wenn man den Führerschein mit 16 Jahren macht und ihn dann mit 17 Jahren hat, welche Vorraussetzungen muß man erfüllen damit man den Weg zum Ausbildungsplatz sowie zur Berufsschule alleine fahren darf.Eines haben wir schon abgeklärt:
Der erste Bus bzw. die erste Bahn kommt jeweils mindestens eine Stunde zu spät am Arbeitsplatz sowie Berufsschule an.
Der Ausbildungsplatz liegt 28 km von Wohnort entfernt, die Berufsschule 32 km.
Meine zweite Frage:
Ich, der Vater des Betroffenen, besitze einen gültigen Führerschein, bin jetzt 45 Jahre alt, hab keine Punkte in Flensburg, bin aktiv Auto gefahren von 1981 - 1999.
Seit 1999 wurde mir das Auto fahren von behördlicher Seite untersagt, weil ich an einer Augenerkrankung leide, die zu einer starken Sehbehinderung geführt hat.
Darf ich trotz dieser Behinderung als Begleitperson mit meinem Sohn fahren, solange er noch keine 18 Jahre alt ist?
mfg
Stephan