Wollt mal wissen, wann man sich über die stvo hinwegsetzten darf.
meines Wissens nach darf man, sobald die Fruchtblase einer Schwangeren geplatzt ist, die stvo übertretten. laut hebamme, wenn man mit überhöhter geschwindigkeit geblitzt wird, kann die anzeige fallen gelassen werden wenn man eine bestätigung des krankenhauses an die bußgeldstelle schickt.
begründung: lebensgefahr für das ungeborene kind.
in welche weiteren situationen, darf man sich legal über die stvo hinwegsetzten?
meine frage an euch...