Strafe für abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten

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  • Strafe für abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten

    Habe in einem anderen Forum gelesen, dass ein nur wenige Monate abgelaufener Verbandskasten kein ein Grund ist Strafe zahlen zu müssen.

    Es ging um eine Überschreitung von 2 Monaten.

    Kennt da jemand den Gesetzestext, oder hat eigene Erfahrungen?
    Der Polizist wollte kassieren, Autofahrer hat Zahlung verweigert und danach kam kein Zahlbescheid.

    Die Begründung war, dass es sich um ein Mindesthalbarkeitsdatum handelt und kein Verfallsdatum.
  • Das ist ein Thema, um das es öfter mal Streit gibt. Eine ja/nein-Antwort wird dir darauf niemand geben können, außer eben dem Richter der nach dem erfolglos verlaufenen Widerspruchs-Verfahren entscheidet, was denn nun Sache ist.

    Formal ist es aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde mir sehr gut überlegen, ob ich wegen solch einer Sache es auf mich nehmen würde, nicht nur das Widerspruchsverfahren durchzuziehen (was man ja schon mal machen könnte), sondern mir dann auch noch bei sehr unsicheren Erfolgsaussichten einen Anwalt zu leisten und vor Gericht zu ziehen. Wenn du das verlierst, kostet das nämlich richtig ordentlich und bei der Strafe die im Raum steht (ich glaube, es sind noch 15,- € aber aus dem Kopf weiß ich es jetzt nicht 100%ig), würde ich es einfach sein lassen.

    Eine Faustregel nach dem Motto "so lange darf der abgelaufen sein" gibt es nämlich nicht.
  • Beim Verbandskasten geht es um die steril verpackten Verbände, und diese sollten und dürfen nach ablauf nicht mehr benutzt werden. Außerdem bekommt man überall auch Aldi und co. diesen schon äußerst künstig. Ich finde man sollte ohne murren zahlen und sofort einen neuen Anschaffen. Ich selber kontrolliere meinen Regelmäßig.
  • Kann mich hier nur anschließen zahlen und gut is. Und auf jedenfall einen neuen Kaufen oder die Sachen Austauschen die Abgelaufen sind.
    Das Austauschen muss nicht in jedenfall günstiger sein wie ein Neu-Kauf hab mal die Kästen schon für 3.99€ gesehen.

    Lieben Gruß

  • Dann müsste es ja auch zum durchfallen in der Hauptuntersuchung bei DEKRA und Co. führen, tut es aber nicht, es wird nur freundlichen hingewiesen... von daher denke ICH wollte der Polizist nur in die Tasche kassieren... Probleme hätte es vielleicht gegeben wenn der Verbandskasten genutzt worden wäre und mit den abgelaufenen Verbänden, der Verbundene gestorben ist...
    Ganz ehrlich, wir haben Gesetze die sind fast schon so schlimm wie in den USA... aber naja.

    Gruß

    Pireas
  • Pireas schrieb:

    . von daher denke ICH wollte der Polizist nur in die Tasche kassieren...
    Gruß

    Pireas


    Oh oh, das gibt böses Blut.

    Also im § 35h STVZO (jetzt FZO oder FZV) steht drin, dass im Kfz ein über ein 1. Hilfe Set nach Norm verfügen muss.

    Im Bußgeldkatalog steht dazu folgendes.
    Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
    206 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material
    206.1 einen Kraftomnibus 15 €
    206.2 ein anderes Kraftfahrzeug in Betrieb genommen 5 €
    207 Als Halter die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material
    207.1 eines Kraftomnibusses 25 €
    207.2 eines anderen Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen 10 €

    Der Grund für den nichtausgegeben Zahlschein wird nur der Arbeitsaufwand gewesen sein.
  • Jawoll, die Messer sind gewetzt.
    Bußgelder dürfen nur erhoben werden, wenn der 1. Hilfe-Kasten nicht der Norm entsprechen, sprich unvollständig oder keinen mitgeführt.
    Die DIN-Norm schreibt nur den Inhalt und das Material vor, aber nicht ein Verfallsdatum.
  • Hallo,

    also solange im Verbandskasten alles vorgeschriebene drin ist, dürften die das nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist irrelevant, es ist nur wegen dem Medizinproduktegesetz aufgedruckt. Es steht aber nirgendwo, dass dieses relevant wäre für den Verbandskasten laut StVO.

    In § 35 h StVZO ist nur geregelt, wer einen Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in diesem § noch in der DIN steht etwas von einem Verfallsdatum.

    Die Inhaltsteile eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164

    1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
    8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
    3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
    1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
    2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
    1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
    6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
    2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
    3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
    2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
    1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
    1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
    4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
    1 Erste-Hilfe-Broschüre

    Wenn Du bei der berühmten Suchmaschine "abgelaufener Verbandskasten" eintippst, findest Du relativ viel, dort hat einer sogar sein Geld zurückbekommen, eben weil das falsch war.

    Wenn Du den Link möchtest, schreib mir einfach eine PN. Wenn ich recht informiert bin, sind Links hier unerwünscht oder hatte ich das falsch verstanden, naja, lieber mal ein Link zu wenig als zu viel. :D
  • Hatte ich Gestern schon gelesen und meinen gleich mal Nachgesehen Verfallsdatum Juli 2007 hab mir gleich einen neuen gekauft.
    Für was muss man noch alles bezahlen dachte nur wenn man keinen dabei hat.

    mfg Neomadra
  • In den angegebenen Paragraphen der StVZO ist lediglich eine Erste- Hilfe Ausrüstung gefordert, die den Vorschriften nach DIN 13164 entspricht oder diese übertrifft. Von einem Verfalldatum ist in der Norm keine Rede. Das Medizin – Produkte Gesetz, das diese Kennzeichnung fordert, wird weder in der Norm noch in den Verkehrsvorschriften erwähnt.

    In § 35 h StVZO ist geregelt wer ein Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in § 35 h StVZO noch in der DIN-Norm steht etwas über das Verfallsdatum. Wenn der Verbandskasten der DIN-Norm entspricht, darf kein Verwarnungsgeld erhoben werden.

    Zitat aus einem anderen Forum:
    Kurz gesagt: Ich bekomme nun mein Geld zurück und der Chef vom Dienst hat sich nochmals in aller Form bei mir entschuldigt. Gleichzeitig wollte er mir aber ein schlechtes Gewissen einreden und hat seinen "Kollegen" in Schutz genommen. ... auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, hätte der Kollege doch nur seine Pflicht getan ...



    Also ich würde die Zahlung verweigern.
  • ich wusste gar nicht dass ein Verbandkasten bestimmte sachen drinn haben muss bzw. das es da unterschiede gibt. hab ich noch nie darauf geachtet.

    Aber ich hatte auch Glück bei einer Verkehrskontrolle, hatte ich das Auto meiner Mutter und der Polizist hatte mich auch nach dem Verbandskasten und Warndreieck gefragt. Aber ich hatte keine Ahnung wo der bei meiner Mutter im Auto war und hab einfach mal den Kofferraum aufgemacht und gesucht, aber nix gefunden.
    Dem Polizist hat dass dann glaub ich zu lange gedauert und er hat gefragt: "aber dabei haben Sie ihn schon?" ich hab geantwortet: "ja"
    und dann hat er mich weiterfahren lassen.
    Glück gehabt :)