damit jeder diese diskussion versteht schreib ich kurz das beichtstuhl gesetz rein :
Für die Ermittler gab es in Deutschland lange ein paar Tabubereiche. Was jemand zum Beispiel einem Pfarrer anvertraut, unterliegt dem Beichtgeheimnis, selbst wenn er dem Geistlichen einen Mord gesteht. Ähnliches gilt bis heute zum Beispiel für Gespräche zwischen einem Mandaten und seinem Verteidiger, einem Journalisten und seinen Informanten oder für Ärzte und andere sogenannte Berufsgeheimnisträger. Sie dürfen nicht abgehört werden, auch dann nicht, wenn es darum geht, schwere Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären.
so .. stellt euch vor ihr seid ein pfarrer . ein terrorist kommt zu euch in den beichstuhl und beichtet euch dass in diesem moment eine bombe in der kirche ist in der ihr seid . würdet ihr den menschen es sagen oder nein . weil wenn nciht verletzt ihr ja dass geheimniss und gott könnte ( da ihr ja als pfarrer sehr gläubig seid ) euch sofort in die hölle holen :eek:
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