Frage zu Moped (Simson S51)

  • Frage

  • Hubbelche
  • 5941 Aufrufe 30 Antworten

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  • Frage zu Moped (Simson S51)

    Hi FSBler,
    ich habe vor mir eine schöne Simson S51 zu kaufen (,wenn ich den Führerschein Klasse M fertig habe). Dazu habe ich einige Fragen:

    1. Rein theoretisch :D: Wäre es legal, wenn ich den Führerschein < 125 ccm (Klasse A1) hätte und mein Moped tunen würde (weil mit nem FS-Klasse M ist das ja illegal) ? Oder was müsste man machen, damit es legal wäre? :confused:

    2. Ich weiß ja, dass sich eine Simson gut tunen lässt ;), aber ist es möglich, den Simson-Motor auszubauen und durch einen leistungsstärkeren Motor zu ersetzten? Entweder ein < 50 ccm-Motor oder ein <125ccm-Motor (siehe 1. Frage)?

    Greetz :blink:
  • Möglich ist alles...erforder allerdings Rahmenänderungen...somit erlischt dann die Betriebserlaubnis der Simson...wenn du was tunen willst dann nur mit Orig. Zyli + Motor.

    Ich hab auch mir mein Simson neu aufgebaut...allerdings nur optisch.

    Eine Simson hat 50cmm³ das ist kult...wenn du mopped mit leistung willst, dann kauf dir gleich eins mit Leistung.


    so long
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    Meine Blacky
  • Ich rede davon, das eine originale Simson mit 50cmm³ kult ist. Eine Simson sollte man nicht tunen...das bringt nichts.

    Du sollst dir gleich ein Mopped mit leistung holen...darunter fällt aber die Simson nicht.

    ...
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  • Hubbelche schrieb:


    1. Rein theoretisch :D: Wäre es legal, wenn ich den Führerschein < 125 ccm (Klasse A1) hätte und mein Moped tunen würde (weil mit nem FS-Klasse M ist das ja illegal) ? Oder was müsste man machen, damit es legal wäre? :confused:

    2. Ich weiß ja, dass sich eine Simson gut tunen lässt ;), aber ist es möglich, den Simson-Motor auszubauen und durch einen leistungsstärkeren Motor zu ersetzten? Entweder ein < 50 ccm-Motor oder ein <125ccm-Motor (siehe 1. Frage)?




    1. jo geht, du musst s halt durchn tüv bringen und dann nen großes nummerschild draufmachen.

    2. bestimmt^^ google doch mal

    mfg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von b0aH ()

  • Jo, also S 70 gilt schon als Motorrad und hat ein Kennzeichen. Das einzige mit 50 cmm war der Sperber. Der hatte nen anderen Vergaser, Zylinderkopf und Auspuff. Der lief spielend 70 Km/h und hatte 1 PS mehr als das S 50. Brauchte aber Original auch ein Kennzeichen, wegen mehr als 60Km/h-Zulassung.
    Schliese mich den anderen an, mehr Leistung= nimm ne Aprilla:D

    MfG
  • Hmm, ne, ich lass leiber die Finger von der S70, Hab erst Führerschein bis 50 ccm :(.
    Ne Aprilia nehm ich nicht, weil ich diese ganzen Plastik-Roller hasse wie die Pest, und "Retro-Roller" mag ich auch nicht. Ich steh nur auf Original-Retro-Mopeds :D.
    Was darf ich denn legal an meinem Moped "tunen" oder ist schon der Versuch strafbar?^^

    Greetz

    P.S.: Ihr seht wahrscheinlich selbst, dass ich davon keine große Ahnung habe, lasse es aber von einem Bekannten machen, aber ich kann - aus privaten Gründen - nicht die Fragen fragen, die ich hier stelle.^^
  • Allein schon das Hochbiegen der Sitzbank ist nicht erlaubt. Bzw bedarf es eine eintragung beim Tüv...da dann dein Moped zum Einsitzer wird.

    Ich sags nochmal eine Simson ist nicht zum tunen gedacht...triff dich mit Kumpels die genauso freude am fahren haben wie du...viele stunden auf ner Simson verbringen wollen...die geht mit 50ccm³ sehr gut. Glaub mir ich hatte auch meien Simsonzeit.

