wir wollten unseren Urlaub in einer Ferienwohnung verbringen. Buchungsbestätigung haben wir per E-mail erhalten aber als wir ankamen war die Wohnung besetzt. Der Vermieter sagte zwar das es ein Fehler seinerseits ist, aber weigete sich uns irgenteine Entschädigung zu geben. So mussten wir uns eine andere Unterkunft suchen.
Als wir erneut beim vermeintlichen Vermieter waren und um einen Geldausgleich geben haben meinte er nur, dass er kein eingetragenens Unternehmen für Übernachtungen sei und damit für solche Fehler nicht haftbar ist. D.h. er kann unsere Buchung bestätigen ist aber trotzdem nicht Verpflichtet uns dort auch einziehen zu lassen.
Meine Frage nun:
Hat einer irgenteine Ahnung, bzw Erfahrung wie die Rechtslange in diesem Fall nun ist?
mfg Tonix
Dort unter den Fichtelwurzeln, hört man oft die Wichtel furzen