Abmahnung in Ebay wegen fehlender Garantie / Gewährleistung?

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  • MikeDVD
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  • Abmahnung in Ebay wegen fehlender Garantie / Gewährleistung?

    Hallo.

    Habe in Ebay 2 x das original Spiel Eye of Judgment angeboten.
    Verkaufe in Ebay regelmäßig altere CD´s und DVD´s, bin als privat Verkäufer in Ebay gemeldet.

    Heute bekomme folgende Mail von einem anderen Ebay Käufer:

    Sie haben unter ihrem Ebay-Account

    "******* "

    mehrere neue PS3 Spiele "The Eye of Judgment "als angeblich privater Verkäufer eingestellt und bereits verkauft,
    was durch Auktionsausdrucke dokumentiert ist.

    Ferner haben sie allein in den letzten 12 Monaten ca. 380 Transaktionen getätigt,etliche Neuware, PS3 Spiele und eine Menge CDs/DVDs verkauft, was deutlich auf eine Gewerbliche Tätigkeit hinweist.

    Demnach sind sie verpflichtet Garantie / Gewährleistung anzubieten und eine Widerrufsbelehrung in ihren Auktionen anzugeben.

    Ich gebe ihnen hiermit die Gelegenheit ihre Auktionen zu beenden.

    Sollte die nicht geschehen werde ich sie wegen dieser Wettbewerbsverstösse abmahnen lassen!

    Ausserdem werde ich mich bei ihrem zuständigen Finanzamt kundig machen, ob dies alles versteuert wird.

    Bitte glauben sie mir das da mal schnell 2000,- Euro zusammenkommen.

    PS:Andere Mitbewerber geben ihnen diese Chance nicht und lassen sofort abmahnen.

    mfg
    -


    Was haltet Ihr von dieser Mail.
    Übrigens ein guter Freund, der ebenfalls dieses Spiel verkauft hat, hat die gleich Mail bekommen.

    Viele Grüße

    Mike
    [SIZE="2"][FONT="Comic Sans MS"]Mein Rechenknecht (Q9450@3.36 Ghz) [COLOR="Darkred"]@SYSPROFILE[/color] Kommentare erwünscht ;)[/FONT] [/SIZE]
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  • Das ist halt knallharter Wettbewerb. Profiseller die unter dem Mäntelchen des Privatmannes ihr Zeug verkaufen, können Preise bieten, bei denen ein gewerblicher Anbieter nicht mithalten kann.

    Meines Erachtens ist das aber nur Bluff. Normalerweise wird nicht lange gefackelt und sofort abgemahnt. Bringt ja alles Geld. Wenn ausreichend Beweise für eine gewerbliche Tätigkeit Deinerseit vorliegen würde, hättest Du schon Post von einem Abmahnanwalt.
  • MikeDVD schrieb:

    Ferner haben sie allein in den letzten 12 Monaten ca. 380 Transaktionen getätigt,etliche Neuware, PS3 Spiele und eine Menge CDs/DVDs verkauft, was deutlich auf eine Gewerbliche Tätigkeit hinweist.

    Wie kommst du auf die Idee, daß das ausgerechnet mit dem Spiel 'Eye of Judgment' zu tun hat?

    Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, daß bei einem Transaktionsumfang von 380 Artikeln pro Jahr eine gewerbliche Tätigkeit zumindest nicht unwahrscheinlich erscheint. Schließlich kommt es gar nicht so selten vor, daß Gewerbetreibende sich als Private tarnen, um die Rechte des Kunden z.B. beim Rücktritt vom Kauf stark einzuschränken. So etwas nennt man Betrug.

    Wenn es bei dir nicht so ist, dann schreibe eBay an und belege eindeutig, daß deine Verkäufe rein privater Natur sind. Wenn du das kannst, wo ist dann das Problem?

    Gruß Konradin
  • Nun ja, der Abmahner ist zwar ein A......... aber er hat Recht und ich würde dir raten auf der Hut zu sein. Mit über 380 Verkäufen in einem Jahr als privater Verkäufer aufzutreten ist schon ein wenig verwunderlich und interessiert garantiert den Fiskus.
    Hier ist auf jeden Fall nicht mehr mit reinem privater Verkauf aus DEINEM Privatbesitz zu sprechen. Ich denke das wird das Finanzamt genau so sehen.