    Schnell fahren kann jeder - konzentriert und aufmerksam fahren die wenigsten!

    so long
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    Meine Blacky
  • hm... sagt ma, wieviel ccm³ hat die simson nun? hat sie 50, oder 51... weil es gibt doch noch nen modell mit 53 ccm³, oder?

    denn: sobald sie >50 ccm³ hat, darfst du sie kein theoretisch nicht mehr mit der FSKlasse M fahren.

    oder, was steht denn bei ner simme in den papieren als VMax ?

    das hat mich schon immer interessiert, da ich die M klasse ja damals mit dem B schein dazu bekommen habe, und schon immer wissen wollte, ob ich überhaupt simme fahren dürfte....

    edit: hab grad ma Hier geschaut, da steht 60 km/h als Höchstgeschwindigkeit, denke ma so stehts auch in den Papieren, oder? Also darfst du die S51 rein rechtlich doch gar nicht fahren mit FSKlasse M, oder?

    mfg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mruniverse ()

  • @ mruniverse:
    Die S51 hat - abhängig vom Modell - bis zu 49,9 ccm³. Quelle
    Von daher darf man sie mit dem Führerschein Klasse M fahren.
    Und wegen der Höchstgeshcwindigkeit gilt folgendes:
    Da die Simme in der "juten olden DDR" gebaut wurde und dort andere Gesetze (hier in Bezug auf Motorräder/Mopeds :D) galten, wurde bei dem Zusammenschluss von DDR und BRD es so geregelt, dass DDR-Mopeds bis 50 ccm³ bis zu 60 km/h fahren dürfen, alle anderen ( West-Mopeds vor der Wende und "Gesamtdeutsche" nach der Wende ) nur 45 km/h fahren dürfen.

    Ist es also auch legal, wenn man z.B. einen anderen Auspuff anbaut, weil ich gelesen habe, dass ein "Resonaz"-Auspuff bis zu 15% mehr Leistung bringt? Müsste man das beim TÜV eintragen lassen?

    Greetz, Hubbelche

    P.S.: Ja, ich hab mich ein wenig schlau gemacht und hoffe, es gut erklärt zu haben :D ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubbelche ()

  • Hubbelche schrieb:

    1. Rein theoretisch :D: Wäre es legal, wenn ich den Führerschein < 125 ccm (Klasse A1)
    Dann müßtest Du zumindest keine Anzeige wegen fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis fürchten.

    Es bliebe noch das Fahren ohne Betriebserlaubnis und damit einhergehend das Erlöschen des Versicherungsschutzes.

    Die Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass Besitzer eines A1 Scheines nicht so intensiv von der Polizei bei Kontrollen durchleuchtet werden. Das ist aber keine Garantie. Ein Risiko bleibt es trotzdem. Insbesondere für den Fall, falls was passiert und Jemand zu Schaden kommt.
  • ich dacht die Tuningzeiten der Simmen wären langsam vorbei?

    wie dem auch sei, spürbar mehr Leistung bekommst du nur mit einem andern Zylinder
    ich würde dir einen von Langtuning empfehlen, z.B. der 60er. Passt ohne änderungen drauf und du behälst die Orginaloptik. Auspuff dazu kann man selbst relativ einfach abändern. Oder du kaufst dir auch einen bei Langtuning, was aber wieder ne Menge Geld kostet.
    ein Auspuff in Orginaloptik, der nicht so laut ist wird keinen stören. Im Zweifelsfall immer dumm stellen. :D

    Sitzbank hochbiegen, Schutzbleche kürzen usw. machste mir nich, damit das klar ist ;)
    tunen kannste andere Sachen, z.B. Roststellen beseitigen, Alu polieren, sauber machen :D
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    Mein PC
  • Hubbelche schrieb:


    Und wegen der Höchstgeshcwindigkeit gilt folgendes:
    Da die Simme in der "juten olden DDR" gebaut wurde und dort andere Gesetze (hier in Bezug auf Motorräder/Mopeds :D) galten, wurde bei dem Zusammenschluss von DDR und BRD es so geregelt, dass DDR-Mopeds bis 50 ccm³ bis zu 60 km/h fahren dürfen, alle anderen ( West-Mopeds vor der Wende und "Gesamtdeutsche" nach der Wende ) nur 45 km/h fahren dürfen.


    interessant zu lesen.... davon hab ich noch gar nix gehört... und das steht auch irgendwo gesetzesmäßig, oder is das sone abmachung über hören und sagen... (like stille post xD?)

    weil wenn ich schon so höre wieviel probleme diese eu führerscheine (die, die man im ausland gemacht hat) machen, da weis auch kein bulle wirklich, was da nun gesetz is, und was nich... anders kann ich mir das bei den mopeds auch nich vorstellen....

    na dann

    gn8i
  • das gibts gesetzmäßig, von daher kann die Polizei da auch nichts machen.

    ich habe auch mal gehört, dass man uU eine 150er ETZ mit der A1 fahren darf.
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    Mein PC
  • Hallo!

