Rechtslage Ferienwohnung

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  • Tonix
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  • Rechtslage Ferienwohnung

    Hallo ihr lieben:D:D

    wir wollten unseren Urlaub in einer Ferienwohnung verbringen. Buchungsbestätigung haben wir per E-mail erhalten aber als wir ankamen war die Wohnung besetzt. Der Vermieter sagte zwar das es ein Fehler seinerseits ist, aber weigete sich uns irgenteine Entschädigung zu geben. So mussten wir uns eine andere Unterkunft suchen.
    Als wir erneut beim vermeintlichen Vermieter waren und um einen Geldausgleich geben haben meinte er nur, dass er kein eingetragenens Unternehmen für Übernachtungen sei und damit für solche Fehler nicht haftbar ist. D.h. er kann unsere Buchung bestätigen ist aber trotzdem nicht Verpflichtet uns dort auch einziehen zu lassen.

    Meine Frage nun:
    Hat einer irgenteine Ahnung, bzw Erfahrung wie die Rechtslange in diesem Fall nun ist?

    mfg Tonix
    Dort unter den Fichtelwurzeln, hört man oft die Wichtel furzen
  • Wenn das Ganze innerhalb Deutschlands war, ist die Rechtslage doch eindeutig:
    Der Vermieter ist schadenersatzpflichtig, denn er hat die FeWo vertragsgerecht an euch vermietet.

    Leider hast du nicht geschrieben, ob ihr vorab schon Geld an ihn bezahlt habt oder was da vereinbart war. Selbst wenn nicht, kann er für einen eventuell höheren Mietpreis einer vergleichbaren Wohnung haftbar gemacht werden, so dass er die Differenz eigentlich bezahlen müsste.

    Er kann sich nicht damit rausreden, kein gewerblicher Anbieter zu sein. Selbst wenn er nur eine FeWo hat und diese regelmäßig an Gäste vermietet, muss er dafür eine Einkommensteuer bezahlen. Er ist zwar NICHT mehrwertsteuerpflichtig als Privatvermieter, es entbindet ihn aber keinesfalls von Haftungsfragen.

    Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt: --> ab zum Anwalt.
    Falls nicht, gibt es im Internet auch Rechtsberatung in solchen Fragen, diese kostet für eine erste Frage zwischen 20 und 50 Euro. Das solltet ihr auf jeden Fall mal riskieren. Ich würde an eurer Stelle auch die örtliche Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro informieren.

    Um welche Schadenssumme (Differenz) geht es überhaupt?
  • Also ich würde da sofort zum Anwalt gehen. Selbst ohne Rechtschutzversicherung würde ich die 50 Euro oder so für eine Beratung investieren.
    Mit deiner Buchung und der Buchungsbestätigung durch den Vermieter ist ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen, der beide Seiten zur Leistungserbringung verpflichtet. So einfach kommt der Kollege da sicher nicht raus. Verlierer ist hier letztendlich derjenige, der sich so etwas gefallen lässt.
  • merlin0815 schrieb:

    Also ich würde da sofort zum Anwalt gehen. [...] würde ich die 50 Euro oder so für eine Beratung investieren.
    ...


    Bei einem normalen Anwalt würden 50 Euro für eine Rechtsberatung nicht reichen, allerdings sind Internetanwälte da günstiger.

    Außerdem sollte sich der Threadersteller mal selbst zu den Mehrkosten äußern. Irgendwie mag ich es nicht, wenn Leute um Rat fragen und sich dann nicht mehr melden!
  • Genau weiß ich auch nicht was das Kostet, ich habe nur mal gehört, dass so eine Grundberatung so um die 50 Euros kosten soll.

