DRINGEND Garantiefall ?!


  • KingstonTown
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  • DRINGEND Garantiefall ?!

    Hi Zusammen,habe vor ca. 5-6 Wo. einen Laptop per eBay gekauft von einem HÄNDLER mit Rechnung etc. pp.

    Nun gehe ich davon aus,dass mein PCMCIA Slot defekt ist, (HIER BEKOMME ICH JA LEIDER KEINE PASSENDE ANTWORT :( )

    Nun soll ich dem Händler das Gerät zurück schicken,ich brauche es aber beruflich.
    Das Notebook hat rund 400€ gekostet.

    Nun meine Fragen,habe ich ANspruch auf ein Ersatzgerät ?

    Muß ICH den Rückversand bezahlen ?

    Was für eine Garantie habe ich,dass ich ihm das Gerät geschickt habe ?!

    Bitte um schnelle Hilfe,beim beantworten der Fragen,oder bei Lösung meines Problems,Threads dazu findet ihr im "HARDWARE PROBLEME" Bereich sowie unter den "BETRIEBSSYTEM XP"..................Danke
  • hallo
    erstmal ganz wichtig, da dein ersteigerter Artikel mehr als 40euro gekostet hat, muss der Verkäufer da er gewerblich handelte dir die Hinsendekosten und die Rücksendekosten bezahlen, kann im internetrecht und auch bei dem auktionshaus nachgelesen werden.
    Als zweites würde ich den Tip geben gib es als Reklamationsgrund an nicht als du möchtest es zurückschicken weil ......, sondern nenn es direkt beim namen, warum du es zurückschicken musst, schliesslich hast du normal 2 jahre garantie wenn es ein neugerät war eh.
    grüsse samba
  • @samba: wenn du sowas erzählst, informiere dich bitte vorher richtig.

    also.

    den versand im garantiefall muss der käufer tragen. es sei denn, der verkäufer ist so kulant und trägt die kosten. als nachweis, ja, nimm einfach ein paket (z.b. dhl, hermes und was es noch alles gibt) da bekommst du normalerweise einen nachweis, das du es abgesendet hast.

    anspruch auf ein ersatzgerät hast du auch nicht. der händler hat nun zeit entweder den fehler 3 mal versuchen zu beheben, und bei 3 fehlgeschlagenen versuchen eine auszahlung oder ein gleichwertiges gerät zu schicken.
  • den versand im garantiefall muss der käufer tragen. es sei denn, der verkäufer ist so kulant und trägt die kosten.


    Im Garantiefall schon. Man kann aber auch die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Dann gilt:
    Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    § 439 BGB Nacherfüllung

    Yoda2003,

    darum geht es ihm nicht.

    Er will für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät, damit er weiter arbeiten kann.


    sry, falsch verstanden -.-
  • Schneller geht es oft, wenn man sich direkt an den Hersteller wendet. Viele Notebook-Firmen bieten einen direkten Austausch-/Reparaturservice für Endkunden an. Da du den Hersteller nicht genannt hast, kann ich dir daher nichts Genaueres zu deinem Fall sagen.

    Bei Inanspruchnahme einer Herstellergarantie fallen zwar eventuell Portokosten für den Hintransport an, aber wenn es deutlich schneller geht, ist das von Vorteil im Vergleich zur Gewährleistungspflicht des Händlers. Denn dieser kann i.d.R. das Gerät nicht selbst reparieren, sondern sendet es entweder an seinen Großhändler oder den Hersteller. Da hier u.U. mehrere Transporte entstehen, nimmt die Zeit, bis der Anwender das Gerät wieder zurück erhält, deutlich zu und kann schon mal drei Wochen betragen.

    Der Händler kann die Gewährleistung mit seinen AGB zunächst auf Nachbesserung (Reparatur) oder Austausch beschränken. Nach zwei oder maximal drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann man als Kunde das Gerät dann zurück geben und erhält den vollen Kaufpreis zurück (= Wandlung/Rückgängigmachung des Kaufvertrags). Nach aktuellster Rechtsprechung darf ein Händler keine Nutzungsentschädigung innerhalb der Gewährleistungsfrist abziehen, wenn der Kaufvertrag gewandelt wird = Rückzahlung des Kaufpreises.

    Die Transportkosten im Gewährleistungsfall muss der Händler übernehmen, aber bitte nicht einfach ohne Rückfrage unfrei einsenden, denn dies verursacht unnötig hohe Kosten, am besten vorab mit dem Händler abstimmen.


    Einen gesetzlichen Anspruch auf ein kostenloses Leihgerät gibt es allerdings nicht. Wenn die Reparatur länger dauern sollte, kann man bei manchen Händlern gegen eine Nutzungsgebühr ein Leihgerät erhalten, dies ist aber vom Händler abhängig. Da ist der Fachhändler vor-Ort oft besser als ein Billig-Versender.
  • yuhu schrieb:

    Warum fragst du es HIER, wenn du HIER ja sowieso keine passende Antwort bekommst ?

    Ich bin irritiert über solche Äusserungen. Ist sehr motivierend.


    Sry,haste falsch verstanden,bei dem Thema PCMCIA Slot (zu den Themen in den oben genannten Bereichen) wird mir hier nicht wirklich geholfen :(

    Wollte Dich nicht demotivieren :(

    @MUSTERMANN

    Es handelt sich um Medion
    Und wer übernimmt die Kosten,wenn ich es direkt an den Händler schicke,oder meintest du nur falls der Händler dem Endkunden Support anbietet ?!

    @All

    Danke,dass hat mir schon sehr weiter geholfen.

    Ich muß mich denn nochmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen,hatte ihm das Problem schon gleich zu Anfang mitgeteilt,bin mir aber halt nicht sicher,ob es sein kann,dass der SLOT nur unter VISTA funktioniert und nicht unter XP.
    Wenn der Slot nur für Vista ausgelegt ist,kann das Problem evtl. da dran liegen ???!?
  • Yoda2003 schrieb:

    definitiv nein -.-
    Es liegt im Ermessen des Händlers, ob er es repariert oder es ersetzt. Das auch nur, wenn die Fehlfunktion nicht selbst verschuldet ist (Fallschäden oder Flüssigkeit, etc.)


    entschuldigung aber definitiv nein ist wiederrum nicht richtig, bei einer reklamation die der käufer nicht selbst verschuldet ist es so wie von mir geschrieben kann es gerne heraussuchen vom internetanwaltsrecht, wenn man das hier posen darf, alles was ich geschrieben ist in dem punkt auch belegbar, damit habe ich aber auch nur den einen punkt angesprochen das der käufer kein eigenverschulden bzgl des laptops gemacht hat.
    gruss samba
  • @mruniverse:

    ich habe mich richtig informiert, gehe hier aber auch von einem ordentlichen widerruf aus, wenn das erlaubt ist gerne auch mit angabe der anwaltsseite, bzgl des zweiten absatzes ist es natürlich richtig da hat man als händler noch mehr möglichkeiten, das stimmt
    gruss samba
  • Würde mich auch an deiner stelle, wie oben bereits gesagt wurde , direkt mit dem Hersteller in Kontakt setzen,anstatt mich mit dem Verkäufer herumzuschlagen.
    Medion hat eine Servicenr. 0180... findest du auf der seite Medion.de und wenn du glück hast,das einer Telefon wirklich Ahnung hat (ist bei Medion eine Glücksache) dann könntest du auch das Glück haben,einen neuen Laptop zu bekommen und deinen einschicken muß und das UNFREI.
    Es kann aber sein, das sie dir Vorort service anbieten , wo du aber hierbei darauf achten muß, das der fehler nicht an dir liegt,denn dann müßtest du kosten selbst tragen..ja das ist eben Medion,hatte bereits Erfahrung mit denen.
    Zum glück war es nur GraKA und Scanner die wurden anstandslos ausgetauscht.
    Hatte aber auch inkompetente dazwischen,die 0 Ahnung hatten und mich abwimmeln wolten,deshalb bei Medion hartnäckig bleiben.
    Für den Service brauchst du
    Im Problemfall mit einem erworbenen Produkt, halten Sie bitte die Seriennummer Ihres Gerätes und - wenn vorhanden - Ihre Kundennummer, für eine reibungslose Bearbeitung bereit.
    quelle:Medion




    Gruß
    Resnu
  • IT.Freak schrieb:

    Und wenn es für Vista keinen Treiber gibt? ...


    Beispiel:
    Wenn das Notebook vom Hersteller, also Medion, ausschließlich mit dem Betriebssystem Windows VISTA geliefert bzw. angeboten wurde und der PC-Card-Slot damit funktioniert, ist alles in Ordnung. Wenn du selbst und bewusst ein anderes Betriebssystem, wie Windows XP, installiert hast und damit ein Teil des Notebooks nicht funktioniert, ist das nicht das Verschulden des Herstellers oder Verkäufers.

    Selbst Markenhersteller, wie TOSHIBA, bringen heutzutage Notebooks auf den Markt, für die es definitiv keine Treiber für Windows XP gibt und die nur mit Windows VISTA richtig funktionieren. Oder anders herum gibt es Notebooks, die mit Windows XP ausgestattet waren und für die der Hersteller keine Windows VISTA Treiber anbietet.

    Du solltest also mal vorab bei Medion auf deren Homepage schauen, ob es dedizierte Treiber für Windows XP bzw. VISTA für genau dein Notebook-Modell gibt! Was sagt denn dein Gerätemanager aus? Steht dort drin, dass PC-Card (bzw. PCMCIA) korrekt installiert wurde?


    Wie schon resnu richtig geschrieben hat, solltest du den MEDION-Service mal telefonisch oder per Mail kontaktieren und dazu befragen.

    Des weiteren kommt es auch darauf an, was der Händler selbst im Angebotstext des Notebooks geschrieben hatte: welches Betriebssystem war im Lieferumfang dabei (wenn überhaupt) und für welche Betriebssysteme war das Gerät freigegeben?

    Kläre das mal ab, denn u.U. könnte es sein, dass es sich in deinem Fall nur um ein Treiberproblem handelt und nicht um einen Gewährleistungfall. Denn Gewährleistung wäre ausgeschlossen, wenn du ein anderes Betriebssystem installiert hast und es nur daran liegt - und nicht an der Hardware selbst.


    Zu deiner Frage wegen der Transportkosten:
    Bei Inanspruchnahme der Herstellergarantie wirst du den Transport an MEDION selbst zahlen müssen! Ansonsten muss der Verkäufer dir nur die Kosten erstatten, wenn du das Gerät zu ihm sendest!

    Aber das kann doch eigentlich nicht das Thema sein, wenn du so dringend auf dein Gerät angewiesen bist!
  • Ersatzgerät?

    Habe schon viele Sachen umtauschen oder einschicken müssen , aber ein ersatzgerät wurde mir wirklich nie geboten.

    Daher denke ich , ist das auch nicht gang und gebe , es sei denn es steht in den AGBs des Händlers :)
  • samba schrieb:

    ich habe mich richtig informiert, gehe hier aber auch von einem ordentlichen widerruf aus, wenn das erlaubt ist gerne auch mit angabe der anwaltsseite, bzgl des zweiten absatzes ist es natürlich richtig da hat man als händler noch mehr möglichkeiten, das stimmt
    gruss samba


    ja, bei einem widerruf ist es schon so, das stimmt wohl, aber die 40 euro haben keine relevanz bei einem garantiefall...
    und da ein rückgaberecht gesetzlich bei fernabsatzgesetzen auf 14 tage geregelt ist (mehr liegt im ermessen des verkäufers) ist der kompane hier aus seinem rückgaberecht längstens raus. und von daher is die 40 euro regeln hier völlig fehl am platze... :D


    wie schon der vorredner sagt, war es für vista oder xp gedacht das nb? schau am besten auf die unterseite, vllt ist ja da noch das certificate drauf...

    sollte es für vista sein, und du willst xp nutzen, guck bei medion nach obs dafür treiber gibt. (hab auch nen medion, wo ich kein vista installiern kann, weil kein grafiktreiber für gibt...ausser die "gepatchten", aber da erkennt er auch nur 1 mb am speicher an.. )

    und dann würde ich mich direkt an medion wenden... deren support ist eigentlich ganz annehmbar...
    (aber achtung, ich glaub bei den war es so, wenn du ne mail geschickt hast, bekommst du nochma eine zurück mit lösungshinweisen, und die MUSST du dann nochmals zurückschicken... :löl: )
  • Nur mal so am Rande:

    Gewährleistung = Eine gesetztliche Angelegenheit; der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes frei von Mängeln ist. In den ersten sechs Monaten ab Kauf muss übrigens der Käufer nicht nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand.. da greift nämlich die sog. Beweislastumkehr.

    Garantie = Eine freiwillige Leistung von bspw. dem Hersteller; so sprechen Hersteller ihren Artikeln gerne bestimmte Eigenschaften zu (Geht in garantiert nicht kaputt die nächsten fünf Jahre).

    Aber eines ist mir nicht klar: Was sagt denn der Händler? Hauptsache immer erstmal Panik schieben aber noch nicht mal den selbstverständlichen ersten Ansprechpartner Zeit zur Reaktion geben...
  • Metaphore schrieb:

    Nur mal so am Rande:
    Aber eines ist mir nicht klar: Was sagt denn der Händler? Hauptsache immer erstmal Panik schieben aber noch nicht mal den selbstverständlichen ersten Ansprechpartner Zeit zur Reaktion geben...


    DASS war dass erste,was ich gemacht habe ;) Der probierte mich dann mit Treibern abzuwimmeln,ein paar Wo. später habe ich ihm wieder geschrieben und nun meint er,ich soll ihm mein NB schicken,wovor ich natürlich muffen habe,da ich ja irgendwie nichts an Garantie habe :(

    Zum zweiten habe ich hier diesen Thread aufgemacht wegen der Kosten für den Versand usw.,wer die tragen muß.

    und drittens:

    HABE GESTERN VISTA INSTALLIERT UND AUCH DAMIT GEHT DER PCMCIA SLOT NICHT :( unter VISTA wird imer Gerätemanager angezeigt USB DEVICE hat nen Fehler,habe aber leider keinen Treiber dafür und Vista findet selbst auch nichts,wollte ihn heute mal ans Netz anschliessen und schauen ob er dort was findet.
  • Achso.. sorry.. wollte Dir nicht auf die Füße treten :)

    Was sagt denn der Händler zum Thema Versandkosten? Denk daran: Wenn Du zu arg Streß machst und es ist kein großer Händler, dann könnte sich die Reklamation an sich ohne Ende hinziehen (weil der Händler kein Bock auf Dich hat).

    Übrigens kann es Dir passieren, dass Deine Rechte verfallen, wenn Du einen Dir bekannten Mangel gegenüber dem Händler nicht unverzüglich anzeigst.. und Du hast Dich bisher glaube ich nur telefonisch gemeldet oder? Ich würde das Notebook zurückschicken und den Mangel anzeigen (gegenüber dem Händler). Wenn der Händler Retouren-Aufkleber oder ähnliches hat ist ja gut... frag nochmal nach. Ansonsten muss er die Versandkosten erstatten, wenn der Mangel bestätigt ist.

    Übrigens hast Du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung geltend zu machen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Zeit erfolgen sollte. Du bist keinesfalls verpflichtet eine halbe Ewigkeit zu warten.

    Und - Das stellen eines Ersatzgerätes ist keinesfalls eine krasse Ausnahme. Unternehmen wie Media Markt bspw. (ja, ja.. ich kaufe da auch ungerne) stellen Dir meistens schon ein Ersatzgerät zur Verfügung!