    Also, ich würde es rausnehmen oder du gibst die Verkäufe wirklich in deiner Steuererklärung ab, wobei ich bezweifele dass du überhaupt eine solche abgibst.
    Free Tibet
  • habe auch vor ca. 2 Monaten von der Wettbewerbszentrale Stuttgart ne Abmahnung bekommen.... habe denen per Email geschrieben, dass ich privat mein zeugs bei ebay verkaufe und falls mir das keiner glauben mag und ich weiterhin von denen höre, meinem anwalt alles weiterreichen werde ....

    habe nix mehr von denen gehört....
  • Ihr habt Mut, den Mut der Unwissenden.
    Ein Bekannter von mir hat letztes Jahr 3 Autos verkauft und nun ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung usw am Hals, war auch alles Privat, aber der Fiskus sieht es anders.
    380 Verkäufe in einem Jahr! also das spricht eine deutliche Sprache, so rein Privat ist das sicher nicht, mal Hand aufs Herz, sei mal ehrlich zu dir selbst.
    Denke du verdienst dir noch ein kleines Zubrot, habe ich auch schon gemacht bei Ebay, ist ja nichts schlimmes. Aber das Finanzamt will auch was davon sehen, und die Garantie/Gewährleistung musst du als gewerblicher Anbieter auch leisten.

    Wie möchtest du z.B. erklären dass du ein Spiel gleich mehrfach zum Verkauf feil bietest? Genau jenes sind die Fallstricke, nur weil du dich als privater Verkäufer angemeldet hast bist du es nicht automatisch.
    Du musst bei der EStEr heutzutage sogar angeben wenn du 500 Euro "so rein privat" umsetzt.
    Free Tibet
  • Wenn jemand Ware in der Absicht kauft, sie z.B. bei eBay weiterzuverkaufen, dann ist das schon bei einem einzigen Exemplar gewerblich.

    Das mag bei dir nicht der Fall sein. Aber bei einer Menge von 380 Artikeln dem Finanzamt klarmachen, daß es nicht gewerblich ist, dazu bedarf es schon etwas mehr als einer unbegründeten Erklärung. Das Finanzamt wird so schnell nicht locker lassen, wenn es sich erst einmal eingeschaltet hat. Du kannst uns ja mal berichten, wie das Ganze ausgeht.

    Gruß Konradin
  • MikeDVD schrieb:


    Sollte die nicht geschehen werde ich sie wegen dieser Wettbewerbsverstösse abmahnen lassen!

    Ausserdem werde ich mich bei ihrem zuständigen Finanzamt kundig machen, ob dies alles versteuert wird.


    So richtig Ahnung scheint der Kerl nicht zu haben.

    Er kann dich nicht wegen Wettberwerbsverstöße abmahnen lassen und er kann sich auch nicht erkundigen, ob alles versteuert wird.

    Er kann dich beim Finanzamt anschwärzen, er kann dich bei Ebay anschwärzen.

    Dann wirst du allerdings wahrscheinlich Ärger kriegen, weil der Verkauf von mehreren neuen selben Spielen ist eindeutig nicht privat. Es ist nicht unbedingt die Menge der verkauften Dinge (obwohl natürlich die Menge auch ein Indiz sein kann), es ist vor allen Dingen die Art der Verkäufe, die den Unterschied zwischen privat und geschäftlich ausmachen.
  • Das ich das Spiel als "Neu" verkauft habe, war natürlich mein Fehler.

    Zur Zeit löse ich aber meine aus ca. 5000 CD´s bestehende CD Sammlung auf, die natürlich alle gebraucht sind.
    Wahrscheinlich könnte ich Ärger bekommen, weil ich einfach zu viele Auktionen am laufen habe, da interessiert es bestimmt auch niemand, das viele Maxi-CD für 1 Euro weggehen.
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  • Selbst wenn man nicht ausschließlich Neuware anbietet sondern nur den Haushalt der verstorbenen Großeltern auflöst, kann ein zuständiges Finanzamt dich als gewerblichen Händler einstufen. So schon etliche Male geschehen.

    Wenn dein Umsatz bzw. Gewinn gewisse Geringfügigkeitsgrenzen übersteigt, musst du den Gewinn bei deiner Einkommensteuer deklarieren. Handelt es sich beispielsweise nur um die Auflösung einer privaten Sammlung oder einmaliger Waren, dann wären Anzeichen gewerblichen Handelns (Kaufen/Verkaufen) für das Gewerbeamt und für Ebay kaum gegeben und außer für das Finanzamt ist das ohne Belang.

    Eine Abmahnung eines Dritten wäre aber nur eine leere Drohung, da kein Rechtsmittel dahinter steht. Selbst Ebay kann dich nicht zwingen, als gewerblicher Verkäufer aufzutreten.

    Allerdings sollte man es tunlichst unterlassen, die selben Artikel mehrfach in ladenneuem Zustand anzubieten. Wie gesagt, dein größter Angstgegner ist das Finanzamt zunächst mal.

    Etwas anderes wäre, wenn du als gewerblich Tätiger versuchen würdest, deine Restposten als Privatverkäufer lozukloppen. Hier könnte ein Abmahnanwalt u.U., wenn er das herausfinden würde, durchaus mit Abmahnung wegen Verletzungen des Wettbewerbsrechts reagieren.

    Eine CD-Sammlung zu verkaufen ist die eine Sache, aber mindestens das selbe Spiel zweimal als NEU ist eben schon recht auffällig.


    Noch eine Info:
    Das Finanzamt gibt grundsätzlich anderen Leuten keinerlei Auskunft über steuerliche Angelegenheiten Dritter (ausgenommen bei Strafverfahren). Also ist das 'kundig machen' des E-Mail-Schreibers ebenfalls eine leere Drohung.
  • Nur mal ein paar Infos am rande :

    Das Finanzamt spiegelt die Seiten von Ebay, bereits seit 2001. D.h. sie können Verkäufe aus einem langen Zeitraum belegen.

    Gerichte haben schon öfters entschieden, ( Im letzten Fall hatte eine Frau, die getragenen Klamotten ihrer 3 Kinder verkauft insgesamt 53 Auktionen) das dies "Kein" Privater verkauf ist. Selbst eine 3 malige Registrierung auf einem Flohmarkt, um seine Playmobil Sammlung aufzulösen, wurde als "NICHT" Privater Verkauf gewertet, sondern gewerblich.

    Und bist du im Gewerblichen Bereich, wird es brand gefährlich. Da du im Internet anbietest, kann sich die Gegenseite ein Gericht aussuchen. Da wird dann gerne Hamburg oder Köln genommen, weil man da große Streitwerte genehmigt bekommt. Die erste Instanz wird dann meist nach Aktenlage entschieden. D.h. du verlierst schon mal die erste Instanz. Gehst du in die II Instanz, kann es natürlich anders ausgehen, aber wer übernimmt schon gerne das Risiko 5 Stellige Euro Beträge zu verlieren. Das ist übrigens ein beliebtes Spielchen um kleinere Konkurrenten loszuwerden, oder um auf einfache Art und Weise, Geld zu machen.

    Letztens lief übrigens auch eine Sendung zu dem Thema auf den dritten Programmen : Die Abmahner !

    Zum Verhalten des Email Schreibers :

    In alten Zeiten, war es durchaus üblich, dem Störer einen Brief zu schreiben, um ihn auf sein Handeln hinzuweisen, und um Abstellung zu ersuchen. Erst wenn dies nicht erfolgt ist, hat man den Anwalt eingeschaltet. ( Heute leiern die Anwälte das ja meist von selber an, und haben die eine Firma im Hintergrund die dann der Strohmann ist)

    Also ich möchte nicht unken, aber die paar Euro die man bei Ebay verdienen kann, sind kein Vergleich zu der Summe, die man evt. durch Abmahnungen verlieren kann.

    Tom