mit 17 zur Ausbildung fahren ?


  • Stef
  • 1241 Aufrufe 7 Antworten

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  • mit 17 zur Ausbildung fahren ?

    Hallo
    wenn man den Führerschein mit 16 Jahren macht und ihn dann mit 17 Jahren hat, welche Vorraussetzungen muß man erfüllen damit man den Weg zum Ausbildungsplatz sowie zur Berufsschule alleine fahren darf.Eines haben wir schon abgeklärt:
    Der erste Bus bzw. die erste Bahn kommt jeweils mindestens eine Stunde zu spät am Arbeitsplatz sowie Berufsschule an.
    Der Ausbildungsplatz liegt 28 km von Wohnort entfernt, die Berufsschule 32 km.

    Meine zweite Frage:
    Ich, der Vater des Betroffenen, besitze einen gültigen Führerschein, bin jetzt 45 Jahre alt, hab keine Punkte in Flensburg, bin aktiv Auto gefahren von 1981 - 1999.
    Seit 1999 wurde mir das Auto fahren von behördlicher Seite untersagt, weil ich an einer Augenerkrankung leide, die zu einer starken Sehbehinderung geführt hat.
    Darf ich trotz dieser Behinderung als Begleitperson mit meinem Sohn fahren, solange er noch keine 18 Jahre alt ist?

    mfg
    Stephan
  • Stef schrieb:

    Darf ich trotz dieser Behinderung als Begleitperson mit meinem Sohn fahren, solange er noch keine 18 Jahre alt ist?


    Ich denke nicht, das du das nicht darfst , denn die Voraussetzung hast du ja,
    deine Aufgabe als Begleiter wäre ja ausschließlich das du zur Verfügung stehst
    und deinem Sohn mit Rat und Hinweise unterstützt.
    Deine Behinderung ,hat ja nichts damit zu tuen, denn du bist ja in dem Moment
    kein Fahrschullehrer.

    Google mal nach "führerschein mit 17" , da wirst du genug hinweisse bekommen.
    Um sicher zu gehen, kannst du auch beim Tüv oder jeden Fahrschullehrer nachfragen.

    lg,nedal
  • Meines Wissens darf man GRUNDSÄTZLICH alleine erst mit 18 Jahren fahren, ungeachtet dessen, wann genau man nun in welchem Modell seinen Führerschein erworben hat. Ein Sonderfall, der mir persönlich bekannt ist: Beide Elternteile sind behindert und nicht in der Lage, ein Kfz zu führen, dann wurde die "alleinige" Fahrerlaubnis auch für einen unter 18-jährigen erteilt.

    Einen guten Überblick gibt: Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

    Rechtsgrundlage ist § 48a Fahrerlaubnisverordnung, der für die Begleitpersonen lediglich Mindestalter, gültige Fahrerlaubnis, sauberes Flensburg-Konto sowie "Nüchternheit" bei der konkreten Begleitfahrt voraussetzt. Da du ja im Besitz einer Fahrerlaubnis bist (wenngleich diese auch nicht nutzen kannst), sehe ich da keine Probleme, dass du als Begleitperson ungeeignet wärest.

    Allerdings muss ich sagen, dass mir keine Ausnahme in Bezug auf deine erste Frage bekannt ist. Allerdings existiert noch § 74 Fahrerlaubnisverordnung, der Ausnahmen erlaubt. Ich kenne die Fallgruppen hierfür nicht, kann mir aber vorstellen, dass die von dir beschriebene Situation (weiter Weg zur Ausbildungsstelle) hierunter fällt. Auskunft geben können da sicherlich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (bei der Stadt/dem Landkreis o.ä.) oder ein (Fach-) Anwalt für Verkehrsrecht .
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Es ist definitiv so, dass man schon mit 17 mit dem Auto zur Arbeit und zur Berufsschule fahren darf, wenn dadurch ein unzumutbar langer Weg verhindert wird, bzw. wenn dadurch erst die Möglichkeit gegeben ist, dieser Berufsausbildung nachzukommen. Kenne einen Fall aus meinem Bekanntenkreis. Kläre bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde, ob das in deinem Fall zutrifft. Dann braucht auch kein Erwachsener daneben zu sitzen.

    Die Erlaubnis gilt allerdings auch nur für diesen festgelegten Weg und für keine andere Strecke.
  • @McKilroy Deine Aantwort finde ich ziemlich interessat. Ich selbst mache gerade den Führerschein mit 17 und habe meine Eltern und meinen Opa als Begleitperson eintragen lassen. Zu meiner Arbeit oder Berufsschule wäre es jetzt kein "unzumutbarer" Weg, aber vielleicht könnte man da etwas erreichen bei der Führerscheinstelle.
    Ich habe selbst nie davon gewusst das in einer solchen Situation alleine gefahren werden darf. Ich spreche dazu am besten mal meine Fahrlehrer an!
  • Das muss schon ein "unzumutbarer" Weg sein. In dem mir bekannten Fall war es so, dass das Mädel die Lehrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln überhaupt nicht erreichen hätte können.

    Aber fragen kostet ja nichts.

    Viel Glück


    Mc Kilroy
  • Drago schrieb:

    Zu meiner Arbeit oder Berufsschule wäre es jetzt kein "unzumutbarer" Weg, aber vielleicht könnte man da etwas erreichen bei der Führerscheinstelle.

    Soweit ich weis, werden die Erlaubnisse sehr selten erteilt!
    Die möglichkeit gibt es glaube ich nur wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen oder die Reisezeit wirklich ewig wäre.
    Als im Falle des Threadersteller sollte Hoffnung bestehen;)
  • Mache auach grade Führerschein, zwar mit 18, aber trotzdem kann ich dir sicher sagen, dass es die Möglichkeit gibt, dass dein Sohn auch alleine Fahren darf, wenn er wirklich eine Stunde zu spät kommen würde mit Bus o. Bahn und die Eltern ihn nicht fahren können oder ihn begleiten können. Er bekommt dann eine bestimmte Strecke vorgeschriebe, an die er sich halten muss, sollte er allein in einer anderen Straße erwischt werden, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Aber am besten mal in einer Fahrschule nachfragen.

    Ich glaube allerdings nicht, dass du als Begleitperson zugelassen wirst, denn du sollst ja schon helfen können und eingreifen, wenn es mal eng wird und da du ja auch selber nicht mehr fahren darfst, weil deine Sehleistung nicht aussreicht, denke ich eher nicht das er dich als Begleitperson eintragen kann.


    MfG

    hijack.ger