Kündigungsfrist/Urlaub


  • Sylver.1o2
  • 740 Aufrufe 6 Antworten

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  • Kündigungsfrist/Urlaub

    Hi, habe mich entschlossen zu Studieren. Hab da nun eine Frage. Bin seit Januar bei einer neuen Firma beschäftigt. Habe letzten Monat meine Probezeit um bekommen.Laut Vertrag stehen mir 30 Urlaubstage zu von denen ich 16 bereits wegen Betriebsferien etc. genommen haben. Eine Kündigun ist mit einer Frist von 4 Wochen gesetzt. Meine Frage nun, wenn ich in den 4 Wochen kündige, stehen mir dann noch resturlaubstage zu (rechnerisch gesehen stehen einem bei 30 immer 2,5 Tage im Monat zur Verfügung)? 2. Kann ich den Urlaub evtl. in den 4 Wochen der Kündigungsfrist nehmen? Danke für eure antworten.

    Gruß
  • Hallo
    wie du schon sagst jeden monat 2,5 tage urlaub macht bei 8 monaten
    20 tage urlaub
    16 haste nun weg und die 4 tage musst du ja dann in deiner kündigungszeit
    nehmen (wann denn auch sonst)
    vieleicht besteht bei dir noch die möglichkeit den urlaub nicht zu nehmen und dafür geld zu bekommen
    was aber rechtlich nicht so astrein ist
    URLAUB besitzt den zweck der erholung

    also alles gut für dein studium und lass dich nicht unterkriegen

    gruss
    S:)upersumse
  • Dankeschön für die Antwort. War in den Betriebsferien noch 3 Tage Krankgeschrieben. Der Betriebsurlaub endet am 10.08.2008 Ich würde also am 11.08.2008 kündigen (will vorher noch mit Chef sprechen über meine Zukunft). Von da hochgerechnet (4 Wochen) wäre mein letzter Arbeitstag am 05.09.2008. So jetzt zu den Urlaubstagen. Januar bis September sind 9 Monate a 2,5 Tage =22,5 - 16 Tage Urlaub + 3Tage Krank =9,5 die mir zustehen. Wenn ich die nun abziehe würde ich am 25. bzw. 26. August meinen letzten Arbeitstag haben. Alles richtig soweit? *g*

    Gruß
  • Sylver.1o2 schrieb:

    Laut Vertrag stehen mir 30 Urlaubstage zu


    Normalerweise steht da drinnen: "Für das Jahr 200x werden y Tage Urlaub gewährt", d.h. für jedes gearbeitete Monat in Deinem Fall deren 2,5, unabhängig von einer Kündigung. Die Urlaubstage kannst Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen, Dir auszahlen lassen, oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, sofern dieser einverstanden ist.

    Edit: Vorsicht! Du kannst nicht kündigen, wie Dir lieb ist. Meist wird eine Kündigung zum Monatsende rechtskräftig. Es sei denn bei Dir steht etwas anderes drinnen.


    Linda
  • Hallo Sylver.1o2,

    meiner Meinung nach steht dir mehr Resturlaub zu. Das mit der 1/12-Regelung (Teilurlaub) gilt nur in den Fällen von § 5 Bundesurlaubsgesetz oder bei einer Regelung in einem Tarifvertrag.

    Wenn du im 2.Halbjahr kündigst, steht dir der komplette Urlaubsanspruch zu.

    Gib einfach mal bei wikipedia "Bundesurlaubsgesetz" ein. Dort wird das Ganze mit dem Teilurlaub sehr ausführlich erläutert.

    Gruß,

    thorblau