Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse

  • Benötige Hilfe

  • p1Ng
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  • Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse

    Hallo Leute,

    Ich habe eine Lehre als IT-Systemelektroniker gemacht und bei meiner schriftlichen Prüfung habe ich alles so im 54-56 Bereich bestanden.
    Ich hatte am 26.08.08 meine Projektarbeit Verteidigung da haben sie mir Mitgeteilt das nicht bestanden.

    Da ich eine Schulische Ausbildung mit IHK Abschluss habe, wurde ich in ein Praktikums betrieb gesteckt. Dies htte aber wenig mit IT-Systemelektroniker zu tun sondern eher mehr was Mit Hardware und Software eintwicklung und solches habe icha uch da gemacht.

    Ich wollte erst ein Projekt in dem Bereich machen aber diese wurden 3 mal abgelehnt also hab ich dann mit meinem Chef so ein Billiges Projekt gesucht wo ich halt ein Server aufsetzten sollte, ok getan und wurde auch angenommen.

    Am 26.08.08 war ich dann da und hab meine Arbeit verteidigt, und am 29.08.08 hab ich auch die schriftliche Bestätigung bekommen das ich nicht bestanden habe und mit dem Ergebnis.

    Projektarbeit: 48
    Präsentation: 46

    Meine Frage ist lohnt sich ein Widerspruch oder sollte ich die Prüfung erneut machen. Wenn ich in Widerspruch gehen was kommt da uch mich zu?

    Gruß p1Ng
  • Ein Widerspruch kann nur dann Erfolg haben, wenn der Prüfungsausschuss einen Formfehler begangen hat.

    Aber in deinem Fall scheint die Projektarbeit aber einfach nicht ausgereicht zu haben.
    Wiederhol dir Prüfung einfach und mach eine gescheite, durchdachte Projektarbeit. Künstliche Projekte erkennen die Prüfer idR sofort!
    Mein Name ist Homer von Borg! Widerstand ist zw .... Oh Doughnuts!

    MCSE 2003 & MCTS Windows Server 2008
    ---> Meine Blacklist <---
  • Kannst du mir sagen wie deine schulischen Leistung gewesen sind?

    Wenn du auch da nur Bereich 3-4 bist, dann würde ich dir empfehlen die Sache zu schlucken und Gas zu geben das du ne ordentliche Prüfung machst.

    Was würde dir so ein Ergebnis denn auch bringen, für den beruflichen Einstieg?
  • roka schrieb:

    In der Regel kostet ein Widerspruch bei der IHK Geld.


    Das ist mir neu!!
    Könnte mir aber vorstellen, dass es von IHK zu IHK unterschiedlich ist. Bei unserer IHK ist ein Einspruch in zweierlei Hinsicht umsonst.:D
    Seit Bestehen der IHK ist keinem Einspruch stattgegeben worden....:eek:
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  • Also, wie die vorredner schon sagte:

    1. Widerspruch nur bei Beweislage 100% für Formfehler oder Bewertungsfehler/ Befangenheit

    2. Sone Prüfung in der bewerbung meistens ********!

    Machs nochmal und häng dich rein!
  • Die IHK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts, an deutsches Recht und Gesetz gebunden.

    Mir wollte einer von der IHK mal erzählen ich hätte keine Fachhochschulreife und kein Zeugnis von der Schule bekommen^^. Der wurde umgehend vom Kultusministerium aufgeklärt.

    Wenn du beschissen worden bist, dann hast du das Recht und die Pflicht dich zu wehren.
    Aber du kannst dir die Frage am Besten beantworten, ob du gegebenenfalls zu schlecht gewesen bist.