Darf eine Kündigung angekündigt werden ?

  • Frage

  • Chiara2006
  • 1421 Aufrufe 14 Antworten

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  • Darf eine Kündigung angekündigt werden ?

    hallo

    habe mal ne frage zu einem Problem und zwar bin ich momentan Krank geschrieben und jetzt hat mein Arbeitgeber am Telefon zu mir gesagt das wenn ich wieder komme wir uns Trennen.

    Jetzt die Frage darf er eine solche Kündigung ankündigen ?? kann man dagegen was machen bzw. kann man Arbeitsrechtlich was dagegen machen ??

    lg
  • am telefon kann er viel sagen und wenn noch keine schriftliche kündigung da ist brauchst du auch jetzt nichts zu unternehmen.
    wahrscheinlich hat er das am telefon nur als druckmittel versucht, damit du dich nicht weiter krankschreiben lässt.

    mfg
  • gibt es einen konkreten grund für die androhung der kündigung. Gibt es was was davor schon vorgefallen ist? Eig. heißt es: Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann nicht so ohne weiteres entlassen werden. Auch wenn ein Mitarbeiter krank wird und unter Umständen für lange Zeit ausfällt, muss er nicht um seine Arbeitsstelle fürchten.
    So wie ich des aber auffass hat er versucht dir eine Kündigung anzudrohen weil du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst und es somit eine personengebundener Grund ist. Dazu habe ich dir was rausgesucht hoff des kann dir weiterhelfen.

    Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden vier Voraussetzungen vorliegen, damit eine personenbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam).
    Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):
    - Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
    - Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
    - Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
    Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.

    kenn den hintergrund nicht hoff aber konnte helfen

    UltimateM8
  • Selbstverständlich dürfen Kündigungen angekündigt werden. Dem Beschäftigten müss die Gelegenheit gegeben werden sich anderweitig zu orientieren. Lediglich bei einer begründeten, fristlosen Kündigung bedarf es keiner Einhaltung von Fristen.

    Zwar darf man nicht gekündigt werden, weil man krank ist. Besteht allerdings eine chronische Krankheit und/ oder es gibt keine Aussicht auf Besserung, ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, wenn andere Kollegen auf Dauer Mehrarbeit leisten müssen oder gar auf ihren gesetzlichen Jahresurlaub verzichten müssten.

    Wie auch immer, sobald Du das Kündigungsschreiben in der Hand hast, solltest Du ohne Umwege zum Arbeitsgericht laufen und Klage einreichen. Bei einer Klage auf Wiedereinstellung/ Weiterbeschäftigung/ Abfindung springt eigentlich immer was für den Arbeitnehmer heraus.
  • ok erstmal vielen dank allen.

    @ Ultimate

    nein es liegt kein Grund oder ähnliches vor das einzigste ist halt das ich momentan krank geschrieben bin aufgrund einer OP was aufjedenfall gemacht werden müsste.

    Aber ansonsten ist nichts vorgefallen.Das kann natürlich nur sein das es ein Druckmittel war aber kann nur sagen wenn ich krank bin und ich suche mir das ja nicht aus dann bin ich nun mal Krank.

    lg
  • Es dürfte nicht nur an dieser Krankheit liegen dass man dich loswerden will, weil dein Arbeitgeber muss ja erst warten bis du wieder da bist ... und dann bringst du dem Unternehmen ja eigentlich wieder Arbeitsleistung

    Sprech am besten nochmal mit ihm wie man das abwenden kann
    Frag ob du krank zur Arbeit kommen sollst, vielleicht mit einer Stundenreduktion zu Anfang... dann geht dem einer ab
    Würde dann trotzdem Bewerbungen schreiben, in so einer Firma wollt ich nicht arbeiten
    Wer bei mir nach fremden Links nachfragen will:
    Nein, ich besitze diese Links nicht. Ich bedanke mich einfach so bei den Usern
  • DerTeufel schrieb:

    Es dürfte nicht nur an dieser Krankheit liegen dass man dich loswerden will, weil dein Arbeitgeber muss ja erst warten bis du wieder da bist ... und dann bringst du dem Unternehmen ja eigentlich wieder Arbeitsleistung

    Sprech am besten nochmal mit ihm wie man das abwenden kann
    Frag ob du krank zur Arbeit kommen sollst, vielleicht mit einer Stundenreduktion zu Anfang... dann geht dem einer ab
    Würde dann trotzdem Bewerbungen schreiben, in so einer Firma wollt ich nicht arbeiten


    ja das mache ich auch schon bereits das ich bewerbungen schreibe , aber ehrlich gesagt habe null bock mehr auf den chef den bevor ich krank war bzw. wurde fing es auch schon an mit mobbing nur leider lässt es sich so nicht beweisen *leider*

    aber trotzdem danke an allen für die hilfe.
  • Eine Kündigung muss immer schriftlich seien auser wenn ihr müntlich einen vertrag geschlossen habt der aber nach 4 wochen auch schriftlich nieder geschrieben werden muss da du ja bestimmt schon länger als 4 wochen da arbeitest ist das für dich ja egal kündigung muss immer schriftlich gemacht werden und in Brief form
  • Die Kündigung ist in der Regel das häufig eingesetzte Instrument, um ein Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Die Kündigungsmöglichkeit steht sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer zu, wobei die Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitgeber aufgrund des umfassenden Arbeitnehmerkündigungsschutzes eingeschränkt ist.
    Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Während bei der ordentlichen Kündigung die gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten sind, beendet eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung.

