Ausmusterung wegen Gleichgewichtsstörungen / Schwindelanfälle

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  • Meisterdieb
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  • Ausmusterung wegen Gleichgewichtsstörungen / Schwindelanfälle

    Weiß zufällig jemand ob man wegen Nachtblindheit ausgemustert werden kann?
    Und falls ja, wie wird diese bei der Musterung geprüft?

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Meisterdieb () aus folgendem Grund: Präfix erstellt

  • Laß dir vom Augenarzt nen entsprechendes Attest ausstellen, das Du bei der Musterung vorlegen kannst.

    Ob das zur Ausmusterung reicht, kann man nicht sagen.
    Kommt mitunter darauf an, ob man dich noch andersweitig einsetzen kann, wo Du keinen Nachtdienst leisten brauchst.

    Gruß

    Trekki
  • Ggfs. wirst du bei der Musterung dann auch noch zum Augenarzt geschickt.

    Nur leider fürchte ich, dass deine Sehschwäche KEINEN Austerungsgrund darstellt, sondern lediglich deine Tauglichkeit etwas herabsetzt. Wenn das der einzige "Makel" ist, wirst du aller voraussicht nach T2 gemustert werden.

    // Mod-edit: *.pdf = indirekter Speicherort = verboten //
    und
    Kapitel 2
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NeHe () aus folgendem Grund: Mod-edit

  • Es kommt auch immer drauf an wie stark der Jahrgang ist ;)
    Ich bin aufgrund einer Schulterluxtion mit Fraktur des Tuberkujum major. (oder so ähnlich) ausgemustert worden. Aber nur weil die Fraktur nicht wieder zusammenwächst, ansonsten wäre ich T2 gewesen ... (kurzsichtig)
    Das war z.B. vor 4-5 Jahren

    Lg Wolf
  • bei mir ist es so dass ich für über 2 Jahren schon mal gemustert wurde.
    bald endet meine UK stellung, wenn ich richtig informiert bin kann ich doch eine erneute musterung beantragen wenn meine bereits 2 Jahre her ist, richtig?

    wie ist das eigentlich mit eheähnlichen Gemeinschaften?
    bei verheirateten müssen die ja für die frau zahlen, wie ist das wenn man mit der freundinn zusammen wohnt und diese nur sehr wenig verdient?
  • Meisterdieb schrieb:

    wie ist das eigentlich mit eheähnlichen Gemeinschaften?
    bei verheirateten müssen die ja für die frau zahlen, wie ist das wenn man mit der freundinn zusammen wohnt und diese nur sehr wenig verdient?


    nope, diesen Zuschlag bekommst du nur wenn du Kind hast und mit deiner Lebensgefährtin eine Wohnung hast oder verheiratet bist, egal wieviel oder wenig sie verdient / hat, wobei der Zuschlag so um die 90€ (minus Steuern) ist also eher ein Tropfen auf dem heißen Stein!

    zum Thema Musterung und ausmustern, kontaktiere doch einfach das Kreiswehrersatzamt welches für dich zuständig ist, ich glaube (bzw. bin mir sicher) dass hier keiner ist, der dir genau sagen kann was Sache ist, die im KWEA schon :)

    PS: Erfahrungen die einige haben sind "nur" auf die jeweilige Person bezogen also nicht auf die Allgemeinheit zu beziehen, da man im KWEA nicht pauschal handelt sondern da diverse Faktoren reinspielen die, bei allen unterschiedlich sind!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Cybaerchen schrieb:


    zum Thema Musterung und ausmustern, kontaktiere doch einfach das Kreiswehrersatzamt welches für dich zuständig ist


    Genau das möchte ich nicht tun, ich möchte keine schlafenden Hunde wecken.
    denn immerhin besteht ja noch die möglichkeit dass sie mich gar nicht mehr einziehen wollen...

    Ich wohne bereits seit über 12 Monaten mit meiner Freundin zusammen, nur das kind fehlt, ohne kind bringt das also nix?
  • Also ... Nachtblindheit ist kein Ausmusterungsgrund lediglich eine Einschränkung, dann solltest du für dich klären willst du zum Bund oder willst du nicht?!

    Wenn du nicht willst, braucht es dich auch nicht zu interessieren wie hoch die Zuschläge sind!

    Ein nicht kontaktieren des KWEAs bewirkt rein gar nichts, gut vlt. hatte der eine oder andere Glück dass man ihn "übersehen" hat aber die Chance ist, bei sinkender Bewerberzahl, eher gering und da du eine UK laufen hast, gehörst du zu denen die wohl nach Ablauf nochmal geprüft werden, also gleich beim KWEA melden und nachfragen und gut ist ... wenn du aber nicht zum Bund willst und die dich doch einberufen wollen gibt es immernoch den Weg mit einem KDV-Antrag!

    Andere Wege sehe ich hier nicht dein Problem (effektiv) zu lösen!

    PS: Es ist dem Bund vollkommen egal wielange ihr schon zusammenlebt es muss lediglich von dir und ihr schriftlich nachgewiesen werden, dass dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Cybaerchen schrieb:

    Also ... Nachtblindheit ist kein Ausmusterungsgrund lediglich eine Einschränkung, dann solltest du für dich klären willst du zum Bund oder willst du nicht?!


    Das habe ich bereits geklärt --> ich will NICHT zum Bund



    Wenn du nicht willst, braucht es dich auch nicht zu interessieren wie hoch die Zuschläge sind!


    mir geht es dabei auch nicht um die Zuschläge sondern darum dass Verheiratete mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht eingezogen werden...
  • ja und?

    du bist ja nicht verheiratet, Eheähnliche-Gemeinschaft != verheiratet!

    meld dich beim KWEA und frag da nach und, wie bereits erwähnt, fals die dich ziehen wollen stelle einen KDV-Antrag ... die Sache aussitzen geht meistens nach hinten los!
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Da die Bundeswehr sowieso nur bei schön Wetter und am tag raus geht, gibt es das wohl als ausmusterung nicht. hehe

    Hast du nen Führerschein?
    [SIZE="2"][FONT="Comic Sans MS"][COLOR="Silver"]Geschäftszeiten im FSB: Mo-Do 09:30-18:00 Uhr und Fr 08:30-13:00 :-)[/color][/FONT][/SIZE]
  • FS gibt es für GWDLer nur noch vereinzelt aber dann auch nur wenn sich der jeweilige Chef den A**** dafür aufreist und darauf spekuliert dass der Mann / Frau länger macht.

    Da die Bundeswehr sowieso nur bei schön Wetter und am tag raus geht


    und diese Info hast du woher? wäre mir neu, vlt. hab ich ja die letzten 7 Jahre auch nur irgendwas verpasst ...
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • Cybaerchen schrieb:

    nope, diesen Zuschlag bekommst du nur wenn du Kind hast und mit deiner Lebensgefährtin eine Wohnung hast oder verheiratet bist, egal wieviel oder wenig sie verdient / hat, wobei der Zuschlag so um die 90€ (minus Steuern) ist also eher ein Tropfen auf dem heißen Stein!


    Hi,

    das stimmt nicht ganz. Meine Bundeswehrzeit ist zwar schon 7 Jahre her, damals war ich aber schon verheiratet und meine Angetraute hatte keine (bezahlte) Beschäftigung. Das Sozialamt hat ihr für die Zeit des Wehrdienstes monatlich 70% meines Einkommens vor der BW als Unterhalt gezahlt. Möglicherweise ist das aber heute alles anders - also: Ich rate dazu dich beim KWEA und beim Sozialamt zu informieren, vergessen wirst du nicht weil du schon UK gestellt wurdest - in solchen Fällen sind die ganz besonders scharf darauf dich doch noch zu holen.

    Apropos: Diesen Unterhalt für den Ehepartner (oder auch Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) hätte es damals auch beim Zivildienst gegeben...

