Und falls ja, wie wird diese bei der Musterung geprüft?
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Meisterdieb schrieb:
wie ist das eigentlich mit eheähnlichen Gemeinschaften?
bei verheirateten müssen die ja für die frau zahlen, wie ist das wenn man mit der freundinn zusammen wohnt und diese nur sehr wenig verdient?
Cybaerchen schrieb:
zum Thema Musterung und ausmustern, kontaktiere doch einfach das Kreiswehrersatzamt welches für dich zuständig ist
Cybaerchen schrieb:
Also ... Nachtblindheit ist kein Ausmusterungsgrund lediglich eine Einschränkung, dann solltest du für dich klären willst du zum Bund oder willst du nicht?!
Wenn du nicht willst, braucht es dich auch nicht zu interessieren wie hoch die Zuschläge sind!
okolyta schrieb:
Hast du nen Führerschein?
Da die Bundeswehr sowieso nur bei schön Wetter und am tag raus geht
Cybaerchen schrieb:
nope, diesen Zuschlag bekommst du nur wenn du Kind hast und mit deiner Lebensgefährtin eine Wohnung hast oder verheiratet bist, egal wieviel oder wenig sie verdient / hat, wobei der Zuschlag so um die 90€ (minus Steuern) ist also eher ein Tropfen auf dem heißen Stein!
Meisterdieb schrieb:
ja den habe ich, warum fragst du danach?
meinst ich sollte beim bund nen führerschein machen damit sich die 9 Monate wenigstens ein bisschen lohnen?
weil sonst evtl. eine Meldung an die Führerscheinstelle rausgeht...