    Man darf eine Simson S51 nur mit dem Führerschein A1 (Früher Klasse 1b) fahren!

    Dies hat folgenden Hintergrund:

    Der Führenschein Klasse M beinhaltet nur Fahrzeuge bis 50cm³ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h!!!

    Die Simson S51 ist aber bis 60 km/h zugelassen.

    Deshalb musste ich 1994 die Prüfung für Klasse 1b(heute A1) machen.

    :read:

    mruniverse schrieb:

    hm... sagt ma, wieviel ccm³ hat die simson nun? hat sie 50, oder 51... weil es gibt doch noch nen modell mit 53 ccm³, oder?

    mfg


    Die Simson S50, S51 un S53 haben alle 49cm³!!!

    S51 und S53 haben sogar den gleichen Motorblock!
    :read:




    Mod-Edit: Keine Doppelposts - Editierfunktion nutzen!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Earthling ()

  • Was für ein Schwachsinn!
    Ich habe normal B17 gemacht was M beeinhaltet und fahre selber ne S51.
    Hab nen 60ccm Zylinder drauf das bringt auf alle Fälle was, mir ging es auch in erster Linie nie um ne ultra Höchstgeschwindigkeit, ich wollte nur am Berg ma mehr als 30 fahren was danach auch möglich war.

    Ich wollte nur mal fragen ob es sich vom Preis her lohnen würde nen Tuning Krümmer oder Auspuff in Original Optik zu holen?
    Ich brauch sowieso bald mal nen neuen auspuff und dachte viell probier ich mal so einen.


    MfG Martinie
    Hier war mal ne Signatur doch die is jetz jetzt ausgezogen und wohnt irgendwo anders!
  • bei nem Stino 60er ist eine gute und günstige Lösung den Auspuff abzuändern. (AOA2)

    dazu da Endrohr aufbohren oder durchschlagen (16mm), nicht entfernen! In die hintere Schalldämpferplatte 2 Löcher a 10mm bohren.
    Den Krümmer am Auspuff 7cm kürzen, an der Bördelung 2,5cm. Dann an der anderen Seite wieder bördeln (mit Hammer im Schraubstock).

    Ein richtiger Reso bringt noch mehr Leistung, sollte aber wenn schon auf den Zylinder abgestimmt sein.
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  • 08003302000 schrieb:

    Hallo!

    Man darf eine Simson S51 nur mit dem Führerschein A1 (Früher Klasse 1b) fahren!

    Dies hat folgenden Hintergrund:

    Der Führenschein Klasse M beinhaltet nur Fahrzeuge bis 50cm³ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h!!!

    Die Simson S51 ist aber bis 60 km/h zugelassen.

    Deshalb musste ich 1994 die Prüfung für Klasse 1b(heute A1) machen.

    :read:


    Jetzt sagst du uns noch wo du den Schwachsinn her hast, ok!

    Also, so lautet die Definition der Klasse M:
    ---
    ab 16 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
    Ausnahmen der Klasse M:
    - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
    - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
    Als Kleinkrafträder gelten auch
    - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
    - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    ---
    Quelle: Alle neue EU Führerschein-Klassen in der Übersicht
    ---
    Also, eine S50 oder S51, eine Schwalbe oder die alten Roller (SR50) usw. habe 49,9ccm und dürfen gemäß Betriebserlaubnis max. 60km/h fahren.
    Solange diese vor März '92 am Verkehr teilnahmen darf man diese auch mit Klasse M fahren.
    Der Grund, warum viele dennoch Klasse A1 gemacht haben obwohl sie "nur" eine Simson fahren ist, dass die Probezeit von 2 Jahren angerechnet wird und man somit im Idealfall mit 18 Jahren keine Probezeit für's Auto/Motorrad mehr hat.
    Was das Tuning von Simsons angeht... das ist wie bei allen anderen Verkehrsmitteln auch. Tuning ist solange erlaubt bis irgendwelche Grenzen überschritten werden. D.h. bei Unsicherheiten beim TÜV fragen. Man kann so einige Sachen ändern ohne sie eintragen lassen zu müssen... das sind i.d.R. allerdings eher optische Gimmicks. Fährt deine Simson schneller als 60km/h kann man dir Probleme machen. Fährt sie jedoch nur max. 60 Sachen würde ich sagen dass deine Simson ein Problem hat *gg*. Also genaugenommen steckt man da in einem Zwiespalt.
    Eine günstige und äußerlich recht unauffällige Änderung an der Leistung ist ein 60ccm Zylinder mit entsprechender Bedüsung des Vergasers. Genaugenommen ist ein solcher Zylinder nichts anderes wie ein 50ccm Zylinder der mehrfach ausgedreht wurde. Preis so etwa 35,- bis 50,-€.

