überstunden

  • Frage

  • CroBoy
  • 1356 Aufrufe 10 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Hi Leute!
    Mache gerade eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker,mache fast jeden Tag überstunden,bekomm diese aber nicht gezahlt oder als Urlaub angerechnet,was kann ich tun?

    Und...
    ...zahlt Ag 50% und An 50% der Krankenversicherung oder wie ist das geregelt?

    mfg CroBoy
  • Wäre gut zu wissen ob Du schon Volljährig bist , dann greift wieder ein anderes Arbeitszeitgesetz.

    Ich bilde selber 3 Azubis aus , IT Branche , diese sind aber alle über 18 .. diese machen auch mal Überstunden , die dann in Freizeit abgegolten wird. Das ganze ist kein Regelfall , wir haben auch Gleitzeit somit können die Jungs in Absprache mit uns und nach Arbeitslage auch mal später kommen oder eher gehen. Damit sind sie sehr zufrieden.
  • Hallo CroBoy,

    diese Situation kommt mir leider sehr bekannt vor.
    Ich selber habe das Glück in einer großen Firma meine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik absolvieren zu dürfen. (Bin auch bis Januar verkürzt fertig :)) Aber viele meiner Freunde & neuen Klassenkameraden sind in kleineren Betrieben gelandet, hier ist dies leider oft während der Ausbildung praxis :/ Bei kleinen "Familien"-Betrieben ist es manchmal auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht anders lösbar mit den Überstunden.

    Die erste Frage ist natürlich ob du volljährig bist:
    Wenn nein, dann darf deine Arbeitszeit gesetzlich nicht über 8Std täglich & 40Std/Woche betragen. Da gibt es für niemanden was dran zu rütteln.
    Wenn ja, dann kann deine Arbeitszeit bis unter Umständen auf 60Std/Woche erweitert werden, wenn diese Zeit vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird. Schreibe dir im übrigen alle deine Überstunden für evtl. spätere rechtliche Schritte (man weiß ja nie..) auf, dein Arbeitgeber muss dies übrigens während der Ausbildungszeit gesetzlich auch. (aber wer prüfts? naja egal)

    Eine weitere wichtige Frage ist, ob du dich noch in der Probezeit befindest:
    Ich denke mal du hast deine Ausbildung erst zum August diesen Jahres begonnen - wenn dies zutrifft würde ich bis zum Ende der Probezeit (i.d.R 4 Monate) mich noch recht ruhig verhalten, da du ja sicherlich deine Ausbildung fortführen möchtest und leider einige Chefs natürlich die Zeit nutzen um einen zu testen oder auch "auszubeuten".
    Ist dies nach der Probezeit immer noch der Fall mit den unbezahlten oder unausgeglichenen Überstunden würde ich ihn direkt drauf ansprechen und sagen das du wenigstens die Zeit als Freizeit ersetzt haben möchtest.

    Lässt er sich hier drauf nicht ein hast du die Wahl zum Betriebsrat (lässt sich ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gründen und dein Chef kann gegen die Gründung nichts unternhmen) zu gehen und von dort aus Druck auf den Arbeitgeber zu üben (hat mir übrigens seeehr geholfen, seit dem bin ich auch 3mal glücklicher mit der Ausbildung) oder du tritts in deine zuständige Gewerkschaft ein (kostet wenige € im Monat - abhängig vom Gehalt) und die unterstützt dich auf jeden Fall bei deinen Rechten in der Ausbildung.
    Eine weitere Möglichkeit ist es sich bei deiner zuständigen Kammer (z.b. bei mir IHK Köln) über deinen Arbeitgeber zu beschweren. Die Kammer ist ja zuständig für die Ausbildung & deren Durchführung. (dann dürfte dein Chef unter Umständen dannach auch keine Personen mehr ausbilden)

    Hoffe konnte dich ein wenig informieren, wenn du noch fragen hast schreib mich ruhig via Pn an

    mfg
    Benny
  • Frage doch einfach mal deinen Chef ob du die überstunden abbumeln kannst.
    Kann dir auch sagen das die Überstunden eigentlich nach einem Monat zum Freizeitausgleich genommen weren müssen.Schreibe sie dir auf jeden fall auf das ist wichtig.
    Die andere seite du willst hoffentlich nicht zu sehr auf den Tisch klopfen das kommt nämlich auch nicht so
    gut!
  • Dürfen Auszubildende Überstunden machen, und wenn ja, wie müssen diese vergütet werden?

