es darf wieder geraucht werden..


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  • es darf wieder geraucht werden..

    Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
    Klagen gegen Rauchverbot erfolgreich

    In Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder in kleinen Kneipen geraucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter machten jedoch Auflagen: Betroffene Kneipen dürften "keine zubereiteten Speisen" anbieten, sie müssten eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt und die Kneipe "als Rauchergaststätte gekennzeichnet" sein.

    Überraschend für Beobachter: Die Richter stellten - mit einer Ausnahme - fest, dass die Bundesländer bei der Formulierung einer Neuregelung auch ein grundsätzliches Rauchverbot ohne jede Ausnahme verhängen dürften. "Der Gesetzgeber gewichtet den Schutz vor dem Passivrauchen so hoch, dass er ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verfügen könnte", erläuterte der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein im Gespräch mit der ARD.

    Weiter stellte das Gericht fest: Habe sich der Gesetzgeber wie in Baden-Württemberg, Berlin und in den meisten anderen Bundesländern für ein weniger strenges Schutzkonzept entschieden, müssten die Ausnahmen "folgerichtig" sein. Das aber sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.

    Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt

    Mit der Entscheidung aus Karlsruhe waren die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.

    Der Inhaber der Tübinger Kneipe "Pfauen", Uli Neu, und die Wirtin der Berliner Musikkneipe "Doors", Sylvia Thimm, hatten dagegen geklagt, dass die Gesetze bei Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen. Bei kleinen Kneipen sei anders als bei größeren Gaststätten eine Abtrennung von Raucherräumen nicht möglich. Karlsruhe betonte, dass sie wegen des hohen Raucheranteils unter den Gästen "wirtschaftlich besonders stark belastet" würden. Dies sei "unzumutbar".



    Übergangsfrist bis Ende 2009

    Das Verfassungsgericht gewährte den Ländern Baden-Württemberg und Berlin zwar eine Übergangsfrist für eine Neuregelung bis 31. Dezember 2009. Um für die Betreiber kleiner Kneipen aber "existenzielle Nachteile" zu vermeiden, hat das Bundesverfassungsgericht bis zur Neuregelung aber auch die "getränkegeprägte Kleingastronomie" - also die Eckkneipen - zur Ausnahme vom Rauchverbot erklärt.

    quelle


    wurde auch zeit...
  • So, als reine Rauchergaststätte ist mir das egal, aber ich fand es einfach nur super das dieses gequalme endlich mal bisschen weniger geworden ist!

    Diese neue Regelung ist ja eigentlich für beide Seiten gut!

    Ich persönlich bin aber strikt gegen Rauchen in Gaststätten, wenn man was Essen möchte kann man sicher auch ma die 30min auf seine Kippe verzichten!

    MfG Martinie
    Hier war mal ne Signatur doch die is jetz jetzt ausgezogen und wohnt irgendwo anders!
  • Ja sollen die Raucher doch ihre Kneipen vollqualmen, da isses mir auch egal, solange das Rauchverbot in Gaststätten nicht gekippt wird solls mir recht sein, aber ich kanns nicht ab, wenn ich beim Essen angequalmt werde.

    MfG DragonFly44
    Dieser Beitrag wurde zusammengeschwäbelt und könnte verwirrend auf Menschen wirken!


    User helfen Usern:
  • Ich als Nichtraucher muß sagen, das ich die Gastwirte verstehen kann, ABER mit der Formulierung ...75qm... keinen abgetrennten Nebenraum... da sind die meisten mir bekannten Eckkneipen drin zusammengefasst. Das bedeutet eine Aufhebung des Nichtrauchergesetzes und somit war die ganze Aktion der Politiker (wie so oft) eine Lachnummer.
    Wie hieß es früher: wer nichts wird, wird Wirt!
    Heute muß es heißen: wer nichts wird, wird Abgeordneter!
    So long Midgards Sohn
    User helfen Usern: die FSB-Tutoren per PN (Zum Chat) mit den Tutoren
  • Das ist ja mal wieder typisch DE. Irgend so ein Wirt der in seiner Spielunke Abends 20 Gäste hat und sich eh nur immer von Monat zu Monat rettet macht ne Klage und eins zwei ficks gibt es ne Ausnahmeregelung. Das ganze könnte sich zum Fass ohne Boden entwickeln oder aber zum Eigentor. Entweder werden jetzt weitere Gastroeinrichtungen Klagen auf eine Ausnahmegenehmigung so das diese Nichtrauchergesetz dann langsam seiner Sinn verliert oder es wird beschlossen das es generell keine Ausnahmen mehr gibt ( auch keine Raucherzimmer) ! Dann ist das Geschrei groß da viel Geld in Raucherbereiche investiert wurde.
    Diese neue Regelung jetzt ist einfach mal Wettbewerbsverzerrung da jetzt die Kneipen mit einer teuren Raucherzone in die Tonne schauen weil der Gast lieber rauchend am Tresen in der Eckkneipe sitzt statt abgetrennt im Raucherbereich.