    Ansonsten gebe ich dir recht, es ist immer blöd, wenn man sich irgendwo helfend äußert und dabei die Gegenfragen nicht beantwortet werden.
    Vielleicht hat Tonix ja nur am WE Zugang zum Internet? Oder er ist wieder im Urlaub?
  • @ merlin0815:
    Mein eigener Anwalt nimmt 200 Euro netto = 238 Euro brutto die Stunde!
    Der Anwalt meiner Frau wg. Erbschaftssachen hat schon einen Vorschuss von insgesamt ~4.300 Euro kassiert. Für eine nichtssagende 10-Minuten-Beratung bei einer Anwältin haben wir vor ca. 5 Jahren mal 70 Euro auf die Hand bezahlt. Dann lieber so eine Anfrage an einen Internetanwalt (gibt ja solche Portale) stellen. Dort kann man bspw. angeben, dass einem die Beratung 30 Euro wert ist und auf Antwort hoffen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MusterMann ()

  • also wir haben ingsgesamt ungefähr 400€ mehr bezahlt
    Ich habe mir mal Statisiken im Internet angeguckt. (einfach mal Googlen^^) zum Thema Gerichtskostne und aufwand. ISt halt die frage ob sich das lohnt
    Dort unter den Fichtelwurzeln, hört man oft die Wichtel furzen
  • Lohnt sich mit Sicherheit! Ich würde erstmal so ein bisschen Druck machen... Brief mit Mahnung schicken usw usf. Wenn's nicht hilft, würde ich nen Anwalt mit dem Briefeschreiben beauftragen, dann klappt es bestimmt!

    Die Rechtslage ist eindeutig (wenn Du Beweise hast) und wenn es sich um Deutschland handelt!
    [FONT="Arial Black"]verbringe die zeit nicht mit der suche nach hindernissen; vielleicht ist keines da.
    [SIZE="1"]franz kafka[/SIZE][/FONT]
  • Ich gebe meinen Vorrednern jedenfall Recht, gehe zu einem Anwalt.

    Der kommt da nicht ohne Schadenshaftung wieder raus. Der Vermieter ist schadenersatzpflichtig!

    Frag doch in deinem Bekanntenkreis ob jemand einen Anwalt in der Familie hat, dann zahlst du evtl. sogar nicht einmal etwas für die Rechtsberatung.
    Und ansonsten rate ich nur jedem sich so früh wie möglich, am besten gleich zu Beginn mit der Ausbildung, eine Rechtschutzversicherung zu zu legen. Ich hätte damals nie gedacht das ich die jemals benötigen würde. Vor ein paar Jahren hat die mir richtig Geld erspart. Bezahlt hat Sie sich auf jedengall gemacht und das noch für die nächsten Jahre :D
    Grüße Diabolo01
    Frage nicht woher ich komme, sondern erfreue dich das ich da bin.


  • ich kann dir nur den rat geben es einfach ruhen zu lassen und nicht weiterer maßnahmen einzuleiten. meistens sind die kosten die so ein verfahren nach sich zieht viel höher sind als der schaden der entstanden ist, in manchen fällen wurden aus 500€ schonmal 10.000 für jeder der parteien.
    daher würde ich mir das gründlich überlegen...
    und vorallem ist die chance bei einem kleinen privaten vermieter schadenersatz zu bekommen sehr sehr gering,...
    das lohnt sich echt nur bei großen reiseunternehmen wo vorab schon ein richtiger vertrag geschlossen ist...
  • ]~DvS~[ General;3127414 schrieb:

    ... , in manchen fällen wurden aus 500€ schonmal 10.000 für jeder der parteien.
    ...




    Na, ob das wirklich so stimmt?
    In deutschland werden die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten nach dem Streitwert ermittelt, oder nicht?

    Dann nur einen kleinen Tipp von mir:
    niemals gütlich einigen, denn dann trägt jeder seine Anwaltskosten selbst. -> lohnt also nicht, es sei denn es hat sich etwas geändert und du meinst dass du in einem Gerichtsverfahren unterliegen würdest.
    Wenn zum Anwalt dann die Sache auch bis zum Urteilsspruch/ Richterspruch durchziehen! [bedeutet: alles oder nichts]
    Wer die Schuld trägt sollte also auch die gesamten Kosten übernehmen!!!

    MusterMann hatte schon eine sehr gute Idee mit dem Internetanwalt der dir in deiner Sache eine recht preisgünstige erste Beratung/ Ratschlag mit auf den Weg geben kann. Ich persönlich würde ebenso verfahren.

    ]~DvS~[ General;3127414 schrieb:

    ... vorallem ist die chance bei einem kleinen privaten vermieter schadenersatz zu bekommen sehr sehr gering,...
    das lohnt sich echt nur bei großen reiseunternehmen wo vorab schon ein richtiger vertrag geschlossen ist...