    Viele Grüße & viel Erfolg
  • Wie wärs wenn du einfach zum Bund gehst?
    Willst Du dich dein leben lang vor allem drücken was dir nicht in den kram passt?
    Sorry leute aber ich verstehe nicht das man nicht die paar monate ableisten kann!
    Ich war 12 Monate dabei und muss sagen es war ne sehr schöne Zeit. Habe bis heute noch kontakt mit vielen leuten von damals.
    Bitte überleg es dir nochmal du kannst sehr viel beim Bund lernen das du dein leben lang gebrauchen kannst!
  • Stimme Exkiller voll zu.
    Was ist schon so schlimm zum Bund zu gehen? Mich würden mal die Argumente interessieren. Keine Lust, zu feige, Trennung von der Freundin (Frau), Heimweh? :confused:
    Oder keine Waffe in die Hand nehmen wollen, aber zu Hause am PC Ballerspiele machen. :flag:
    Werdet doch endlich mal erwachsene Männer. :mad: Früher war der Wehrdienst 18 Monate und sicher härter als heute.
    Und wer soll mal unser Land und unsere Familien im Notfall verteidigen? :(
    Immer das Gejammer "Ich will nicht zum Bund" und wenn der Notfall da ist, dann versteckt ihr euch :lins:


    Gruß Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • Einige Leute wollen eben nicht zur Bundeswehr.
    Meist heisst es, das der Bund dem beruflichen Werdegang im Weg steht.
    Mir hat der Bund eher beim Beruf geholfen, ich sage nur BFD.
    Allerdings muss man auch die ZDVs lesen, damit man auch seinen KpChef zeigen kann, das man auch Anspruch von mehr als nur 5 Tagen hat.

    Die alternative zum Bund ist Zivildienst.
    Da als nächstes die frage kommt: "Wie schaffe ich es, keinen Zivildienst machen zu müssen?":
    Ausmustern!

    Und dazu gibt es schon etliche Threads.

    Um deine ursprüngliche Frage zu beantworten:
    Nein, wegen Nachtblindheit wird man nicht ausgemustert (Wirst T2).
  • Zum Geld:
    Du wirst einen "Familienzuschlag" bekommen, der beträgt rund 98€ Brutto.
    Da Du länger als 6 Monate eine eigene Wohnung hast, zahlt der Bund die Miete. Wenn die Vermieter deine Eltern sind, könnte es Probleme geben.
    Da Du deine LAG versorgen mußt, gibt es entweder übers Sozialamt oder BW-Kasse extra Geld.

    Einfach beim KWEA nen Termin machen, und mit dem Wehrberater das ganze durchgehen.

    Übrigends: Falls ihr auf die Idee kommen solltet, nen Kind schützt vor dem GWDL, vergiss es!
    Ein ehemaliger Kamerad wurde in der Grundausbildung Vater (im 2. Monat Wehrdienst).
    Er durfte zwar ne Woche Urlaub nehmen, um ihr zu helfen (Anmeldung vom Nachwuchs, die ersten Kinderarzt-Besuche etc), mußte dann aber wieder einrücken.
    OK, heute sieht es wieder anders aus, durch die "Elternzeit"-Regelung.
  • Meisterdieb schrieb:

    ja den habe ich, warum fragst du danach?
    meinst ich sollte beim bund nen führerschein machen damit sich die 9 Monate wenigstens ein bisschen lohnen?

    Vielleicht meint er damit, dass man bei der Musterung nicht zu dick mit körperlichen Gebrechen auftragen sollte, weil sonst evtl. eine Meldung an die Führerscheinstelle rausgeht, dass die betreffende Person u. U. nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
  • weil sonst evtl. eine Meldung an die Führerscheinstelle rausgeht...

    Dazu gibt es nur eins zu sagen, auch Bundeswehrärzte unterliegen der ärtzlichen Schweigepflicht. Es geht wohl eher darum, das einige immer noch glauben, beim Bund könne jeder einen Führerschein machen. Führerscheine bekommen aber für gewöhnlich nur FwDL, wenn diese sich mit den Vorgesetzten gut verstehen oder eben SAZ.
  • Ich hatte nur einen erhöten Blutdruck nach dem Sport, dieser hat bei mir schon für T5 gereicht.

    Da könnt hät ich echt ****** können, ich wollte meinen Dienst leisten und mich danach verpflichten. Dann komm ich wieder in den Wartesaal um auf meine T5 bescheinigung zu warten, da sitzen da so kleine assis un prahlen rum, dat se gestern noch gut einen gekifft han un dem gleich de Becher voll*****n un dann eh ausgemustert werden.

    Naja, aber Nachtblindheit langt denke ich mal nicht aus für T4 oder T5

    MfG

    hijack.ger