    Alles weitere steht eigentlich im Arbeitsvertrag, meistens beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Falls es sowas wie einen Personal - / Betriebsrat bei dir gibt - würde ich mich an diesen wenden.

    Meines Wissens muss der Arbeitgeber einen triftigen Grund vorweise warum er dich kündigen will.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen.
    [COLOR="Black"]User helfen Usern: FSB-Tutoren | (Zum Chat) mit den Tutoren![/color]
    [COLOR="Indigo"]Was haben Minensucher,und Mazdaspeed 3 Käufer gemeinsam?? --
    Wer SUCHET der FINDET, wer DRAUFTRITT- VERSCHWINDET!! :)[/color]
    Meine Blacky
  • Sherlock schrieb:

    Die Kündigung ist in der Regel das häufig eingesetzte Instrument, um ein Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. ......
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.


    erstmal danke für deine Antwort

    das Problem ist es kommt mir so vor als wenn er mich Kündigen weil weil ich Krank bin bzw. eine OP hatte das alles hat erst angefangen bzw. er sagte mir das wo ich Krank war.

    Denke das es deswegen ist obwohl Krankheit kein Kündigungsgrund ist.

    LG


    // Mod-edit: Vollzitate sind verboten und vom Post direkt darüber auch völlig unnötig (#5 Schul-Regeln) //
  • Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

    Überprüfe einfach mal Dein Verhalten aus der Sicht des AG- läßt sich eine Kündigung daraus begründen.

    Im Zweifel kommst Du um eine Rechtsberatung nicht herum. Der Anwalt kann dann entscheiden, ob eine Kündigung Rechtens wäre.
    Auch wenn die Kündigung zurückgenommen wird, ist Dein AV getört.

    Du solltst Dich vorher mit dem AG einigen - wenns nicht klappt, versuche eine Abfindung herausztuschlagen.

    Viel Erfolg.

    Denke daran - Du bist auf dem AG angewiesen- er findet auf dem Arbeitsmarkt immer Ersatz.

    Charlo
  • Naja Carlo, so einfach ist das ja jetzt auch nicht. Für den Arbeitgeber bedeutet die Neubesetzung ja auch zusätzlich Kosten mit Stellenausschreiben, Bewerbungsgespräche usw.

    @chiara:
    ich weiß nicht in was für einer Firma du arbeitest. Aber vielleicht hilft es auch dich mal an den Betriebsrat zu wenden.
    Und gerade wegen Mobbing gibt es ja auch Beratungsstellen.
    Da du dort auch nicht mehr gerne arbeiten möchtest, könntest du dich eventuell auch um eine Versetzung bemühen (falls es eine größere Firma ist).
  • hallo

    leider haben wir keinen Betriebsrat wir wollten mal ein Gründen aber der jenige der das angezettelt hatte wurde 2 wochen später aus irgendeinem Grund gekündigt von daher ist das leider gescheitert.

    Wegen Mobbing habe ich mich schon erkundigt auch beim RA aber die sagten alle es müssen beweise oder Zeugen genannt werden ohne dem ist es sehr schwer das zu beweisen.

    Ja es ist schon ne Größere Firma einer Elektronikkette aber alle anderen Märkte in meiner Nähe sind alle VOLL das ist das Problem.

    aber trotzdem vielen dank für die Hilfe

    // Mod-edit: Vollzitate sind verboten und vom Post direkt darüber völlig unnötig //
  • Naja, es kommt halt immer auch auf die Solidariät in der Arbeitnehmerschaft an. Wenn einer alleine einen Aufstand anzettelt, dann ist klar, daß der Mitarbeiter gegangen wird. Wenn 100% der Belegschaft zum Chef gehen und sagen: "So, Betriebsrat wird gewählt", dann kann er nicht alle Leute entlassen.
    Bei Lidl gab's doch mal dieselbe, Schweinerei will ich jetzt nicht sagen, jedenfalls hat Lidl versucht die Filliale dicht zu machen, nachdem ein Betriebsrat gewählt wurde. Gelandet ist die Sache vor Gericht, wie sie ausgegangen ist weiß ich jetzt leider nicht mehr. Jedenfalls war das Medienecho groß, und die Mitarbeiter waren klar im Recht einen Betriebsrat einzusetzen. Aber was dann noch alles bei Lidl aufkam, war diese Fillialschließung nur Peanuts :(.


    Linda