    mfg
  • Klasse ist halt das man für sowas Gesetze braucht,
    warum konnte man nicht einfach die Speiselokale entscheiden lassen ob sie Rauchen erlauben oder nicht, bei Kneipen macht es imho sowieso keinen Sinn, hier sitzen die Feierabendbiertrinker und wenn die Rauchen wollen dann sollen sie doch. Ich finde Rauchfrei beim Essen auch toll, aber im Bistro/Kneipe/Lounge ist es halt doch ganz nett.
  • DAS Nichtrauchergesetz ist für alle Parteien gut, denn ersten gibt es durch den Qualm keinerlei Schädigungen für Nichtraucher und zum anderen der Raucher kommt von dem Zeug los. Denn Zigaretten sind Drogen - zudem sind Raucher auch abhängig von ihrem ,,Stoff''.
    Achja zudem das man mal kurz eine raucht um den Stress loszuwerden ist falsch- genau das gegenteil tritt ein.

    mfg
    Spanky ham
  • Super Entscheidung. :)
    Wird Zeit das dieser Mist auch in den anderen Bundesländern gekippt wird und zwar nicht nur in Kneipen, wo keine Speisen zubereitet und verkauft werden.
  • Ein beschämendes Urteil für den deutschen Staat aber auch für den Föderalismus und die Verantwortlichen in den Bundesländern.

    Mal wieder wurden inkonsequent ins Leben gebrachte Gesetze vom BVG kassiert. Wobei ich mich durchaus bei Entscheidungen des BVG und ähnlicher Instanzen wundere, wie diese Riege älterer Herren und Damen so manches Urteil begründen.

    Sollen die Raucher eben weiter qualmen in ihren Kneipen ohne Nebenzimmer. Da werde ich weiterhin nicht hingehen. War jetzt ein paar Mal mit meinem Sohn zum Fußballspiel-Schauen dort, aber wenn jetzt wieder gequalmt wird, fällt das natürlich weg!

    Mögen die uneinsichtigen und unverbesserlichen Nikotinsüchtigen jubilieren, aber mehr als ein Pyrrhussieg ist das nicht. Rauchen bleibt weiterhin ein weit verbreitetes Suchtmittel und weiter werden Konsumenten elendiglich daran verrecken (wie mein Nachbar).


    @ lukas2004:
    Was soll daran super sein?


    EDIT:

    snlflk schrieb:

    ...
    warum konnte man nicht einfach die Speiselokale entscheiden lassen ob sie Rauchen erlauben oder nicht, ....


    Weil es eben nicht funktioniert hat!
  • Weil es eben nicht funktioniert hat!
    Hat es, zumindest in den Restaurants wo ich war. Alte DDR Gewohnheit. Am Mittagstisch war rauchen tabu. Gab/Gibt an jeden Tisch einen Hinweiß das von keine Ahnung 11.30-13.00 Uhr das rauchen zu unterlassen ist uns gut. Das hat bis heute bei sehr vielen Kneipen etc wunderbar funktioniert.
    Da gab es keine Beschwerden.

    Den Leuten ist wichtig, dass sie in eine Kneipe gehen können und bei einem Bier oder einen Kaffee eine rauchen können.
    Wer sowas verbietet braucht sich nicht zu wundern wenn Gäste nicht mehr kommen und immer mehr Insolvenz anmelden.
  • MusterMann schrieb:

    Sollen die Raucher eben weiter qualmen in ihren Kneipen ohne Nebenzimmer. Da werde ich weiterhin nicht hingehen. War jetzt ein paar Mal mit meinem Sohn zum Fußballspiel-Schauen dort, aber wenn jetzt wieder gequalmt wird, fällt das natürlich weg!