    Ich würde meinen, dass gerade die Großen sich durch ihre "unübersichtlichen Verträge" gegen solche Fälle abgesichert haben, oder?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chubach ()

  • @diabolo
    Deiner Äußerung zur Wichtigkeit einer Rechtschutzversicherung kann ich vollstens zustimmen. Nach der Privathaftpflicht halte ich das für eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Egal ob Verkehr, Beruf oder Vermieter, die haben mir schon ganz arg oft geholfen. Ohne diese Versicherung wäre es nicht möglich gewesen gegen diese ganzen Pappnasen vorzugehen und am Ende habe immer ich Recht bekommen.
    Ganz nach dem Motto: Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt!
  • Hallo,
    da wir selber eine Ferienwohnung vermieten, bin ich von diesem Vermieterverhalten entsetzt.Ich kann Dir in einigen Dingen weiterhelfen.
    1.) Wende Dich an den zuständigen Tourismusverein. Dieser wird aus eigeninteresse weiterhelfen.
    2.) Bei Vermietung einer Ferienwohnung in Deutschland besteht erstens Steuerpflicht und zweitens gelten für Vermieter wie Mieter die Vorschriften und Regeln der DEHOGA ( Deutscher Holtel und Gaststättenverband)
    Es besteht für den Vermieter in diesem Fall Schadensarsatzpflicht.
    Er kann ein Ersatzquartier beschaffen und muss im Ernstfall sogar die Hotelkosten übernehmen. Eine Buchungsbestätigung per EMail gilt wie eine schriftliche Bestätigung per Post.Ich werde noch mal nach dem Aktenzeichen des Gerichtsbeschlusses suchen und ihn Dir dann zumailen.
    Gruss
    horst1952
  • Tonix schrieb:


    Meine Frage nun:
    Hat einer irgenteine Ahnung, wie die Rechtslange in diesem Fall nun ist?


    Eigentlich relativ eindeutig:

    1. Von einem wirksam geschlossenen Mietvertrag ist auszugehen.
    2. Die tatsächlichen Gegebenheiten auf Seiten des Vermieters (private oder gewerbliche Vermietung, Steuern, etc) sind UNBEDEUTEND für das Innenverhältnis, insbesondere die Haftung, des Mietvertrages!
    3. Der Vermieter war verpflichtet, euch die Ferienwohnung im vereinbarten Zeitraum für die vereinbarte Miete zur Verfügung zu stellen (=Hauptleistungspflicht). Dadurch, dass er dies nicht getan hat, hat er eine Vertragsverletzung begangen (Nichtleistung). Nach den §§ 535, 536 III, 536 a BGB besteht somit ein Schadensersatzanspruch für die Ersatzunterbringung im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung. Hier wäre dann der kleine Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Ersatzmiete und vereinbarter Miete fällig, sofern du deine Miete an den Vermieter noch nicht gezahlt hast. Möglicherweise wäre auch noch ein "Schmerzensgeld" für entgangene Urlaubsfreuen denkbar, was ich aber so nur als wage in den Raum stellen kann.
    4. Allerdings könnte der Vermieter seine Haftung im Rahmen des Mietvertrages ausgeschlossen oder beschränkt haben; hier müsste der Mietvertrag sowie etwaige AGB konkret geprüft werden, denn ob und wie weit die Haftung tatsächlich wirksam ausgeschlossen wurde, ist entscheidend für den Schadensersatzanspruch.
    5. Problematisch ist natürlich immer, ob es sich lohnt, den offiziellen Weg (Anwalt und Gericht) zu gehen, um eine verhältnismäßig geringe Summe einzuklagen. Sofern eine Rechtschutzversicherung besteht, solltest du zumindest eine Erstberatung beim Anwalt in Betracht ziehen, da 1. hierfür die Kosten regelmäßig übernommen werden und 2. du zumindest nach der Faktenlage hier im Thread durchaus gute Siegchancen hast und damit die Rechtsverfolgungskosten nach persönlicher Aufforderung an den Vermieter höchstwahrscheinlich ebenfalls als Schadensersatz vom Vermieter zu erlangen wären.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu