ebay-Bestellung stornieren


  • miroK
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  • ebay-Bestellung stornieren

    Hi,
    ich habe bei ebay.com etwas gekauft, leider erst danach gemerkt, dass es der falsche Artikel war.:mad:
    Kann ich die Bestellung stornieren? Also ich hab dem Käufer jetzt schon mal ne E-Mail geschrieben.

    Mfg
    miroK
    Meine Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis und unter Benutzung eines © weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  • Also der Verkäufer hat nen Shop, dann müsste es ja ein gewerblicher Verkäufer sein.
    Der Link

    Wie ist das dann mit dem Rückgaberecht? Ich hab dem sofort nach Kauf des Artikels(glaub am 19.8.) ne Email geschrieben und war jetzt bis 30.8 im Urlaub, bei ebay kam dann, dass der Typ das bei Ebay gemeldet hat. Ich hab daraufhin nochmals ne Email geschrieben, in der ich mich entschuldigt habe und ihm mitgeteilt, dass ich nen falschen Artikel gekauft habe und er die Bestellung stornieren soll.
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  • Rücknahme
    Item must be returned within:

    7 Days

    Refund will be given as:

    Money Back

    Return policy details:

    The buyer has 7 days to return the item (the buyer pays shipping fees). The item will be refunded.

    Für ausländische Käufer gelten möglicherweise andere Angaben zur Rücknahme. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt vom Verkäufer. Mehr zum Thema.


    das steht da.
    Also Rücknahme hat der. Jetzt musst du (hast du ja schon) nur noch Kontakt aufnehmen und mal schauen wies weitergeht.

    mfg
    Yoda2003
  • Da Du ja ,wie ich gelesen habe, ein Rückgaberecht hast würde ich den Artikel erst gar nicht bezahlen da Du eh die Ware zurückgeschickt hättest.
    Also tritt per Mail vom Kauf zurück und einige Dich mit dem Verkäufer.

    Habe auch mal was falsches Ersteigert und habe es genauso mit dem Verkäufer geregelt.

    lauki
  • Habe auch schon mal was falsches bei einem gewerblichen Käufer gekauft. Die Rückabwicklung geht wegen des Rückgaberechts ganz problemlos. Nur wird der Verkäufer den Artikel als "nicht bezahlt" bei eBay melden und du wirst du ggü. eBay bestätigen müssen, dass ihr euch geeinigt habt, den Kauf nicht durchzuführen, denn sonst bleibt der Verkäufer auf den eBay-Gebühren sitzen.
  • So...
    langsam aber sicher bringt mich der Typ auf die Palme. :mad:
    Hab heute ne Meldung erhalten, dass ich verwarnt wurde.

    Da egay ja so super hilfsbereit ist, haben die in der Nachricht gleich noch den Button "Fall melden" eingebaut, um eine falsche Verwarnung zu melden.
    Wie ihr euch denken könnt, kam natürlich eine Fehlermeldung, welche mir anzeigte, dass diese Information zur Zeit leider nicht zur Verfügung stehe...

    Naja, dann bin ich mal auf "Kundenkontakt" gegangen, war ja wie fast überall ne 0180er-Nummer, die einen dann wahrscheinlich tagelang in der Warteschleife lässt.
    "Kundenkontakt kontaktieren"...okay, draufgegangen, Art des Problems angeben.......gabs natürlich nur wieder Problem die nix mit meinem zu tun haben. Da ich schon genervt war, hab ich dann irgendeins aus der Kategorie "Kaufen" ausgewählt. :fuck:

    Hab in die E-Mail geschrieben, dass ich den Verkäufer mehrmals kontaktiert habe und ihn gebeten habe die Bestellung zu stornieren, habe ausdrücklich darauf hingeweisen, dass dies bereits nach 1 Tag folgte.( das mit den 7 Tagen Rückgaberecht habe ich ja hier erfahren)



    Mal gespannt wies weitergeht...
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  • Generell gehst du ja bei Ebay einen richtigen Kaufvertrag ein. Wenn er einen richtigen Shop hat, gilt er wohl als gewerblicher Verkäufer und muss dir ein Rückgaberecht von 14 Tagen geben, egal was er auf der Seite schreibt (meines Wissens nach). Wenn du ihm also freundlich erklären kannst, dass du den Artikel eh zurücksenden würdest und er sich also die Mühe gar zu nicht machen braucht, ihn dir zu schicken, storniert er es vielleicht. Dann bleibt er allerdings auf den Verkaufsgebühren sitzen. Ich rate dir also, es so zu machen:

    Biete ihm an, ihm die Verkaufsgebühren zu erstatten. So hat er keinen Verlust gemacht und du keinen Ärger, wenn er sich darauf einlässt...das hat zumindest bei mir immer gut geklappt.
  • Falsch, unklar, halbwissend, was manche hier so raten:

    Speziell für Anbieterplattformen wie EBAY gilt: einen Monat hat ein Käufer Zeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Dies muss ohne jede Begründung möglich sein und ohne, dass dem Käufer dabei Kosten entstehen. Voraussetzung: der Anbieter ist eine gewerblicher Verkäufer. Es gilt hierbei deutsches Recht, da der japanische Anbieter sein Produkt bei Ebay Deutschland angeboten hat.

    Ebay darf hierbei KEINE Verwarnung aussprechen, da es sich bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag um geltendes deutsches Recht handelt. Ausgenommen bei Spaßbietern, die zuhauf Dinge erwerben und dann vom Kauf zurück treten.

    Hab auch mal so ein Problem gehabt und Ebay kontaktiert, Verwarnung wurde sofort zurück genommen! Ebay ist zu groß, um besonders kundenfreundlich zu sein, was aber nichts daran ändert, dass man seine gesetzlichen Rechte als Käufer ohne Einschränkung wahrnehmen kann.

    Wenn es dem Anbieter aus Japan nicht passt, kann er dich ja vor einem deutschen Gericht verklagen. :D Nee, das wird er natürlich nicht tun und vielleicht lernen, dass er sich als Verkäufer auf dem deutschen Ebay an deutsche Gesetze halten muss!


    FAZIT:
    E-Mail an den Ebay-Kundensupport, auf deine gesetzlichen Rechte hinweisen bezüglich Rücktritt vom Kaufvertrag binnen eines Monats und Ebay definitiv auffordern, die Verwarnung zurück zu nehmen, da diese deine gesetzlichen Rechte als Käufer (bei einem gewerblichen Anbieter) unzulässig beschränkt.


    Übrigens:
    Zwei Wochen Rücktrittsrecht nach dem Fernabgabegesetz gelten nur für normale Anbieter, wie Quelle, Alternate, etc.
  • @MusterMann

    Bist du dir bei deinen Äußerungen ganz sicher?

    Der Verkäufer hat seine Ware nicht auf eBay.de sondern eBay.com oder eBay.jp
    angeboten mit der Verkaufsoption Versand - weltweit.

    Auch die Artikelbeschreibung ist nicht in deutsch sondern in englisch (international) verfasst.

    Fernabsatzgesetz gilt nur in Deutschland, nicht in Japan. Woher soll der Verkäufer wissen, welches Recht in Empfängerland gilt?

    Und eBay ist ein weltweiter Riesen-Konzern. Wenn da irgendwelche Meldungen nicht über den vorgesehenen Weg laufen kommen sie halt nicht an. Daher die Verwarnung.
  • C3P0 schrieb:

    ...
    Der Verkäufer hat seine Ware nicht auf eBay.de sondern eBay.com oder eBay.jp
    ....


    Der Link von miroK geht auf eine deutsche EBAY-Seite! Auch wenn das Angebot letztendlich auf Englisch dargestellt wird.

    Nach deutschem Recht gilt bei Fernabgabe, wie z.B. in Online-Shops, ein 14-tägiges Rückgaberecht ab dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung!
    Internetrecht - Muster für Widerrufsbelehrung

    Deutsche Gerichte haben aber für Verkäufe gewerblicher Anbieter in Ebay besondere Regelungen festgelegt:
    Internetrecht - ebay-widerrufsfrist

    Ist der Ebay-Kunde ein privater Käufer, so gilt deutsches Recht. Auch für den Anbieter aus Japan, es ist seine Aufgabe, sich um Bestimmungen und Gesetze derjenigen Länder zu kümmern, in die er liefert. Da dieser auf EBAY.DE anbietet, müsste er eine entsprechende Widerrufsbelehrung veröffentlichen. Da er das erst gar nicht getan hat und wohl auch hinterher nicht, beginnt die Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen! Man hat als Käufer demnach (fast) beliebig Zeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten,

    Das alles würde ich an der Stelle von miroK an EBAY ganz deutlich senden und nachdrücklich die Entfernung der Verwarnung fordern! Negative Bewertungen für Käufer bei gewerblichen Anbietern gibt es zum Glück nicht mehr.

    Übrigens: Ebay-Auktionen sind KEINE Versteigerungen im rechtlichen Sinne!
    Schaut euch doch mal die Widerrufsbelehrungen anderer gewerblicher Anbieter auf Ebay an!
  • Da bin ich wieder...

    Erstmal vielen Dank für alle die so toll geantwortet haben.

    Hab an ebay gestern eine E-Mail geschrieben, heute E-Mails gecheckt und siehe da: Die haben noch gestern geantwortet.

    Die Verwarnung wurde zurückgezogen. :)
    Meine Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis und unter Benutzung eines © weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  • Hier ist Vorsicht geboten ...

    Zunächst mal ist ein irrtumsbedingter Vertragsschluss sehr wohl bindend.

    Man kann diesen Zwar nach Maßgabe der §§ 119 BGB anfechten ...

    -> aber nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung

    -> und im Falle einer erfolgreichen Anfechtung macht der Anfechtungserklärende sich nach Maßgabe des § 122 BGB schadensersatzpflichtig

    Hier also ist Vorsicht geboten.

    - - -

    Der Link von Mustermann über die 1monatige Widerrufsfrist (statt 2 Wochen) finde ich sehr interessant ... rechtsdogmatisch sind die vom Kammergericht Berlin vorgenommenen Erwägungen ziemlich überzeugend.

    Gleichwohl ist stets eine gewisse Vorsicht bei Instanzentscheidungen geboten ... wollen wir hoffen, das dem BGH auch baldig ebenfalls eine solche Streitfrage zur Entscheidung vorgelegt wird.

    Denn die Frage hat starken Praxisbezug ...
  • @ Hobbyesel:
    Die allermeisten gewerblichen Anbieter auf Ebay haben ihre AGBs bzw. Widerrufsbedingungen dieser Rechtsauffassung inzwischen angepasst.

    Das bedeutet aber natürlich keinesfalls, dass man nun auf Ebay beliebig oft bestellen und widerrufen darf, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Wer wahrlich nur aus Unfug oder missbräuchlich vielfach Waren erwirbt und stets vom Kauf zurücktritt, kann u.U. von Ebay Verwarnungen erhalten oder sogar gesperrt werden.

    Wenn man allerdings ein Produkt von einem privaten Anbieter bei Ebay erwirbt, ist der Kauf generell rechtsgültig und bindend! Ein Privatverkäufer hat auch schon rechtsentschieden 30 % Schadenersatz gerichtlich zugesprochen bekommen, weil der Käufer ('Spaßbieter') das betreffende Auto nicht übernehmen und bezahlen wollte.
  • @ Rapfabrik:
    Lesen bildet ungemein, solltest du auch mal probieren. :read:
    Denn dein Beitrag ist zu diesem Thread nicht relevant:
    - Anbieter aus Japan, der sofort eine Verwarnung bei Ebay Deutschland auslöste
    - Verbraucherrechte in Deutschland
  • @Rapfabrik: Gewöhn dir doch bitte an, in Zukunft nicht nur den Erst-Beitrag zu lesen, sondern auch alle anderen.


    So, nun kann hier eigentlich dicht gemacht werden, falls es nochmal zu einem Streitfall kommt, werde ich dem zuständigen Mod eine PN schreiben.

    Nochmals vielen Dank an die tollen Antwortgeber.
    Meine Rechtschreibfehler sind rechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis und unter Benutzung eines © weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.