirtschaftlich unabhängig, hast Du auch keine Ausgaben mehr für ihren Unterhalt. Warum solltest Du noch steuerliche Vergünstigungen bekommen?

    Anders sieht das bei der Rentenberechnung aus. Hier ist es ungerecht, dass Eltern genauso berechnet und eingestuft werden wie Kinderlose. Das soll sich aber in absehbarer Zeit ändern.
  • Schon mal Danke für Eure Antworten fu_mo und Species.8472,

    Wenn die Kinder aus dem Haus sind und wirtschaftlich unabhängig, hast Du auch keine Ausgaben mehr für ihren Unterhalt. Warum solltest Du noch steuerliche Vergünstigungen bekommen?


    Alles klar Species.8472, doch wäre ich noch verheiratet und die Kinder aus dem Haus, dann hätte ich doch noch die Steuerklasse 3. Oder sehe ich das falsch? Habe dann doch auch keine Kinder mehr zu versorgen.


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Buswusel schrieb:


    Was haltet ihr davon? Eure Meinung würde mich interessieren.


    Tja, ist in diesem Fall relativ einfach (und wie Species schon sagte): § 32 Abs. 3 EStG besagt, dass die Berücksichtigung mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Ausnahmen gibt es zwar, allerdings nur unter weiteren Voraussetzungen, § 32 Abs. 4 EStG.

    Über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man viel streiten. Am besten wäre es wohl, wenn Deutschland ein ganz neues Steuersystem bekommt und sich solche Fragen von vornherein nicht stellen, da es einen hohen Freibetrag zur Existenzsicherung gibt und moderate Steuersätze. Das wird aber nur ein Wunschtraum bleiben, insbesondere, wenn die PDS in die Regierung kommen sollte...
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Buswusel schrieb:

    Alles klar Species.8472, doch wäre ich noch verheiratet und die Kinder aus dem Haus, dann hätte ich doch noch die Steuerklasse 3. Oder sehe ich das falsch? Habe dann doch auch keine Kinder mehr zu versorgen.


    Gruß Buswusel :lego:


    Jop, die 3 würdest du behalten als Verheirateter ... So hast du eben mehr Netto von deinem Brutto, was eben auch für Alleinverdiener von Vorteil ist.

    Geht der Ehepartner aber dennoch arbeiten, rutscht er dann automatisch in die 5 und hat überproportionale Abzüge - es gleicht sich also etwa wieder aus.

    Nächste Alternative wäre dann Lohnsteuerklasse 4 für beide - aber nur wenn das Bruttogehalt in etwa gleich hoch ist.

    So long :D

    <-<-< Finger weg von meiner Paranoia >->->
  • Na ja, wenn man geschieden ist und erwachsene Kinder hat, die dem Staat fleißig Steuern einbringen ist man eben beschissen dran.
    Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, nun kriegt er einen Tritt und kann sich wieder mit der Steuerklasse 1 begnügen, als ob er nie Kinder hatte.

    Und wer verheiratet ist und keine Kinder hat, die dem Staat Geld einbringen, bekommt die Steuerklasse 3.

    Da verstehe noch einer unseren Staat :confused:


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Buswusel schrieb:


    Da verstehe noch einer unseren Staat :confused:


    Vorsicht: Die Lohnsteuerklassen haben wenig mit der tatsächlich zu zahlenden Einkommenssteuer zu tun! Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung des Steuerschuldners auf seine Einkommenssteuerschuld. Zwar ist es regelmäßig so, dass jemand in Klasse 3 auch weniger Steuern zahlt als jemand in Klasse 1, das liegt dann allerdings aber an solchen Späßchen wie dem Ehegattensplitting. Grundsätzlich wird mit der Lohnsteuer nur festgelegt, wieviel Steuern vom laufenden Gehalt vorab an den Staat gehen. Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung kann es durchaus noch zu Rückzahlungen kommen, wenn gewisse Faktoren nicht berücksichtigt wurden.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu