Bußgeldverfahren


  • jamief
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  • Bußgeldverfahren

    Hallo Leute, ich habe eine Frage.

    Gerade schaue ich in meinen Briefkasten und sehe einen Brief von meiner Stadt.

    -------------------
    Betreff: Anhörung zum Bußgeldverfahren

    Sehr geehrter Herr xxxx

    Ihnen wird vorgeworfen, am 20.09.2008 in xxxx, xxxxx Str. , als Füher/in des PKW xx-xx-xxx folgende Ordungswiedrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.

    Siehe Anlage

    Tatvorwurf:

    Sie missachten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. DieRotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

    Beweismittel : Zeugenaussage
    Zeugen Frau xxxxx

    Nach §55 des Gesetztes über Ordnunswiedirgkeiten gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem VOrwurd Stellung zu nehmen....

    ....äusern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Busgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Busgeldbescheids ist mit Kosten verbunden.
    Hochauchtungsvoll

    Im Auftrag

    xxxxxxxxx
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    Was soll das denn? , Ich fahre die Strecke öfters, erinnere mich aber nicht jemals über Rot gefahren zu sein.

    Natürlich werde ich Stellung nehmen , aber was kann ich gegen sowas machen, wie soll ich mich verhalten.

    Viele Grüße jamie
  • Von wem ist denn der Brief? Wenn er von einer öffentlichen Stelle ist, dann frag da mal los was das soll, oder geh zum Anwalt.
    Sollte er allerdings von einem Anwalt, o.ä. sein, dann denke ich nicht, dass es dich weiter belasten sollte. Soweit ich weiss sind solche Arten von Ordnungswidrigkeiten was für öffentliche Stellen....

    Ausserdem kann jeder Behaupten, dass ein anderer bei Rot über die Ampel ist. Hat soweit ich weiss auch nicht wirklich Aussagekraft, ausser es war jemand mit Beamtenstatus, sprich Polizei, o.ä.
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  • Hallo der Brief ist von dem Staat.

    Zeugen kann ich nicht sagen wer oder was die ist.

    Von der Zeit her würde es passen, kann aber nicht genau sagen ob ich um die Zeit diese Route nach hause oder so gewählt habe.
    Meine Freundin war aber mit mir unterwegs...
  • Lege Widerspruch dagegen ein und sage ,wie du oben geschrieben hast,das du diese Strecke öfters fährst und kennst.

    Wenns jetzt nur die eine Frau war,die dich gemeldet hat,wird es wohl bei Aussage gegen Aussage verbleiben und eingestellt werden.

    Noch besser wäre auch wenn du auch noch sagst,das du nicht allein im Auto gesessen hast.

    Es sei den,was ich nicht annehme,das die gute Frau auch noch Foto geschossen hat,ansonsten sind die von der Stadt beweis pflichtig.

    Sowie lalala22 bereits sagt,könnte ja jeder herkommen und behaupten.

    lg,nedal
  • Da du dir nicht sicher bist ist es schon angesagt auf jeden Fall erst mal Einspruch einzulegen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Vielleicht mal unverbindlich einen Anwalt befragen.

    Ich hatte vor Jahren mal auch so einen Fall. Der stellte sich fast identisch da.

    Ich fuhr angeblich über eine rote Ampel und ein Zeuge (Polizist) hat das gesehen. Bekam dann genau das gleiche Schreiben. Das Verfahren wurde dann im Endeffekt eingestellt, da es eben "nur" einen Zeugen aber kein Foto gab -> Aussage gegen Aussage. :baeh:
  • Widerspruch einlegen und gleich zum Anwalt. Ein Verkehrsrechtsschutz ist immer ganz günstig.
    so ein Blödsinn, Frau XXX hat das genau gesehen. Und vermutlich hat sie auch die Zeit mitgestoppt wie lange rot war. Da kann dich ja jeder ansch***en der sich drüber ärgert dass du vor ihm fährst und nicht dahinter... ;)
  • Selbst wenn sie ein Foto hätte, dann geht immer noch nicht daraus hervor, wie lange es schon rot war. Aber wenn auch noch die Freundin im Auto saß und das gleiche wie Du zu berichten weiß, dann bist du meiner Meinung nach wirklich auf der sicheren Seite.
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  • Rotlichtverstöße sind mM nach nur rechtsgültig wenn Sie dich geblitzt hätten oder gleich angehalten hätten. Nichts desto trotz zählt die Aussage eines Polizisten vor Gericht immer noch mehr als die eines Bürgers, wobei dann aber in dubio pro reo entschieden wird.

    Ergo: Geh mal zu nem RA.
  • Mr. Slate trifft genau den Punkt, der wichtig ist.

    Da Zeugen für den Tathergang genannt werden, bringt Dir ein Einspruch / Gegenstellung nichts.

    Du solltest einen Anwalt (am besten Schwerpunkt Verkehrsrecht)aufsuchen und Deine Freundin als Zeugin auffahren. Der Anwalt hat da mehrere Möglichkeiten, dagegen vor zu gehen. Sicherlich kostet es etwas, falls Du keine Rechtschutzversicherung hast. Ich denke mit einem ersten Schreiben wirst Du in der Sache mit unter 50€ davon kommen (1 Schreiben normaler Ablauf).
  • arauner schrieb:

    Mr. Slate trifft genau den Punkt, der wichtig ist.

    Da Zeugen für den Tathergang genannt werden, bringt Dir ein Einspruch / Gegenstellung nichts.


    Hallo arauner, du meinst also der angebliche Zeuge reicht aus , auch wenn er die einzige Person ist, die das gesehen haben will.


    ps.

    habe leider keine Rechtschutzversicherung.

    Kann ich nichtg auch so dem Ordnungsamt mitteilen, das ich das nicht getan habe und meine Freundin das "bezeugen" kann.

    Oder sollte ich auf allefälle einen Anwalt kontaktieren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jamief ()

  • Keine Doppelposts -> Boardregeln

    Ich denke mit einem ersten Schreiben wirst Du in der Sache mit unter 50€ davon kommen (1 Schreiben normaler Ablauf).

    Normaler Weise übernimmt das Amt die Kosten, die bei einem Verfahren aufkommen und man dann ohne Folgen davon kommt. Jedenfalls war es bei mir so beim Musterungswiderspruch. Nachdem ich (nach T2-Musterung) bei dem Widerspruchsverfahren ausgemustert worde bin, kam ein Brief, dass evtl. Anwaltskosten, o.ä. übernommen werden. Ich denke, dass kann man allgemein halten.
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  • Ich würde dir auch raten zum Anwalt zu gehen, der wird dir schon raten was du da für Möglichkeiten hast, denn die Frau ist ganz bestimmt eine Polizistin. Ich hab letztens auch einen Bescheid bekommen wegen nicht bezahltem Knöllchen und da haben die auch die Politesse als Zeugin genannt, also nur den Namen der Frau, war erstmal auch verwundert wer das sein soll.

    Ich glaub bei rot drüber zu fahren, wenn die Ampel länger als 1 Sek. rot war gibt einen Monat Fahrverbot oder?

    Gruß Forst
  • Wenn die Polizistin, sofern es eine sein sollte, alleine war, dann sieht es auch wieder anders aus. Menschen können sich ja schließlich auch irren :D Darauf würde ich jedenfalls plädieren.

    Aber wie schon ein paar mal gesagt wurde, ist ein Gespräch mit dem Anwalt auf keinen Fall schlecht, wenn nicht sogar das Beste.
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  • lalala22 schrieb:

    Wenn die Polizistin, sofern es eine sein sollte, alleine war, dann sieht es auch wieder anders aus. Menschen können sich ja schließlich auch irren :D Darauf würde ich jedenfalls plädieren.



    Wenn das eine Polizistin ist, hat er erst recht keine Chance, warum sollte die gute Frau sich das aus den Fingern saugen? (wird dir jeder Richter sagen)

    Und das es eine Privatperson war ist sehr unwahrscheinlich.

