Gerade schaue ich in meinen Briefkasten und sehe einen Brief von meiner Stadt.
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Betreff: Anhörung zum Bußgeldverfahren
Sehr geehrter Herr xxxx
Ihnen wird vorgeworfen, am 20.09.2008 in xxxx, xxxxx Str. , als Füher/in des PKW xx-xx-xxx folgende Ordungswiedrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.
Siehe Anlage
Tatvorwurf:
Sie missachten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. DieRotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Beweismittel : Zeugenaussage
Zeugen Frau xxxxx
Nach §55 des Gesetztes über Ordnunswiedirgkeiten gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem VOrwurd Stellung zu nehmen....
....äusern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Busgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Busgeldbescheids ist mit Kosten verbunden.
Hochauchtungsvoll
Im Auftrag
xxxxxxxxx
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Was soll das denn? , Ich fahre die Strecke öfters, erinnere mich aber nicht jemals über Rot gefahren zu sein.
Natürlich werde ich Stellung nehmen , aber was kann ich gegen sowas machen, wie soll ich mich verhalten.
Viele Grüße jamie