    Antwort:
    Auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist bei jugendlichen Auszubildenden (unter 18 Jahren) jede Mehrarbeit über die wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden nicht gestattet. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen bezüglich der Nachtruhe, der Schichtzeit, des Wochenendes und Einhaltung der Fünf-Tage-Woche.

    Bei volljährigen Auszubildenden ist im Rahmen der Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit nicht verboten. Diese sollte aber nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen und keine Regelmäßigkeit darstellen, da sie dem Ausbildungszweck nicht dienlich ist. Eine nach Arbeitsgesetz mögliche, über 48 Wochenstunden hinausgehende Ausbildungszeit wird vom Betrieb kaum zu begründen sein. Außerdem muss in dieser Arbeitszeit auch tatsächlich Ausbildung stattfinden. Bei Mehrarbeit gilt der Grundsatz, dass eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten ist (§ 5 des Musterausbildungsvertrags). Diese Vergütung kann durch Geld oder durch Freizeitgewährung erfolgen. Manche Tarifverträge enthalten eine Aussage über die Höhe der Vergütung für Mehrarbeit. Als Richtwert ist hier 1/100 der Ausbildungsvergütung pro Stunde zu nennen.

    Quelle: HWK Düsseldorf

    Ich denke, das sollte weiterhelfen.... nach dem Musterausbildungsvertrag mal Googlen und im eigenen Ausbildungsvertrag mal nachschauen, was dazu drin steht. Ansonsten sind Betriebsräte, Gewerkschaftsvertreter, evtl. Lehrlingsbeauftragte od. Frauenbeauftragte (bei wbl. Lehrlingen) oder auch die Handwerkskammer eine gute Anlaufstelle, um Fragen zu klären.

    m.M.: Das, was die da mit Euch veranstalten ist nicht Ausbildung sondern Ausbeutung!

    lg... NeHe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
    Rechteübersicht * Forenregeln * F.A.Q. * Lexikon
    Suchfunktion * Chat * User helfen User
    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Hallo!
    ist evt für spätere schritte auch:
    -grund für überstunden,
    -wer hat sie angeordnet
    -was wurde getan/ welche arbeit gemacht
    -evt zeugen (zb habe mit herrn /frau xy bis um ? uhr lieferung mit der nummer .. entgegengenommen)
    notieren!

    so etwas kann sich als sehr nützlich erweisen!

    gruß
    silvester01
  • okay....
    dann werde ich mir diese jetzt aufschreiben...

    aber...
    wir arbeiten bis 17uhr und dann müssen wir warten bis meister durch die werkstatt gelaufen ist und das ok gibt das wir gehen dürfen,zieht sich aber meistens ne halbe std raus bis er sich mal bemhüht und dass macht.
  • CroBoy schrieb:

    okay....
    dann werde ich mir diese jetzt aufschreiben...

    aber...
    wir arbeiten bis 17uhr und dann müssen wir warten bis meister durch die werkstatt gelaufen ist und das ok gibt das wir gehen dürfen,zieht sich aber meistens ne halbe std raus bis er sich mal bemhüht und dass macht.


    Hi,

    da scheint Teil der Ausbildung zu sein und hat während der Arbeitszeit stattzufinden, dazu ist zu klären, ob der Auszubildenen für den Kontrollgang vor Ort sein muss, wenn ja, aufschreiben da Arbeistzeit.

    Ich empfehle den Besuch beim Betriebsrat, wenn es zu Streitigkeiten mit den Überstunden kommt, vorher sollte man, wenn man sich traut (das ist auch wichtig, dies bei dem Meister/Cheff ansprechen
  • ich hab KFZ Mechaniker gelernt - handel mal mit deinem meister aus das du eher gehn kannst oder später kommen kannst - ansonsten darfst du nich ohne deal überstunden machen :D ( zumindest war ich so dreisst xD )