Unfallschaden verschwiegen 2

  • Auto & Recht

  • alexander25
  • 1108 Aufrufe 8 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Unfallschaden verschwiegen 2

    Ich habe folgendes Problem,
    genau 6 Monate her habe ich ein Auto gekauft VW Golf III 96 Baujahr bei einem kleinen Händler (Pole),der letzter Satz im Vertrag lautet wörtlich: "Unbekannte Schaden am auto.Unfall wa(e)gen." Das Wort "wa(e)gen" ist so geschrieben, dass man zweierlei verstehen kann ob das "Wagen" sein soll oder "wegen". Ausserdem das sind zwei Wörter "Unfall wa(e)gen". Beim Kauf hat er mir erzählt er schreibe immer so "Unbekannte Schaden am Auto Unfall wegen",weil er nicht alles ums Auto wissen könne was alles mit dem Wagen geschehen ist.Das hat auch mein Vater, der mit mir war gehört.
    Jetzt zur Sache: der Vorbesitzer (der Wagen hatte vor mir nur einen Besitzer) hat mir erzählt, dass er den Wagen wegen einen Unfall verkauft hatte und hat mir auch sein Verkaufsvertrag geschickt,wo allerdings nich viel drauf steht: seine Unterschrift und die Tatsache, dass der Wagen mit Ftontalschaden verkauft wurde,jedoch keine Gestellnummer (Nur "Golf 1,4 " - Hubraum).Die Unterschrift vom Käufer ist auch undeutig.
    Als ich meinen Verkäufer wegen dem Unfall ansprach, hatte er große Augen gemacht und behauptete er wüßte nichts vom Unfall.
    Das Gespräch habe ich auf mein Mp3-player aufgenommen.Und das kann man sehr gut hören.
    Einige Zeit später habe ich ihn mit dem Anwalt gedroht, dann meinte er ich sollte den Vertrag besser lesen da stünde "Unfallwagen" drin.

    Meine Frage nun: kann ich in solch einer Situation noch zur Gericht gehen, wie stehen meine Chansen?
  • Die Situation klingt nicht ganz eindeutig. Zuerst solltest du zu einem Sachverständigen gehen und dir den Schaden dort bestätigen lassen. Denn ohne ein solches Gutachten dürfte rechtlich nicht viel laufen.

    Dann würde ich mit dem Gutachten und den Kaufverträgen zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen.

    Aber wenn ich mir überlege was dein Wagen gekostet haben kann, wird sich das alles kaum lohnen, da du erstmal die Kosten tragen mußt und diese sicher den Wert des Fahrzeugs übersteigen.

    Die Aufnahme mit dem MP3 Player ist nicht wirklich was wert, da du sie ohne seine Zustimmung aufgenommen hast.
  • Danke Thraxass, erstmal für die Antwort. Mit der Aufnahme habe ich schon Zweifel gehabt,obwohl das ein gutes Argument sein könnte. Und das mit den Kosten was ich alles ausgeben soll, zahlt der Verkäufer das alles mir nicht wieder wenn die Sache für mich gut endet?
  • Alles klar, Danke für die Tipps. Ich denke ich lass das mit der Klage lieber sein. Der Wgen fährt ganz gut, das Geld ist sowieso schon weg, was soll's. Aus der Erfahrung wird man klug.
  • Also ich würde bei dem Kaufpreis auch keine teuren Gutachter- oder Rechtsanwaltskosten riskieren. Weil selbst wenn du Recht bekommst, der Verkäufer aber sagt, das er nichts hat und ne eidesstattliche Versicherung abgibt, stehst du dumm da. Und Gutachter und Rechtsanwalt sind teuer...
  • Oje, glaube nicht das du eine Chance hast, weil es ja schon 6 Monate her sind. Du hast zwar die Aufnahme, aber ob es was bringt kannst du jedenfalls probieren.

    Ich würde auf gar keinen Fall bei einem :flag: Polen ein Auto kaufen!!!!!!
    Die bescheißen doch wo es nur geht. :cu:
    Aus 3 Autos machen die eins draus. Fahrgestellnummer usw. kann dann alles nicht mehr stimmen.
    Schon wenn du sagst das die Unterschrift nicht eindeutig ist, dann ist das doch alles ein windiges Ding.
    Hast du Rechtsschutz? Wenn ja, geh mal zu dem. Die helfen dir sicherlich.

    Mfg BertBommel