    Wenn du auf deinen Führerschein nicht angewiesen bist, versuche es ohne Anwalt.
  • Auf jeden Fall den Vorwurf bestreiten. Du bist da nicht gefahren! Basta.

    Die Zeugin hat wohl kaum ein fotografisches Gedächtnis und kann KFZ + Fahrer eindeutig identifizieren. Es sei denn, Du hast sie fast umgerissen!:D

    Auf keinen Fall die Tat gestehen. Du bist auch nicht verpflichtet, Dich oder Deine Familie zu belasten. Beschuldigten und Angeklagten ist lügen ausdrücklich erlaubt. Die müssen Dir das Gegenteil beweisen.
    Nur Zeugen sind wahrheitspflichtig.

    Ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung genügt es auch später noch einen Anwalt einzuschalten, falls sie Dir an die Punkte oder Fleppen wollen.
  • Mr.Slate schrieb:

    Wenn das eine Polizistin ist, hat er erst recht keine Chance, warum sollte die gute Frau sich das aus den Fingern saugen?

    Das irren war auf die 1sec Rot bezogen ;) Nicht, dass sie lügt.
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  • Seit wann gilt die Äußerung/Aussage eines Polizisten vor dem Gesetz mehr als die einer Privatperson?! :confused: Ich habe mal gelernt, dass vor dem Gesetz ALLE Menschen gleich sind.

    Es verhällt sich ja wie folgt: Die Polizei will etwas von dir, also ist diese auch Beweispflichtig. Mußt daher auf jeden Fall Einspruch einlegen!

    Sofern der Polizei wirklich nachvollziehbare Beweise vorliegen muss sie diese präsentieren. Bei einem Rotlichverstoß hieße das, dass ein Foto/Video vorliegen muß!

    Nur etwas gesehen zu haben ist - meiner Meinung nach - bei einem Rotlichverstoß nicht genug. Niemand kann genau eine Sekunde abschätzen -> auch keine Polizist. Noch gibt es in Deutschland zum Glück für die Polizei KEIN SCHÄTZRECHT.

    Sollte es Hart auf hart kommen hat Species.8472 schon recht. Dann kannst du immer noch einen Anwalt aufsuchen.
  • Hallo jamief,
    also ohne Bild ist diese Zeugenaussage eh nichts wert, äußere dich Einfach zu diesem Fall und erkläre dem Ordnungsamt das du eine Zeugin hast die das bestätigen kann. Wenn der Zeuge der hier angeblich genannt wird ein Polizist ist dann steht das dabei. Denke dann das dieses Verfahren eingestellt wird.
  • Hallo,
    vermutlich werden sie dich geblitzt haben,jedoch schicken die Ämter seit neuestem keine Fotos mehr mit, sondern diese erst nach Aufforderung bzw. wenn du angibst nicht gefahren zu sein. Das du dich nicht an die rote Ampel erinnern kannst, kann daran liegen das ein grünes Pfeilschild! dran war und du aus reiner Gewohnheit halt nicht angehalten hast, (ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen) und dich nicht an die 3sec Regel gehalten hast, die man abwarten muss bevor man an einer roten Ampel mit grünem Pfeilschild weiterfahren darf. Und dann sitzt da eben ein Politzist in seinem Auto und nimmt das auf. Frag doch mal nach nem Bild.....aber soweit ich mich erinnere sind Polizisten meistens oder fast immer mind. zu zweit sonst könnte ja jeder kommen uns sagen, ich sei über ne rote Ampel gefahren....
    Lg Ditolay
  • Steht da bei der Nennung der Zeugin tatsächlich nur Frau X? Ich habe einmal einen Ordnungswidrigkeitsbescheid wegen Befahrens einer Busspur bekommen. Da stand bei Zeugen PHM X und POM Y. Wenn es tatsächlich eine Polizistin war, dann müsste da eigentlich der Dienstgrad dabeistehen.

    antlinger1996

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von antlinger1996 ()