    Im Ernstfall heißt das jedoch: Erlöschen der BE und somit des Versicherungsschutzes... im Endeffekt kann's dann recht teuer werden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kavm02 ()

  • Danke Yeti ;),
    und Danke kavm02 für deine Bestätigung, denn nach dem Post von 08003302000 war ich ein wenig irritiert.
    Kurze, lange Frage:
    Ich kauf mir vor März 09 eine Simson, melde sie ab März 09 bei der Versicherung an (da beginnt das neue Versicherungsjahr) und fahre sie ungetunet. Ein Jahr später, vorrausgesetzt ich habe den A1 Führerschein, kann ich doch, mit Absprache des TÜVs und mit Eintragung, einen neuen Zylinder einbauen (60ccm³) und dieses tolle Zweirad dann als 125 ccm³ Maschine versichern lassen, oder?
    Gibt es bei Versicherungen noch eine Zwischenstufe zwischen 50 ccm³ und 125ccm³? :confused:
    Vielen Dank, hubbelche :bounce: :D
  • den Zylinder würde ich nicht beim TüV eintragen lassen oder sonstiges, eben wegen der ungünstigen Versicherungseinstufung

    ich wette fast die hälfte der S51 auf den Straßen fährt mit 60er. Erstmal wirst du nicht unbedingt schneller sondern hast nur etwas mehr Durchzug, zweitens fällt das bei Kontrollen nicht auf, und drittens im Ernstfall solltest du einen Unfall verursachen, baut dir keiner dein Moped auseinander um zu gucken welchen Zylinder du drauf hast. Ein lauter Auspuff ist da wesentlich gefährlicher in dieser Hinsicht ;)

    ich will hiermit aber nicht zu illegalen Handlungen aufrufen, nicht dass das einer missversteht ;)
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  • Ich stimme Yeti zu. 60ccm sind von außen nicht sichtbar und leistungstechnisch auch nicht sonderlich auffallend - es sei denn man wählt die Mehrkanal-Variante.

    Zum Thema Eintragung durch den TÜV:
    Die Kosten die da wohl kommen mögen übersteigen den Leistungszuwachs bei weitem. Zudem kann es sein, dass der TÜVler weitere Auflagen stellt bevor er es dir einträgt. Das könnte evtl. Verstärkung der Bremsleistung (z.B. Scheibenbremse) oder Verstärkung des Rahmens (z.B. Endurostreben) bedeuten.
    Wenn du dennoch so wild auf das bischen mehr an Leistung bist und dennoch 100% legal unterwegs sein willst rate ich dir zu einer S70 bzw. S83. Da hast du sogar 70ccm und die sind offiziel eingetragen - ich denke dann kommst du deutlich günstiger weg.

    Aber wie gesagt, so'n 60ccm-Zylinder ist nix anderes als ein mehrfach ausgeschliffener 50ccm-Zylinder. Eigentlich ist das auch nicht allzu ungewöhnlich seinen 50er hin und wieder nachschleifen zu lassen bevor es zum Kolbenfresser kommen kann. ;)
  • zum Thema "Welche FS_Klasse brauche ich"

    Zitat Wikipedia Simson S51

    "In Deutschland sind die Fahrzeuge dieses Typs bei Jugendlichen immer noch sehr beliebt, weil sie aufgrund des Einigungsvertrages und der Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden dürfen. Normalerweise ist die Klasse M auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt."
  • Ein neu geschliffener Zylinder sollte immer vernünftig eingefahren werden!
    Wie hoch die Leistungssteigerung bei 60ccm sind hat wohl kaum jemand gemessen - der Umbau ist so günstig... da wäre die Messung zu teuer. Ich schätze dass man statt 3,6 auf knapp 4PS kömmen könnte.

    ... in diese ccm-Klasse merkt man diesen Unterschied noch :rolleyes: