Kündigung nach Probezeit


  • Pinki
  • 3558 Aufrufe 31 Antworten

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  • Kündigung nach Probezeit

    Hallo,ich habe eine Frage bezüglich meiner beruflicher Lage.Bin seit Januar in einer Firma beschäftigt.Vor 2 Monaten hatte ich Arbeitsunfall wo mir eine Árbeitsbühne von 3-4 t mit nem Rad aus Vollgummi über das linke Fuss gefahren ist.Ihr könnt euch vorstellen wie mein Fuss aussah :-(.Zum Glück hatte ich meine Arbeitsschuhe mit Schutzkappen an sonst wären meien Finger nicht mehr da wo sie sind.:-)
    Zum Glück war "nichts" gebrochen nur gequetscht laut Aussage meines D-Artztes.Nach 1 Woche Gipsschiene wurde ich vom Doc zur arbeit geschickt unter Schmerzen habe ich es noch 2 Monate durchgezogen und wusste dass irgendetwas nicht stimmt.seit letzter Woche habe ich wieder AU vom neuen D-Artzt.Er hat verdacht dass die Nerven eingeklemmt sind und habe 4 Aufbauspritzen schon bekommen mit kleinem Erfolg.Nächste Woche muss ich wohl zu MRT um genaueres zu erfahren.Schmerzen sind immer noch da.Mein AG ist jetzt stinkig weil er meint dass ich simuliere und kam wieder mit der Sache nach 2 Monaten.Es ist aber eben nicht so.Wie auch immer:
    Frage:Kann er mich einfach so Kündigen während der AU obwohl ich von meinem jetzigen Doc ein Bericht vorliegen habe mit der Diagnose und Therapien die ich bekomme wenn ja mit welchen Fristen und was ist mit meinem Urlaubsanspruch für dieses Jahr
    Bitte um Ihre Erfahrungen und Antworten


    P.S Um genauere Angaben zu Fristen siehe den Beitrag unten mit Auszugen aus dem AV sowie Kündigung.
    Danke
  • also normalerweise kann er dich nicht kündigen, wenn du krank bist. aber wenn du dauernd krank bist, egal ob deine schuld ist oder andere...
    nach meiner wissen, verlängert sich die probezeit wenn du krank wirst. und dann kann er dich kündigen.... kannst aber bei arbeitsamt anrufen und fragen wie das genau ist...
    weil die müßten es 100%ig wissen
  • Also es war halt Arbeitsunfall.Ich habe 6 Monate Probezeit laut Arbeitsvertrag und war in 6 Monaten vom 10.Januar wo ich dort angefangen habe 1 Woche wegen Arbeitsunfall AU sonst nichts. Erst jetzt seit Do letzte Woche.Normalerweise wäre rein rechnerisch die Probezeit um.Kann er dann während jetztigen Au einfach so fristlos kündigen???
  • Pinki schrieb:

    ....Vor 2 Monaten hatte ich Arbeitsunfall wo mir eine Árbeitsbühne von 3-4 t mit nem Rad aus Vollgummi über das linke Fuss gefahren ist.....


    Haste auch an Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitsunfall gedacht??
    Wenn das nicht dein schuld war mit dem Arbeitsunfall würde ich mich an deiner stelle mal beraten lassen,bei mehr als 20% steht dir kleine rente zu,egal ob er dich kündigt oder behält.


    Gruß
    Resnu
  • Hi,

    wenn der Arzt bestätigt, dass du tatsächlich arbeitsunfähig bist, dann kann dein AG dir auf jeden Fall nicht einfach so kündigen. Ich glaube wenn du 6 Monate oder so nicht mehr arbeitest, dann kann er dir kündigen und du bekommst vom Staat einen gewissen Anteil an deinem früheren Lohn. (beim letzten bin ich mir nicht ganz sicher)

    Hier steht noch wie lange du welchen Lohn bekommst.

    Shadow
  • es wäre noch informativ ob dein Probezeitvertrag eine automatische Festeinstellung beinhaltet wenn er ausläuft oder du dann ein freier Mitarbeiter bist, weil erst dann kann hier irgendwer sagen ob und wie er dich kündigen kann, und wegen Krankheit, naja kein Arbeitgeber läßt sich auf so einen Streit ein und kündigt jemanden weil er "simuliert" den Streit verliert der AG sofort und mit Pauken und Trompeten, von daher glaub ich nicht dass er es tut (wenn doch kannst du Glück haben, weil so ein AG braucht keiner!)
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • resnu schrieb:

    Haste auch an Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitsunfall gedacht??
    Wenn das nicht dein schuld war mit dem Arbeitsunfall würde ich mich an deiner stelle mal beraten lassen,bei mehr als 20% steht dir kleine rente zu,egal ob er dich kündigt oder behält.


    Gruß
    Resnu


    Nur ist Rente und gleichzeitige Erwerbstätigkeit in Vollzeit nichtmehr möglich.
    Somit wäre eine Auflösung des Arbeitsvertrages unumgänglich. Also
    Vorsicht, wenn man mit diesem Gedanken spielt !!

    Gruß
    Butterkeks
  • Du brauchst neben (weiteren) fachspezifischen ärztlichen Untersuchungen bzw. Attesten
    auch schnellstens eine arbeitsrechtliche Beratung...
    Von einem Anwalt, deiner Gewrkschaft oder wem auch immer.
    Nur fundiert sollte sie sein
    und Dir wirklich auch alle späteren Konsequenzen dieses Arbeitsunfalls klar machen.

    mfg
  • Hallo!

    In der Regel wird während der Probezeit eine Kündigung OHNE Angabe zum Grund ausgesprochen. Wenn ein Grund angegeben ist ist der AG beweispflichtig.
    Eine Kündigung ist außherhalb der Krankschreibung jederzeit möglich. Wenn also eine Lücke zwischen den Krankschreibung ( Meldefrist beim AG nicht eingehalten zB. Krankmeldung bis 8 Uhr telefonisch, ruft aber erst um 8:30 Uhr an)entsteht, kann er Grundlos kündigen.
    Der AG ist aber verpflichtet Unfallverhütung zu betreiben, weshalb ein Betriebsrat / eine Gewerkschaft Druck ausüben könnte.

    Sollte der AG Dich kündigen wollen ist eine Zukunft für Dich so oder so nicht mehr Möglich , in dieser Firma.
    Besser ist es, das Du direkt den obersten Boss aufsuchst und von Ihm eine Beratung über Dein weiteres Verhalten erfragst. Nähere Tipps möchte ich bewußt nicht geben.

    Grüße
    Carmen :hot:
  • So erstmal Danke für viele Anregungen und Antworten.
    Es kam wie erwartet.Ich war am 4.8 beim in der Firma und meine AU Verlängerung für 1 Woche eingereicht.Er hat mir nichts gesagt aber stinkig war er schon.Am 5-tem Morgens habe ich nettes Brief im Briefkasten gefunden mit der Kündigung.Kein Poststempel oder so muss er wohl persöhnlich hinterher reingeworfen haben:D :D .
    aber wie schon einer sagte es ist eben besser so dass ich mit den Nichts mehr zu tun habe,noch nicht. Jetzt kommt der Hammer

    Kündigung

    Sehr geehrter Herr G....

    hiermit kündigen wir Ihnen fristgerecht innerhalb der Probezeit zum 18.August 2008.
    MfG

    Firma Bla Bla


    Ich habe in der Firma angerufen und wollte den Chef sprechen,war bei einem 'Meeting' :) .Der Disponent meinte er hätte am Rande von der Kündigung gehört.Ok sagte ich alles gut nur was in der Kündigung steht ist meiner Meinung nach nicht Rechtens habe ich gesagt mit der Probezeit und 2 Wochen frist sowieso.Dann kam die Antwort :Probezeit hätte sich durch mein Ausfall von 2 Wochen wegen dem Arbeitsunfall um die Zeit nach hinten verschoben also ich befände mich jetzt noch in der vereinbarten Probezeit :D :D lächerlich.Schriftlich ist nicht davon vereinbart worden.Anscheinend kann er willkürlich die Gesetze ändern :D .Er beruft sich auf §622 BGB.Schön und gut.Ich habe mich bei Rechtsstelle der Agentur für Arbeit schlau gemacht.§622 besagt dass Probezeit darf maximal 6 Monate betragen.Es gibt allerdings eine Möglichkeit die PZ zu verlängern unter Umständen dass jemand z.B in ersten 6 Monaten(übliche PZ sgn. Kennenlernzeit) etwa 3,4 oder gar 5 Monate krank ist.In meinem Fall waren es 2 wochen wegen Arbeitsunfall und die Dame von der Agentur meinte ich solle auf jeden Fall beim Arbeitsgericht klagen und das habe ich auch Heute gemacht.Ich habe Klage erhoben wegen NICHT einhaltung der gesetzlich vorgeschribenener Kündigungsfrist In meinem Fall wäre es zu Monatsmitte also zum 15.9.2008.