    Ist doch super. Was ist denn dann an dem Urteil beschämend? Wenn viele beim Fußball schauen rauchen wollen dann lass sie doch, du bist ja wie du selbst feststellst nicht gezwungen da hin zu gehen. Ich weiß ja nicht wie alt dein Sohn ist aber vielleicht hat er ja Lust alleine dahin zu gehen, es muss ja nicht jeder dermaßen verbohrt sein.

    MfG xlemmingx
  • naja irgendwie frage ich mich schon ...

    es gibt einige Staaten, die durch ein strengeres Rauchverbot, höhere Tabaksteuer usw. die Zahl der Raucher reduzieren konnte (z. B. England), dies möchte unsere Regierung auch erreichen, aber wie soll sowas mit Entscheidungen wie heute in Karlsruhe durchgezogen werden?

    Ich habe nichts gegen Raucher, aber irgendwie macht sich unsere Regierung lächerlich ...

    MfG
  • ich glaube, da freuen sich viele raucher zu früh! für mich eine typisch deutsche entscheidung. in allen südeuropäischen ländern existiert eine klare regelung schon seit jahren, auch ohne gerichtsanrufung...:rolleyes:

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rauchverbote in Einraumkneipen, wie sie in den meisten Bundesländern gelten, gekippt und Nachbesserungen gefordert. In dem mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil erklärte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch zwar strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß.

    Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. Die Verfassungsrichter zitieren im Urteil unter anderem die Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums. Auch wenn es andere wissenschaftliche Aussagen zur Gefahr des Passivrauchens gebe, habe der Gesetzgeber von schweren Gesundheitsgefahren ausgehen dürfen.

    Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.


    ..für mich schon ein klarer fingerzeig wo die reise bis ende 2009 hingeht. nachbesserung der gesetze zu einem kompletten rauchverbot in allen gaststätten.

    und dafür dann von mir ganz klar daumen hoch!

    mfg
    recon
  • Die Gesundheit des Menschen ist den Gerichten derzeit eben weniger Wert, als der Umsatz einer kleinen miefigen Kneipe.

    Raucher schädigen nicht nur massiv ihre eigene Gesundheit, sie scheren sich leider auch einen Dreck um die Gesundheit ihrer nichtrauchenden Mitmenschen.

    Wenn der Staat sich so schon nicht gegen die Raucherlobby durchsetzen kann, sollte er wenigstens den Preis je Schachtel auf mindestens 15 Euro hochziehen. Das würde eine entsprechende Wirkung haben.
  • lukas2004 schrieb:

    Den Leuten ist wichtig, dass sie in eine Kneipe gehen können und bei einem Bier oder einen Kaffee eine rauchen können.
    Wer sowas verbietet braucht sich nicht zu wundern wenn Gäste nicht mehr kommen und immer mehr Insolvenz anmelden.


    Interessant, dass jeder hier verallgemeinert.

    Wer weiss denn, was dem Einzelnen wirklich wichtig ist ?
    Jeder kann das für sich sagen. Bei der eigenen Familie kann man sich da manchmal schon sehr in der Vermutung täuschen.

    Aber immer von allen zu reden ist überdreht.
    Mir ist es wichtig auch mal nen Kaffee oder Kuchen OHNE diese Einflüsse zu geniessen.

    Und das Verbot hat zu weit weniger Insolvenzen geführt als befürchtet. Scheint doch zu funktioniern :P .
    Abgesehen davon, dass man mit Kindern jetzt auch mal in Ruhe abends essen gehen kann ohne sich Sorgen machen zu müssen und auf Geschäftsreisen für jeden Tag zwei komplette Klammotensätze mitnehmen zu müssen :rolleyes: .

    Gruß
    yuhu

    PS: Bitte greift euch nicht gegenseitig an. Ich habe da etwas von verbort gelesen. Das muss nicht sein.
  • Ich muss sagen das Urteil finde ich ehrlich nicht verkehrt. Kleine Kneipen die wirklich vom Raucherbesuch leben sollten diese Möglichkeit haben! Ich persönlich mag es auch nicht beim Essen angeraucht zu werden o.ä. aber ich finde ein paar ausweichplätzchen sollten geschaffen werden.
    Des weiteren interessiert mich die Frage auch in anderen Bundesländern: Was geschieht mit den immer beliebter werdenden Shisha Bars? Auch in Dönerbuden in denen Wasserpfeifen verkauft werden ist die Problematik noch nicht geklärt. Denn Wasserpfeifenrauch verhält sich um einiges anders als Zigarettenrauch, er setzt sich weniger in die Klamotten und stört weniger.

    Ich denke hier muss in Deutschland noch immer der richtige Mittelweg gefunden werden und dieser Gerichtsschluss ist nach meiner Ansicht der erste schritt
  • Manche Leute machen es sich aber auch schwer, ich verstehe zwar die Seite der Raucher aber die gehen ab wie eine 1 wenn ein Raucher in der nähe ist. Was ich mir nicht schon alles anhören durfte. Ich finds irgendwie doof in der Gaststätte zu sitzen und nicht rauchen zu können. Ich kenne allerdings auch die Seite der Nichtraucher. Hauptsache wir können wieder ein wenig mehr Rauchen :)
  • Beschämend ist das Ganze allemal :( :depp:

    Nicht wegen der letztendlichen Entscheidungen zum Rauchverbot,
    sondern wegen der unausgegorenen Entscheidungsfindungen,
    zudem noch verkompliziert durch förderale Strukturen

    Das immer öfter höchste Instanzen bis hin zum Verfasssungsgericht unsere Gesetzgeber (inkl. aller daran beteiligten Parlamentarier) korrigieren müssen,
    ist auch wieder nur Geldvernichtung in Potenz, meist sogar zu Lasten Kleinerer.
    Das darunter auch die Glaubwürdigkeit und der Respekt vor der zu entscheidenden Politik eher sinkt, ist auch vorprogrammiert.

    Was diese ganze Theater schon allein bisher den Steuerzahler gekostet hat...
    Von Investitionen auf privater Seite mal ganz abgesehen :rolleyes:

    Aber wie so oft in unserem Ländle...
    Halbgare Entscheidungen, wenn überhaupt mal...
    Und die meisten von uns merken das gar nicht mehr..
    oder es ist Ihnen schon egal.

    Das diese Entscheidung nun so - wie sie auch recon bestens kommentiert hat - kommen würde, war doch jedem klar, der sich ein wenig auskennt.
    Siehe dazu auch im Polforum freesoft-board.to/f275/rauchve…6585.html?highlight=Rauch
    Nur, entschieden ist so ja immer noch gar nichts.
    Es ist wieder nur eine Übergangslösung mit dem Verweis auf Nachbesserung durch Landesparlamente
    Nun folgen mal wieder Gremien und parlamentarische Ausschüsse, die auch alle wieder Geld und Zeit kosten.
    DAS
    hätte man auch schon früher haben können, ...
    UND billiger :devil:
    wenn man mal ordentlicher gearbeitet und abgewogen hätte

    mfg
  • muesli schrieb:


    Nun folgen mal wieder Gremien und parlamentarische Ausschüsse, die auch alle wieder Geld und Zeit kosten.
    DAS
    hätte man auch schon früher haben können, ...
    UND billiger :devil:
    wenn man mal ordentlicher gearbeitet und abgewogen hätte

    mfg


    Seid wann wird den in der Politik auf Geld geachtet es kostet doch nicht das Geld der Abgeordneten sondern das der Steuerzahler!
    Und damit wird doch in Deutschland gerne und oft herumgeaast!
    Die Politiker sollten mal für ihre Aktionen finanziell zu Kasse gebeten werden, dann würde so etwas nicht so oft passieren!
    MfG Midgards Sohn
    User helfen Usern: die FSB-Tutoren per PN (Zum Chat) mit den Tutoren
  • yuhu schrieb:

    ....Abgesehen davon, dass man mit Kindern jetzt auch mal in Ruhe abends essen gehen kann ohne sich Sorgen machen zu müssen ....


    Das kippen vom Rauchverbot gilt doch nur für Gaststätten ,wo jugendliche keinen Zutritt haben.


    Vom Rauchverbot sind bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, sofern Jugendliche keinen Zutritt haben.
    quelle:web.de



    Gruß
    Resnu