Netcologne Mahnbescheid ??

  • Frage

  • Stef
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  • Netcologne Mahnbescheid ??

    Hallo
    heute erhielt ich per Postbote einen gerichtlichen Mahnbescheid .
    Antragsteller ist:
    Netcologne Gmbh
    Marweg 163
    50825 Köln
    Es geht um einen Betrag von 532,36 Euro für Dienstleistungen aus den Jahren 2004 / 2005
    Näheres steht nicht auf dem Bescheid.

    Ich kenne dieses Unternehmen überhaupt nicht, hatte noch nie mit denen irge3ndwelche Verträge abgeschlossen und erhielt vorher noch nie irgendwelche Post von denen.

    Handelt es sich hier um Abzocke oder sollte evtl. jemand meine Adresse bewußt mißbraucht haben.
    Kennt jemand dieses Unternehmen und was kann ich denn jetzt da machen??

    mfg
    Stephan
  • Nach einem gerichtlichem Mahnbescheid sei dir sicher gibt es diese Firma.
    Ist ein Internet Provider.
    Du must auf jeden Fall Widerspruch einlegen und begründen.
    Bspw. Dass Du die Firma weder kennst noch jemals ein Vertrag zustande gekommen ist.
    Eventuell eine Namensgleichheit,
  • Hast du vielleicht ihre Dienstleistungen oder ähnliches in Anspruch genommen und die Rechnung nicht beglichen,nur so am rande gefragt.:cool:

    Ansonsten ist das schon richtig,erster weg Widerspruch und wenn du dadrin Schwierigkeit hast,selbst zu schreiben,dann geh zum Gericht,da wird dir ein Rechtspfleger bei behilflich sein.

    Du müsstest aber vorher Mahnbescheide von dieser Firma bekommen haben.


    Gruß
    Resnu
  • Zappelfred schrieb:

    Lege Widerspruch ein.

    Das führt dann zu einer Gerichtsverhandlung in der von denen bewiesen werden muss, dass Du der Schuldner bist und wie die geforderte Summe sich zusammensetzt.

    Z.


    nicht ganz.

    idR wird der Mahnende in solchen Fällen keinen Gerichtsprozess beantragen, weil er den verlieren würde.

    zumindest, wenn es sich sich wiklich so zugetragen hat, wie hier von Stef angegeben.

    also: Widerspruch einlegen, muss nicht mal begründet sein, und die Sache vergessen.
    Hallo :)
  • Also: auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Sollte man immer machen, auch wer der andere Recht hat. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

    Damit ist das Verfahren erstmal zu Ende. Die müssen dann Klage einreichen und die Forderung begründen und nicht Du.

    Wenn es tatsächlich um Forderungen aus 2004/2005 hört sich das stark nach Verjährung an. Somit dürfte die Forderung ohnehin erledigt sein.

    Leg also am besten Widerspruch ein und warte mal ab. Vermutlich kommt dann nichts mehr, so wie Du das schilderst.