    In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

    1.Arbeitsverhältniss beginnt am 22.1.2008 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    4.4 Die ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit bei geltung der tariflichen Kündigungsfristen vereinbart.
    5.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform.Vom 7.Monat des AV an gelten für beide Vertragspartner gesetzliche Kündigungsfristen.
    URLAUB
    11.2 Bei Ausscheiden des Mitarbeiters innerhalb der ersten 6 Monate erwirbt dieser Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubgesetzt

    11.4 Der volle Anspruch auf Urlaubsgewährung besteht erst nach 6-monatiger Tätigkeit bei Firma XY(§ 4 BUrlG)


    Es handelt sich wie schon resnu verlinkt hat um Unbefristetes AV mit vorgeschalteter PZ oder sehe ich das Falsch.Wie auch immer.Für jeden rat wäre ich dankbar.Ich kummere mich erstmal um meine Gesundheit und dann schaue ich noch einer vernünftiger Firma :)

    Und noch was wieviel Urlaub steht mir noch zu.Ich hatte noch kein Tag Urlaub genommen .Volle 24 tage oder 1/12 Regelun also 6 oder 7 Monate *2=12-14 Tage

    Also ich war noch nie in so einer Lage und kenne mich mit Arbeitsgerichtangelegenheiten gar nicht.Soll ich einen RA nehmen oder ist der Fall so klar dass ich keinen brauche :)

    Bitte um weitere Anregungen
    MfG
    Pinki
  • Hallo Carmen,leider bin ich kein Mitglied einer gewerkschaft,auch kein Rechtsschutz weil ich wie gesagt von sollchen Fällen bis jetzt verschönt war.Jetzt musste ich mir einen RA auf eigene Rechnung ung eigene Gefahr nehmen.Die Honorare sind gerade nicht niedrig.Man muss es wagen.Eine Beratung wäre nicht schlecht.mal schauen was der RA zu der Sache sagt.
    Klage ist auf jeden Falll gestern eingereicht

    LG

    P.S. Irgendwie erleichtert bin ich schon :) D:
  • vielleicht überdenkst du mal Deine Ausdrücke...Gruss nehe Krank ist krank und vor allem hast du hier keinen Husten oder Schnupfen, sondern einen richtigen gefährlichen Arbeitsunfall gehabt. Bei kleineren Krankheiten würd ich es verstehen, aber nicht in deinem Fall.

    Kündigen kann er dich nicht wegen dem Unfall, außer du bist eine sehr lange Zeit lang nicht bei der Arbeit. Aber es gibt folgenden Grundsatz "Der Chef kann dich immer kündigen". Solche Chefs finden immer einen kleinen Grund dafür.

    Tipp: Man kann vielen Arbeitskollegen nicht vertrauen, auch wenn sich jeden Tag mit ihnen gut versteht. Erzähl nie was über den Chef!
  • Hallo danke für die Tips.
    Ich habe eben Enladung zum Gütetermin beim Arbeitsgericht erhalten.Termin beim RA ist am kommendem Montag.
    Was mich dringend interessiert ist mit Urlaubsanspruch.Habe ich eben den vollen Anspruch uf 24 tage Urlaub was abgegolten werden sollte oder 1/12 Regelung!!! weil AV endet erstmals zum 18.08. es sei den das Arbeitsgericht entscheidet etwas anderes.
    siehe oben Auszug aus dem Arbeitsvertrag
    Punkte 11.2 und 11.4

    MfG
    Pinki
  • Hallo,der Arbeitsunfall wurde natürlich gemeldet und aufgenommen.Ich weiss nicht ob BG mit der Kündigung was zu tun hat.Ich glaub eher nicht.

    Ich war gerade bei einer Firma und habe mich beworben.Es scheint so als werde ich angestellt:) .Mal abwarten.Was ist in diesem Fall.Rechtswidrige Kündigung von meiner jetziger Firma zum 18 August wäre eigentlich vom Tisch wenn ich bei neuer Firma anfange.Ich hätte ja schliesslich neue Arbeit.Wäre eine Abfindung von der jetztiger Firma in dem Fall auch möglich.Was ist mit dem Urlaubsanspruch?? Wieviel Tage steht mir zu.Sie wären sowieso abgegolten aber ist nicht gleich 14 tage für 7 monate Arbeitsvrhältniss oder vollen anspruch von 24 tage was mir eigentlich lut AV zusteht.

    LG
    Pinki
  • die Berufsgenossenschaft hat natürlich nichts mit der Kündigung zu tun. Ich denke das die Kündigung auch rechtskräftig ist, da Du ja in der Probezeit warst. Ob Krankheit oder nicht, wenn er Dich nicht beschäftigen möchte solltest Du Dir auch lieber was neues suchen. Abfindung kannst Du vergessen. Vielleicht klappts ja wo Du Dich jetzt beworben hast.

    Ich dachte eigentlich das Du ja vielleicht nochmal Schwierigkeiten mit Deinem Fuß kriegen kannst. Spätfolgen wegen der Nerven z.B.
    Da kriegt Du doch auch Kohle von der BG.

    Urlaub:
    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage
    Da Du die sechsmonatige Wartezeit nicht erfüllen kannst, da Du ja vorher wieder ausscheidest, hast Du nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

    Gruß
    LoneGunMan
  • Hallo Lonegunman.
    Danke für schnelle Antwort.Das Thema habe ich eröffnet da ich der Meinung bin dass die Kündigung NICHT rechtens ist weil.

    1 Angefangen 22.01.2008
    Kündigung erhalten 04.08.2008 mit 2 Wochen Frist zum 18.08.2008

    Rein rechnerisch wäre Probezeit 6 Monaten am 22.07.2008 um!!!!
    Gekündigt wurde wie erwähnt am 04.08 2008 also 2 wochen nach 6 monate Frist.Werden die 3 Wochen AU wegem Arbeitsunfall auf Probezeit angerechnet also Probezeit um 3 Wochen einfach so willkürlich verlängert.Sieht das Gesetz so was vor.Schriftlich steht im Arbeitsvertrag Probezeit 6 Monate.Das ist auch entscheidend für Urlaubsanspruch.

    Wären die 6 Monate Probezeit noch nicht um wäre ganze thema überflüssig was die offene fragen betrifft.

    LG
    Pinki
  • Hallo Pinki,

    ein RA kostet auf jeden Fall Geld. Beim Arbeitsgericht muss jede Partei ihren Anwalt selber zahlen, Ausnahme Prozesskostenhilfe.
    Auf keinen Fall melde dich beim arbeitslos wenn du nach Ende der Kündigungsfrist noch AU bist, dann hast du nämlich Anspruch auf Krankengeld. Mind. 70% vom letzten Lohn. Bei mir wollte die Krankenkasse im Januar bloß das AG 1 zahlen. mit der Begründung beim Arbeitsamt bekäme ich auch nicht mehr. Habe Widerspruch eingelegt mit Urteilen vom BszG, § 47 SGB 5. Innerhalb 2 Tagen wurde meinem Widerspruch stattgegeben und mir das volle Krankengeld zugebilligt. Jeder Tag krank nach der Kündigung ist ein Tag weiter weg von Harz 4
  • Ich bin noch AU und weil ich Therapie noch habe und mir steht noch ein MRT Untersuchung vor denke ich dass die AU über den 18.8 hinaus geht.
    Mal schauen was das Arbeitsgericht entscheidet ob Kündigung rechtswidrig ist da nach der Probezeit ohne Begründung mit Frist von NUR 2 Wochen.Normalerweise mussten es 4 Wochen sein also nächstmögliche Termin 15.09.Wenn das so ist dann muss der AG die mir geleistete Zahlungen vom 18.8 bis 15.09 was auch immer Krankengeld,Harz IV, ALG 2 an die jenigen zurückzahlen
    Siehe KSchG - Einzelnorm +mein Urlaubsanspruch nach § 4 BUrlG

    Natürlich wurde ich mich freuen wenn bei neuer Firma sofort klappt mit der Einstellung.Harz IV ist nich so mein Ding nur wenn es sein muss,das wäre das erste Mal überhaupt,aber ich bin sehr zuversichtig mit neuer Arbeit.

    Grüss Pinki
  • Hi Pinki,
    sorry ich hätte wohl präziser lesen müssen:-)

    also zum Thema Probezeit:
    Hat ein Arbeiter wärend der Probezeit an insgesamt mehr als 10 Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlängert sich die Probezeit um die Zahl der Arbeitstage, die der Zahl der über 10 hinausgehenden Fehltage entspricht. Da Du ja immer noch AU bist, hast Du also auch immer noch eine Probezeit. Sorry.

    Gruß
    LoneGunMan
  • Hi Pinki,
    meiner Meinung nach war das eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts...muss mal schauen ob ich das finde aber noch eine andere Frage: Hast Du Urlaub gehabt? Ich hab mir grad nochmal Deine Posts durchgelesen und da stand glaub ich, dass Du schon Urlaub hattest?! Deine Probezeit verlängert sich auf jeden Fall um die Tage deines Urlaubs.

    Gruß
    LoneGunMan