Feuerlöscher


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  • Feuerlöscher

    Hi!
    Heut hat jemand an meiner Tür geläutet wegen Feuerlöscher und deren Überprüfung. Ich war halt halbwegs gut gelaunt und hab ihn zu meinen 2 feuerlöscher geführt (garage und keller) und er meinte nur, ja der eine ist baumarktmist und hat keine plakette und der andere ist abgelaufen.
    so weit so gut, war mir ziemlich egal.
    ABER: er meinte dann, dass auf jeder etage ein feuerlöscher sein muss und dieser eine Plakette haben muss, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
    Meine Frage: Stimmt das oder will der nur Geschäft machen?
  • Soweit ich weiß, ist es Pflicht, wenn:
    - du die Wohnung gewerblich nutzt und mindestens einen Angestellten hast
    - sich ein Erdgasastank in oder an der Wohnung befindet
    Dann muss er auch alle 2 Jahre geprüft werden.

    Die Plicht, einen 6kg-Pulverlöscher auch bei Ölheizungen zu besitzen, ist Mitte der Neunziger gekippt worden.

    Eine Plicht, als Privatperson Feuerlöscher zu besitzen, gibt es imo nicht.
    Allerdings kann es durchaus sein, dass deine Wohngebäudeversicherung sowas vorschreibt.
    Aber auf jder Etage ist definintiv Quatsch.
  • alien16021988 schrieb:


    Meine Frage: Stimmt das oder will der nur Geschäft machen?


    Es gibt kein Gesetz, oder Verordnung, die Feuerlöscher in Privathaushalten vorschreibt. Mit einer Ausnahme: Wenn der Bezirksschornsteinfegermeister, bei einem Heizölvorrat im Haus, auf einen Feuerlöscher besteht, dann musst Du auch einen vorhalten. Aber nur dann, und nur in der Nähe vom Heizöltank. Das ist aber -meines Wissens- in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nähere Auskunft kann dir deine zuständige Feuerwehr geben, oder der Bezirksschornsteinfegermeister.
  • yuhu schrieb:

    Wie, was, du lässt Fremde in die Wohnung :confused: .

    Also bei so Themen gerade zur Sicherheit erwarte ich eine Anmeldung von Prüfern.

    naja es war einer, sein auto war beschriftet, ich kenne die firma vom namen her.
    außerdem war er nur in der garage und im keller....
    naja ich hab ihn dann sowieso rausghaut. Also Feuerlöscher braucht man nicht laut gesetz?
    weil er probiert gerade meiner nachbarin einen anzudrehen!
  • Zu den Etagen kann ich nichts sagen, aber mit dem andere Zeug hatter recht

    Feuerlöscher sind tragbare, betriebsfertige Löschgeräte, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden dienen. Das Höchstgewicht der Feuerlöscher darf 20 kg nicht überschreiten.

    Feuerlöscher unterliegen der Typenprüfung und Zulassung. Sie müssen der DIN 14408 Teil 1 bis 3 entsprechen. Zugelassene Feuerlöscher müssen das DIN-Zeichen und die Zulassungskennzeichnung tragen. Sie unterscheiden sich nach der Funktionsart, der Bauart, dem Löschmittel, der Löschergröße und den Brandklassen. Die gebräuchlichsten Feuerlöscher sind die Pulverlöscher. Sie sind geeignet für die Brandklassen B und C (Kennbuchstabe P) und ABC (Kennbuchstabe PG). Feuerlöscher vom Typ P 6 sind für Brände von flüssigen und gasförmigen Stoffen geeignet und verfügen über einen Pulvervorrat von 6 kg. Der gleiche Feuerlöscher mit der Kennung PG 6 ist auch für brennbare, feste, glutbildende Stoffe geeignet.

    Brandklassen

    Zu unterscheiden sind die Brandklassen

    A brennbare, feste Stoffe, Flammen- und glutbildend

    B brennbare, flüssige Stoffe

    C brennbare Gase

    D brennbare Metalle, wie Magnesium, Aluminium und deren Legierungen

    Prüfungen

    Feuerlöscher sind regelmäßigen Prüfungen, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Fachmann zu unterziehen. Dabei ist das Datum der Untersuchung und der Name des Prüfers fest auf dem Löscher anzubringen.

    Vorhalten von Feuerlöschern

    Unternehmer von Handwerks - und Industriebetrieben sind auf Grund verschiedener gesetzlicher Vorschriften verpflichtet Feuerlöscher zur Brandbekämpfung vorzuhalten. Gleiches gilt für Kauf- und Lagerhäuser, Kinos und Theater sowie für Tankstellen- und Garagenbetriebe, um nur einige zu nennen.

    Privatpersonen haben dann einen Feuerlöscher vorzuhalten, wenn sie über eine Ölheizungsanlage mit Lagertanks verfügen.

    In jedem Kraftfahrzeug sollte einen Feuerlöscher vorhanden sein. Viele Brände entstehen ohne Unfallursache, z.B. bei Reparaturen, Bastelarbeiten, Vergaserbrände usw.

    Brände an Kraftfahrzeugen, die durch Unfälle geschehen, benötigen oft viele Feuerlöscher. Deshalb sollte jedes Kraftfahrzeug einen nach DIN 14 406 genormten Autofeuerlöscher besitzen. Eingeklemmte Personen können so vor dem sicheren Flammentod bewahrt werden.